Parlamentskorrespondenz Nr. 686 vom 24.09.2003

DREI SP-ANTRÄGE IN ERSTER LESUNG

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Wien (PK) - Nach drei Anträgen der Sozialdemokraten, die in Erster Lesung debattiert wurden, schloss der Nationalrat seine Sitzung in den Nachtstunden mit einer Kurzdebatte über den SP-Antrag auf Einsetzung eines Untersuchungsausschusses zur Privatisierung der voestalpine.

S-ANTRAG AUF ÄNDERUNG DER GEWERBEORDNUNG

"Der Mohr hat seine Schuldigkeit getan, er kann gehen". Dieser Spruch könne für den vorliegenden Initiativantrag der SPÖ gelten, da die vorgeschlagenen Bestimmungen bei der Änderung des Ladenöffnungszeitengesetzes und der Änderung der Gewerbeordnung aufgenommen wurde, stellte Abgeordneter Mag. MAIER (S) zufrieden fest. Sodann kam Maier auf die aktuellen Dopingfälle zu sprechen, die im Zusammenhang mit verunreinigten Nahrungsergänzungsmitteln stehen. Die Sozialdemokraten hätten schon lange auf diese Problematik hingewiesen, da es für diesen Bereich keine klaren Kontrollen und auch keine klare Behördenstruktur gebe.

Abgeordneter Dr. MITTERLEHNER (V) schloss sich den Aussagen seines Vorredners an. Da die Bestimmungen schon im Rahmen der Gewerbeordnungsnovelle, die eine positive Wirkung auf die wirtschaftliche Entwicklung hat, aufgenommen wurden; daher sei die Materie gegenstandslos.

Da er selbst von dieser Thematik betroffen sei, wisse er nun, dass es in diesem Bereich Handlungsbedarf gibt, erklärte Abgeordneter LICHTENEGGER (F). Auch die Gewerbeordnung stelle nicht die endgültige Lösung dar, da sich sehr wenige Firmen daran halten und daher noch immer viele Nahrungsergänzungsmittel durch den Versandhandel bezogen werden können. Problematisch sei vor allem, dass die Nahrungsergänzungsmittel keinen Qualitätsstandards unterliegen, wie dies bei den Arzneimitteln der Fall sei.

Der Antrag wurde dem Wirtschaftsausschuss zugewiesen.

S-ANTRAG AUF ÄNDERUNG DES BILDUNGSDOKUMENTATIONSGESETZES

Abgeordnete Mag. WURM (S) begründete ihren Antrag auf Änderung Bildungsdokumentationsgesetzes. Es würden sehr sensible Daten, wie etwa das religiöse Bekenntnis oder die Sozialversicherungsnummer, abgefragt, zeigte Wurm auf. Sie glaube nicht, dass dies unbedingt nötig sei, um den Bildungsverlauf feststellen zu können.

Man müsse ein großes Interesse an anonymisierten Bildungsverläufen haben, wenn man eine zielgerichtete Bildungspolitik machen wolle, urteilte Abgeordneter AMON, MBA (V). Er halte die Angst vor einem Missbrauch für ein wenig übertrieben.

Abgeordnete ROSSMANN (F) schloss sich ihrem Vorredner an. Auch jetzt schon würden Sozialversicherungsdaten in vielen Bereichen erfragt, gab sie zu bedenken. Derzeit bestehe ihrer Meinung nach kein Handlungsbedarf, das Gesetz zu verändern; wir werden es aber sorgfältig beobachten, schloss die Rednerin.

Seine Fraktion habe bereits bei der Beschlussfassung des Gesetzes auf diese Problematik hingewiesen, erinnerte Abgeordneter BROSZ (G). Ein Bürgermeister, der Schulerhalter ist, könne etwa über die Sozialversicherungsnummer den Bildungsverlauf sämtlicher in seiner Gemeinde lebenden Bürger und Bürgerinnen erheben.

Der Antrag wird dem Unterrichtsausschuss zugewiesen.

S-ANTRAG AUF ÄNDERUNG DES DATENSCHUTZGESETZES

Gegenstand des vorliegenden Antrages ist die personelle Ausstattung der Datenschutzkommission sowie der diesbezüglichen Geschäftsstellen im Bundeskanzleramt, erläuterte Abgeordneter Mag. MAIER (S). Bereits bei den Budgetverhandlungen wurde auf die personellen Defizite in diesem Bereich hingewiesen. Obwohl Bundeskanzler Schüssel eine Zusage gemacht habe, mehr Bedienstete zur Verfügung zu stellen, sei es sogar zu einem weiteren Stellenabbau gekommen.

Abgeordneter DONABAUER (V) wies darauf hin, dass Österreich bei der Vollziehung des Datenschutzes beispielgebend sei. Die Datenschutzrichtlinie der EU liege weit unter dem österreichischen Standard, zeigte er auf. Mit wenig Personalaufwand werde ein hohes Maß an Sicherheit gewährleistet.

Der Antrag der Sozialdemokraten gehe völlig ins Leere, meinte Abgeordneter WITTAUER (F). Man könne sich natürlich wünschen, dass noch schneller und noch besser gearbeitet werde, aber es werde dort das Geld ausgegeben, wo es notwendig sei.

Der Antrag wird dem Verfassungsausschuss zugewiesen.

KURZDEBATTE: S-ANTRAG AUF EINSETZUNG EINES UNTERSUCHUNGSAUSSCHUSSES

Abgeordneter Dr. KRÄUTER (S) hielt es für gerechtfertigt, einen Untersuchungsausschuss einzusetzen, da die Bundesregierung das Volksvermögen verschleudere, was auch von den Medien so gesehen werde. Es gebe eine Unzahl von Fragen, die geklärt werden müssen, wie etwa die Geheimabsprache des Finanzministers mit ihm nahestehenden Investoren oder die Rolle des Managers Wolf. Wenn sogar Rechnungshofpräsident Fiedler von einem Tritt in das Gesicht des Rechtsstaates spricht, dann müsse einiges passiert sein, argumentierte Kräuter.

Abgeordneter Dr. MITTERLEHNER (V) bezeichnete die Ausführungen seines Vorredners als "schwache Pflichtübung". Dieser habe keine Argumente gebracht, welche die Einsetzung eines Untersuchungsausschusses rechtfertigen würden. Der Rechnungshof sei tätig geworden, es gebe Organverantwortlichkeiten, die von der SPÖ gewählte Vorgangsweise sei vor diesem Hintergrund eine unbegründete, weshalb seine Fraktion diesen Antrag "vehement ablehnt".

Abgeordneter Mag. MOSER (S) warf den Regierungsparteien vor, mit ihrer Vorgangsweise die Verunsicherung in der voest erst verursacht zu haben. Hätte man nicht verkauft, hätte der Staat durch die Dividende wesentlich mehr verdient als durch diese Veräußerung. Daher sei diese Privatisierung untersuchenswert, meinte Moser, der auch gleich damit in Zusammenhang stehende Fragen aufwarf.

Abgeordneter SCHEIBNER (F) schloss sich inhaltlich dem Abgeordneten Mitterlehner an und riet der SPÖ, von derart "vordergründigen Aktivitäten" Abstand zu nehmen. Die voest-Privatisierung stoße auch inhaltlich keineswegs einhellig auf Ablehnung, sagte Scheibner, der darauf hinwies, dass der Aktienkurs gestiegen sei, als erstmals die Idee eines Verkaufs thematisiert worden sei, während er erstmals sank, als die SPÖ diese Frage zum Wahlkampfthema gemacht und so potentielle Investoren abgeschreckt habe.

Abgeordneter Mag. KOGLER (G) vertrat die Ansicht, es gebe genug Vorgänge rund um diese Privatisierung, die sehr wohl aufklärungsbedürftig wären und somit einen Untersuchungsausschuss rechtfertigen würden. Im übrigen habe das "Unglück" bereits mit dem entsprechenden Gesetz begonnen, welches in sich widersprüchlich gewesen sei. Dies könne gleichwohl nicht thematisiert werden, sehr wohl aber die konkrete Abwicklung und die damit in Zusammenhang stehende politische Verantwortung, weshalb ein Untersuchungsausschuss eben wünschenswert sei.

Der Antrag wurde abgelehnt.

Im Anschluss an diese Sitzung fand eine weitere statt, die geschäftsordnungsmäßigen Mitteilungen und Zuweisungen diente.

(Schluss)