Parlamentskorrespondenz Nr. 546 vom 08.07.2003

BESSERE CHANCEN FÜR BENACHTEILIGTE JUGENDLICHE

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Wien (PK) Eine Änderung des Berufsausbildungsgesetzes sowie des Schulpflichtgesetzes, durch die benachteiligten jungen Menschen bessere Chancen eingeräumt und die Integration behinderter Menschen vorangebracht werden soll, fand die Zustimmung aller vier Fraktionen.

Abgeordneter Dr. TRINKL (V) sagte eingangs, die umfangreiche Tagesordnung zeuge von der großen Reformkraft dieser Regierung, und wenn zu Beginn der Verhandlungen Wirtschaftsthemen stünden, dann zeige dies, welchen Stellenwert die Rolle des Wirtschaftsstandortes für die Regierung habe. Der Redner zeigte sich stolz auf die heimische Wirtschaft und ihre Ausbildungskompetenz, die jungen Arbeitskräften hervorragende Kenntnisse beibrächten. Dieses System werde konsequent weiterentwickelt, und dem dienten auch die hier zur Diskussion gestellten Vorlagen.

Abgeordnete Mag. LAPP (S) bezeichnete den Verhandlungsgegenstand als wichtigen Punkt, auf den sich die Sozialpartner einigten. Die Rednerin zeigte sich erfreut darüber, dass es gelungen sei, in diesem wesentlichen Aspekt zu einer parteiübergreifenden Einigung zu gelangen. Dies sei ein wesentlicher Schritt, der für die Betroffenen von besonderer Bedeutung sei. Nun stehe zu hoffen, dass diese Regelung auch in die Praxis übergeführt werde. Die Rednerin brachte einen Abänderungsantrag betreffend Ausbildungskompetenzen ein und signalisierte Zustimmung zur Vorlage.

Abgeordnete ROSSMANN (F) bezeichnete die Vorlage als "Meilenstein der Integration" und zeigte sich erfreut über die erzielte Vierparteieneinigung. Es sei dies ein Verdienst des Sozialministers, der dazu stehe, alle Integrationsmaßnahmen, die mit der Behindertenmilliarde eingeleitet wurden, konsequent fortsetzen zu wollen. Konkret brachte Rossmann einen Vierparteienantrag betreffend Recht auf Berufschulbesuch für behinderte Arbeitnehmer ein.

Abgeordneter BROSZ (G) bezeichnete den Gesetzesentwurf als großen Fortschritt und äußerte sich anerkennend über die zustande gekommene Einigung. Wichtig sei aber die Umsetzung des Gesetzestextes, damit dieses Gesetz auch mit Leben erfüllt werde, was auch an den budgetären Rahmenbedingungen liegen werde. Prinzipiell könne diese Vorlage nur ein Zwischenschritt sein, weitere Maßnahmen müssten folgen, so Brosz.

Abgeordneter AMON (V) nannte die Vorlage ein "sehr schönes Signal". Die Integration sei in Österreich teilweise sehr weit fortgeschritten, doch müsse man sehen, dass man in anderen Bereichen erst am Beginn einer entsprechenden Diskussion stehe. Man solle den Unternehmern, die diese Maßnahmen unterstützten, für ihren Mut Dank sagen, meinte Amon, der aber auch allen an den Verhandlungen Beteiligten Dank abstattete.

Abgeordneter RIEPL (S) sprach zum Thema Gesundheitsvorsorge für jugendliche Arbeitnehmer und regte an, diese sollten von Arbeitsmedizinern begleitet werden, um den speziellen Belastungen durch die Arbeitsbedingungen gerecht zu werden. Bislang seien diese Kosten übrigens von den Arbeitgebern getragen worden, nunmehr solle die Allgemeinheit die Kosten übernehmen, was so nicht nachvollziehbar sei. Der Redner brachte einen Abänderungsantrag ein, wonach künftig kein Unterschied zwischen Lehr- und Ausbildungsvertrag mehr bestehen solle.

Abgeordneter WALCH (F) bezeichnete die Vorlage als "Gesetz in die richtige Richtung". Dies sei ein wichtiger Impuls, würde doch dadurch die Integration behinderter Jugendlicher in die Arbeitswelt und die diesbezügliche Ausbildung vorangetrieben. Auch Walch verwies in diesem Zusammenhang auf die Verdienste des gegenwärtigen Sozialministers.

Abgeordneter Dr. HUAINIGG (V) zeigte sich erfreut über die Vierparteieneinigung zum Berufsausbildungsgesetz, die einen wichtigen Schritt zur Integration von Menschen mit Behinderung darstelle. Man habe eine gute Lösung gefunden. Zufrieden zeigte sich der Redner auch mit dem Beschluss der Präsidiale, künftig der Gebärdensprache im Haus die adäquate Bedeutung einzuräumen.

Abgeordnete Dr. WOLFMAYR (V) begrüßte die geplante Regelung ebenfalls und fasste die Kernpunkte der Vorlage und die diesbezügliche Diskussion nochmals zusammen. Sie brachte einen Vierparteien-Abänderungsantrag betreffend Recht auf Besuch der Berufschule ein.

Abgeordnete KÖNIGSBERGER-LUDWIG (S) sprach zunächst über die allgemeinen Lebensbedingungen für Menschen mit Behinderung und ging sodann auf die duale Ausbildung aus der Sicht dieser Bevölkerungsgruppe ein.

Bundesminister Dr. BARTENSTEIN dankte, dass dieses wichtige Gesetz von allen Parteien im Haus beschlossen werde und zeigte sich mit der beschlossenen Vorgangsweise zufrieden, werde diese doch für die Betroffenen richtungweisend sein. Überdies passe diese Vorlage zum Europäischen Jahr und zum Schwerpunkt der Bundesregierung, und es passe auch, dass alle Parteien zu diesem Gesetz stehen könnten.

Abgeordnete HEINISCH-HOSEK (S) urgierte am Ende der Debatte einen Ausbildungsplatz für jeden ausbildungswilligen Jugendlichen in diesem Land.

Die Vorlage wurde in der Fassung eines Vierparteienzusatzantrages einstimmig angenommen. Die Zusatz- und Abänderungsanträge der Opposition blieben in der Minderheit. Ebenfalls einstimmig angenommen wurde die Schulgesetznovelle, hier in der Fassung eines Vierparteienzusatzantrages. (Schluss Berufsausbildung/Forts. NR)