Parlamentskorrespondenz Nr. 548 vom 08.07.2003

ALLE FRAKTIONEN FÜR ÄNDERUNG DES WOHNUNGSGEMEINNÜTZIGKEITSGESETZES

Wien (PK) - Für die Änderung des Wohnbaugemeinnützigkeitsgesetzes, die dem Nationalrat in Form eines Vier-Parteien-Antrags vorlag, sprachen sich alle Fraktionen aus.

Abgeordneter Mag. TANCSITS (V) wies darauf hin, dass es sich beim vorliegenden Antrag um eine Vier-Parteien-Initiative handle. Seinen Ausführungen nach geht es darum, Vermögensgewinne steuerbefreiter Wohnbauträger, die das Reservekapital betreffen, von der Kapitalertragssteuer zu befreien. Das sei keine Neuerung, betonte Tancsits, da aber in der Praxis Finanzämter die derzeit geltenden gesetzlichen Bestimmungen unterschiedlich interpretiert hätten, sei eine gesetzliche Klarstellung notwendig. Allgemein machte er auf die Bedeutung des seiner Meinung nach modernen Wohnungsgemeinnützigkeitsgesetzes aufmerksam.

Abgeordnete BURES (S) begrüßte den gemeinsamen Antrag ebenfalls und betonte, Wohnungsgemeinnützigkeit sei ein wesentlicher Bestandteil des sozialen Wohnens. Ihrer Meinung nach haben ÖVP und FPÖ in diesem Bereich in der Vergangenheit eine falsche Richtung eingeschlagen und durch Gesetzesnovellierungen dafür gesorgt, dass Teile des gemeinnützigen Wohnbaus Objekt der Begierde von Immobilieninvestoren geworden seien.

Abgeordneter NEUDECK (F) machte geltend, dass die vorgesehene steuerfreie Vermögensverwaltung durch gemeinnützige Wohnbaugesellschaften kein weiteres Privileg der Gemeinnützigen sei, vielmehr diene die Gesetzesnovelle lediglich der Klarstellung bereits geltender Bestimmungen. Für Neudeck ist der gemeinnützige Wohnbau, wie er sagte, ein wichtiges Wohnbausegment, seiner Meinung nach kann es der private Wohnbau aber durchaus mit den Gemeinnützigen aufnehmen, obwohl er wichtige Privilegien nicht genieße. Verteidigt wurden von Neudeck auch Immobilieninvestoren.

Abgeordnete Dr. MOSER (G) unterstrich die Bedeutung des gemeinnützigen Wohnbaus. Das eindeutige Bekenntnis von ÖVP und FPÖ zur Gemeinnützigkeit sei ihr sehr viel wert, betonte sie. Ihrer Ansicht nach haben die beiden Parteien zuletzt Schritte unternommen, die den gemeinnützigen Wohnbau gefährdet, hinterfragt und zur Diskussion gestellt haben.

Abgeordneter ELLMAUER (V) sprach der Bundesregierung hohe Kompetenz in Sachen Wohnbau zu. Untermauert wurde diese Feststellung von ihm mit dem Hinweis, dass im Jahr 2002 der Anstieg der Mietkosten erstmals unter der allgemeinen Inflationsrate gelegen sei.

Abgeordnete Mag. BECHER (S) führte aus, sie freue sich besonders über das einhellige Bekenntnis aller Redner zur Gemeinnützigkeit. Ihrer Ansicht nach sind es in den letzten Jahren vor allem die Länder gewesen, die den gemeinnützigen Wohnbau hochgehalten und geschützt haben. Als falsche Entscheidung wertete es Becher, die Gemeinnützigkeit der BUWOG zu beseitigen. Der Verkauf der Bundeswohnungen bringe nur einen kurzfristigen Bonus für das Budget, aber einen langfristigen Malus für die Mieter, skizzierte sie.

Für Abgeordneten DI KUMMERER (S) ist es unbestritten, dass die Genossenschaften einen bedeutenden Anteil an der Entwicklung des ländlichen Raumes haben. Er wandte sich daher strikt dagegen, die Gemeinnützigkeit im Wohnbau in Frage zu stellen. Kummerer beklagte, dass von der Koalition in letzter Zeit gesetzte Maßnahmen dazu geführt hätten, dass Wohnen immer weniger leistbar sei.

Die Änderung des Wohnungsgemeinnützigkeitsgesetzes wurde vom Nationalrat einstimmig verabschiedet.

(Schluss Wohnungsgemeinnützigkeitsgesetz/Forts. NR)


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