Parlamentskorrespondenz Nr. 807 vom 04.11.2003

MENSCHENRECHTSAUSSCHUSS: GLEICHBEHANDLUNG SCHLÄGT ANTIDISKRIMINIERUNG

G-Antrag auf Antidiskriminierungsgesetz neuerlich vertagt

Wien (PK) - Soll der legistische Kampf gegen die verschiedensten Formen der Diskriminierung in die Form eines Antidiskriminierungsgesetzes gegossen werden oder wird man diesem Ziel eher mit einem umfassenden Gleichbehandlungsgesetz gerecht? Um diese Frage entspann sich in der heutigen Sitzung des Menschenrechtsausschusses, bei der Wirtschafts- und Arbeitsminister Martin Bartenstein die Regierung vertrat, eine kontroversielle Debatte. Anlass dazu bot ein von den Grünen eingebrachter Antrag (146/A) auf der Basis eines vom Boltzmann-Institut erarbeiteten Gesetzesentwurfs. Ziel dieses Entwurfes ist es, ein "modernes und effektiv durchsetzbares Verständnis von Gleichheit rechtlich fassbar zu machen". In der heutigen Sitzung der Bundesregierung wurde ein umfassendes Gleichbehandlungsgesetz beschlossen, das nach Meinung der Regierungsfraktionen zum einen die entsprechenden EU-Richtlinien umsetzt und zum anderen den im Gesetzesantrag der Grünen enthaltenen Zielsetzungen Rechnung trägt. Der Gesetzesantrag der Grünen wurde mit den Stimmen der Regierungsfraktionen vertagt.

Der Entwurf der Grünen gliedert sich in vier Hauptstücke, wobei das erste allgemeine Bestimmungen enthält. Das zweite Hauptstück widmet sich dem Diskriminierungsverbot im rechtsgeschäftlichen Verkehr, dem Gleichbehandlungsgebot bei der Stellenbewerbung und am Arbeitsplatz sowie dem Gleichbehandlungsgebot für den und im öffentlichen Dienst.

Durch Verfassungsbestimmung im dritten Hauptstück soll eine "Ombudsperson gegen Diskriminierung" geschaffen werden. Die Ombudsperson ist hinsichtlich der Erfüllung ihrer Aufgaben unabhängig konzipiert und soll nur dem Nationalrat verantwortlich sein. Die Ombudsperson hat laut Entwurf auch eine Servicestelle einzurichten, bei Bedarf soll es auch Regionalstellen geben können. Gegen die Entscheidung der Ombudsperson soll kein ordentliches Rechtsmittel zulässig sein.

Das vierte Hauptstück regelt die Verfahren vor den Gerichten und Verwaltungsbehörden und sieht eine Beweisumkehr vor: Sofern eine Person in einem Verfahren einen Diskriminierungstatbestand geltend und entsprechende Tatsachen glaubhaft macht, obliegt es der beklagten Person zu beweisen, dass keine Diskriminierung vorgelegen hat.

Der Antrag der Grünen erfülle die einschlägigen EU-Richtlinien, führte Abgeordnete Ulrike Lunacek (G) aus. Die Bundesregierung aber habe kein Antidiskriminierungsgesetz beschlossen, sondern ein Gleichbehandlungsgesetz, und dieses sehe keine Maßnahmen gegen Diskriminierung vor, genau darum aber gehe es. Lunacek sprach von einer "Verwässerung", die dadurch zu Stande komme, indem man alle Formen der Diskriminierung in ein Gesetz packe. Kritisch wandte sich die Abgeordnete auch gegen die Beibehaltung von "Diskriminierungshierarchien" im Regierungsentwurf.

In ähnlichem Sinn äußerte sich ihre Fraktionskollegin und Ausschuss-Obfrau Terzija Stoisits. Sie zeigte sich insbesondere enttäuscht darüber, wie hier mit einem Gesetzentwurf, der "aus der Zivilgesellschaft" komme, verfahren werde. Überdies werde so der Sache der Frauen "ein Bärendienst" erwiesen. Stoisits erinnerte auch daran, dass die einschlägigen Richtlinien der EU bereits seit dem 19. Juli des laufenden Jahres umgesetzt sein müssten.

SP-Abgeordneter Walter Posch kritisierte, dass der Regierungsentwurf allein von der Geschlechterdifferenzierung ausgehe - zumindest im Begutachtungsentwurf, denn die heute beschlossene Regierungsvorlage kenne er noch nicht - und keine andere Basis für Antidiskriminierung enthalten sei. Posch richtete dann Einzelfragen - betreffend etwa die Beweislastumkehr, die Möglichkeiten für positive Diskriminierungsmaßnahmen, die Einrichtung einer Ombudsstelle - an Minister Bartenstein. Als problematisch sah er an, dass eine bisher ausschließlich mit dem Thema der Diskriminierung auf Grund des Geschlechts befasste Stelle mit anderen Diskriminierungstatbeständen umzugehen haben werde.

VP-Abgeordneter Matthias Ellmauer würdigte die legistische Arbeit der grünen Fraktion, meinte aber, man wolle "auf Bewährtem aufbauen", nämlich auf dem Gleichbehandlungsgesetz aus 1979. Mit dem neuen Entwurf würden alle Richtlinien der EU umgesetzt. Ellmauer stellte den Antrag, die Beratungen über den G-Antrag zu vertagen.

Die Einrichtung der Gleichbehandlungskommission 1979 sei ein "Meilenstein" gewesen, führte Abgeordnete Renate Csörgits (S) aus, es sei aber problematisch, wenn diese Thematik jetzt mit anderen Themen überlagert werde. Dass Gleichbehandlung jetzt mit anderen wichtigen Themen der Diskriminierung "vermantscht" werde deute darauf hin, dass der Gleichbehandlung offenbar weniger Bedeutung beigemessen werde, mutmaßte Csörgits. Zusätzliche Diskriminierungen befürchtet sie für Lesben und Schwule. Die Abgeordnete regte die Abhaltung eines Hearings an, an dem Sozialpartner und NGOs teilnehmen sollten.

Abgeordnete Ulrike Königsberger-Ludwig (S) erinnerte daran, dass in der Begutachtung des Gleichbehandlungsgesetzes vielfach die Forderung nach Trennung der beiden Bereiche Gleichbehandlung und Antidiskriminierung erhoben worden sei. Kritisch wandte sie sich gegen "unterschiedliche Klassen" von Diskriminierungen.

Wirtschafts- und Arbeitsminister Martin Bartenstein verteidigte zunächst die Vorgangsweise der Regierung, drei EU-Richtlinien in einem einzigen Gesetz umzusetzen, mit dem Argument, Diskriminierungen träten vielfach als Mehrfachdiskriminierungen auf; es sei daher besser, dies in einem Gesetz zu regeln. Die Gleichbehandlungs-Anwaltschaft habe sich bewährt, sie werde für ihre neuen Aufgaben aufgestockt, betonte der Minister. Nicht umfasst würden vom neuen Gesetz jene Bereiche, die in die Zuständigkeit der Länder fielen sowie die Behindertenthematik, bei der der Sozialminister eine eigene Regelung erarbeite.

Der Minister ging dann auf einzelne Kritikpunkte ein: Österreich sei mit der Umsetzung im Übrigen nicht das "Schlusslicht", denn die Richtlinien seien derzeit nur in Belgien, Frankreich und Schweden umgesetzt. - Antidiskriminierung finde sich sehr wohl im Gesetz, wenn er auch den positiven Begriff Gleichbehandlung vorziehe. - Hinsichtlich einer Beweislastumkehr bleibe man beim "bewährten System". - Die Weisungsfreiheit für die Gleichbehandlungsanwaltschaft werde beibehalten, der Erweiterung ihrer Aufgaben werde mit einer personellen Aufstockung Rechnung getragen. Auf eine Frage der Abgeordneten Lunacek eingehend sagte der Minister, für die Vorsitzenden der neuen Senate und deren StellvertreterInnen sei Entlohnung vorgesehen, die einfachen Mitglieder würden ihre Tätigkeit ehrenamtlich verrichten. Unverändert als "Kann-Bestimmung" bleibe auch die Möglichkeit, Regionalbüros zu errichten.

Der Antrag auf Vertagung des G-Antrags wurde mit den Stimmen der Koalitionsfraktionen angenommen. Zu Beginn der Sitzung war Abgeordneter Hannes Missethon (V) einstimmig zum Schriftführer gewählt worden. Er folgt in dieser Funktion auf Gertrude Brinek (V), die aus dem Ausschuss ausgeschieden ist. (Schluss)