Parlamentskorrespondenz Nr. 720 vom 09.10.2003

RECHNUNGSHOFAUSSCHUSS: BUNDESPENSIONSKASSE AUF DEM PRÜFSTAND

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Wien (PK) - In der heutigen Sitzung des Rechnungshofausschusses analysierten die Abgeordneten gemeinsam mit Rechnungshofpräsident Franz Fiedler und Finanzstaatssekretär Alfred Finz zunächst Wahrnehmungsberichte (III-29 d.B.) über die Bundespensionskasse AG und über das Familienbeihilfenverfahren. Staatssekretär Alfred Finz  meinte, dass sich die Einrichtung der Bundespensionskasse im Jahr 1999 als sinnvoll herausstellen könnte, da er damit rechne, dass diese Pensionskasse im Zusammenhang mit der Pensionsharmonisierung wachsen werde. Dies werde es ihr erleichtern, aus den strukturellen Anfangsproblemen herauszuwachsen, in denen sie sich als kleine Kasse trotz einer überdurchschnittlich erfolgreichen Veranlagungsstrategie in den ersten Jahren ihres Bestehens befunden habe, wie die Vorstände Kocher und Achleitner den Abgeordneten darlegten.

Um Betrügereien bei der Antragstellung für erhöhte Familienbeihilfen, wie sie der Rechnungshof bei seiner Überprüfung des Familienbeihilfenverfahrens in großer Zahl feststellte, künftig hintanzuhalten, wird ein neues Verfahren ausgearbeitet, das einen verstärkten Einsatz der EDV vorsieht, informierte Staatssekretär Alfred Finz. Die vom Rechnungshof sowie von Abgeordnetem Öllinger (G) geforderte Abschaffung der Selbstträgerschaft werde Thema der nächsten Finanzausgleichsverhandlungen sein, sagte Staatssekretär Finz. Er würde die Selbstträgerschaft aus der Sicht der Vollziehung abschaffen, sagte Finz, betonte aber zugleich das budgettechnische Interesse seines Ressorts, die Fondswirtschaft - in diesem Fall den FLAF - nicht auszuweiten, da "vorhandenes Geld" zu Überlegungen führe, wie man es ausgeben könne.

WIE GEHT ES DER BUNDESPENSIONSKASSE?   

Abgeordneter Kurt Gaßner (S) leitete die Debatte mit dem Hinweis darauf ein, dass die Bundespensionskasse AG im Jahr 1999 geschaffen wurde, um eine Ungleichbehandlung von Vertragsbediensteten gegenüber Beamten und Arbeitnehmern in großen Unternehmen zu verhindern. Für den Abgeordneten stellte sich aber die Frage, ob eine Pensionsvorsorge für die Vertragsbediensteten auf dem freien Markt nicht mit weniger Aufwand zu haben gewesen wäre. Gaßner klagte über das Absinken des Eigenkapitals der Pensionskasse im Jahr 2001 und fragte nach den Ursachen. Der Kritik des Rechnungshofs an der mangelhaften Ausschreibung für die Vorstände schloss sich Gaßner an. Überdies fragte der Abgeordnete, warum einer der Bieter für die Übernahme der Verwaltungstätigkeit der Pensionskasse "bei allen drei Angeboten dabei war".

Abgeordneter Karl Öllinger (G) sprach von einem spannenden Bericht, der über die Bundespensionskasse vieles zutage bringe, was auch bei privaten Pensionskassen beobachtet werden könnte, wobei dort auch noch Werbungskosten dazukommen, die den Versicherten angelastet werden. Schlussfolgerungen sollte man auch aus der Feststellung ziehen, dass die Veranlagungsstrategie der Bundespensionskasse wesentlich erfolgreicher gewesen sei als die der privaten Pensionskassen. Und schließlich fragte Öllinger, ob es tatsächlich klug war, so viele Anbieter auf dem Markt für Privatpensionen zuzulassen, denn die hohen Werbekosten und den relativ hohen Verwaltungsaufwand kleiner Versicherungen haben letztlich die Versicherten zu tragen. Die letzte Frage Öllingers lautete, ob die Verankerung der Pensionskasse im Kollektivvertrag der Vertragsbediensteten ein "Leistungsversprechen" beinhalte, das Nachzahlungen des Bundes nach sich ziehen könnte.

Abgeordnete Gabriele Tamandl (V) wollte wissen, ob der Vorstand der Bundespensionskasse den Empfehlungen des Rechnungshofes folgen und die Berechnung des Promillesatzes der Verwaltungskosten senken werde.

Finanzstaatssekretär Alfred Finz erinnerte daran, dass es Finanzminister Edlinger gewesen sei, der in Verhandlungen mit der Gewerkschaft Öffentlicher Dienst die Gründung einer betrieblichen Pensionskasse vereinbart habe. Diese Kasse sei noch klein, sie werde aber im Zusammenhang mit der Pensionsharmonisierung wachsen. Vor diesem Hintergrund könnte sich die Einrichtung der Bundespensionskasse AG als eine richtige Entscheidung erweisen, sagte Finz. Die Kritik des Rechnungshofs an der Ausschreibung für die Vorstände hielt der Staatssekretär für berechtigt.

Paul Kocher (Vorstand der Bundespensionskasse AG) führte den Rückgang des Eigenkapitals der BPK von 400.000 € auf 350.000 € im Jahr 2001 auf Anfangsverluste zurück und erläuterte den Abgeordneten die finanziellen Probleme einer kleinen Pensionskasse in der Anfangsphase. Schon in diesem Jahr werde die Bundespensionskasse voraussichtlich ausgeglichen bilanzieren und in Zukunft Gewinne schreiben. Aufgrund ihrer vorsichtigen Veranlagungsstrategie habe die Bundespensionskasse in den letzten Jahren eine Performance erzielt, die um 16 bis 17 % über dem Marktdurchschnitt, aber unter der angepeilten Verzinsung von 5,5 % liege, weil die Zinsen für risikolose Veranlagungen zuletzt enorm gesunken seien. Höhere Renditen wären nur um den Preis höheren Risikos zu haben, das die Kasse bewusst vermeide. Für das Jahr 2003 hielt Paul Kocher es aber für realistisch, das 5,5 %-Ziel zu erreichen. Nachzahlungen müsse der Bund als Eigentümer nur dann leisten, wenn die Mindestverzinsung nicht erreicht werde, ein Risiko, das Kocher mit weniger als 10 % bezifferte.

Erich Achleitner (Vorstand der Bundespensionskasse AG) brach eine Lanze für die Werbung, da sie ein Produkt verbillige. Da sich die Bundespensionskasse Werbung aber nicht leisten könne, kooperiere sie mit der Gewerkschaft Öffentlicher Dienst und werde sich mit einer Informationskampagne für ein "gesünderes Leben und eine höhere Pension in der Zukunft" an die Anspruchsberechtigten wenden und sie über die Leistungen der Pensionskasse aufklären. Ziel der Kasse sei es, Kosten zu senken, wobei Achleitner davon ausging, dass die "Stückkosten" mit der Zahl der Versicherten und mit der Höhe ihrer Beiträge sinken werden. Sollte die Bundespensionskasse eine Größe erreichen, die es vernünftig erscheinen lasse, die Verwaltung selbst zu übernehmen, werde man darüber zu diskutieren haben. Er rechne aber nicht damit, dass dies vor 2005 der Fall sein werde.

Rechnungshofpräsident Franz Fiedler zitierte aus der Präambel des genannten Kollektivvertrags der Vertragsbediensteten, in der die Absicht festgehalten wurde, nach 40 Beitragsjahren eine Pensionsleistung von 10 % der letzten Bemessungsgrundlage zu erreichen. Diese Vereinbarung sieht keine Nachschussverpflichtung des Bundes vor, stellte Präsident Fiedler klar.

In einer zweiten Verhandlungsrunde stellten die Abgeordneten Gerhard Reheis (S), Detlev Neudeck (F), Kurt Gassner (S) und Werner Kogler (G) weitere Detailfragen. - In seiner Antwort gab Paul Kocher der Überzeugung Ausdruck, dass die Bundespensionskasse aus ihren anfänglichen Strukturproblemen herauswachsen werde. Das gemischte Wertpapier-Portfolio der Kasse enthalte 40 bis 50 % Anleihen, in der Hauptsache österreichische, die die Bundespensionskasse selbst kaufe. Dazu kommen Unternehmensanleihen, wenige Aktien und Anteile an Immobilienfonds.

Rechnungshofpräsident Franz Fiedler erklärte, dass die drei Angebote bei der Ausschreibung für die Verwaltungsleistungen aus einem Einzelangebot, einem Angebot einer Bietergemeinschaft - der der Einzelbieter angehörte -, und einem Alternativangebot der Bietergemeinschaft bestanden. Dies sei an sich nicht zu kritisieren, Fiedler hielt aber die Kritik des Rechnungshofes am Zeitpunkt der Ausschreibung in den Monaten Juni bis August aufrecht. Denn dieser ungünstige Zeitpunkt habe dazu geführt, dass nicht alle Möglichkeiten des Marktes ausgeschöpft werden konnten. Die Auslagerung der Verwaltungsleistungen sei aber die bessere Entscheidung gewesen als eine Eigenverwaltung.

FINZ STELLT EFFIZIENTERE KONTROLLEN BEI DER ERHÖHTEN FAMILIENBEIHILFE IN AUSSICHT

Zahlreiche Betrugsfälle bei der Inanspruchnahme der erhöhten Familienbeihilfe hatten den Anlass für die im Mai und Juni 2002 vorgenommene Prüfung des Familienbeihilfenverfahrens gebildet, für das sowohl das Sozialministerium als auch das Finanzministerium zuständig sind. Der Rechnungshof berichtet von erheblichen Kontrolldefiziten, aufwändigen Verwaltungsabläufen und hohen finanziellen Einbußen für den Ausgleichsfonds für Familienbeihilfen. Als Abhilfe schlägt der Rechnungshof vor, das automationsunterstützte Familienbeihilfenverfahren zu modernisieren und zur Nutzung von Synergien einzusetzen. Dazu kam die Empfehlung, die Selbstträgerschaft aufzuheben und Verhandlung über den Ausgleich der finanziellen Folgen im Rahmen des Finanzausgleichs zu führen.

Diesem Thema wandte sich Abgeordneter Karl Öllinger (G) zu, der die Debatte eröffnete. Die Selbstträgerschaft verzerre die Kostenbelastung, weil oftmals Familienbeihilfen ausbezahlt würden, obwohl Selbstträgerschaft vorliege, was aufwändige Rückforderungen nach sich ziehe. Darüber beim nächsten Finanzausgleich zu diskutieren, sei ihm zuwenig, sagte Öllinger, der den Gesetzgeber gefordert sah, eine klare Entscheidung zu treffen.

Zum konkreten Fall von Betrügereien bei der erhöhten Familienbeihilfe legte der Abgeordnete eine Berechnung vor, aus der hervorging, dass die Schadenssumme so hoch sei, dass die Betrügereien nicht bloß einen Zeitraum von drei Jahren, sondern von fünf, vielleicht sogar von sieben bis acht Jahren betreffen könnten. Außerdem fragte Öllinger, wer ärztliche Gutachten überprüfen werde, wenn das Finanzministerium für die Beurteilung der Anträge auf erhöhte Familienbeihilfe alleine zuständig gemacht werde.

Abgeordnete Christine Lapp (S) ging im Detail auf die Rechnungshofkritik an der veralteten EDV ein, die bei der Kontrolle der Anerkennung der erhöhten Familienbeihilfe eingesetzt wurde, und erkundigte sich nach den Ergebnissen der Projektgruppe zur Verfahrensverbesserung. Außerdem verlangte sie mehr Transparenz zwischen dem Finanzministerium und den Bundessozialämtern, damit die Warteschleife für die vielen Eltern behinderter Kinder kürzer werde, die Anträge auf erhöhte Familienbeihilfe gestellt haben.

Abgeordnete Rosemarie Schönpass (S) interessierte sich für die Einführung eines Managementinformationssystems und für die angekündigten Neuerungen in der internen Revision sowie in der Kontrolle der Finanzämter.

Staatssekretär Alfred Finz meinte, aus der Sicht des Vollzugs sollte man die Selbstträgerschaft abschaffen. Budgettechnisch sehe die Sache aber anders aus: Für die 240 Mill. € pro Jahr, die an den FLAF gehen würden, würden die Gebietskörperschaften eine Refundierung verlangen. Das Finanzministerium sei aber an Zweckbindungen nicht interessiert, weil die Fondswirtschaft Überlegungen begünstige, wie vorhandenes Geld ausgegeben werden könne. Die Selbstträgerschaft werde aber ein Thema bei den nächsten Finanzausgleichsverhandlungen sein.

An den Betrügereien bei der erhöhten Familienbeihilfe trage die Kontrolle des Finanzministeriums keine Schuld. Beamte können nicht überprüfen, ob Ärzte Formulare falsch ausgefüllt haben. Die Beiziehung von Sachverständigen wäre zu teuer. Daher werde das Bundesamt für Sozial- und Behindertenwesen in das neue Verfahren eingeschaltet, um zu prüfen, ob ärztliche Gutachten glaubwürdig seien.

Eine Projektgruppe arbeite an einem Verfahren, das den Einsatz der EDV in der Kontrolle vorsieht. Dieses System werde vom Ministerium selbst ohne zusätzliche Beratungskosten entwickelt. Im Zuge der Umstellung der Finanzämter auf Wirtschaftsräume werde auch die interne Revision umgestellt und die Kontrolle durch verstärkten EDV-Einsatz erleichtert.

Rechnungshofpräsident Franz Fiedler klärte darüber auf, dass der Überprüfungszeitraum drei Jahre betragen habe, innerhalb dieses Zeitraumes seien aber auch Ansprüche geltend gemacht worden, die in den Jahren davor angefallen seien. Daher sei der Schaden höher, als er sich für drei Jahre berechnen ließe. Der Rechnungshof trete deshalb dafür ein, dass die Ärzte Anträge auf erhöhte Familienbeihilfe direkt an das Finanzressort richten, weil dadurch ausgeschlossen werden könne, dass an ärztlichen Gutachten nachträglich manipuliert wird.

Die alleinige Zuständigkeit des Finanzministeriums für die Familienbeihilfen würde nur den Zustand wieder herstellen, der bis 1984 bestanden habe, erinnerte Präsident Fiedler abschließend.

Eingangs der Ausschusssitzung hatten die Abgeordneten die Tagesordnung aus formalen Gründen einstimmig um die Wahrnehmungsberichte III-13 d.B. und III-51 d.B ergänzt. (Forts.)