Parlamentskorrespondenz Nr. 931 vom 28.11.2003

DOKUMENTATION IM GESUNDHEITSWESEN WIRD VERBESSERT

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Wien (PK) - Einstimmig beschloss der Gesundheitsausschuss heute eine Novellierung des Bundesgesetzes über die Dokumentation im Gesundheitswesen (DokuG-Novelle 2003), die vor allem auf eine Vereinheitlichung und Vereinfachung des Informations- und Berichtssystems in den Krankenanstalten abzielt.

Abgeordneter Erwin Kaipel (S) begrüßte die Vorlage, da sie zum Ziel habe, die Berichterstattung zu vereinheitlichen und damit schnellere Ergebnisse zu erwarten sind. Im besonderen interessierte er sich für die finanziellen Auswirkungen sowie für die Strafbestimmungen. Welche Anstalten sind der Berichtspflicht bisher nicht nachgekommen und reicht die neue Strafhöhe aus, um dem Argument entgegenzutreten, dass die Strafe günstiger sei als die Dokumentation.

Abgeordnete Theresia Haidlmayr (G) wies darauf hin, dass es wichtig wäre, die Eingabemasken zu vereinheitlichen, damit man die Ergebnisse wirklich vergleichen kann. Außerdem müssten ihrer Meinung nach Dokumentationsschnittstellen geschaffen werden. Wenn z.B. jemand von der Ambulanz in den stationären Bereich komme, dann fange alles wieder von Null an und er werde neuerlich nach allem befragt.

Abgeordneter Erwin Rasinger (V) unterstrich die Bedeutung der Dokumentation im Gesundheitsbereich, warnte aber in diesem Zusammenhang vor einer "Bürokratiefalle". Vieles werde "für den Keller" dokumentiert und sei nicht notwendig, belaste aber die Arbeitszeit des Personals und gehe letzten Endes auf Kosten von Pflege und Betreuung der Patienten. So würden allein in Lainz 45 % der täglichen Arbeitszeit auf Dokumentation entfallen, berichtete Rasinger.

Gesundheitsministerin Maria Rauch-Kallat kündigte weitere Neuerungen hinsichtlich der personenbezogenen Dokumentation an. Durch die geplante on-line-Lösung im Wege der Gesundheits-Card werden Ärzte die Möglichkeit erhalten, Befundungen abzurufen und damit über eine  laufende Dokumentation zu verfügen.

Vertagt wurden - gegen die Stimmen der Opposition - ein Antrag der Grünen betreffend Verbesserung der medizinischen Datenlage sowie Anträge der SPÖ betreffend Erhöhung der Versorgungsqualität und Vermeidung von Mehrfachbefundungen und Mehrfachbehandlungen bzw. betreffend Dämpfung des Zuwachses bei den Heilmitteln.

 

TIERGESUNDHEIT: AUSSCHUSS BESCHLIESST DREI WICHTIGE GESETZE

Das vom Gesundheitsausschuss mit V-F Mehrheit verabschiedete Tiermaterialengesetz enthält begleitende Maßnahmen zur Durchführung der EU-Vorschriften für den Bereich der Entsorgung und Verwertung von tierischen Abfällen sowie für die Herstellung und das Inverkehrbringen von nicht für den menschlichen Verzehr bestimmten tierischen Nebenprodukten. Im konkreten geht es dabei um Bestimmungen in Bezug auf Betriebszulassung, behördliche Kontrollen, Regelungen über die Ablieferung und Strafbestimmungen.

Das Tiergesundheitsgesetz, für dessen Änderung die Regierungsparteien und in Teilbereichen die SPÖ stimmten, wird um eine Ermächtigung der Bundesministerin zur Festlegung von Untersuchungstarifen und pauschalen Ausmerzentschädigungen ergänzt. So soll die Ministerin für Gesundheit und Frauen durch Verordnung einen kostendeckenden Tarif für Untersuchungen festlegen können. Es kann jedoch auch der Landeshauptmann mit dieser Aufgabe betraut werden, wenn es sich um Gebühren für solche Betriebskontrollen handelt, die jenen nach dem Fleischuntersuchungsgesetz inhaltlich gleichen. Bei Entschädigungen nach dem Tiergesundheitsgesetz kommt es zu einer Verwaltungsvereinfachung. Es gibt nunmehr die Möglichkeit, eine pauschale Ausmerzentschädigung pro Tier festzulegen, wobei von 75 % des durchschnittlichen Tierwertes auszugehen ist.

Eine Änderung des Fleischuntersuchungsgesetzes passierte den Ausschuss hingegen einstimmig. Die wichtigsten Inhalte sind dabei die Neuregelung der Schlachttieruntersuchung bei Notschlachtungen sowie die Ergänzung der Kontrollbestimmungen; gegenstandslose Bestimmungen werden aufgehoben. Bisher war es aus Tierschutzgründen gestattet, in Ausnahmefällen die Untersuchung des lebenden Schlachttieres zu unterlassen. Diese Regelung wurde bei den letzten EU-Veterinärkontrollen in Österreich als nicht EU-konform beanstandet und wegen der Gefahr der Übertragung von Zoonosen als nicht mehr tolerierbar beurteilt. Eine Untersuchung muss nunmehr zumindest von einem praktischen Tierarzt durchgeführt werden, da das Tier ansonsten nicht mehr zur Lebensmittelgewinnung verwendet werden darf. Außerdem wird die Entnahme von Kopffleisch nur dann erlaubt, wenn die Augen unverletzt sind.

Abgeordneter Johann Maier (S) begründete die Ablehnung des Tiermaterialiengesetzes durch seine Fraktion mit dem Argument, die Maßahmen würden zu einer Belastung der Bezirkshauptmannschaften führen, auch seien die Kontrollen nicht ausreichend definiert. Bei den Kosten wiederum kritisierte Maier vor allem die Delegierung an die Landeshauptleute. Darüber hinaus werde nicht dem Verursacherprinzip entsprochen. Die Sonderregelung für die Landwirtschaft sei eine Ungleichbehandlung gegenüber allen anderen Steuerzahlern, meinte Maier weiters.

Für die Grünen waren insbesondere beim Tiermaterialiengesetz noch zu viele Fragen offen, Abgeordnete Gabriela Moser (G) schloss daher eine Zustimmung aus.

Mit den Stimmen der Regierungsparteien vertagt wurden insgesamt fünf Entschließungsanträge der Oppositionsparteien, was heftige Kritik von SPÖ und Grünen auslöste. Es handelte sich dabei um Initiativen der Abgeordneten Gabriela Moser (G) betreffend ein Aktionsprogramm zur Gewährsleistung der Lebensmittelsicherheit bzw. Schutzregeln für gesundheitsbezogene Lebensmittelwerbung, sowie um einen Antrag der Abgeordneten Eva Glawischnig (G) betreffend Schutz der Kinder- und Babygesundheit vor gefährlichen Chemikalien. Gegenstand der Vertagung war weiters ein Antrag der SPÖ, in dem  Abgeordneter Johann Maier eine parlamentarische Kontrolle der Agentur für Gesundheit und Ernährungssicherheit und des Bundesamtes für Ernährungssicherheit forderte.

Besonders kontroversiell verlief die Debatte hinsichtlich der Vertagung eines SP-Antrages, betreffend Untersuchung und Kontrolle von Nahrungsergänzungsmitteln, die mit anabolen Stoffen verunreinigt sind und überwiegend von Sportlern verwendet werden.

Abgeordneter Johann Maier (S) wies auf das Problem dieser Stoffe, insbesondere deren gesundheitsgefährdende Wirkung hin und hielt eine Regelung für absolut notwendig. Er forderte mit Nachdruck effiziente Kontrollen und Transparenz und meinte, das Hauptproblem liege derzeit im Bereich des Internet-Verkaufes. Doch allein schon die Anzahl der jährlich beschlagnahmten Dopingmittel sei schockierend. Es gehe nicht an, diesen Antrag heute neuerlich zu vertagen,

Abgeordnete Gabriela Moser (G) bemerkte, vier Gesetzesbeschlüssen würden heute zwölf Vertagungen gegenüberstehen. Die Gesundheitsministerin scheine überfordert zu sein, innerhalb eines akzeptablen Zeitraumes Materien von vitaler Bedeutung in Angriff zu nehmen.

Bundesministerin Maria Rauch-Kallat wies in ihrer Wortmeldung darauf hin, dass die drei Regierungsvorlagen die Umsetzung von EU-Verordnungen beinhalten. Dass es sich dabei um schwer lesbare Fassungen handle, liege daran, dass Österreich kein Recht hat, Formulierungen zu ändern. Was die Verwendung von Tiermehl auf Feldern betrifft, gebe es derzeit innerhalb der EU einen Diskussionsprozess.

3,5 Mill. € wurden im heurigen Jahr für BSE-Folgekosten aufgewendet, ab dem Jahr 2004 sind keine finanziellen Mittel mehr vorgesehen. Künftig wird eine Finanzierung der BSE-Tests bis zu 40 € pro Test möglich sein; die Finanzierung der restlichen Folgekosten sei aus EU-wettbewerbsrechtlichen Gründen nicht mehr möglich.

Im Zusammenhang mit den Kosmetika für Kinder gab die Ressortleiterin bekannt, dass 40 Proben zur Untersuchung gezogen wurden. Laut bisherigem Ergebnis sind 32 gesetzeskonform, 6 noch nicht abgeschlossen und bei 2 wurden bakterielle Verunreinigungen festgestellt; hierbei handle es sich um Haarshampoo. Die Penatencreme von Johnson & Johnson verstoße derzeit nicht gegen geltendes Recht.

Aufgrund fehlender personeller Ressourcen sei es dem Ressort nicht möglich, die Internetkontrolle zu übernehmen. Hingegen verfüge die AGES über freie Kapazitäten, die genützt werden könnten. (Schluss)