Parlamentskorrespondenz Nr. 921 vom 27.11.2003

NEUES AUSBILDUNGSANGEBOT VERWALTUNGSPRAKTIKUM IM BUNDESDIENST

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Wien (PK) - Künftig können pro Jahr bis zu 250 Personen ein Verwaltungspraktikum in der Bundesverwaltung absolvieren. Das sieht eine von der Regierung vorgeschlagene und heute vom Verfassungsausschuss des Nationalrates mehrheitlich gebilligte Änderung des Vertragsbedienstetengesetzes vor. Die Gesetzesänderung ist Teil einer Dienstrechts-Novelle, mit der eine Reihe von dienstrechtlichen Bestimmungen im Bereich des Bundesdienstes adaptiert werden. Darin integriert ist - durch einen in der heutigen Sitzung vorgelegten Abänderungsantrag - auch die zwischen Beamtengewerkschaft und Regierung ausverhandelte Gehaltserhöhung für das Jahr 2004. Beamte und Vertragsbedienstete erhalten ab Jänner ein Plus von 1,85 %. Diesem Teil des Gesetzentwurfs stimmte auch die Opposition zu.

Mit der Einführung des Verwaltungspraktikums will die Regierung zum einen sowohl Universitäts- und Fachhochschulabsolventen als auch Absolventen einer höheren oder mittleren Schule sowie Personen mit abgeschlossener Lehre die Möglichkeit bieten, ihre Qualifikation durch eine entsprechende praktische Tätigkeit in der Bundesverwaltung zu erhöhen. Zum anderen soll es dem Dienstgeber, wie es in den Erläuterungen heißt, ermöglicht werden, potenzielle spätere Interessenten für eine Aufnahme in den Bundesdienst treffsicher auszuwählen. Das Praktikum ist mit maximal 12 Monaten begrenzt, als "Ausbildungsbeitrag" erhalten die PraktikantInnen 50 % des Anfangsgehalts eines in etwa gleich qualifizierten Vertragsbediensteten. Die PraktikantInnen sind sowohl sozial- als auch arbeitslosenversichert.

Für die Aufnahme von VerwaltungspraktikantInnen werden im Stellenplan laut Regierung insgesamt 250 Planstellen - verteilt auf sämtliche Ressorts - vorgesehen.

Weiters wird mit der Dienstrechts-Novelle Bundesbediensteten, die Kinderbetreuungsgeld beziehen, die Möglichkeit eingeräumt, während des Bezugszeitraums ihr Beschäftigungsausmaß auf weniger als 50 % zu reduzieren, um die für den Bezug von Kinderbetreuungsgeld vorgesehene Zuverdienstgrenze von jährlich 14.600 € nicht zu überschreiten. Außerdem wird eine Rechtsgrundlage für die generelle Umrechnung des Urlaubsausmaßes in Stunden geschaffen und der vom Bediensteten zu tragende Eigenanteil beim Fahrtkostenzuschuss erhöht.

Neu im Bereich des Bundesdienstes geregelt werden auch die Bestimmungen über die Anerkennung von Diplomen, Prüfungszeugnissen und beruflichen Befähigungsnachweisen von EU-Bürgern und Schweizer Staatsangehörigen. Ebenso wird das Dienst- und Besoldungsrecht für das an den Universitäten tätige Personal - insbesondere für Universitätslehrerinnen und Universitätslehrer - im Hinblick auf die neue Organisationsform der Universitäten adaptiert.

Ein neues Militärberufsförderungsgesetz soll strukturelle Mängel des alten Gesetzes beseitigen und die Wiedereingliederung von Militärpersonen auf Zeit in das zivile Erwerbsleben erleichtern.

Der heute von der Koalition vorgelegte Abänderungsantrag enthält neben der erwähnten Gehaltserhöhung für Bundesbedienstete eine Reihe weiterer Detailänderungen und legistischer Korrekturen. Unter anderem werden in Folge eines EuGH-Erkenntnisses die Voraussetzungen für die Zuerkennung der besonderen Dienstalterszulage an UniversitätsprofessorInnen adaptiert. Vor dem 18. Lebensjahr zurückgelegte Beschäftigungszeiten im öffentlichen Dienst werden für die Anrechnung von Ruhegenussvordienstzeiten Beschäftigungs- oder Berufsausbildungszeiten bei sonstigen Dienstgebern gleichgestellt. Die vorgesehene Gehaltserhöhung führt zu einem jährlichen Mehraufwand für das Budget von rund 175,8 Mill. €.

Im Rahmen der Debatte hielt Abgeordnete Andrea Kuntzl (S) fest, ihre Fraktion werde die Dienstrechts-Novelle trotz mancher positiver Punkte ablehnen, da darin einige Bestimmungen enthalten seien, die eine Zustimmung nicht möglich machten. Im Besonderen nannte sie die Anpassung des Dienstrechts an das neue Universitäts-Organisationsgesetz, das von der SPÖ nach wie vor strikt abgelehnt wird. Kuntzl sieht sich durch die jüngsten Entwicklungen in dieser ablehnenden Haltung bestätigt. Positiv beurteilte sie hingegen die Einführung des neuen Verwaltungspraktikums.

FPÖ-Klubobmann Herbert Scheibner betonte, mit der Dienstrechts-Novelle würden einige wichtige positive Maßnahmen gesetzt. Besonders hob er die Änderungen im Heeresbereich hervor und begrüßte die Schaffung von Kräften für internationale Operationen (KIOP). Erfreut zeigte sich Scheibner auch über den Gehaltsabschluss für den Öffentlichen Dienst.

Abgeordnete Terezija Stoisits (G) räumte ein, dass die Dienstrechts-Novelle auch positive Punkte enthalte, insgesamt zeigte sie sich aber skeptisch. Grundsätzlich positiv äußerte sie sich zum neuen Verwaltungspraktikum, äußerte gleichzeitig jedoch die Befürchtung, dass VerwaltungspraktikantInnen als billige Arbeitskräfte gesehen werden könnten.

Abgeordnete Ulrike Baumgartner-Gabitzer (V) wertete den Gehaltsabschluss als guten Kompromiss zwischen Arbeitgeber und Arbeitnehmer. Die Dienstrechts-Novelle bringt ihr zufolge eine Fülle von Verbesserungen, wobei sie ausdrücklich das neue Verwaltungspraktikum begrüßte.

Staatssekretär Karl Schweitzer begründete die Einführung des Verwaltungspraktikums damit, dass Berufspraxis heute überall nachgefragt werde. Sein Amtskollege Alfred Finz zeigte sich mit dem Ergebnis der Gehaltsverhandlungen mit der Beamtengewerkschaft zufrieden und äußerte Verständnis dafür, dass die Beamten nicht nur die Inflationsrate abgegolten, sondern auch einen Anteil am Wirtschaftswachstum haben wollten. In diesem Zusammenhang wies er darauf hin, dass die Leistung des Öffentlichen Dienstes in den letzten Jahren trotz Personalabbaus gestiegen sei.

Die Dienstrechts-Novelle wurde mit VP-FP-Mehrheit angenommen, der von Abgeordnetem Fritz Neugebauer vorgelegte Abänderungsantrag erhielt auch die Zustimmung der Opposition.

WENIGER BÜROKRATIE DURCH BUNDESBEDIENSTETENSCHUTZ-REFORMGESETZ

Einstimmig genehmigte der Verfassungsausschuss ein so genanntes " Bundesbedienstetenschutz-Reformgesetz ". Dieses stellt sicher, dass viele für die Privatwirtschaft bereits seit dem Jahr 2001 im Bereich des Arbeitnehmerschutzes geltenden Bestimmungen künftig auch im Bereich des Bundesdienstes zur Anwendung kommen. Ziel sind administrative Erleichterungen und Kosteneinsparungen in der Bundesverwaltung.

Konkret sollen in Hinkunft auch Einsatzzeiten von Arbeitspsychologen, Chemikern, Toxikologen, Ergonomen und anderen Fachexperten in jene Zeiten eingerechnet werden können, die in den einzelnen Dienststellen verpflichtend für Prävention durch Arbeitsmediziner und Sicherheitsfachkräfte zur Verfügung stehen müssen. Das gleiche gilt für Folge-Evaluierungen. Weitere Punkte sind der Entfall aufwändiger Meldepflichten, Erleichterungen bei der Unterweisung der Bediensteten über Sicherheit und Gesundheitsschutz, der Entfall zwingender Aushangpflichten und eine teilweise Erhöhung der Schlüsselzahlen für die verpflichtende Einrichtung eines Arbeitsschutzausschusses.

In den Erläuterungen zum Gesetzentwurf wird ausdrücklich festgehalten, dass die hohen österreichischen Schutzstandards im gegenständlichen Bereich nicht beeinträchtigt werden, auch wenn nunmehr Regelungen, die über die EU-Mindeststandards hinausgehen, zum Teil zurückgenommen werden. Die Einsparungen für den Bund sollen Berechnungen der Regierung zufolge rund 890.000 € pro Jahr betragen.

FIRMEN KÖNNEN SICHERHEITSUNBEDENKLICHKEITSBESCHEINIGUNGEN BEANTRAGEN

Auf Kritik der Opposition stieß hingegen eine Regierungsvorlage zur Änderung des Informationssicherheitsgesetzes. Um österreichischen Unternehmen und Forschungseinrichtungen die uneingeschränkte Teilnahme an internationalen Kooperationsprogrammen zu ermöglichen, wird ein neuer Abschnitt in das Gesetz eingefügt. Damit schafft man die Möglichkeit, Unternehmen künftig eine Sicherheitsunbedenklichkeitsbescheinigung auszustellen, wenn eine solche für die Teilnahme an internationalen Kooperationen in den Bereichen Industrie und Forschung erforderlich ist. Durch die Bescheinigung erhalten Unternehmen und Forschungseinrichtungen - nach entsprechender Prüfung - die Bestätigung, dass sie gewisse Sicherheitsstandards im Hinblick auf den Schutz vertraulicher und geheimer Informationen erfüllen.

Anlass für die Gesetzesänderung ist die in Aussicht stehende Teilnahme österreichischer Unternehmen und Forschungseinrichtungen am Satellitennavigationsprogramm "Galileo", in das die Europäische Union und die Europäische Weltraumagentur ESA eng eingebunden sind.

Sowohl SPÖ als auch Grüne äußerten Bedenken hinsichtlich der künftig möglichen Sicherheitsüberprüfung von Beschäftigten in privaten Unternehmen. Mitarbeiter der betroffenen Einrichtungen und Betriebe müssten sich einem umfassenden Sicherheitscheck unterziehen, ohne sich dagegen wehren zu können, meinte etwa Abgeordneter Rudolf Parnigoni (S). Abgeordnete Terezija Stoisits (G) erinnerte an heftige Proteste in der Öffentlichkeit bei einem früheren Versuch, eine ähnlichen Gesetzespassus zu verankern, und bezweifelte, dass die damals geäußerten Bedenken in irgendeiner Weise ausgeräumt worden seien.

Seitens der Koalitionsparteien machten FPÖ-Klubobmann Herbert Scheibner und Abgeordnete Ulrike Baumgartner-Gabitzer (V) darauf aufmerksam, dass eine Abstandnahme von der Gesetzesänderung einen gravierenden Wettbewerbsnachteil für österreichische Unternehmen bedeuten würde. Ähnlich argumentierte auch Staatssekretär Karl Schweitzer, der keine Alternative zum Gesetzentwurf sieht.

Die Änderung des Informationssicherheitsgesetzes wurde mit VP-FP-Mehrheit beschlossen. (Schluss)