Parlamentskorrespondenz Nr. 771 vom 22.10.2003

DREI ANTRÄGE IN ERSTER LESUNG, KEIN GRASSER-UNTERSUCHUNGSAUSSCHUSS

Wien (PK) - Den Schluss der heutigen Plenardebatte des Nationalrats bildeten drei Anträge, die in Erster Lesung diskutiert wurden. Anträge der Sozialdemokraten und der Grünen, einen Untersuchungsausschuss im Zusammenhang mit Vorwürfen gegen Finanzminister Karl-Heinz Grasser einzusetzen, blieben in der Minderheit.

ÄNDERUNGEN DER STRASSENVERKEHRSORDNUNG IM INTERESSE BEHINDERTER

Abgeordnete Mag. LAPP (S) begründete ihren Antrag mit einer zu erwartenden erhöhten Sicherheit im Straßenverkehr, die sich insbesondere für behinderte Menschen positiv auswirken werde. Bei dieser Gelegenheit berichtete die Rednerin von den Schwierigkeiten, denen sich behinderte Menschen im Straßenverkehr ausgesetzt sähen, weshalb entsprechende Adaptionen wünschenswert wären.

Abgeordneter MIEDL (V) attestierte dem Antrag seiner Vorredner "Hand und Fuß", regte allerdings an, in einer grundsätzlichen Diskussion die Straßenverkehrsordnung in ihrer Gesamtheit zu überdenken. Es gehe darum, Spielregeln für alle Verkehrsteilnehmer zu schaffen, ohne sich dabei auf Stückwerk zu beschränken. Aus der geltenden StVO gehörten einige alte Bestimmungen hinaus, andere hingegen, etwa im Bereich der Verkehrssicherheit, gehörten hinein. Der Opposition biete er hiezu eine Zusammenarbeit an.

Abgeordneter WATTAUL (F) schloss sich seinem Vorredner an und sagte, im Verkehrsministerium denke man ebenfalls über eine Änderung nach. Man werde daher im Verkehrsausschuss darüber sprechen, so der Redner.

Auch Abgeordnete Dr. LICHTENBERGER (G) schloss sich dem zustimmenden Konsens zu diesem Antrag an und meinte, dieser enthalte einige langjährige Forderungen ihrer Fraktion. Eine solche Grundsatzdiskussion über die Straßenverkehrsordnung sei im Sinne von mehr Verkehrssicherheit zukunftweisend und notwendig.

Abgeordnete HAIDLMAYR (G) unterstrich diesen "guten Ansatz" und beleuchtete ihn aus der Sicht mobilitätsbehinderter Menschen. In diesem Zusammenhang sei ein Arbeitskreis im Verkehrsministerium wünschenswert, in dem die Betroffenen sich einbringen könnten. Als Beispiel nannte die Rednerin zu tief hängende Verkehrszeichen oder mangelhaft gesicherte Baustellen.

Der Antrag wurde dem Verkehrsausschuss zugewiesen.

ANTRAG AUF EIN ANTIDISKRIMINIERUNGSGESETZ

Abgeordnete Mag. STOISITS (G) erinnerte an die Vorgeschichte dieses Antrags, der auf einen 1998 initiierten Entwurf zurückgehe. Ein entsprechender Vorschlag liege seit zweieinhalb Jahren vor, doch fehle es immer noch an einer diesbezüglichen Diskussion. Überdies gebe es EU-Richtlinien, die in Österreich noch nicht umgesetzt seien. Eine Debatte über ihren Antrag sei sinnvoll, so Stoisits, zumal der Vorschlag der Regierung auf allgemeine Ablehnung gestoßen sei.

Abgeordneter ELLMAUER (V) ging auf die gegenständlichen EU-Richtlinien ein und meinte, es habe im Ausschuss einen Konsens über eine Vertagung der Materie gegeben, da bereits ein entsprechender Entwurf der Regierung in Arbeit war. Er sei überzeugt, ein neues Gleichbehandlungsgesetz zu beschließen, welches sowohl die EU-Richtlinien enthalte und den Bedürfnissen Rechnung trage, sei besser als drei verschiedene Gesetze zu schaffen.

Abgeordneter Mag. POSCH (S) kritisierte, die Regierung habe mit ihrem Entwurf bloß die Richtlinie abgeschrieben, Präventivmaßnahmen, eine eigene Ombudsstelle und die Einbindung der NGOs würden aber fehlen. Posch unterstützte deshalb die Initiative der Grünen.

Abgeordnete DI ACHLEITNER (F) bezeichnete den Vorstoß der Grünen als überholt und verwies auf die geplante Umsetzung der EU-Richtlinien. Als positiv hob sie darüber hinaus die Rolle der Gleichbehandlungsanwaltschaften hervor.

Präsident Dr. KHOL wies den Antrag dem Menschenrechtsausschuss zu.

ANTRAG AUF ÄNDERUNG DES FUTTERMITTELGESETZES

Abgeordneter Mag. MAIER (S) begründete die Initiative mit der Gleichsetzung von Lebensmitteln und Futtermitteln durch die europäische Lebensmittelbasis-Verordnung. Danach seien die Behörden verpflichtet, die Öffentlichkeit über allfällige Gesundheitsrisiken auch bei Futtermitteln aufzuklären. Das österreichische Futtermittelgesetz entspreche jedoch dieser EU-Vorgabe nicht, betonte Maier.

Abgeordneter PREINEDER (V) lehnte den Antrag als "von gestern" ab und stellte fest, österreichische Nahrungsmittel seien sicher und von guter Qualität, dazu habe vor allem auch die Agentur für Lebensmittelsicherheit beigetragen.

Abgeordneter DI SCHEUCH (F) kündigte an, die FPÖ werde sich den Antrag genau anschauen und an einer Lösung arbeiten, die die Ängste der Bauern und Konsumentenschützer beseitigt.

Abgeordneter DI PIRKLHUBER (G) sah in der Informationspflicht eine generelle Notwendigkeit und einen guten Ansatz. Er empfahl, den Beratungen im Ausschuss Experten beizuziehen, und meinte, die Materie sei zu wichtig, um sie parteipolitisch vom Tisch zu wischen.

Abgeordneter DI KUMMERER (S) erinnerte an Futtermittelskandale der letzten Zeit und leitete daraus die Berechtigung des Antrags ab.

Der Antrag wurde dem Landwirtschaftsausschuss zugewiesen.

KEIN UNTERSUCHUNGSAUSSCHUSS ZU VORWÜRFEN GEGEN GRASSER

Abgeordneter Dr. KRÄUTER (S) untermauerte die Vorwürfe gegen den Finanzminister und setzte sich weiters kritisch mit dem Verhalten der FPÖ auseinander. Die Freiheitlichen würden "draußen laut plärren, herinnen kleinlaut abstimmen und dann stumm die Presse ertragen", sagte er. Faktum sei, dass die FPÖ jegliche Kontrolle verhindere. Eine Kontrolle durch Staatssekretär Finz habe, wie Kräuter formulierte, lediglich Unterhaltungswert.

Abgeordneter Mag. KOGLER (G) stellte fest, was bis jetzt gegen den Finanzminister vorgebracht wurde, würde für mehrere Untersuchungsausschüsse reichen. Kogler berichtete von "erdrückenden Beweisen" in der Causa Eurofighter und warf der Regierung vor, gegen den Willen der frei gewählten Abgeordneten "abzuwiegeln".

Abgeordneter GOSSRUCK (V) kündigte an, die "Inflation" von Anträgen der Opposition auf Einsetzung von Untersuchungsausschüssen werde zu nichts führen. Die Opposition wolle den Finanzminister und die Erfolge in der Wirtschaftspolitik mies machen. Sämtliche Vorwürfe seien an den Haaren herbeigezogen und überdies durch den Rechnungshof bereits entkräftet, meinte Großruck.

Abgeordnete Mag. TRUNK (S) erinnerte an Rücktrittsaufforderungen an Finanzminister Grasser aus den Reihen der FPÖ. Schweigen bedeute auch, sich mitschuldig zu machen, warnte sie. Die SPÖ werde sich jedenfalls nicht hindern lassen, weiter über die "Grasser-Connection" zu recherchieren.

Abgeordneter NEUDECK (F) bemerkte, die Antworten auf die von der Opposition aufgeworfenen Fragen würden bereits auf dem Tisch liegen. Es gehe daher nicht darum zu untersuchen, sondern die Antworten zu bewerten.

Bei der Abstimmung wurden beide Anträge abgelehnt. (Schluss)