Parlamentskorrespondenz Nr. 523 vom 02.07.2003

UMWELTAUSSCHUSS: EXPERTENHEARING ZUM WASSERRECHT

----

Wien (PK) - Bei der heutigen Sitzung des Umweltaussschusses stand zudem noch eine Regierungsvorlage auf der Tagesordnung, mit der das Wasserrechtsgesetz und das Wasserbautenförderungsgesetz geändert und das Hydrografiegesetz aufgehoben wird. Primär ging es dabei um die Umsetzung der EU-Wasserrahmenrichtlinie, die einen neuen Ordnungsrahmen für die Maßnahmen der Europäischen Gemeinschaft im Bereich der Wasserpolitik schafft. Vor Eingang in die Diskussion fand ein etwa einstündiges Expertenhearing statt, bei dem noch offene Fragen erörtert werden konnten.

Zunächst ergriff der von der ÖVP nominierte Sektionschef Johannes Abentung (Bundesministerium für Land- und Forstwirtschaft, Umwelt und Wasserwirtschaft) das Wort: Die Wasserrahmenrichtlinie sei vor allem eine Planungsrichtlinie, die die Erreichung relativ ambitionierter Ziele innerhalb bestimmter Fristen (2015, 2021, 2027) vorgibt. Die legistische Umsetzung müsse bis spätestens 22.12.2003 erfolgen. Zum einen gehe es um das Verschlechterungsverbot, das allen Maßnahmen zu Grunde gelegt werden müsse, erläuterte Abentung. Zum anderen gehe es darum, im Bereich der Oberflächengewässer chemische und ökologische Zielsetzungen zu erreichen und im Bereich des Grundwassers quantitative und chemische.

Die Novelle sei in einem beispiellosen Vorbereitungsprozess erstellt worden, meinte der Sektionschef. Es wurden nicht nur über 70 Veranstaltungen abgehalten, sondern es gab während der letzten zwei Jahre zahlreiche Sitzungen, an denen Experten des Bundes und der Länder teilgenommen haben. Er sei davon überzeugt, dass mit der Umsetzung ein solider Grundstein und ein ordentliches Fundament für die Gewässerreinhaltung gelegt wurde, sodass Österreich ein Motor innerhalb der EU sein könne.

Für die SPÖ referierte Senatsrat Hans Sailer (Magistrat Wien, MA 31). Es sei unbestritten, dass die Wasserrahmenrichtlinie umgesetzt werden müsse, er glaube jedoch, dass viele Dinge unreflektiert und zu wortwörtlich übernommen wurden. Bedenken hege er auch hinsichtlich der Streichung des Paragraphen 54, da viele Schutz- und Schongebietsverordnungen darauf basieren. Sailer bemängelte zudem, dass das Kostendeckungsprinzip nirgendwo definiert werde und dass die österreichische Philosophie, Grundwasser müsse Trinkwasser sein, aus der Novelle nicht mehr so hervorgehe.

Felix Weingraber (Oberösterreichische Landesregierung, Büro Landesrat Achatz) sprach von einer großartigen Leistung, die erbracht wurde. Es wurde nämlich ein Gesetzentwurf erarbeitet, der in dieser Dimension bisher wahrscheinlich nicht vorstellbar war. Es kommen neue Aspekte hinzu, die bisher keine Berücksichtigung fanden, die aber in Hinkunft eine große Chance für die Siedlungswasserwirtschaft bedeuten. Durch die stärkere Einbindung der Bürger werde aber auch eine große Herausforderung auf diese Branche zukommen, urteilte er. Diskussionen werde es auch noch über die Kompetenzabgrenzungen und die Aufgabenverteilungen zwischen Bund und Länder sowie über die Finanzierung geben. Aus den Erfahrungen mit dem Hochwasser vom letzten Jahr sei man zur Erkenntnis gekommen, dass Wasser Raum brauche. Das Wasserbautenförderungsgesetz erlaube derzeit aber noch nicht, dass Maßnahmen finanziert werden, die vorrangig und ausschließlich der Verbesserung eines ökologischen Zustands eines Gewässers dienen; hier wäre eine Adaptierung des Gesetzes wünschenswert.

Stefan Moidl (WWF, Wien) wies zunächst darauf hin, dass einer der wesentlichsten Arbeitsbereiche des World Wildlife Fund der Schutz der Süßwassergewässer sei. Aus diesem Grund habe sich der WWF auch seit der Entstehung der Wasserrahmenrichtlinie intensiv mit dieser Thematik beschäftigt. Die Richtlinie habe klare Umweltziele festgelegt und will alle Gewässer vor einer Verschlechterung bewahren, erläuterte er. Neu sei etwa, dass der ökomorphologische Aspekt in den Mittelpunkt gerückt wird und nicht mehr ausschließlich der chemische Zustand der Gewässer betrachtet wird. In Hinkunft gehe es zudem um Gewässereinzugsgebiete und es werden neue Planungsinstrumente eingesetzt. Als Nachteil sah Moidl an, dass die Ziele und Grundsätze erst im dritten Abschnitt zu finden sind und dass es teilweise sehr unklare Formulierungen gebe. Besonders kritisch beurteilte der Experte der Grünen, dass bei der Genehmigung von neuen Anlagen ein zu großer Spielraum eröffnet wird. Er trat dafür ein, dass ein Korrektiv geschaffen und etwa den Umweltorganisationen und -verbänden Parteistellung gewährt wird. Außerdem sei seiner Meinung nach die Partizipation nicht ausreichend geregelt und es gebe auch keine Antworten auf das Hochwasser vom Vorjahr.

Abgeordneter Erwin Hornek (V) machte zunächst auf die Probleme im Bereich der Wasserver- und -entsorgung im ländlichen Raum aufmerksam, die u.a. auf die Weitläufigkeit sowie die geologischen Besonderheiten zurückzuführen sind. Er erkundigte sich insbesondere danach, welche Möglichkeiten es gebe, um alternativen Techniken zum Durchbruch zu verhelfen. Sein Fraktionskollege Abgeordneter Hermann Schultes begrüßte zunächst die Umsetzung der Wasserrahmenrichtlinie. Dadurch komme es zu einer umfassenden Betrachtung und zur Festlegung von Planungsräumen, mit denen in Zukunft im Sinne einer nachhaltigen Nutzung der Wasserressourcen gearbeitet werden könne.

Abgeordnete Heidemarie Rest-Hinterseer (G) fragte, ob es weiterhin möglich sei, neue Abwasseremissionsverordnungen zu erlassen. Außerdem interessierte sie sich für die gesetzliche Grundlage für die geltende Grundwasserschwellenverordnung sowie für die ökologischen Hochwasserschutzmaßnahmen.

Abgeordnete Ulrike Sima (S) bemängelte, dass die Vorlage viele unklare Formulierungen enthalte, die dazu führen könnten, dass "Gummiparagraphen" entstehen. Bei der Definition des Standes der Technik werde erstmals auch die Frage der Kosten und des Nutzens miteinbezogen, wodurch sie die Sorge habe, dass es zu einer Verschlechterung der Qualität komme.

Abgeordneter Klaus Wittauer (F) befasste sich in seiner Wortmeldung mit den Hochwasserschutzbauten. Außerdem wollte er wissen, ob die Zielsetzung, Grundwasser ist gleich Trinkwasser, auch in Zukunft sichergestellt ist.

Obfrau Eva Glawischnig (G) zeigte sich besorgt darüber, dass die Regelungen hinsichtlich der Abwassereinleitungen abgeschwächt werden.

Sektionschef Johannes Abentung wies zunächst darauf hin, dass er die geäußerten Sorgen schon sehr oft gehört habe. Die Richtlinie sei eine Planungsrichtlinie, die einen Endzustand formuliere, betonte er, das heißt, dass keine konkreten Maßnahmen fixiert sind. Es hänge daher sehr davon ab, wie die Ziele erreicht werden, und er glaube, dass man durchaus zu einer "win-win-Situation" kommen könne, von der alle profitieren. Was den ländlichen Raum angeht, so werden die ökonomisch effizientesten Instrumente gesucht werden müssen. Daher könne es gelingen, dass gewisse Fehlinvestitionen verhindert werden können. Auch die Transparenz bei der Gebührengestaltung werde dazu beitragen, dass es eine bessere Vergleichbarkeit gibt. Hinsichtlich des praktischen Ablaufs führte Abentung aus, dass es einen Informationsaustausch zwischen Bund und Ländern geben werde, wobei dem Bundesminister eine gewisse Koordinationsbefugnis nicht abgesprochen werden könne. Außerdem gibt es eine dreimalige Beteiligung der Öffentlichkeit in diesem Planungsprozess, unterstrich er. Der Abgeordneten Rest-Hinterseer teilte er mit, dass es auch in Zukunft Abwasseremissionsverordnungen geben wird; am bestehenden System werde nicht gerüttelt.

Die Stadt Wien wehre sich nicht gegen das Kostendeckungsprinzip, unterstrich Senatsrat Hans Sailer. Er sei ausdrücklich dafür, dass ein einheitlicher Rahmen für die Kosten geschaffen wird. Was den Stand der Technik betrifft, so sei er der Meinung, dass das Beste erreicht werden müsse, nicht nur gerade der Grenzwert. Er befürchte doch, dass hier ein starker wirtschaftlicher Druck entsteht.

Felix Weingraber meinte zunächst, dass man abwarten müssen, wie sich die Planungsräume, die bundesländerübergreifend sind, bewähren. Was den Hochwasserschutz angeht, so ergebe sich seiner Meinung nach ein erhöhter Finanzbedarf, da das gesamte Umfeld betrachtet wird. Für die Dotierung dieser Maßnahmen könnte der Katastrophenfonds herangezogen werden, schlug er vor. 

Stefan Moidl ortete Defizite im Bereich der ökologischen Hochwasserschutzmaßnahmen, da zu wenig Überflutungsraum zur Verfügung stehe. Kritik übte er daran, dass die noch im Begutachtungsentwurf enthaltene Regelung für bauliche Anlagen, die auf ein 100-jähriges Hochwasser abstellt, zurückgenommen wurde.

(Fortsetzung)