Parlamentskorrespondenz Nr. 790 vom 29.10.2003

REGIERUNGSVORLAGEN

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ABGABENÄNDERUNGSGESETZ 2003

Ein Entwurf für ein Abgabenänderungsgesetz 2003 enthält neben Klarstellungen und Textkorrekturen EU-Anpassungen im Steuerrecht und Maßnahmen zur Optimierung der Verwaltungsstruktur, von denen die Regierung - vorerst noch nicht quantifizierbare - Einsparungen erwartet. Im Umsatzsteuergesetz werden Eigenverbrauchstatbestände Lieferungen und sonstigen Leistungen gleichgestellt sowie eine Verpflichtung zur Rechnungslegung bei Leistungen an Unternehmer und juristische Personen fixiert. Bei Kleinbetragsrechnungen ist das Ausstellungsdatum, bei Fahrausweisen überdies die Angabe des Steuersatzes erforderlich. Beim Geltendmachen von Sicherungseigentum und Eigentumsvorbehalt sowie bei Grundstücken im Zwangsversteigerungsverfahren kommt es künftig zum Übergang der Steuerschuld. Kriterium für die Fälligkeit der Einfuhrumsatzsteuer soll künftig nicht die Verbuchung, sondern die Erfassung auf dem Abgabenkonto sein.

Die bevorstehende EU-Erweiterung macht Änderungen bei der Tabaksteuer notwendig, um das bisherige Tabaksteueraufkommen abzusichern. Während der Übergangsfrist, die den neuen Mitgliedstaaten für das Erreichung der Mindestbesteuerung von Tabakwaren eingeräumt wurde, werden die Mengen an Tabakwaren, die im privaten Reiseverkehr tabaksteuerfrei eingeführt werden können, beschränkt. Zusätzlich zur bisherigen Mindeststeuer von 90 % der Tabaksteuerbelastung bei Zigaretten (57 % des Kleinverkaufspreises der meistverkauften Preisklasse und mindestens 60 € je 1000 Stück) wird ein fixer Mindestbetrag in der Höhe von 83 €/1000 Stück festgesetzt. Steuerpflichtig sind die Beförderer oder jene Personen, die die Beförderung veranlassen. Zuständig ist das Zollamt, in dessen Bereich die Steuerschuld entstanden ist.

Im Zuge der Reform der Steuer- und Zollverwaltung kommt es zu einer Dezentralisierung der Verantwortung nach den Grundsätzen des New Public Management. Finanz- und Zollämter übernehmen Aufgaben- und  Ressourcenverantwortung. Die Beibehaltung der Finanzlandesdirektionen als Oberbehörden gilt als nicht zweckmäßig, weil durch die Einrichtung des unabhängigen Finanzsenats ein wesentlicher Zuständigkeitsbereich der Finanzlandesdirektionen herausgelöst wurde. Aufgaben der bisherigen Finanzlandesdirektionen sollen besondere Organisationseinheiten übernehmen (238 d.B.).

BUNDESGESETZ ÜBER SICHERHEITEN AUF DEN FINANZMÄRKTEN

Mit einem Finanzsicherheitengesetz will die Bundesregierung EU-Vorgaben zur einfacheren Verwertung bestimmter Wertpapiere erfüllen, die auf den Finanzmärkten als Sicherheiten eingesetzt werden. Damit soll die Integration der europäischen Finanzmärkte vorangetrieben und die Stabilität des europäischen Finanzsystems gefördert werden. Der Entwurf sieht besondere Verwertungsrechte des Sicherungsnehmers an Finanzsicherheiten vor. Er soll die Sicherungsmittel verkaufen, an Zahlungsstatt verwenden oder sie - soweit vereinbart - aneignen können, ohne die Verwertung vorher androhen, eine Wartefrist abwarten oder ein Gericht beiziehen zu müssen (251 d.B.).

VERKAUF VON BUNDESANTEILEN AN TIROLER FLUGHAFENBETRIEBSGESELLSCHAFT

Die Tiroler FlughafenbetriebsgmbH gehört zu 50 % dem Bund und zu je 25 % dem Land Tirol und der Stadt Innsbruck. Nunmehr soll der Bundesanteil jeweils zur Hälfte an Stadt und Land verkauft werden. Die von der Zivilluftfahrt genutzten bundeseigenen Liegenschaften sollen an die Stadt Innsbruck veräußert werden. In den Erläuterungen zu dem diesbezüglichen Gesetzentwurf liest man von einer Kompetenzbereinigung zwischen dem Bund und den Ländern und der Erfüllung langjähriger Empfehlungen des Rechnungshofes. Außerdem erhalten die neuen Mehrheitseigentümer eine teilweise Privatisierungsauflage (254 d.B.).

ÜBERPLANMÄSSIGE AUSGABEN IM DRITTEN QUARTAL 2003

Finanzminister Karl-Heinz Grasser berichtete dem Budgetausschuss kürzlich über die Genehmigung überplanmäßiger Ausgaben in der Höhe von 310,665 Mill. € zwischen Juli und September 2003. Die Bedeckung erfolgte durch Ausgabeneinsparungen in der Höhe von 80,633 Mill. € und durch Mehreinnahmen von 230,032 Mill. €. Die bedeutendsten Überschreitungsbeträge resultierten aus der Förderung der Altlastensanierung (55,6 Mill. €), der Sanierung von Kulturbauten (Schönbrunn, Mauerbach, Polarium u.a. - 32,276 Mill. €) und der Änderung des Auszahlungstermins bei den Tierprämien (21,5 Mill. €) (15 BA).    

KINDERBETREUUNGSGELDGESETZ WIRD NEUERLICH GEÄNDERT

Das Kinderbetreuungsgeldgesetz soll einem Vorschlag der Regierung zufolge neuerlich geändert werden. Damit will man Härtefälle im Zusammenhang mit dem erforderlichen Nachweis der Mutter-Kind-Pass-Untersuchungen hintanhalten.

Um das Kinderbetreuungsgeld während der gesamten Bezugsdauer in voller Höhe zu erhalten, müssen laut derzeitiger Gesetzeslage 10 Mutter-Kind-Pass-Untersuchungen durchgeführt und beim zuständigen Krankenversicherungsträger nachgewiesen werden. Wird dieser Nachweis nicht bis zur Vollendung des 18. Lebensmonats des Kindes erbracht, wird das Kinderbetreuungsgeld ab dem 21. Lebensmonat auf die Hälfte reduziert. Künftig gibt es für die Erbringung des Nachweises de facto eine Fristerstreckung. Wurden alle Mutter-Kind-Pass-Untersuchungen durchgeführt und die Bestätigung dafür bis zur Vollendung des dritten Lebensjahres des Kindes nachgereicht, bleibt der Anspruch auf das volle Kinderbetreuunggeld erhalten. Die Regelung soll mit 1. Jänner 2004 in Kraft treten und rückwirkend auf Geburten ab dem 1. Jänner 2002 Anwendung finden.

Erst im Sommer dieses Jahres wurde das Kinderbetreuungsgeldgesetz in einigen Punkten adaptiert. So gibt es ab 1. Jänner kommenden Jahres bei Mehrlingsgeburten Zuschläge zum Kinderbetreuungsgeld. (248 d.B.)

NEUORDNUNG DES WOHNRECHTLICHEN AUSSERSTREITVERFAHRENS

Die bevorstehende Gesamtreform des Außerstreitverfahrens macht auch eine Anpassung der besonderen Verfahrensregeln in den verschiedenen Wohnrechtsmaterien, also auch die Neuordnung des wohnrechtlichen Außerstreitverfahrens, nötig. Als Zielsetzungen des Entwurfs (249 d.B.) werden größtmögliche inhaltliche Kontinuität und die Beibehaltung von Sonderregelungen nur dort, wo sie unabdingbar sind, genannt. So soll es in Zukunft auch im wohnrechtlichen Außerstreit-Verfahren einen "echten" - und nicht auf Mutwillen beschränkten - Kostenersatz geben. Bedenken, dass das Kostenrisiko vor allem für Mieter höher und nicht einschätzbar werde, wird durch eine Änderung des Rechtsanwaltstarifgesetzes gegengesteuert, wodurch zum einen die Kosten abschätzbarer werden sollen und zum anderen exorbitante Kostensteigerungen hintangehalten weden wollen.

REGELN FÜR GERICHTLICHE BEWEISAUFNAHME IM AUSLAND

Gemäß EU-Recht können Gerichte auch im Ausland unmittelbar Beweise aufnehmen, sofern die Beweisaufnahme im Ausland auch nach dem Recht des erkennenden Gerichts zulässig ist. Dies wird nun in Form einer Änderung der Jurisdiktionsnorm (250 d.B.) nicht allein für den EU-Bereich - dafür allein wäre eine nationale Rechtsetzung nicht erforderlich -, sondern auch im Verhältnis zu Nicht-EU-Staaten geregelt. Flankierend dazu wird auch die Reisegebührenvorschrift angepasst. (Schluss)