Parlamentskorrespondenz Nr. 868 vom 17.11.2003

NEUE STRUKTUR DER ÖBB: REGIERUNGSVORLAGE MORGEN IM AUSSCHUSS

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Wien (PK) - Das Bundesbahnstrukturgesetz, das auf der Tagesordnung der morgigen Sitzung des Verkehrsausschusses bzw. des dort einzusetzenden Unterausschusses steht, sieht eine Umstrukturierung der ÖBB im Sinne einer Aufteilung in mehrere Teilgesellschaften vor. An der Spitze des Unternehmens soll in Hinkunft eine ÖBB-Holding AG stehen, die in erster Linie koordinierende Aufgaben übernimmt. Für die Kerngeschäfte werden Aktiengesellschaften gegründet - für den Personenverkehr, den Güterverkehr, sowie für Betrieb und Neubau von Schieneninfrastruktur. Die Traktion, die technischen Services, das Personal und die Immobilien werden von Gesellschaften mit geschränkter Haftung übernommen. Die Finanzierung der Investitionen in den Bau von Schieneninfrastruktur wird vom Bund auf Basis von mehrjährigen Rahmenplänen durch Budgetzuschüsse und Haftungsübernahmen sichergestellt. Durch die Einrichtung einer eigenständigen ÖBB-Infrastruktur Bau AG unter Einbindung der HL-AG und der BEG soll weiters eine zügige Umsetzung des Generalverkehrsplanes gewährleistet werden.

Der Finanzierungsteil der Schieneninfrastrukturfinanzierungs GesmbH soll überdies in die ÖBB Infrastruktur Bau AG integriert werden, der verbleibende Teil der SCHIG wird in eine Schieneninfrastruktur-Dienstleistungs GesmbH des Bundes umgewandelt, die die Abwicklung von Public-Private-Partnership-Modellen sowie Finanzierungs- und Kontrolltätigkeiten für das Verkehrsministerium übernehmen soll.

Die Regierungsvorlage enthält auch einen dienstrechtlichen Teil, der im wesentlichen darauf hinausläuft, für ÖBB-Bedienstete auf gesetzlicher Basis jene arbeitsrechtlichen und kollektivvertraglichen Bestimmungen anzuwenden, die auch für andere Wirtschaftsunternehmen gelten. Nach den Verhandlungen zwischen Regierung und Gewerkschaft wird dieser Teil des Entwurfes aber nicht Gegenstand der Beratungen im Verkehrsausschuss resp. im Unterausschuss werden. (311 d.B.) (Schluss)