Parlamentskorrespondenz Nr. 651 vom 11.09.2003

3. BERICHT ZUR UMSETZUNG DES AKADEMIESTUDIENGESETZES LIEGT VOR

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Wien (PK) - Auf Grund der Schulorganisationsgesetz-Novelle 1999 trat im September 1999 das Bundesgesetz über die Studien an Akademien und über die Schaffung von Hochschulen für pädagogische Berufe (Akademien-Studiengesetz, AStG) in Kraft. Darin wird festgehalten, dass innerhalb von acht Jahren hochschulische Einrichtungen für die Ausbildung von PflichtschullehrerInnen zu schaffen seien. Mit der Umsetzung des Gesetzes wurde ab Jänner 2000 begonnen. Das Bundesministerium für Bildung, Wissenschaft und Kultur legt nun den dritten Bericht über die bislang erzielten Fortschritte in diesem Prozess vor. (III-45 d.B.) Darin wird betont, "dass sich die Gestaltungs- und Veränderungsbereitschaft, der Wille zur Kooperation und Kommunikation bei den AStG-Akademien erfreulich aktiv und konstruktiv entwickelt hat."

Als wesentliche Entwicklungsschritte im abgelaufenen Jahr nennt der Bericht die Einrichtung von Versuchen "Akademieverbund-Pädagogische Hochschule" als Vorstufe einer Integration mehrerer AStG-Akademien, die Optimierung der Ressourcennutzung durch eine verstärkte Kooperation und Konzentration sowie durch Beachtung schulnaher Angebote im Bereich der Weiterbildung und die Einrichtung von Landes-Leitungskonferenzen (LLK) in sieben Bundesländern. Die laufende Entwicklung sei auch in diesem Berichtsjahr durch die im AStG verankerten Bundes-Leitungskonferenzen (BLK) unterstützt sowie durch intensiven Erfahrungs- und Meinungsaustausch unter anderem mit der Evaluierungs- und Planungskommission (PEK) vorangetrieben worden. Die in den Diskussionen im Wissenschaftsausschuss des Nationalrates von den Oppositionsparteien vorgebrachten Kritikpunkte bezüglich der Forschung seien durch weitere Maßnahmen zur Forschungsentwicklung berücksichtigt worden.

Der PEK-Bericht ist unter

http://pek.stvg.com, bzw. http://pek.stvg.at abrufbar,

der Forschungsbericht unter

www.bmbwk.gv.at/bildung - Unterpunkt "Lehrer/innen" - "AStG-Akademien".

Der Jahresbericht der PEK für das Jahr 2002 liefert grundlegende Vorschläge und Materialien für die Entwicklung der "Hochschulen für pädagogische Berufe".

VERSUCHE "AKADEMIEVERBUND - PÄDAGOGISCHE HOCHSCHULE"

Die Versuche "Akademieverbund-Pädagogische Hochschule" wurden auf Grund der Zielsetzung einer Neuorientierung der LehrerInnenbildung von der Erstausbildung bis zur Fort- und Weiterbildung eingerichtet. Dabei will man in Form von Versuchen (basierend auf § 131e SchOG) verschiedenartige AStG-Akademien in einem "Verbund" zusammenfassen und gemeinsame Entwicklungsziele organisatorischer und inhaltlicher Natur erarbeiten. Das Jahr 2003 wird laut vorliegendem Bericht des Unterrichtsressorts im Besonderen der Durchführung dieser Versuche gewidmet sein.

Die Evaluierungs- und Planungskommission (PEK) hat sich schwerpunktmäßig mit den Prinzipien zur organisatorischen Gestaltung, wie LehrerInnenbildung, Hochschule sui generis, Standort und Netzwerk, qualitative und quantitative Bedarfsorientierung, Leistungsvereinbarungen, Qualitätssicherung und Evaluierung, Autonomie und Wettbewerb, effektive Führungsstruktur und Mitwirkung der Beteiligten auseinandergesetzt und darüber hinaus Themen zur Organisation behandelt. Besondere Fragestellungen, wie Agrarpädagogik, Berufspädagogik, Religionspädagogik und Pädagogische Fortbildung standen ebenfalls auf dem Arbeitsplan.

DIE VERBINDUNG VON FORSCHUNG UND LEHRE - EIN QUALITÄTSMERKMAL

FORSCHUNGSKOMPETENZ DER LEHRENDEN ERHÖHEN

Einen breiten Raum im gesamten Arbeitsspektrum der PEK nahm die Frage der Forschung und Entwicklung ein, da die künftigen Hochschulen für pädagogische Berufe Institutionen des tertiären Bildungssektors sind. Als solche haben sie einen allgemeinen und uneingeschränkten Auftrag zur Forschung und Entwicklung in ihren Disziplinen. Der Bericht hebt in diesem Zusammenhang auch hervor, dass die Verbindung von Forschung und Lehre ein Qualitätsmerkmal der Hochschulen für pädagogische Berufe sei. Die PEK hat nun dem Ministerium vorgeschlagen, einen von der staatlichen Verwaltung unabhängigen Fonds zur Förderung der Forschung in der LehrerInnenbildung möglichst bald einzurichten.

Wie der Forschungsbeirat ausführt, haben sich die Forschungsaktivitäten und -qualitäten an AStG-Akademien im Kalenderjahr 2002 merklich verbessert. An einigen Standorten wurden Forschungsstellen eingerichtet, die sich die Förderung der Bildungsforschung zur Aufgabe gemacht haben. Insbesondere aber muss der Frage der Qualifizierung der (derzeit überwiegend nur) Lehrenden zu (künftig auch) Forschenden ein besonderes Augenmerk geschenkt werden, denn die einzelnen Lehrenden weisen sehr unterschiedliche wissenschaftliche Qualifikationen auf, so eine Aussage des Berichts.

Im Hinblick darauf, dass die Streuung formaler Bildungsabschlüsse groß ist und kontinuierliches Forschen durchwegs die Ausnahme darstellt, sind im Jahr 2002 eine Reihe von Fortbildungsinitiativen neu entstanden. Wie die AutorInnen des vorliegenden Berichts festhalten, ist eine formale Höherqualifizierung nur auf dem Weg eines Universitätsstudiums möglich. Dennoch solle die Betonung dieses traditionellen Qualifizierungsprozesses nicht in den Hintergrund treten lassen, dass das Recht zu forschen nicht an bestimmte Zertifikate gebunden sei. Da Forschung überdies in der Regel in

Teamarbeit geleistet werde, könnten in die meisten Projekte auch Personen einbezogen werden, die zwar über keine professionelle Forschungskompetenz verfügen, jedoch wertvolles Wissen aus ihren Fachgebieten, bzw. praktische Erfahrungen einbringen können. Dies könne auch eine sinnvolle Perspektive darstellen und für manche auch zum Beginn einer eigenen Laufbahn als ForscherIn werden. Am Ende des Berichts sind noch eine Reihe von Empfehlungen des Forschungsbeirates angeführt, die bereits im letzten Bericht enthalten waren.

WIE VIELE STANDORTE SOLL ES GEBEN ?

Was nun die Standorte der gegenständlichen Hochschulen betrifft, so geht die PEK davon aus, dass in jedem Bundesland die Möglichkeit zur PflichtschullehrerInnenbildung bestehen sollte, was aber nicht zwingend einen eigenen Hochschulstandort voraussetze. Auf Basis bisheriger Szenarien zeichne sich aus Sicht des Bundes eine Bandbreite von möglichen fünf Standorten bis maximal neun Standorten ab (letzteres nur, wenn sich in jedem Bundesland ein Standort befinden soll). Darüber hinaus sei davon auszugehen, dass vier Standorte in katholischer Trägerschaft eingerichtet werden. Je nach Anzahl der Hochschulstandorte sei weitgehender Studienbedarf durch Einbindung in bestehende Netzwerke, bzw. durch dislozierte Studienangebote, Studiengänge etc. zu gewährleisten. Jedenfalls sollen für die unterschiedlichen Träger die gleichen Rahmenbedingungen gelten.

Hinsichtlich der Qualifikationsprofile, Berufungsverfahren sowie Dienstrecht für das Personal liegen erste Konzepte vor, die noch eingehend mit den Betroffenen erörtert und abgestimmt werden.

Gegenwärtig gilt das AStG für 51 Institutionen an 50 Standorten, namentlich für Pädagogische Akademien, Pädagogische Institute, Berufspädagogische und Religionspädagogische Akademien. Eine vollständige Liste dieser Institutionen sowie eine Aufstellung der diesbezüglichen Gremien ist dem Bericht beigedruckt. Er gibt auch einen kurzen Überblick über die Tätigkeitsschwerpunkte im Jahr 2003. (Schluss)