Parlamentskorrespondenz Nr. 724 vom 10.10.2003

BERICHT ÜBER MASSNAHMEN FÜR DIE LAND- UND FORSTWIRTSCHAFT 2004

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Wien (PK) -  Die Maßnahmen gemäß Paragraph 9 (Abs.2) Landwirtschaftsgesetz im Jahre 2004 sind die agrarpolitische Konsequenz aus dem Grünen Bericht 2002 und für die Zusammenarbeit zwischen Bund und Ländern hinsichtlich der Förderungsfinanzierung entscheidend, heißt es in dem von der Bundesregierung vorgelegten Bericht. (III-54 d.B.)

Im Sinne der Zielsetzungen der EU-Agrarpolitik und des Landwirtschaftsgesetzes stehen ergänzend zum Marktordnungsbereich die Einkommensverbesserung für bäuerliche Familien, die verstärkte Umweltorientierung der Agrarproduktion bzw. die Sicherung der Multifunktionalität sowie eine offensive Politik für die Bergregionen und die benachteiligten Gebiete durch die konsequente Umsetzung des "Österreichischen Programms für die Entwicklung des ländlichen Raumes" im Vordergrund. Für die Konsumenten haben vor allem Nahrungsmittelsicherheit, die Bereitstellung qualitativ hochwertiger Lebensmittel, die Erhaltung der Artenvielfalt und der Kulturlandschaft sowie der Grundwasserqualität hohe Priorität. Die Bereitstellung von Förderungsgeldern ist auch ein wichtiger Beitrag zur Sicherung einer flächendeckenden Landwirtschaft und für die Erhaltung und Schaffung von Arbeitsplätzen im vor- und nachgelagerten Bereich, da der Agrarsektor insgesamt 450.000 Arbeitsplätze umfasst.

Förderungen (Leistungsabgeltungen) für den Agrarsektor sichern auch Arbeitsplätze in Industrie, Gewerbe und Dienstleistungssektor. Die Land- und Forstwirtschaft investierte 2002 6,82 Mrd. €, davon kamen der Industrie und dem Gewerbe 3,46 Mrd. € zu Gute. Die Entwicklung der österreichischen Landwirtschaft im Hinblick auf die Umsetzung der reformierten Gemeinsamen Agrarpolitik (GAP) ab 2005 ist auch eine Herausforderung für die öffentliche Hand. Die stärkere Ökologisierung der EU-Agrarpolitik und die Betonung sozialer Aspekte in der Agrarförderung kommen der Aufrechterhaltung der Multifunktionalität der Landwirtschaft entgegen. Im Inland ist bisher in den Jahren 2002 und 2003 kein einziger BSE-Fall aufgetreten, was den grundsätzlich richtigen Weg der österreichischen Agrarpolitik untermauert.

DIE LANDWIRTSCHAFT IN DER EUROPÄISCHEN UNION

Am 26. Juni 2003 einigten sich die Agrarminister der Europäischen Union auf ein Reformpaket zur Weiterentwicklung der Gemeinsamen Agrarpolitik. Mit diesem Beschluss ist es gelungen, noch vor der mit 1. Mai 2004 stattfindenden Erweiterung der Union auf 25 Staaten die - für die Landwirtschaft notwendigen - planbaren Rahmenbedingungen für dieses erweiterte Europa zu schaffen. Die Reform der GAP tritt, von einigen Ausnahmen abgesehen, am 1. Jänner 2005 in Kraft, die Umsetzung wird daher im Jahr 2004 intensiv vorbereitet.

Entsprechend dem EU-Finanzrahmen werden in Österreich für die Dauer der Legislaturperiode zur Umsetzung der agrarpolitischen Zielsetzungen 3 Mrd. € bereit gestellt. Zahlreiche Förderungsmaßnahmen tragen auch dazu bei, den bäuerlichen Unternehmern Zukunftsmärkte zu erschließen. Im Bereich der landwirtschaftlichen Betriebsmittel werden eine EU-weite Harmonisierung und der volle Binnenmarktzugang angestrebt.

Für den Fortbestand einer umweltorientierten bäuerlichen Landwirtschaft ist die Teilnahme an den verschiedenen EU-Förderungsprogrammen notwendig. Nach der erfolgreichen Umsetzung des Bioaktionsprogramms 2001/02 werden die Maßnahmen zur Forcierung der Biolandwirtschaft mit dem Bio-Aktionsprogramm 2003/04 weitergeführt, dessen Ziel es ist, dass Österreich führendes Bioland in der EU bleibt.

Die Verbesserung der Marktposition der österreichischen Land- und Forstwirtschaft sowie des Verarbeitungs- und Vermarktungsbereiches ist auch im Hinblick auf die bevorstehende Erweiterung der Gemeinschaft von großer Wichtigkeit. Eine konsequente Qualitätsorientierung in der Lebensmittelproduktion und in der Verarbeitung und Vermarktung ist weiter zu forcieren. Auf Konsumentenschutz und Verbraucherinformation ist besonderes Augenmerk zu legen, um das Vertrauen der Konsumenten in die heimischen Produkte nach der BSE-Krise sowie der Maul- und Klauenseuche in der EU wieder herzustellen. Österreich wird sich deshalb dafür einsetzen, dass bei einer weiteren Liberalisierung des Welthandels mit Agrarprodukten und Nahrungsmitteln im Rahmen der WTO ökologische und soziale Grundsätze stärker als bisher berücksichtigt werden.

Österreich ist innerhalb der EU ein Land mit einem hohen Anteil an Berggebieten und benachteiligten Regionen. Die Erhaltung eines auch touristisch attraktiven Lebensraumes und die besonderen ökologischen und regionalen Erfordernisse dieser Gebiete machen die Aufrechterhaltung der Bewirtschaftung und damit die Pflege sowie die Erbringung der ökologischen Leistungen in notwendigem Ausmaß zu einer vordringlichen, nicht von der Landwirtschaft abkoppelbaren Aufgabe. Ziel muss es auch sein, mit den Instrumentarien der Direktzahlungen und Leistungsabgeltungen eine auf Nachhaltigkeit ausgerichtete Bewirtschaftung in Verbindung mit einer angemessenen Einkommensbildung dauerhaft sicherzustellen. Dem Europäischen Agrarmodell liegt in verstärktem Maße die Entwicklung des ländlichen Raumes im Sinne von Nachhaltigkeit und Multifunktionalität zu Grunde. Die zweite Säule der GAP wurde durch die GAP-Reform 2003 weiter gestärkt. Gerade dem Bereich der nachwachsenden Rohstoffe ist auch weiterhin Vorrang einzuräumen. Ziel ist es, den Biomasseeinsatz bis 2010 um 75 % zu erhöhen.

Besonders wichtig für Österreich ist die beschlossene Aufrechterhaltung der Quotenregelung für Milch bis 2015 ohne Quotenaufstockung über den Beschluss der Agenda 2000 hinaus. Die Aufrechterhaltung der Höhe der Getreide-Interventionspreise auf dem bestehenden Niveau, eine Abschwächung der von der Kommission vorgeschlagenen vollständigen Entkoppelung sowie die Aufstockung der Mutterkuhquoten für Österreich um 50.000 Stück sind wichtige Korrekturen, die zur Sicherstellung der multifunktionalen und flächendeckenden Bewirtschaftung unseres Landes erreicht werden konnten. Auch die Beibehaltung der Rotationsmöglichkeit bei der Flächenstilllegung sowie die weiterhin bestehende Möglichkeit des Anbaus von nachwachsenden Rohstoffen auf Stilllegungsflächen konnten erreicht werden. Die Modulation der Marktordnungszahlen (Kürzung in Abhängigkeit von der Prämienhöhe) wird ab 2005 umgesetzt, wobei von dieser Kürzung Betriebe mit Marktordnungszahlen bis 5.000 € ausgenommen werden. Die so frei werdenden Mittel werden zur Stärkung der "Ländlichen Entwicklung" verwendet.

DIE EINKOMMENSENTWICKLUNG 2002

Die Einkünfte aus Land- und Forstwirtschaft wiesen mit 21.389 € je Betrieb und 13.685 € je Familienarbeitskraft (FAK) im Jahr 2002 im Bundesmittel einen Rückgang von 7 % bzw. 6 % gegenüber 2001 auf. Hauptursache für den Einkommensrückgang waren die starken Einkommenseinbußen bei Schweinen in Folge der erheblich gesunkenen Erzeugerpreise gegenüber dem Vorjahr. Die Forstwirtschaft hatte auf Grund des gestiegenen Holzeinschlages bessere Erträge als 2001.

Innerhalb der Betriebsformen bestehen deutliche Unterschiede. 2002 mussten die Veredelungsbetriebe die größten Einkommenseinbußen hinnehmen (-29 %), gefolgt von den landwirtschaftlichen Gemischt- und Dauerkulturbetrieben (-12 bzw. -9 %). Die Einbußen der Marktfruchtbetriebe betrugen 3 %. Die Einkünfte aus Land- und Forstwirtschaft je FAK bei den Bergbauernbetrieben waren mit 12.714 € um 1 % niedriger als im Vorjahr, wobei die Gruppe mit der höchsten Erschwernis (gemessen an Berghöfekatasterpunkten) ein Einkommensplus von 2 % verzeichnen konnte. Eine Ergebnisverbesserung erzielten die Betriebe mit 25 - 50 % Forstanteil (+ 4%).

DIE EMPFEHLUNGEN DER PARAGRAPH-7-KOMMISSION

Die Kommission gem. §7 LWG, die vor allem an der Erstellung des jährlichen Grünen Berichtes mitwirkt, hat sich in den Sitzungen im Jahr 2003 mehrheitlich darauf geeinigt, fünf der im Grünen Bericht 2001 enthaltenen Empfehlungen neuerlich zu beschließen und jene Empfehlungen zu streichen, die bereits als erledigt betrachtet werden können bzw. durch neue Empfehlungen aktualisiert werden. Insgesamt wurden acht neue Empfehlungen am 17. Juli 2003 neu beschlossen. Sie betreffen unter anderem die Verwaltungsvereinfachung und effiziente Umsetzung und Gestaltung der Agrarpolitik im Rahmen der GAP-Reform, die ländliche Entwicklung und künftige EU-Regionalpolitik, die Erweiterung der EU, die integrierte Weiterentwicklung des ländlichen Raumes und der Berggebiete, die WTO sowie die Gewährleistung einer gentechnikfreien Landwirtschaft.

Die Umsetzung folgender Maßnahmen und Instrumente für die Land- und Forstwirtschaft wird für 2004 empfohlen: eine effiziente und transparente Umsetzung der GAP-Reform und die Vereinfachung von Kontrolle und Verwaltung; die Umsetzung und Absicherung des Österreichischen Programms für die Entwicklung des Ländlichen Raumes; eine optimale Inanspruchnahme der EU-Kofinanzierung; Qualitätsanstrengungen in der Produktion unter besonderer Ausrichtung auf die Wünsche der Konsumenten (z.B. Lebensmittelsicherheit und -qualität, Kennzeichnung); die Weiterführung des Bio-Aktionsprogramms in den Jahren 2003 und 2004; eine Verbesserung der Marktposition der Betriebe und des Agrarmarketings; die Verbesserung der Wettbewerbssituation im europäischen Binnenmarkt durch Anwendung von EU-Standards im gesamten EU-Raum und die Umsetzung von Maßnahmen zur Harmonisierung im Betriebsmittelbereich; wettbewerbsfähige Verarbeitungs- und Vermarktungsstrukturen sowie die Stärkung der Agrar- und Lebensmittelwirtschaft mit offensiven Exportstrategien; eine verstärkte Bildungs- und Beratungsarbeit für die bäuerlichen Familien und den ländlichen Raum; die Konzentration der institutionellen Forschung im Ressortbereich sowie effiziente Marktordnungsmaßnahmen.

EU-KOFINANZIERTE FÖRDERUNGSMASSNAHMEN

Das "Österreichische Programm für die Entwicklung des ländlichen Raumes" bildet den Rahmen der Förderungen zur Sicherung der multifunktionalen Land- und Forstwirtschaft und der Stärkung des ländlichen Raumes im Zeitraum 2000 bis 2006. Die Umsetzung erfolgt mit folgenden Maßnahmen: Betriebliche Investitionsförderung und Beihilfen für die Erstniederlassung, Berufsbildung, Förderung in Berggebieten und sonstigen benachteiligten Gebieten, Umweltförderung und Biologischer Landbau, Verarbeitungs- und Vermarktungsförderung, Förderung der Anpassung und Entwicklung von ländlichen Gebieten, Forstliche Maßnahmen und Investitionen.

NATIONALE FÖRDERUNGSMASSNAHMEN

 

Auf nationaler Ebene wird u.a. ein Schwerpunkt auf die Beratungstätigkeit gelegt: Die gestiegenen Anforderungen an die Beratung - insbesondere durch zahlreiche neue bzw. veränderte Förderungen und den Anpassungsbedarf für die landwirtschaftlichen Betriebe an die GAP-Reformbeschlüsse - erfordern eine entsprechende finanzielle Sicherstellung der land-, forst- und hauswirtschaftlichen Beratung (z.B. verstärkte Ausbildung von Beratungskräften) und der Weiterbildungsmaßnahmen. Dazu gehören auch Spezialberaterausbildungen (z.B. Direktvermarktung, Urlaub am Bauernhof, biologische Landwirtschaft etc.) sowie die Arbeitskreisberatung. Auch 2004 wird zudem verstärkt das "Bäuerliche Familien Unternehmen" im Mittelpunkt der Beratungsarbeit stehen.

Um die Forschung effizient und zielgerichtet gestalten zu können, legte das Ressort das Forschungsprogramm PFEIL 05 (Programm für Forschung und Entwicklung im Lebensministerium) für die Jahre 2002 bis 2005 vor. Auf dieser Grundlage gliedern sich die Forschungsaktivitäten in die folgenden vier Strategiefelder: Ländlicher Raum (LR), Landwirtschaft und Ernährung (LE), Wasser (WA) sowie Umwelt- und Abfallmanagement (UA).

Weitere Schwerpunkte betreffen die Qualitätsverbesserung in der Tierhaltung, die Qualitätsverbesserung im Pflanzenbau, die Verkehrserschließung ländlicher Gebiete, bauliche und landtechnische Investitionen, die Gewinnung von Energie aus Biomasse, die Förderung von Innovationen, Maßnahmen zur Verbesserung der Marktstruktur, Werbung und Markterschließung, die Förderung landtechnischer Maßnahmen sowie die Forstwirtschaft. (Schluss)