Parlamentskorrespondenz Nr. 721 vom 09.10.2003

BESTELLUNG DER ÖIAG-FÜHRUNG THEMA IM RECHNUNGSHOFAUSSCHUSS

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Wien (PK) - Eine ausführliche und äußerst kontroversielle Dikussion gab es heute im Rechnungshofausschuss über die Bestellung und Abberufung von Aufsichtsräten und Vorständen in der ÖIAG (III-42 d. B.). Nach einstimmigem Beschluss waren als Auskunftspersonen der Vorsitzende des ÖIAG-Aufsichtsrates Alfred Heinzel und die beiden ÖIAG-Vorstände Peter Michaelis und Rainer Wieltsch geladen. Der Antrag der SPÖ, diesen Teil des Rechnungshofausschusses für öffentlich zu erklären, wurde von den Koalitionsparteien mehrheitlich abgelehnt.

DIE KRITIK DES RECHNUNGSHOFES

Der Rechnungshof hatte im Zusammenhang mit der Bestellung neuer Aufsichtsräte im Jahr 2000 unter anderem kritisiert, dass der Auftrag an einen Personalberater zur Suche nach geeigneten Personen für den Aufsichtsrat in einem nicht offenen Verfahren erfolgte und die Ausschreibung vor allem infolge der nicht festgelegten Zuschlagskriterien nicht den vergaberechtlichen Vorgaben entsprach. Darüber hinaus sei der Preis des zum Zuge gekommenen Personalberaters in der Höhe von 138.078 € um 27 % über dem Zweitgereihten gelegen. Das Argument des Finanzministeriums, man habe das Qualitätskriterium vor dem Preiskriterium den Vorrang eingeräumt, ließ der Rechnungshof wegen der in der Ausschreibung fehlenden Zuschlagskriterien nicht gelten.

Ferner hielt der Rechnungshof fest, dass sich der Aufwand für Aufsichtsratsvergütungen durch Aufstockungen nach der Neubestellung der Aufsichtsräte von insgesamt 77.942 € auf 156.241 € erhöht hat.

Auch für die Bestellung eines neuen Vorstands ist ein Personalberater hinzugezogen worden. Der Vorgang zur Bestellung eines weiteren Vorstandmitglieds war zur Zeit der Gebarungsprüfung noch nicht abgeschlossen. Für die Suche nach dem ersten zu bestellenden Vorstandsmitglied wurden der Firma Kosten in der Höhe von 122.857 € bezahlt, wobei Reisekosten enthalten waren, die zu einem Zeitpunkt angefallen waren, als noch beide Vorstandpositionen noch nicht neu ausgeschrieben worden waren. Der mit dem neuen Vorstandmitglied vom Vorsitzenden des Aufsichtsrates verhandelte Dienstvertrag sieht laut Rechnungshof einen Abfertigungsanspruch und eine Vorstandspensionsvereinbarung vor, die nicht mit der Vertragsschablonenverordnung im Einklang stehen.

An diese Kritik knüpften auch die Abgeordneten Günther Kräuter (S) und Werner Kogler (G) an. Kräuter äußerte sich insbesondere zur Frage der Auswahl der Personalberatungsfirma sowie zur Nichteinhaltung der Vertragsschablonenverordnung. Darüber hinaus sprach er die Gehaltsverdoppelung von Vorstand Michaelis an und fragte im Hinblick auf Aufsichtsratmitglied Siegfried Wolf, ob es auch in der Privatwirtschaft denkbar sei, eine Aufsichtsratsposition innezuhaben und gleichzeitig Manager bei einem Kaufinteressenten zu sein. Abgeordneter Kogler thematisierte das nicht offene Ausschreibungsverfahren unter Hinweis auf die klaren Richtlinien, die die ÖNORM vorgibt, und unterzog die Tatsache einer harten Kritik, dass gerade jene Firma zum Zug gekommen sei, die dem in der Ausschreibung einzig genannten Erfordernis, nämlich einem Formalerfordernis, nicht entsprochen hat. Der Argumentation des Finanzministeriums, man habe dem qualitativen Kriterium den Vorzug gegeben, konnte er nicht folgen, zumal die Ausschreibung dieses Kriterium nicht enthalten hatte. Im Gegensatz dazu führte Abgeordneter Hermann Gahr (V) ins Treffen, dass die ÖIAG, volkswirtschaftlich gesehen, insgesamt ein erfolgreiches Projekt sei und dass der Rechnungshof die Höhe der Gehälter nicht kritisiert habe. Gahr meinte, dass hinsichtlich der Schablonenverordnung und der Höhe der Gehälter in Zukunft mehr Flexibilität notwendig wäre.

DIE REPLIK DES FINANZMINISTERS UND DES AUFSICHTSRATSVORSITZENDEN

Bundesminister Karl-Heinz Grasser brachte den Abgeordneten ein Gutachten zweier Vergaberechtsexperten zur Kenntnis, das er auf Grund der Rechnungshofkritik zur Auftragsvergabe an eine Personalberatungsfirma erstellen hatte lassen. Diese Experten seien zu dem Schluss gekommen, dass im vorliegenden Fall keine Vorschriften des Vergabeverfahrens verletzt worden seien. Grasser machte auch darauf aufmerksam, dass das Finanzministerium nicht verpflichtet gewesen sei, ein Ausschreibungsverfahren einzuleiten, vielmehr hätten die Bestellungen auch freihändig erfolgen können. Sein Anliegen sei es jedoch gewesen, Transparenz und Objektivität sicherzustellen. Man habe aber aus der Kritik des Rechnungshofes Konsequenzen gezogen und die Vergabeverfahren durch eine eigene Kommission unter Beiziehung externer Experten professionalisiert. Seither habe es keinerlei Beanstandungen mehr gegeben, sagte Grasser.

Als Grund für die Form eines nicht offenen Verfahrens nannte der Finanzminister den besonderen Zeitdruck, der im Hinblick auf die Bestellung geherrscht habe, und die Tatsache, dass man mit dem alten Aufsichtsrat die ambitionierten Zielsetzungen wie Privatisierung und Schuldenabbau nicht hätte durchführen können. Auch hätte die Finanzprokuratur keine Einwände gegen ein offenes Verfahren vorgebracht. Eine verkürzte Angebotsfrist sei auch laut ÖNORM in begründeten Fällen zulässig.

Eine ausdrückliche Nennung der Zuschlagskriterien sei laut Grasser nicht notwendig gewesen, da es durch den Ausschreibungsakt völlig klar sei, dass es sich um Qualitätskriterien handelt. Auch die Judikatur des Bundesvergabeamtes mache deutlich, dass es unzulässig sei, die Entscheidung nur auf Grund des Preiskriteriums zu fällen.

Was die Kritik an der Nichteinhaltung der Schablonenverordnung betrifft, habe das Ministerium reagiert und Anfang April 2003 an alle Gesellschaften in der Kompetenz des Finanzministeriums ein Schreiben gerichtet, in dem festgehalten wird, dass die Vertragsschablonenverordnung und das Bundesbestellungsgesetz zwingend anzuwenden seien. Nach einem Gespräch des Vorsitzenden des Aufsichtsrates mit dem Rechnungshofpräsidenten seien mittlerweile einvernehmlich Adaptierungen der Verträge vorgenommen worden.

Der Kritik an der möglichen Unvereinbarkeit der Funktionen des Aufsichtsratsmitglieds Siegfried Wolf begegnete Grasser mit dem Hinweis auf das Aktiengesetz und das ÖIAG-Gesetz, auf Grund dessen er keinerlei Unvereinbarkeit erkennen könne. Dies würden auch Experten bestätigen, bemerkte Grasser und meinte, dass Abgeordneter Kräuter diese Gesetze falsch interpretiere.

Auch der Vorsitzende des Aufsichtsrates, Alfred Heinzel, schließt eine Unvereinbarkeit im Falle von Wolf aus und bemerkte dazu, dass es zu diesem Themenkomplex seitens des Aufsichtsrates eine umfangreiche Prüfung und Erörterung gegeben habe. Man habe im konkreten Fall sogar ein Gutachten eingeholt und Wolf habe sich beim Thema VOEST nie zu Wort gemeldet. Er gehe daher davon aus, dass es nie einen Konflikt gegeben hat und sich alle Aufsichtsräte gesetzeskonform verhalten haben.

Heinzel stellte klar, dass für die Gehälter der Aufsichtsrat verantwortlich sei und verteidigte die neuen Gehälter. Er hielt fest, dass bei einer Wiederbestellung von Vorständen alte Gehälter nicht als Vergleich herangezogen würden. Man müsse nämlich die Marktsituation und die Anforderungen neu bewerten, außerdem handle es sich dabei um einen bilateralen Vertrag. In Anbetracht der Anforderungen könne er ruhigen Gewissens sagen, dass die Gehaltshöhe leistungsgerecht und fair sei. Grundsätzlich hielt er fest, dass die Gehälter der beiden Vorstandsmitglieder geringer seien als die der alten. Änderungen gebe es bei der Bonifikation, die in der Vergangenheit mit 50 % Bonusvereinbarung ein fixer Gehaltsbestandteil gewesen sei. Nun habe man eine variable Form gewählt, die mit Risiko behaftet sei. Somit könne die Bonifikation einmal null sein, man habe aber auch die Chance, bei guter Geschäftslage 100% zu lukrieren. Dies entspreche auch internationalen Gegebenheiten. Jedenfalls seien die Zahlen, die in der Öffentlichkeit kursieren, falsch, sagte Heinzel und ergänzte, dass man auf das Sitzungsgeld verzichte. Auf Grund der variablen Bonifikation könne er auch nichts Genaues über die konkrete Höhe der Gesamtbezüge sagen.

Heinzel betonte auch, dass er die Schablonenverordnung als zu starr empfinde, und versicherte, dass diese nicht bewusst verletzt worden sei. Es habe nur bei der Auslegung Schwierigkeiten gegeben, in der Zwischenzeit sei man aber zu einer Vertragsanpassung gelangt und diese sei auch dem Rechnungshof vorgelegt worden.

DIE ENTGEGNUNG DES RECHNUNGSHOFPRÄSIDENTEN

Präsident Franz Fiedler bestätigte, dass es keine Verpflichtung zur Ausschreibung der Vergabe an eine Personalberatungsfirma gegeben habe, hielt aber gleichzeitig dezidiert fest, dass im Fall einer Ausschreibung  alle Bedingungen einzuhalten seien. Man könne nicht, unter dem Prätext der Freiwilligkeit, großzügig mit gesetzlichen Bestimmungen umgehen, so Fiedler.

Der RH-Präsident hielt auch das Argument des Zeitdrucks, weswegen man ein offenes Verfahren und eine extrem kurze Frist gewählt hatte, für nicht stichhältig. Im Hinblick auf das Privatisierungsvolumen unter dem alten Aufsichtsrat sehe er keine Notwendigkeit für dessen rasche Abberufung und Neubestellung. Die Ausschreibung sei bereits am 1. März 2000 erfolgt, am 4. April habe es eine Letztauswahl gegeben, das Gesetz sei jedoch erst am 26. April beschlossen worden und am 17. Mai in Kraft getreten. Es stelle sich daher die Frage, was gewesen wäre, wenn das ÖIAG-Gesetz nicht beschlossen worden wäre. Da der Finanzminister auf die Finanzprokuratur hingewiesen hatte, bemerkte Fiedler, dass diese den Zeitdruck nicht beurteilen könne.

Weiters kritisierte Fiedler, dass jene Personalberatungsfirma zum Zug gekommen sei, die die Verpflichtungserklärung zur Einhaltung arbeitsrechtlicher Bestimmungen nicht geleistet habe. Darüber hinaus  hätten die qualitativen Kriterien in der Ausschreibung angeführt werden müssen, da in jeder Ausschreibung klar ersichtlich sein sollte, welche Kriterien prioritär anzuwenden sind.

Da die ÖIAG dem Rechnungshof gegenüber argumentiert habe, die Schablonenverordnung stehe nicht mit dem Gesetz in Einklang, stellte Fiedler mit Nachdruck fest, dass Gesetze anzuwenden seien. Er strich aber positiv hervor, dass sich die ÖIAG dem Standpunkt des Rechnungshofes mit der Adaptierung angeschlossen habe. Die Höhe der Gehälter habe der Rechnungshof nicht kritisiert, bemerkte Fiedler, er unterzog jedoch die Weigerung der ÖIAG, die Gehälter im Sinne des Bezügebegrenzungsgesetzes bekannt zu geben, einer herben Kritik.

GROSSER DISKUSSIONSBEDARF UNTER DEN ABGEORDNETEN

Diese Ausführungen waren für die Abgeordneten Anlass, zahlreiche konkrete Fragen zu stellen. So erkundigte sich Ruth Becher (S) nach den Kosten des vom Finanzminister erwähnten Gutachtens zur Rechtmäßigkeit des Ausschreibungsverfahrens. Abgeordneter Christian Puswald (S) warf Minister Grasser vor, den Leuten Sand in die Augen zu streuen, indem er vorgebe, sich freiwillig Normen zu unterwerfen, um sie dann zu verletzen. Er kritisierte auch die Aussagen Heinzels zu den Gehältern und meinte, diese seien exorbitant höher als früher. Abgeordnete Magda Bleckmann (F) thematisierte nochmals die Schablonenverordnung und Abgeordnete Michaela Sburny (G) bezweifelte, dass mit dem Vergabeverfahren tatsächlich mehr Transparenz und Objektivität erzielt worden seien, zumal die Qualitätskriterien nicht in der Ausschreibung enthalten waren und auch die Auswahl der Kandidaten nicht nachvollziehbar sei. Der Vorsitzende des RH-Ausschusses, Werner Kogler (G), fragte, warum das Finanzministerium sich selbst mit der Verpflichtungserklärung eine strenge Richtlinie gesetzt habe, um sie dann außer Acht zu lassen.

Finanzminister Grasser ging zunächst auf die Bemerkungen des Rechnungshofpräsidenten zu dem von ihm erwähnten Gutachten ein, das dem Rechnungshof nicht vorliegt. Fiedler hatte in diesem Zusammenhang die Frage gestellt, wie man mit einem Gutachten gegen den Rechnungshof umgehe, ob es dazu diene, die Kompetenz des Rechnungshofes zu untergraben. Man könne in juristischen Fragen durchaus unterschiedlicher Meinung sein, dennoch sollte der Rechnungshof auf Grund seiner Tätigkeit und Kompetenz mehr Kredit haben als ein privates Gutachten. Grasser stellte dazu fest, dass das Gutachten nicht dazu diene, die Kritik des Rechnungshofes unberücksichtigt zu lassen. Nachdem die Kritik des Rechnungshofes beim Finanzministerium eingelangt sei und man dort die Dinge anders beurteilt habe, habe man sich an Vergaberechtsexperten gewendet. Man habe daher das Gutachten auch nicht dem Rechnungshof weitergeleitet, weil man einen falschen Eindruck vermeiden wolle. Man werde das gegenständliche Gutachten jedoch den Abgeordneten sowie dem Rechnungshof zur Verfügung stellen. Die hier behandelte Frage sei aber nur eine von vier Punkten gewesen, die die Gutachter in einem Rahmenvertrag zu bearbeiten hatten.

Grasser bekräftigte abermals, dass man hinsichtlich der Bestellung des neuen Aufsichtsrates unter Zeitdruck gestanden sei, da gemäß § 6 ÖIAG-Gesetz die bisherigen Mitglieder des Aufsichtsrates mit der ersten Hauptversammlung ihre Funktion verlieren. Es habe daher rechtliche und wirtschaftliche Gründe gegeben, so vorzugehen. Die neuen Verträge erfüllten die Vertragsschablonenverordnung, so Grasser weiter, und bei der Auswahl der Firma sei die Suchmethode wichtig gewesen. Dieser Bieter habe als einziger ein internationales Screening angeboten.

Auch Grasser zweifelte nicht an der Verhältnismäßigkeit der Gehälter, zumal die Herausforderungen enorm seien und er mit der bisherigen Leistung des Managements voll zufrieden sei. Man habe die Schulden von 6 auf 2 Mrd. € gesenkt und die Privatisierung der VOEST professionell abgewickelt. Nach dem Jahr 2000 seien die Privatisierungserlöse bei 3,3 Mrd. € gelegen, in der Zeit von 1995 bis 1999 jedoch nur bei 1 Mrd. €, entgegnete Grasser dem RH-Präsidenten.

In einer weiteren Runde kam Abgeordneter Erwin Kaipel (S) nochmals auf die Bonifikationen, das Gehalt des Vorstandsvorsitzenden im Jahr 2002 und auf die aus seiner Sicht bestehende Überhäufung des Vorstandsvorsitzenden und des Aufsichtsratspräsidenten mit Privilegien durch den Finanzminister zu sprechen. Für seinen Fraktionskollegen Hermann Krist war es unverständlich, dass Mietzuschüsse genehmigt, Abfertigungen bezahlt und Bonifikationen „wie im Schlaraffenland“ verteilt wurden. In diesem Zusammenhang wies er darauf hin, dass es sich dabei um Volksvermögen handelt. Erschreckend war für ihn, dass „wenig Rechtsbewusstsein und schon gar kein Schuldbewusstsein“ vorhanden ist.

Für eine Offenlegung der Bezüge trat F-Abgeordneter Detlev Neudeck ein. G-Abgeordnete Michaela Sburny hinterfragte die Protokollierungen, um Abläufe nachzuvollziehen zu können, sowie den internen Ablauf beziehungsweise die Verantwortungsübernahme. Für Abgeordneten Walter Tancsits (V) stand fest, der Staat sei nicht in der Lage, Industrieunternehmen bzw. überhaupt Unternehmen zu führen. Abgeordneter Peter Michael Ikrath (V) erklärte aus der Sicht eines Managers, es sei erschreckend, mit welcher „Wirklichkeitsfremdheit“ Themen behandelt würden. Seine Frage bezog sich auf die Angemessenheit der Einkommen der Vorstände. Die Frage des Ausschussobmanns Werner Kogler betraf die Meldetätigkeit nach dem Bezügebegrenzungsgesetz. Abgeordneter Kurt Gaßner (S) wollte von Finanzminister Grasser wissen, was für ihn Entpolitisierung sei.

Finanzminister Karl-Heinz Grasser nahm in seiner Wortmeldung Bezug auf die letzte Frage und erklärte, Entpolitisierung bedeute für ihn, dass kein Ex-Minister, kein Ministersekretär und kein Vertreter des Finanzministeriums in den Unternehmungen tätig sind, sondern ausgewählte Unternehmensvertreter. Auch machte er darauf aufmerksam, dass die sozialdemokratischen Vertreter gegen die Stimmen der ÖIAG für die Abfertigung von Streicher gestimmt hätten, und gab bekannt, dass ein Aufsichtsrat in der Privatwirtschaft ein Vielfaches im Vergleich zum Aufsichtsrat in der ÖIAG verdiene.

Aufsichtsratspräsident Alfred Heinzel wies darauf hin, dass im internationalen Vergleich die Gesamtbezüge in der Schweiz und in Deutschland höher seien. Zum Ditz-Abgang gab er bekannt, dass der Aufsichtsrat informiert wurde, auch der Personalausschuss sei damit befasst worden. Dass es zum Abgang von Ditz gekommen sei, lag auch daran, dass Ditz ihm, Heinzel, dreimal „den Job angeboten“ habe und dann natürlich kein Vertrauen mehr bestanden habe. Die Arbeitnehmervertreter seien davon nicht informiert gewesen.

RH-Präsident Franz Fiedler erklärte, Streicher hätte niedrigere Bonifikationen als sein Nachfolger gehabt. Auch merkte der Präsident an, dass der Personalausschuss kein Mandat zum Abschluss eines solchen Vertrages gehabt habe. Aufsichtsratspräsident Alfred Heinzel warf ein, der Aufsichtsrat sei der Meinung gewesen, dass der Personalausschuss das Mandat habe, Vorstandsverträge abzuschließen, da die Ermächtigung aus den alten Statuten übernommen wurde. Um dem Rechnungshof gerecht zu werden, habe man verspätet noch einmal im Aufsichtsrat die Verträge sanktioniert. Zur S-Abgeordneten Ruth Becher meinte Heinzel, erst bei Vertragsverlängerung oder bei Abschluss eines neuen Vertrages sei die Schablonenverordnung einzuhalten.

RH-Präsident Franz Fiedler betonte, dass nicht jeder Verstoß gegen die Schablonenverordnung einen finanziellen Nachteil für die ÖIAG nach sich ziehe. Der Mietzuschuss sei aber tatsächlich ein Verstoß gegen diese Verordnung, auch habe er sich zum finanziellen Nachteil der ÖIAG ausgewirkt. Daher, schloss Fiedler, können die Kosten zurückgefordert werden. (Schluss)