Parlamentskorrespondenz Nr. 951 vom 04.12.2003

ALLEIN IM HEILMITTELBEREICH WILL MAN 120 MILL. EURO EINSPAREN

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Wien (PK) –Laut Tagesordnung gelangten sodann das Tiermaterialiengesetz, die Änderung des Tiergesundheitsgesetzes und die Änderung des Fleischuntersuchungsgesetz es zur Behandlung.

Abgeordneter Mag. MAIER (S) stellte fest, dass die SPÖ dem Fleischuntersuchungsgesetz zustimme, nicht jedoch dem Tiergesundheitsgesetz, zu dem er einen Abänderungsantrag einbrachte. Man sollte keineswegs den Landeshauptleuten die Gelegenheit geben, unterschiedliche Tarife zu schaffen, meinte Maier. Dem Tiermaterialiengesetz könne die SPÖ nicht zustimmen, weil die Kontrollstellen nicht näher definiert werden. Unter "geeigneten Kontrollstellen" könne man sich nämlich alles vorstellen. Man brauche auf alle Fälle eine Behörde und eine akkreditierte Kontrollstelle. Auch hier sei die SPÖ gegen eine Ausnahmeregelung für die Landeshauptleute die Tarife betreffend. Mit diesem Gesetz werde man dem Vorsorgeprinzip nicht gerecht.

Abgeordnete HÖLLERER (V) begrüßt die vorliegenden Gesetzesvorschläge. Sie verteidigte die Kompetenzen der Länder, denn von den Ländern könne auf regionale Besonderheiten wesentlich besser eingegangen werden. Außerdem komme es bei großen Tieren oder beim Abtransport aus unwegsamen Gegenden zu höheren Kosten, die der einzelne Tierhalter oft nicht tragen könne, und deshalb sei eine Regelungskompetenz der Landeshauptleute sinnvoll.

Abgeordnete Dr. MOSER (G) kritisierte, wie zuvor Abgeordneter Maier, die Tarifregelungen, stellte aber fest, dass die Grünen dem Fleischuntersuchungsgesetz und Tiergesundheitsgesetz zustimmen werden. Anders liege der Fall beim Tiermaterialiengesetz. Dieses bringe zwar positive Neuerungen, ein großes Problem stelle aber das Fehlen einer einheitlichen staatlichen Kontrolle dar, die durchgehend ist. Hier gebe es ein breites Feld für wirtschaftlichen Wettbewerb, der immer auf Kosten der Kontrolle gehe, hielt Moser fest.

Abgeordnete ROSENKRANZ (F) bewertete die Neuregelungen in den vorliegenden Gesetzesvorschlägen durchgehend positiv. BSE habe gezeigt, dass diese Maßnahmen notwendig seien. Auch sei es notwendig, kostendeckende Tarife einzuführen.

Bundesministerin RAUCH-KALLAT betonte, dass die vorliegenden Gesetzesmaterien in erster Linie Hygienevorschriften und Anpassungen an EU-Richtlinien betreffen. Sie stellten eine gute Grundlage dar, um die Sicherheit der Lebensmittel auch in Zukunft sicher zu stellen.

Abgeordnete SCHARER (S) kritisierte, dass die Kontrollen nicht klar definiert seien, außerdem sehe sie weiterhin große Probleme bei der Tierentsorgung. Durch die Preisunterschiede bei der Tierentsorgung werde es zu einem Wettbewerb kommen, der sich negativ auswirke. Die Kontrollen würden nicht lückenlos und sorgfältig durchgeführt werden. Die SPÖ lehne daher das Tiermaterialiengesetz ab.

Abgeordneter PRINZ (V) attestierte der Tierverwertung und

-entsorgung in Österreich, dass diese hervorragend funktioniere. Es seien aber neue Wege überlegenswert, wie zum Beispiel die Verwertung in Biogasanlagen. Er persönlich trat für das französische Modell hinsichtlich der Untersuchungstarife ein. Er betonte insbesondere die Neuregelung für die Lebendtieruntersuchungen und zeigte sich überzeugt, dass die vorliegenden Rechtsmaterien weiterhin Konsumenten, Produzenten und verarbeitenden Betrieben Sicherheit geben werden.   

Abgeordneter PRINZ (V) erläuterte detailliert die Intention der gegenständlichen Vorlagen und empfahl deren Annahme. Diese gäben Konsumenten wie Produzenten Sicherheit und garantierten auch in Zukunft rechtliche Klarheit.

Abgeordnete SCHASCHING (S) begründete das differenzierte Abstimmungsverhalten ihrer Fraktion und ging auf den Verlauf der Diskussion dieser Materien im zuständigen Ausschuss ein. Zudem urgierte die Rednerin eine Lösung bei Nahrungsergänzungsmitteln.

Abgeordneter DI SCHEUCH (F) beleuchtete das Thema aus der Sicht der Bauernschaft. Die Bauern seien bereit, hier vieles mitzutragen, doch müsse auch der Konsument seinen Beitrag leisten, meinte der Redner.

Die gegenständlichen Materien wurden verabschiedet. Ein Abänderungsantrag der Opposition verfiel der Ablehnung.

Abgeordnete RIENER (V) zeigte sich zufrieden darüber, dass dieser wichtige Schritt zu einer weiteren Reform des Gesundheitswesens heute einstimmig angenommen werde. Die DokuG-Novelle bringe wichtige Verbesserungen, sie sei daher nötig und sinnvoll, sie werde dazu effizient und ohne Mehrkosten umgesetzt. Im Übrigen profitierten auch die Mitarbeiter von dieser Novelle, betonte Riener. Am Ende der Reform werde Patientenzufriedenheit, Innovation und Zukunftsorientierung gegeben sein, zeigte sich die Rednerin überzeugt.

Abgeordneter Ing. KAIPEL (S) erläuterte ebenfalls die Intentionen der Vorlage, in deren Umsetzung er einen wichtigen Fortschritt sah, weshalb seine Fraktion ihr gerne zustimmen werde. An die zuständige Ressortministerin stellte der Redner zwei Detailfragen. Er brachte zudem einen Entschließungsantrag betreffend Erhöhung der Versorgungsqualität ein.

Abgeordnete ROSENKRANZ (F) meinte, mit dieser Vorlage erreiche man die selbst gestellten Ziele bei der Verbesserung des Gesundheitswesens, ihre Fraktion werde dem Entwurf daher ihre Zustimmung geben.

Bundesministerin RAUCH-KALLAT ging auf die Genese dieses Entwurfs ein und zeigte sich zufrieden mit dem vorliegenden Resultat, da die Regierungsvorlage den Erfordernissen auf diesem Gebiet Rechnung trage. Zudem beantwortete die Ministerin die Fragen des Abgeordneten Kaipel und verwies darauf, dass sich die Kosten für dieses Gesetz minimal gestalten würden. Man könne mutmaßlich sogar Geld einsparen, das in eine Verbesserung des Equipments investiert werden könne.

Auch Abgeordneter Dr. GRÜNEWALD (G) würdigte den Entwurf als zweckmäßig und ging auf seine Inhalte ein, die eine Verbesserung des Ist-Zustandes garantierten. Es sei dies ein erster Schritt, weitere mögen folgen.

Abgeordneter Dr. RASINGER (V) unterstrich die Bedeutung dieser Reform, die auch für die internationale Vergleichbarkeit von Bedeutung sei. Man sei auf dem richtigen Weg, den man auch entschlossen weitergehen sollte. Von besonderer Wichtigkeit sei dabei die Vergleichbarkeit der Daten, unterstrich der Redner, der darauf hinwies, nur durch diese Daten könne man die erforderlichen Schlüsse ziehen.

Abgeordnete CSÖRGITS (S) nannte die Vorlage ebenfalls einen Schritt in die richtige Richtung, dennoch müssten weitere folgen, um zu einer wirklichen Verbesserung zu kommen. Ziel müssten vernetzte Versorgungseinrichtungen sein, betonte die Rednerin.

Abgeordnete HAIDLMAYR (G) nannte den Entwurf eine "gute Sache", die entsprechenden Daten müssten aber vergleichbar sein, damit man aus ihnen wirklich entsprechende Schlüsse ziehen könne. Dazu brauche es einheitliche Grundlagen, vor allem aber dürfe diese neue Dokumentation nicht auf Kosten der Pflege gehen, unterstrich die Rednerin.

Abgeordneter WÖGINGER (V) meinte, die Dokumentation sei ein wichtiger Bereich, die diesbezüglich geplanten Verbesserungen begrüße er. Nötig wäre aber generell eine weitere Effizienzsteigerung, so der Redner, der den Entwurf auch aus der Sicht des Roten Kreuzes durchleuchtete.

Abgeordnete WALTHER (S) betonte ebenfalls die Sinnhaftigkeit der geplanten Maßnahmen und trat für die Annahme des gegenständlichen Entwurfs ein, der auch für das Personal eine spürbare Erleichterung mit sich bringen werde.

Die Vorlage wurde einstimmig angenommen; der Entschließungsantrag der SPÖ blieb in der Minderheit.

Abgeordnete SILHAVY (S) setzte sich im Rahmen ihrer Wortmeldung zum 2. Sozialversicherungs-Änderungsgesetz 2003 mit einer Invaliditätspension für Menschen mit Behinderung von Geburt an auseinander, es sei dies ein Punkt, bei "dem man mitgehen" könne. Es gebe in der Vorlage aber auch Aspekte, denen ihre Fraktion nicht zustimmen könne, meinte Silhavy, die dies auch anhand einzelner Beispiele illustrierte. In diesen Bereichen habe man Chancen ungenutzt gelassen, meinte die Rednerin, die einen Entschließungsantrag betreffend Verbesserung der betrieblichen Gesundheitsprävention einbrachte.

Abgeordneter Mag. TANCSITS (V) sagte, diese Vorlage enthalte ein ganzes Bündel an Maßnahmen, die enorme Vorteile mit sich brächten und sohin Schritte in die richtige Richtung seien. Er halte das für einen wesentlichen sozialen Fortschritt, weshalb er die Annahme dieses Verhandlungsgegenstandes empfehle. Sodann sprach der Redner zu den geplanten Änderungen bei den Arzneimitteln, die ebenfalls begrüßenswert seien. In diesem Zusammenhang brachte er einen Abänderungsantrag betreffend chefarztpflichtige Medikamente ein. Zusammenfassend hielt der Redner fest, dieses Paket könne sich sehen lassen, die Patienten würden dies auch finanziell spüren.

Abgeordneter ÖLLINGER (G) machte auf die Problematik aufmerksam, dass für die vorliegende Materie zwei Ministerien zuständig sind. Dies habe dazu geführt, dass zwei getrennte Begutachtungsentwürfe entsandt wurden, die schlecht aufeinander abgestimmt waren. Unverständlich sei ihm, warum jetzt nun doch die Chefarztpflicht wieder verlängert werde. Nicht so positiv sah er die Zusammenlegung der Versicherungsanstalten der Eisenbahner und des Bergbaus, weil es sich dabei um keine Vollintegration handle. Ein Skandal sei zudem die Verwaltungskostendeckelung, weil dies auf Kosten der Sozialversicherungsbediensteten durchgeführt werde.

Abgeordneter DOLINSCHEK (F) erläuterte die Kernpunkte der Vorlage und wies insbesondere auf die Harmonisierung des Sozialversicherungsrechts, die Einsparungen bei den Pensionsversicherungsträgern, beim Hauptverband, bei den Arzneimitteln und den Rezeptgebühren hin. Dies sei ein erster wichtiger Schritt, weitere werden folgen, kündigte der Redner an. In Bezug auf die Kritik von Seiten der SPÖ merkte Dolinschek an, dass die Verlängerung der Verwaltungskostendeckelung notwendig sei, um die Spargesinnung bei den Krankenkassen einzumahnen. Positiv stand er auch der Verankerung der Qualitätsstandards im Ärztegesetz gegenüber, weil damit erstmals alle Ärzte erfasst sind.

Durch die Neuschaffung eines Erstattungskodexes wurde sichergestellt, dass in Hinkunft Medikamenteninnovationen rascher erstattungsfähiger sein werden und die Zulassung unbürokratischer und transparenter durchgeführt werden könne, erläuterte die Bundesministerin RAUCH-KALLAT. Außerdem gebe es eine Kosten- und Mengenkontrolle, die über die Sozialversicherungen und die Ärzte unbürokratisch geregelt werde. Das Heilmittelpaket bringe ein Einsparungspotenzial in der Höhe von 120 Millionen Euro, wobei nicht jener Effekt eingerechnet sei, der durch eine vermehrte Nutzung von Generika entsteht. Insgesamt erwarte man in den Jahren 2004 bis 2006 Einsparungen in der Höhe von 600 Millionen Euro, rechnete die Ministerin vor. Gleichzeitig habe man Erleichterungen für die Versicherten geschaffen, da in Zukunft der lästige Weg zum Chefarzt entfallen werde. Außerdem falle für die Generika eine geringere Rezeptgebühr an, informierte Rauch-Kallat.

Abgeordnete Mag. LAPP (S) bemängelte, dass auch durch das vorliegende Gesetz die Ambulanzgebühr wieder nicht abgeschafft werde. Sie brachte daher einen diesbezüglichen Entschließungsantrag ihrer Fraktion ein.

Das Arzneimittelpaket sei ein enorm wichtiger Zwischenschritt auf dem Weg zu einer umfassenden Gesundheitsreform, meinte Abgeordnete STEIBL (V). Neben den finanziellen Ersparnissen für die Versicherten stelle der Gesetzentwurf auch einen Nachvollzug europäischer Entwicklungen dar. Österreich liege nämlich beim Gebrauch und der Verschreibung von Generika weit unter dem europäischen Durchschnitt, gab sie zu bedenken. Während der Anteil von Generika in Österreich lediglich 10 % ausmache, belaufe sich etwa der Anteil in Deutschland auf knapp über 40 %.

Die Bundesregierung bereite den Österreichern in der Vorweihnachtszeit eine Bescherung nach der anderen, konstatierte Abgeordneter DOBNIGG (S). Als Beispiel führte der Redner an, dass die Krankenversicherungsbeiträge von über 2 Millionen Pensionisten erhöht wurden und weitere Gebühren geplant sind. Außerdem habe es nur eine "mickrige" Pensionserhöhung von 10,02 Euro gegeben, was weit unter der Inflationsrate liege. Schließlich brachte er noch einen Entschließungsantrag betreffend unzureichende Pensionserhöhung ein.

Abgeordneter WALCH (F) erinnerte seinen Vorredner daran, dass es 1997, als die SPÖ an der Regierung war, eine Nulllohnrunde für die Pensionisten gegeben hat. Außerdem machte er aufmerksam, dass die erste Etappe der Steuerreform eine Steuerbefreiung von Pensionen unter 14.500 Euro gebracht hat. Sodann wies er auf die zahlreichen positiven Maßnahmen im 2. SRÄG hin und führte unter anderem die weitere Zusammenlegung der Sozialversicherungsanstalten, den Entfall der Chefarztpflicht bei teuren Medikamenten sowie die Senkung der Rezeptgebühr für Generika an.

Es sei ein Märchen, dass die Chefarztpflicht nun endgültig entfalle, hielt Abgeordneter LACKNER (S) seinem Vorredner entgegen. Sodann erinnerte er daran, dass die Sozialdemokraten schon vor drei Jahren einen Antrag auf Senkung der Heilmittelkosten eingebracht haben. Lackner brachte noch einen Entschließungsantrag zur Dämpfung des Zuwachses bei den Heilmittelkosten ein.

Abgeordneter Dr. MITTERLEHNER (V) beurteilte den Inhalt des SRÄG aus der Sicht der Wirtschaft. Positiv sei unter anderem die bessere Einbeziehung der Privatkrankenanstalten in den Großgeräteplan oder etwa die Herausrechnung des Sanierungsgewinns, wenn es um die Beiträge der Gewerbetreibenden geht. Begrüßenswert sei auch, dass über eine Dämpfung der Kosten von Arzneimitteln verhandelt wurde. Positiv bewertete Mitterlehner noch die zeitliche Ersparnis aufgrund des Entfalls der Chefarztpflicht.

Staatssekretärin HAUBNER verwehrte sich gegen den Vorwurf, dass beim Entwurf schlampig gearbeitet wurde. Es wurden sehr viele Vorschläge der Pensionsversicherungsträger verwirklicht und Maßnahmen zur Rechtsbereinigung getroffen. Was die Pensionsanpassung betrifft, so gab Haubner zu bedenken, dass die Regierung in den letzten drei Jahren sehr bemüht war, die soziale Sicherstellung vor allem der kleineren und mittleren Pensionen zu gewährleisten. Sie halte es für gerecht, wenn nun die kleineren Pensionen um 1,5 %, das heißt nach dem Verbraucherpreisindex, erhöht werden und die höheren Pensionen um einen Fixbetrag. Außerdem wies sie darauf hin, dass ab 1.1.2004 die Ausgleichszulage für Ehepaare auf 1.000 Euro angehoben wird und dass ein sehr gut dotierter Härtefonds für kleine Pensionen eingerichtet wurde. Schließlich ging sie noch detailliert auf die einzelnen Maßnahmen ein.

Abgeordneter SCHOPF (S) kam insbesondere auf die Deckelung der Verwaltungskosten innerhalb der Sozialversicherungsträger zu sprechen. Er war überzeugt davon, dass Österreich im europäischen Vergleich einen sehr guten Wert aufweise, was den Anteil der Verwaltungskosten am Gesamtbudget betrifft. Nur beim Hauptverband habe die Umstrukturierung dazu geführt, dass die Verwaltungskosten um 800 % gestiegen sind, hob Schopf kritisch hervor. Abschließend brachte er noch zwei Entschließungsanträge ein, die einerseits die Bereitstellung ausreichender Mittel für die Sozialversicherungsträger und andererseits die Bekämpfung der Schwarzunternehmer zum Inhalt hatten.

Das 2. SRÄG habe zum Ziel, das beste Sozialversicherungssystem der Welt finanzierbar zu erhalten, erklärte Abgeordneter Dr. TRINKL (V). Deshalb komme es u.a. zu einer Zusammenlegung von zwei Sozialversicherungsträgern, einer Deckelung der Verwaltungskosten sowie einer Dämpfung der Arzneimittekosten.

Abgeordnete RIENER (V) erkannte viele Vorteile für die Patienten im neuen Sozialrechtsänderungsgesetz. Als Beispiele nannte sie die Senkung der Arzneimittelkosten, die niedrigere Rezeptgebühr für Generika sowie den Wegfall der Chefarztpflicht.

Bei der Abstimmung wurde die Gesetzesvorlage in der Fassung eines V-F-Abänderungsantrages mehrheitlich angenommen; die Entschließungsanträge der SPÖ fanden keine Mehrheit. (Forts.)