Parlamentskorrespondenz Nr. 861 vom 13.11.2003

SPÖ FORDERT EIGENEN KINDER- UND JUGENDAUSSCHUSS

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Wien (PK) - Im Zusammenhang mit dem Bericht des Ausschusses für Menschenrechte über das Protokoll Nr. 13 zur Konvention zum Schutz der Menschenrechte und Grundfreiheiten über die vollständige Abschaffung der Todesstrafe zeigte sich Abgeordneter ELLMAUER (V) zufrieden, dass die Todesstrafe in Österreich von allen als ungeeignetes Rechtsmittel angesehen wird. Die ÖVP trete für eine weltweite Abschaffung der Todesstrafe ein, betonte Ellmauer und zitierte Berichte über die Zahl der Hinrichtungen in China, im Iran und in den USA. In diesem Zusammenhang wies er auf die vielen Fehlurteile hin sowie auf die Tatsache, dass die Todesstrafe keinerlei abschreckende Wirkung hat.

Abgeordnete CSÖRGITS (S) bemerkte, dass zwar derzeit mehr als die Hälfte aller Staaten die Todesstrafe abgeschafft habe, dennoch sei die Zahl der vollstreckten Todesurteile noch enorm hoch. Für wichtig hält sie den engagierten Einsatz jedes Einzelnen nach dessen Möglichkeit im Kampf gegen die Todesstrafe und für das Recht auf Leben.

Nach Abgeordnetem WALCH (F) muss es Ziel sein, die Todesstrafe in Friedens- und Kriegszeiten abzuschaffen. Die FPÖ stehe voll dahinter, betonte er. Österreich dürfe nichts unversucht lassen, damit dieses Ziel in allen Ländern der Welt erreicht wird.

Abgeordnete Mag. STOISITS (G) unterstrich die Bedeutung des Signals, das mit diesem Protokoll vom Europarat ausgeht, denn damit grenze sich Europa von anderen Kontinenten positiv ab. Die Hoffnung sei nun groß, dass jene Mitglieder des Europarates, die die Todesstrafe nicht abgeschafft haben, diesen Schritt ebenfalls setzen werden. Ebenso artikulierte die Abgeordnete ihre Erwartung, dass diese europäische Initiative Auswirkungen auf das Weißrussland hat, das noch nicht Europarats-Mitglied ist.

Abgeordnete LENTSCH (V) meinte, Österreich tue sich schwer damit, dass so große Länder wie die USA die Todesstrafe noch nicht abgeschafft haben. Auch sie verlieh ihrer Hoffnung Ausdruck, dass das Zeichen des Europarates Einfluss auf die Politik anderer Länder hat. Die Todesstrafe löse keine Probleme, unterstrich Lentsch und gab auch zu bedenken, dass es zahlreiche Fehlurteile gibt.

Abgeordneter SCHOPF (S) erinnerte daran, dass österreichische Politiker, wie zum Beispiel Bundesminister Broda, eine Vorreiterrolle bei der internationalen Abschaffung der Todesstrafe gespielt haben. Es sei noch viel zu tun, sagte Schopf, da die Todesstrafe in den letzten Jahren leider wieder verstärkt angewendet werde. Auch bei manchen Diskussionen am Stammtisch oder im Internet sei die Todesstrafe nicht geächtet, bedauerte er und forderte auf, engagiert international gegen die Todesstrafe anzukämpfen.

Abgeordnete STADLER (V) sagte, dass mit diesem Beschluss ein außenpolitisches Anliegen Österreichs ratifiziert werde. Damit werde auch ein Signal an jene Länder ausgesendet, die die Todesstrafe noch anwenden. Europa schweige nicht und setze ein Zeichen der Menschlichkeit, so Stadler.

Abgeordneter DOBNIGG (S) unterstrich, dass dieses Protokoll der erste internationale Vertrag sei, der die vollständige Abschaffung der Todesstrafe in Friedens- und Kriegszeiten zum Ziel hat. Es gebe keinerlei Beweise, dass es einen Zusammenhang zwischen der Todesstrafe und dem Rückgang der Kriminalität gebe, Beispiel dafür sei Amerika. Leider zähle es noch immer zu den wichtigen Aufgaben, international Druck gegen die Todesstrafe zu machen.

Bei der Abstimmung wurde der Staatsvertrag zur vollständigen Abschaffung der Todesstrafe einstimmig genehmigt.

Nächster Tagesordnungspunkt: Sammelbericht über die Petitionen Nr. 2-7, 9 und 13 sowie über die Bürgerinitiativen Nr. 1, 3, 4, 7, 9 und 10.

Abgeordneter FREUND (V) bewertete Petitionen und Bürgerinitiativen als ein wichtiges Instrument der direkten Demokratie. Der Ausschuss für Petitionen und Bürgerinitiativen habe, so Freund, gute Arbeit geleistet. Die Anliegen der Bürgerinnen und Bürger müssen ernst genommen werden und es gelte, verträgliche Lösungen zu finden, denn Politik heiße, für die Menschen zu arbeiten. Besonders hob er die Bürgerinitiative betreffend höhere Strafen für Kindesmissbrauch hervor. Er kündigte auch an, dass der Ausschuss in Hinkunft enger mit der Volksanwaltschaft zusammenarbeiten werde. Die Volksanwälte sollen bei den Sitzungen des Ausschusses anwesend sein, damit die Anliegen der Bürger noch besser behandelt werden können.

Abgeordnete Mag. WURM (S) schloss sich dem an und hob ebenfalls die enge Zusammenarbeit mit der Volksanwaltschaft hervor. Hier könnten Synergieeffekte erzielt werden, meinte sie und betonte, dass im gegenständlichen Ausschuss die Zusammenarbeit für die Bürgerinnen und Bürger im Land sehr gut funktioniere.

Auch Abgeordnete ROSSMANN (F) thematisierte die geplante engere Zusammenarbeit mit der Volksanwaltschaft, wodurch die Arbeit im Ausschuss eine neue Qualität gewinne. Die Volksanwaltschaft könne aufgrund ihrer Erfahrungen Anregungen geben und die Finger auf wunde Punkte legen. Damit könne man noch bürgernäher arbeiten. 

Abgeordnete HAIDLMAYR (G) bedauerte, dass die Ergebnisse im Ausschuss aufgrund der "Ignoranz der Bundesregierung" immer gleich seien. Konkret sprach sie die Petition Nummer 2 zur Förderung von Radioprogrammen für Minderheiten an. Im Grunde genommen würden die Bürgerinitiativen zur Kenntnis genommen und "schubladisiert". Dies sei ein Armutszeugnis, kritisierte sie, die Bundesregierung ignoriere die Interessen der Bürgerinnen und Bürger.

Abgeordnete FRANZ (V) widersprach ihrer Vorrednerin und meinte, dass die Bürgerinitiativen sehr wohl ernst genommen würden. Konkret nannte sie die Bürgerinitiative betreffend höhere Strafen für Kindesmissbrauch. Diesen Taten müsse man mit Härte begegnen, sagte sie, die derzeitigen Strafen dafür seien zu gering.

Abgeordneter HEINZL (S) thematisierte die Petition zur Errichtung von Lärmschutzmaßnahmen und kritisierte, dass die von der HL-AG gemachten Versprechungen nicht eingehalten würden.

Abgeordneter DI SCHEUCH (F) ging auf die Wortmeldung der Abgeordneten Haidlmayr ein und appellierte, das gute Klima im Ausschuss nicht zu gefährden.

Abgeordneter Dr. BRADER (V) schloss sich den Ausführungen von Abgeordnetem Heinzl an und konzentrierte sich auf die Petition Nummer 1, die darauf abzielt, die Personalkosten in Privatschulen von der öffentlichen Hand zu übernehmen. Er konnte sich der darin gestellten Forderung nicht anschließen und argumentierte, dass das öffentliche Schulwesen ein gutes sei, und wer seine Kinder in Privatschulen geben möchte, der könne auch dafür zahlen.

Abgeordnete Mag. GROSSMANN (S) begrüßte die Petition betreffend höhere Strafen für Kindesmissbrauch, denn das derzeitige Strafausmaß sei zu gering. Die Abgeordnete meinte aber, dass eine Anhebung der Strafen zu wenig sei, notwendig seien auch die Prävention, der Opferschutz und die Opferfürsorge. Die Organisationen, die sich dieser Aufgabe widmen, würden jedoch von der Bundesregierung in Stich gelassen.

Abgeordneter LEDOLTER (V) widersprach ebenfalls Abgeordneter Haidlmayr und unterstützte die Bürgerinitiative betreffend Lärmschutzmaßnahmen. Auch entlang der Bundesstraßen würden umfassende Lärmschutzmaßnahmen getätigt und hier sei vor allem Niederösterreich vorbildlich, bemerkte Ledolter. Dabei hob er die gute Zusammenarbeit mit den Straßenmeistereien und den Bürgermeistern hervor.

Abgeordneter STEIER (S) beklagte die Entwicklung der letzten Jahre in Bezug auf die freien Radios, die im "Verantwortungskarussell" zwischen ORF und Bund aufgerieben würden. Den Regierungsparteien sei offensichtlich die Vielfalt des Radioangebots und die Medienvielfalt allgemein kein Anliegen, so Steier.

Abgeordnete SCHIEFERMAIR (V) beteuerte, dass man nicht leichtfertig mit den Anliegen der Bürgerinnen und Bürger umgehe. Auch sie hob die Bürgerinitiative betreffend höhere Strafen für Kindesmissbrauch als besonders unterstützungswürdig hervor, die dem Unterausschuss des Justizausschusses zugewiesen worden ist.

Abgeordneter SPINDELBERGER (S) schloss sich Abgeordneter Haidlmayr an, denn seinem Eindruck nach geht es den Regierungsparteien nicht darum, den berechtigten Anliegen der Bürgerinnen und Bürger zu entsprechen. Als Beispiel dafür nannte er die Bürgerinitiative zur ÖIAG. Das entspreche nicht dem Sinne der ursprünglichen Bestimmungen der Geschäftsordnung, sagte Spindelberger. Die Koalition betreibe politischen Missbrauch, sie blockiere und würge Themen ab. Da könne man den Ausschuss gleich abschaffen. Mit dieser Vorgangsweise sei die Koalition der "Totengräber der Demokratie".

Abgeordneter DI MISSETHON (V) nahm ebenfalls auf die VOEST-Bürgerinitiative Bezug und zitierte aus der heutigen APA-Meldung, wonach die VOEST das beste Ergebnis in ihrer Geschichte erzielt habe. Damit sei bewiesen, dass die VOEST-Privatisierung eine Erfolgsgeschichte ist. Die VOEST-Betriebsräte seien im Gegensatz zu den ÖBB-Betriebsräten wesentlich verantwortungsvoller vorgegangen, meinte Missethon.

Abgeordneter WIMMER (S) bedauerte, dass es nicht gelungen ist, die vollkommene Privatisierung der VOEST zu verhindern. Auch er beklagte, dass im Petitionsausschuss "verzögert, vertagt und verhindert" werde. Er schlug daher vor, für diesen Ausschuss ein besonderes Minderheitenrecht zu installieren.

Abgeordneter KURZBAUER (V) beschäftigte sich mit der Petition Nummer 4 betreffend Lärmschutzmaßnahmen, insbesondere mit jenen in Prinzersdorf. Er betonte, dass es dem Land Niederösterreich gemeinsam mit dem Infrastrukturministerium gelungen sei, den gesamten Ausbau der Westbahn umzusetzen und die Güterzugumfahrung St. Pölten zu realisieren.

Abgeordneter DI PIRKLHUBER (G) bezeichnete es als "beschämend", dass man nicht bereit sei, in den Ausschuss für Petitionen und Bürgerinitiativen Ministerialbeamte einzuladen. Er warf Abgeordneten der FPÖ vor, nicht hinter den selbst eingebrachten Petitionen zu stehen, wie zum Beispiel hinter der Petition Nr. 3 "Sichere Pensionen". Weiters kritisierte er, dass man nicht bereit sei, der slowenischen Volksgruppe und den Freien Radios die entsprechende Unterstützung zu gewähren. Abschließend begrüßte Pirklhuber die Zusammenarbeit mit der Volksanwaltschaft, denn dadurch werde man gezielt im Interesse der Rechtssicherheit arbeiten und weniger über die Anliegen der Bürgerinnen und Bürger drüberfahren können.

Bei der Abstimmung wurde der Sammelbericht des Ausschusses für Petitionen und Bürgerinitiativen einstimmig angenommen.

Der vorliegende Antrag fordert einen eigenen Kinder- und Jugendausschuss, erläuterte Abgeordnete HEINISCH-HOSEK (S) im Rahmen der Ersten Lesung ihres Antrages betreffend Änderung der Geschäftsordnung des Nationalrates. Die SPÖ sei der Ansicht, dass ein Ausschuss Stellungnahmen zu Vorlagen von anderen Fachausschüssen abgeben kann, da es dabei um eine Querschnittsmaterie handle.

Die Forderung der SPÖ gehe nach Ansicht von Abgeordnetem PACK (V) in die falsche Richtung. Es sei nicht sinnvoll, ein Pro-Forma-Gremium einzurichten, entscheidend sei vielmehr, dass die Kinder- und Jugendinteressen in allen Ausschüssen effizient vertreten werden.

Abgeordneter LICHTENEGGER (F) war der Auffassung, dass man sicher über alles diskutieren könne. Allerdings seien die Probleme der Kinder und Jugend derzeit im Familienausschuss sehr gut aufgehoben sind.

Abgeordneter BROSZ (G) meinte, man sollte diesen Antrag seriös behandeln und sich ernsthaft Gedanken darüber machen, wie man die Interessen der Kinder und Jugend effizient im Parlament vertreten kann.

Der Antrag wurde dem Geschäftsordnungsausschuss zugewiesen.

Der V-F-Antrag, dem Finanzausschuss zur Berichterstattung über die Regierungsvorlage betreffend Wachstum und Standortgesetz 2003 eine Frist bis 3. Dezember 2003 zu setzen, wurde mehrheitlich angenommen. Abgelehnt wurde der G-Antrag, dem Unterrichtsausschuss zur Berichterstattung über den Antrag betreffend Sofortmaßnahmen zur Verhinderung unerwünschter und unsinniger LehrerInnenwechsel während des Schuljahrs durch Frühpensionierung eine Frist bis 2. Dezember 2003 zu setzen.

Eine im Anschluss daran stattfindende weitere Sitzung diente geschäftsordnungsmäßigen Zuweisungen und Mitteilungen. (Schluss)