Parlamentskorrespondenz Nr. 904 vom 26.11.2003

BERICHT ÜBER DEN ABBAU VON BENACHTEILIGUNGEN VON FRAUEN (2001 - 2002)

Wien (PK) - Die österreichische Bundesregierung hat dem Nationalrat jedes zweite Jahr darüber zu berichten, welche Fortschritte im Bereich des Abbaus von Benachteiligungen von Frauen gemacht wurden. Im Rahmen der Erhebungen wurden alle Bundesministerien, Staatssekretariate und das Bundeskanzleramt angeschrieben, um ihre jeweiligen Aktivitäten zum Abbau von gesellschaftlichen, familiären und wirtschaftlichen Benachteiligungen von Frauen darzustellen. In dem über 90 Seiten starken Bericht werden nicht nur die zahlreichen Maßnahmen angeführt, sondern auch anhand ausgewählter Kennzahlen - wie Einkommen und Pensionen - die Entwicklung der Lage der Frauen in diesen Bereichen im Zeitvergleich dokumentiert.

NOCH EIN WEITER WEG BIS ZUR ECHTEN CHANCENGLEICHHEIT

Was die Kennzahlen angeht, so zeigen die Daten, dass die Einkommensunterschiede zwischen Frauen und Männern immer noch sehr hoch und im Betrachtungszeitraum sogar leicht angestiegen sind: Beim mittleren Nettojahreseinkommen von 33 % im Jahr 1997 auf 35 % im Jahr 2001. Der Anteil der Alterspension für Frauen ist aufgrund der steigenden Erwerbstätigkeit von 35 % (1980) auf 49 % (2000) angestiegen. Noch immer aber haben nur sechs von zehn Frauen im Alter eine eigene Pension und von jenen Frauen, die derzeit das Pensionsalter erreichen, haben etwa ein Drittel keinen eigenen Pensionsanspruch. Auch bei Höhe der Pensionen gibt es einen eklatanten Unterschied zwischen Männer und Frauen. Der Gender Gap betrug im Jahr 1993 43 % und hat sich im Untersuchungszeitraum bis 2001 - wo dieser noch immer bei 42 % liegt - kaum verändert. Eine leichte Erhöhung gab es hingegen bei der Erwerbsquote, von 61,3 % (1997) auf 62,3 % (2001). Eine leichte Verbesserung gab es hinsichtlich der Elternkarenz, auch wenn der Anteil an Männern noch immer sehr gering ist - von 0,9 % (1997) auf 1,8 % (2001). Wie die ausgewählten Kennzahlen zeigen, bestehe weiterhin Handlungsbedarf, um tatsächlich von der Erreichung der Chancengleichheit zwischen Frauen und Männern sprechen zu können, urteilen die Autoren des Berichts.

DIE ECKPUNKTE DES BERICHTS

Für den vorliegenden Bericht wurden 85 externe Maßnahmen der Bundesministerien und des Bundeskanzleramts beschrieben. Die Maßnahmen sind insgesamt als sehr unterschiedlich einzustufen. Sie reichen von der  Finanzierung einer Studie über Veranstaltungen zu frauenspezifischen Themen bis zur Verankerung von Gender-Mainstreaming.

Die meisten Nennungen kamen dabei eindeutig vom Bundesministerium für soziale Sicherheit und Generationen (27 Maßnahmen), vom Bundesministerium für Wirtschaft und Arbeit (16 Maßnahmen) sowie vom Bundesministerium für Bildung, Wissenschaft und Kultur (ebenfalls 16 Maßnahmen). Auch das Bundesministerium für auswärtige Angelegenheiten und das Bundesministerium für Verkehr, Innovation und Technologie (je 5 Maßnahmen) und das Bundesministerium für öffentliche Leistung und Sport (4 Maßnahmen) haben mehrere Initiativen angeführt. Die restlichen Ministerien haben zwischen einer und drei Maßnahmen beschrieben.

Eine Auswertung der Maßnahmen nach Themenbereich, dem die jeweilige Initiative zugeordnet wurde, ergibt folgendes Bild: rund 18 % der Nennungen fallen auf den Themenschwerpunkt "Aktive Frauenförderungsmaßnahmen im Bereich schulische und berufliche Bildung" und 17 % auf "Gleichbehandlung im Arbeitsleben". 10 % der Nennungen erfolgten im Bereich "Aktive Frauenförderungsmaßnahmen im Bereich Arbeitsmarkt", 8 % bei "Maßnahmen zur sozialen Sicherheit". Jeweils 7 % erhielten die Themenbereiche "Aktive Frauenförderungsmaßnahmen im Bereich Sexismus/Gewalt" sowie "Gesundheit". "Vereinbarkeit von Beruf und Familie", "Abbau von Benachteiligungen aufgrund der möglichen/bestehenden Mutterrolle" und "Aktive Frauenförderungsmaßnahmen im Bereich Wissenschaft" kamen auf 4 % der Nennungen.

Aufgeteilt auf Maßnahmenart zeigt sich, dass die Kategorien "Beratungs- und Qualifizierungsmaßnahmen" (28 %) und "Öffentlichkeitsarbeit" (25 %) die wichtigsten Maßnahmenarten seitens der Bundesministerien darstellen. "Subvention, Preis, Stipendium" und "Wissenschaft, Forschung, Entwicklung" erhielten jeweils rund 14 % der Nennungen. "Legislative Maßnahmen" stellen mit rund 11 % der Nennungen eine weniger häufig genannte Maßnahmenart dar, die wenigsten Nennungen entfallen auf die Kategorie "Sonstiges" mit 10 % der Angaben.

Ein Vergleich auf Ebene der Bundesministerien insgesamt zwischen der aktuellen und der letzten Erhebungsperiode 1997/1998 zeigt als größte Auffälligkeit, dass sich die Anzahl der Maßnahmen von insgesamt 107 externen Maßnahmen in der Periode 1999/2000 auf 85 Maßnahmen im Zeitraum 2001/2002 verringerte. Eine Gegenüberstellung der beiden Perioden nach Themenschwerpunkten ergibt, dass in beiden Erhebungszeiträumen die Maßnahmen zu einem hohen Anteil dem Themenbereich "Gleichbehandlung im Arbeitsleben/Gleichstellung am Arbeitsmarkt" zugeordnet werden. Die meisten Zuordnungen nach Themenbereichen erfolgten beim vorliegenden Bericht zu "Schulische und berufliche Bildung". Beim Vergleich der Maßnahmenart wurde als neue Kategorie "Beratungs- und Qualifizierungsmaßnahme" eingeführt, welcher die meisten Maßnahmen zugeordnet wurden. Die Öffentlichkeitsarbeit dominierte in ähnlichem Ausmaß wie bei letzten Zweijahresbericht. (III- 47 d.B.)