Parlamentskorrespondenz Nr. 662 vom 17.09.2003

FINANZAUSSCHUSS EINSTIMMIG: 3 MILL. EURO DÜRREHILFE FÜR DIE BAUERN

Zudem Umschichtungen innerhalb der Hochwasserhilfe für Private

Wien  (PK) - Der kürzlich zu Ende gegangene Jahrhundertsommer hat bei vielen Bauern in Österreich beträchtliche Dürreschäden hervorgerufen. Zur Bewältigung dieser Schäden sollen den Bauern 3 Mill. € aus dem Katastrophenfonds zur Verfügung gestellt werden. Dafür hat sich der Finanzausschuss heute auf Antrag der Abgeordneten Fritz Grillitsch (V) und Uwe Scheuch (F) einstimmig ausgesprochen.

Auf der Basis desselben Antrages (203/A) stimmte der Ausschuss auch einer Umschichtung bei den Entschädigungen nach dem Hochwasseropferentschädigungs- und Wiederaufbau-Gesetz 2002 zu. Für die Beseitigung von Schäden an Hab und Gut werden mehr als die veranschlagten 250 Mill. €, nämlich rund 303 Mill. €, benötigt, informierte Finanzstaatssekretär Alfred Finz. Daher soll auf nicht verbrauchte Gelder für den Wiederaufbau der Infrastruktur (ursprünglich ebenfalls 250 Mill. € vorgesehen) zurückgegriffen werden. - Im Mittelpunkt der Debatte standen Fragen der Oppositionsabgeordneten, allen voran der Abgeordneten Terezija Stoisits (G) sowie Kurt Gaßners und Heinz Gradwohls (beide S), die sich für die Erhebung und das Ausmaß der Hochwasserschäden, die Auszahlung der Entschädigungen, für Maßnahmen des präventiven Hochwasserschutzes und für mögliche Probleme bei der exakten Erhebung der Dürreschäden interessierten. 

Die von Ausschussobmann Günter Stummvoll geleitete Debatte eröffnete Terezija Stoisits (G) mit Fragen nach der Auszahlung von Mitteln der Hochwasserhilfe. - Abgeordneter Kurt Gaßner (S) berichtete aus seiner oberösterreichischen Heimat, dass täglich neue Hochwasser-Schäden festgestellt würden und sich daher die Frage stelle, ob das Ausmaß der betrieblichen und privaten Schäden bereits bekannt sei und man tatsächlich sagen könne, bei der Beseitigung von Infrastrukturschäden "werden Mittel übrig bleiben". Gaßner mahnte mehr Geld für den präventiven Hochwasserschutz sowohl im öffentlichen als auch im privaten Bereich ein und klagte darüber, dass für Uferverbauungen kein Geld mehr zur Verfügung stehe.

Abgeordneter Heinz Gradwohl (S) erkundigte sich, mit welchen Beträgen der Staatssekretär bei der Abgeltung der Dürreschäden rechne, und wollte wissen, ob sich Finz der Auffassung der EU anschließe, Interventionslager nicht zur Entschädigung dürregeschädigter Bauern heranzuziehen. Hinsichtlich der Berechnung der Dürreschäden im Grünlandbereich wies der Abgeordnete darauf hin, dass die Hagelversicherung diesbezügliche Ernteversicherungen mit der Begründung ablehne, dass das Ausmaß solcher Schäden im Einzelnen nicht festgestellt werden könne.

Abgeordnete Marianne Hagenhofer (S) erbat einen Bericht über die Entschädigung von Hochwasseropfern bis zum nächsten Plenum und übte Kritik an den ihrer Meinung nach zu geringen Entschädigungsbeträgen.

Abgeordneter Christoph Matznetter (S) plädierte dafür, die Entschädigungsmittel für Dürreschäden auf kleine Bauern zu konzentrieren, bei denen Ernteausfälle existenzielle Probleme nach sich ziehen, statt Mittel an Großgrundbesitzer zu verteilen, bei denen Dürreschäden anders, nämlich als unternehmerisches Risiko zu bewerten seien. Außerdem trat Matznetter dafür ein, den Klimawandel und seine Auswirkungen auf die Landwirtschaft zu erforschen, um Produktionsumstellungen zu ermöglichen.

Abgeordnete Melitta Trunk (S) unterstützte die Forderung nach mehr Geld für den präventiven Hochwasserschutz und verlangte rasche Hilfe für die Hochwasser-Opfer vom letzten August in Kärnten.

Abgeordneter Hannes Bauer (S) warnte, die Mittel für den präventiven Hochwasserschutz in dem Maße abebben zu lassen, "in dem sich die Flut nach einer Hochwasserkatastrophe zurückzieht". Er präferierte beim präventiven Hochwasserschutz einen föderativen Ansatz.

Abgeordneten Jakob Auer (V) interessierte, in welchem Ausmaß Entschädigungsmittel beim Hochwasser von Seiten der EU, des Bundes und der Länder geflossen seien.

Staatssekretär Alfred Finz bezifferte die für die Entschädigung von Hochwasserschäden aus dem Vorjahr notwendigen Mittel bis Ende 2003 mit 303 Mill. € für Schäden an privatem Hab und Gut und mit 159,8 Mill. € für Schäden an der Infrastruktur, wobei er davon ausging, dass mit den vorgesehenen Mitteln das Auslangen gefunden werden könne. Von der jeweiligen Schadenshöhe werden im Einzelnen 20 % bis 30 % - in Ausnahmefällen bis zu 80 % - abgegolten, teilte Finz mit. Die Aufwendungen für Wasserschutzbauten bezifferte der Staatssekretär mit rund 170 Mill. €, wovon 123 Mill. € auf die Wildbach- und Lawinenverbauung und 50 Mill. € auf die Wasserinfrastruktur entfallen. Abgeordnetem Matznetter sagte Finz, dass der Klimawandel Gegenstand geförderter Forschungsprojekte sei.

Für Hochwasserschäden in Kärnten wurden im März 0,5 Mill. € und werden im Oktober 1 Mill. € überwiesen. Dieses Geld kann für Schäden aus dem letzten Sommer eingesetzt werden. Mit dem Abschluss der Schadenserhebungen ist laut Finz bis Ende September zu rechnen.

An der Beseitigung der Hochwasserschäden in Österreich habe sich die EU mit 136 Mill. € beteiligt. - Offengebliebene Fragen versprach der Staatssekretär schriftlich zu beantworten. (Schluss)