Parlamentskorrespondenz Nr. 957 vom 09.12.2003

WIE IST SOLIDARITÄT IN EUROPA MIT DER NEUTRALITÄT VEREINBAR?

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Wien (PK) - Beherrschendes Thema im heutigen Hauptausschuss des Nationalrates, der sich im ersten Teil mit dem kommenden Europäischen Rat am 12. und 13. Dezember 2003 sowie mit der Regierungskonferenz hinsichtlich einer neuen europäischen Verfassung auseinandersetzte, war die Frage der zukünftigen gemeinsamen Verteidigungspolitik und damit einer eventuellen Beistandsverpflichtung.

Während Bundeskanzler Schüssel bekräftigte, eine Beistandsverpflichtung innerhalb Europas würde keineswegs das Ende der Neutralität bedeuten, hielt der Zweite Präsident des Nationalrates Heinz Fischer (S) fest, dass mit Verpflichtung auch Verpflichtung gemeint sei, und eine militärische Beistandsverpflichtung mit der Neutralität keineswegs vereinbar sei. In einem Antrag auf Stellungnahme, den Abgeordneter Caspar Einem (S) einbrachte, verlangt die SPÖ eine Formulierung, die eine von den Mitgliedsstaaten im Bereich der Sicherheits- und Verteidigungspolitik eingegangene Verpflichtung (NATO-Mitgliedschaft, Paktfreiheit, Neutralität) bei Art und Umfang der Beistandsverpflichtung berücksichtigt. 

Schüssel replizierte darauf, dass man einen Kompromiss anstrebe, der unsere Neutralität modifiziere, aber nicht deren Ende herbeiführe. Damit widersprach er deutlich Präsident Fischer und meinte, das Prinzip der Neutralität werde auf europäischem Boden durch die Solidarität ersetzt. Ob diese Hilfe militärisch, politisch oder wirtschaftlich erfolgt, müsse jedes Land selbst entscheiden. Den Neutralitätsfall, wie er letzthin im Irakkrieg eingetreten sei, würde dies nicht betreffen, versicherte der Bundeskanzler. Dezidiert lehnte er eine Vergemeinschaftung der Verteidigungspolitik ab, wie dies Abgeordneter Peter Pilz (G) verlangt hatte, denn diese ließe keinen nationalen Spielraum mehr und wäre das tatsächliche Ende der Neutralität. Auch Abgeordneter Reinhard Eugen Bösch (F) lehnte eine europäische Armee und eine Vergemeinschaftung dieses Politikfeldes ab, da die Letztentscheidung seiner Meinung nach bei den Nationalstaaten bleiben müsse.

Auf die Frage nach einer Volksabstimmung über eine neue EU-Verfassung meinte der Bundeskanzler, dass eine solche dann abgehalten werden sollte, wenn diese europaweit erfolge. Ein uneinheitliches Vorgehen hält er für nicht sinnvoll.

ANTRÄGE DER OPPOSITION AUF STELLUNGNAHME ABGELEHNT

Sowohl SPÖ als auch die Grünen brachten Anträge auf Stellungnahme ein, die sich neben der europäischen Verteidigungspolitik auch den anderen Themen des europäischen Rates widmeten. So verlangt die SPÖ, das Prinzip der Entscheidung im Rat mit qualifizierter Mehrheit auszudehnen und durch die Mitentscheidung des Europäischen Parlaments zu ergänzen. Dabei müsse es auch weiterhin die Kultur der Berücksichtigung vitaler Interessen von überstimmten Minderheiten geben. Für die Leistungen der Daseinsvorsorge bzw. der Dienste von allgemeinem wirtschaftlichem Interesse sollte sicher gestellt bleiben, dass diese von den Regeln des EU-Wettbewerbsrechts ausgenommen bleiben. In Hinblick auf die friedliche Nutzung der Nuklearenergie soll darauf gedrängt werden, dass es zu einer Beseitigung der einseitigen Bevorzugung dieser Energieerzeugungsform und zu einheitlichen europäischen Sicherheitsstandards für AKW kommt. Schließlich will die SPÖ bei der Weiterentwicklung hin zu einer europäischen Verteidigungspolitik einen Weg wählen, der es den Mitgliedsstaaten der EU erlaubt, im Falle eines militärischen Angriffs auf einen von ihnen nach Maßgabe ihrer unterschiedlichen Sicherheitskonzeptionen und Verfassungstraditionen sowie nach Maßgabe der Charta der Vereinten Nationen solidarisch zu kooperieren und füreinander einzustehen.

Die Grünen treten in ihrem Antrag für eine gemeinsame Außen- und Sicherheitspolitik gemäß den verfassungsrechtlichen Vorschriften ihrer Mitgliedsstaaten ein und dringen darauf, Neutralität und Bündnisfreiheit für eine autonome europäische Außenpolitik zu nützen. Eine gemeinsame Außenpolitik sei eine Voraussetzung zur militärischen Sicherheitspolitik und zuständig dafür soll das Europäische Parlament sein, geht es nach dem Willen der Grünen. Auch die Grünen verlangen in ihrem Antrag, die Auflösung des Euratom-Vertrags aktiv zu betreiben. Die weiterhin relevanten Fragen der Sicherheit, des Gesundheitsschutzes, der Entsorgung, des Transports von spaltbarem Material, des Rückbaus von Atomkraftwerken und der Abfallbehandlung soll in geeigneter Weise vertraglich sicher gestellt werden. Bundeskanzler Schüssel sicherte zu, sich für eine möglichst baldige Revisionskonferenz einzusetzen, räumte aber ein, dass Österreich ziemlich allein in dieser Frage dastehe.

PARLAMENTARISCHES "FEUERWEHRKOMITEE" SOLL BERATUNGEN IN BRÜSSEL BEGLEITEN

Beide Anträge auf Stellungnahme wurden von den Koalitionsparteien ÖVP und FPÖ abgelehnt. Ebenso abgelehnt wurde der Antrag der Abgeordneten Evelin Lichtenberger (G), das Ergebnis des Europäischen Rates gemäß § 31d Abs. 5 Geschäftsordnung des Nationalrates vom Plenum des Nationalrates verhandeln zu lassen.

Einstimmig angenommen wurde der Antrag von Abgeordnetem Wilhelm Molterer (V) gemäß § 31e Abs. 3 Geschäftsordnung des Nationalrats, während der Regierungskonferenz ein Komitee einzurichten, um seitens des Parlaments eine möglichst permanente Kommunikation mit den Vertretern Österreichs im Europäischen Rat sicher zu stellen. Für das Komitee wurden die Abgeordneten Michael Spindelegger (V), Caspar Einem (S), Reinhard Eugen Bösch (F) und Evelin Lichtenberger (G) nominiert.

SCHÜSSEL: NEUTRALITÄT WIRD NUR MODIFIZIERT NICHT AUFGEHOBEN

In seinem Bericht am Beginn des Hauptausschusses nahm der Bundeskanzler zur Beistandsverpflichtung Stellung und berichtete, dass der von der österreichischen Außenministerin mitgetragene Vorschlag von Irland, Finnland und Schweden nicht konsensfähig gewesen sei. Italien werde einen Kompromiss unterbreiten, der jedoch noch nicht vorliege. Schüssel betonte in diesem Zusammenhang, dass in Österreich immer Konsens darüber geherrscht habe, von Beginn an mitbestimmen zu wollen und sich nicht hinausdrängen zu lassen. Das gelte auch für die strukturierte Zusammenarbeit, wobei Österreich dann über das Wie und Was selbst entscheiden möchte. Die Kriterien und Prinzipien der strukturierten Zusammenarbeit müssten im Rat mit qualifizierter Mehrheit festgelegt werden, und dann müssten sich die Länder entscheiden. Dazu liege aber noch kein fertiger Text vor, es gehe aber in Richtung einer transparenten und inklusiven Zusammenarbeit, die für alle offen sei.

Für ihn, Schüssel, sei selbstverständlich, dass eine politische Union Solidarität und Beistand leiste, und das sei kein Ende, sondern eine Modifikation der Neutralität. Er wies auf den gültigen Artikel 23f B-VG hin, der aufgrund eines europäischen Beschlusses ohne UNO-Mandat Kampfeinsätze erlaube, ohne jedoch eine Verpflichtung zur Teilnahme auszusprechen. Die Frage der innereuropäischen Solidarität sei aber mit den Petersberger Aufgaben nicht abgedeckt, weshalb auf europäischem Boden das Prinzip der Neutralität durch die Solidarität ersetzt werden sollte, sagte der Regierungschef. Wie diese Hilfe erfolgt, ob militärisch, politisch oder wirtschaftlich, müsse jedes Land selbst entscheiden. Keinesfalls werde aber durch eine weitere notwendige Änderung des

B-VG der Neutralitätsfall, wie er zuletzt während des Irak-Krieges eingetreten ist, davon betroffen. Schüssel begrüßte die Haltung von Abgeordnetem Einem zu dieser Frage und sicherte mehrmals zu, dass man einen Kompromiss mit einer Formel anstrebe, die unsere Neutralität lediglich modifiziert.

ÖVP: EU SOLL AUCH FRIEDENS- UND SICHERHEITSUNION SEIN

Abgeordneter Werner Fasslabend (V) stellte aus seiner Sicht fest, dass es keine Zweifel darüber geben dürfe, einem anderen Mitgliedsstaat Beistand zu leisten, wenn es angegriffen wird. Er habe die EU nie als eine reine Wirtschaftsgemeinschaft gesehen, sondern auch als eine Friedens- und Sicherheitsunion. In einer Wertegemeinschaft sei Solidarität etwas Selbstverständliches. Kein Staat könne heute allein mit Sicherheitsproblemen fertig werden. Für ihn wäre es absurd, einem Nachbarland in ärgster Not nicht zur Hilfe zu eilen. Selbstverständlich müsse es jedem Land überlassen bleiben, in welcher Weise diese Hilfe geleistet wird. Ergänzend dazu unterstrich Abgeordneter Wilhelm Molterer (V), bei der Beistandspflicht müsse man auch den Aspekt der Sicherheit betrachten und daher von einer Beistandsgarantie sprechen. Diese sei eine logische Weiterentwicklung in der EU, um der Entwicklung zur Solidarität zum Durchbruch zu verhelfen. Die Europaparlamentarierin Ursula Schweiger-Stenzel (V) wies darauf hin, dass Solidarität ein Grundsatz der EU sei, der sich auch auf den Sicherheitsbereich erstrecke. Insbesondere im Hinblick auf Terror, chemische, biologische und nukleare Waffen müsse man sich auf die anderen verlassen können.

SPÖ: VERFASSUNGSRECHTLICHE VERPFLICHTUNGEN BERÜCKSICHTIGEN

Klar widersprach der Zweite Präsident des Nationalrates, Heinz Fischer, dem Bundeskanzler und stellte aus seiner Sicht fest, dass eine militärische Beistandsverpflichtung mit der Neutralität nicht vereinbar sei. Man könne auch solidarisch sein, ohne eine militärische Beistandsverpflichtung einzugehen, sagte Fischer, denn diese könne vielfältig sein. Im Gegensatz zum Bundeskanzler hält er das Argument mit den bestehenden Bestimmungen des Artikels 23f B-VG für nicht stichhältig, weil es hier um die Freiwilligkeit gehe. Tatsächlich wolle man aber die EU, die WEU und die NATO verschmelzen und das sei keine zukunftsträchtige Lösung, so Fischer.

Abgeordneter Caspar Einem (S) hielt den Vorschlag von Finnland, Irland und Schweden für nicht zielführend. Wünschenswert sei vielmehr, die Verankerung der Solidarität, die die sicherheitspolitischen und verfassungsrechtlichen Verpflichtungen von Staaten auch berücksichtigt. Bisher seien nur die NATO-Verpflichtungen angesprochen worden, nicht aber jene der bündnisfreien und neutralen Staaten. Daher müsse es in dieser Frage eine Klarstellung geben und so wie der Bundeskanzler sieht er die Möglichkeit, zwischen allen Fraktionen einen Kompromiss zu finden.

FPÖ: NATIONALE ENTSCHEIDUNGSFREIHEIT SICHERSTELLEN

Für Abgeordneten Reinhard Eugen Bösch (F), der grundsätzlich eine Beistandsverpflichtung begrüßt, ist der Grundsatz der Letztentscheidung auf nationaler Ebene ausschlaggebend. In diesem Sinne lehnte er eine europäische Armee ab, die auf EU-Beschluss weltweite Einsätze durchführt. Solidarität und Beistandsverpflichtung kann seiner Meinung nach nur auf dem Prinzip nationaler Entscheidungsfreiheit bleiben. Sollten diese beiden Prinzipien beachtet werden, so könne Österreich aus seiner Sicht mitgehen. Mit einer solchen Beistandspflicht werde die Entwicklung zur europäischen Solidarität Wirklichkeit, und diese dürfe nicht unter den Tisch gekehrt werden. Daher sollte man die getroffene Entscheidung zum gegebenen Zeitpunkt einer Volksabstimmung unterziehen.

GRÜNE: VERTEIDIGUNGSPOLITIK VERGEMEINSCHAFTEN

Ganz anders argumentierte Abgeordneter Peter Pilz (G), der Solidarität als Teil einer europäischen Friedensordnung sieht. Laut Pilz gehöre dazu selbstverständlich gegenseitiger Beistand. Die Zeit konventioneller militärischer Bedrohung sei jedoch vorbei, weshalb seiner Meinung nach in der gegenwärtigen Diskussion von einem hypothetischen Fall gesprochen wird. Realpolitisch habe eine europäische Bündnisvereinbarung den Sinn, den NATO-Bündnisvertrag für viele Länder durch eine europäische Klausel zu ersetzen, dass Europa bereit ist, für die eigene Sicherheit selbst Verantwortung zu übernehmen. Pilz machte auch deutlich, dass man für diese europäische Friedensordnung eine klare Zielrichtung angeben müsse und dies könne nur eine Vergemeinschaftung sein, in der das Europäische Parlament Kontrollfunktion ausübe.

Dem hielt Bundeskanzler Schüssel entgegen, dass eine Vergemeinschaftung der Verteidigungspolitik derzeit nicht konsensfähig sei, und dass diese auch das tatsächliche Ende der Neutralität bedeuten würde. Bevor man die Verteidigungspolitik vergemeinschafte, müsse man einen solchen Schritt vorher bei der Außenpolitik setzen. Die Linie von Peter Pilz wurde von seinen Klub-Kolleginnen Evelin Lichtenberger und Ulrike Lunacek unterstützt. Beide warfen der Regierung ein uneinheitliches und unkoordiniertes Vorgehen vor und sahen jedenfalls eine Beistandsverpflichtung mit der Neutralität als nicht vereinbar an.

EU-KOMMISSION: NEBEN FIXEN RESSORTS AUCH TEMPORÄRE AUFGABEN?

Neben der Frage der Verteidigungspolitik wurden von den Abgeordneten auch andere Themen kurz angerissen. So begrüßte Abgeordneter Caspar Einem (S) die Weiterentwicklung der Wachstumsinitiative, ebenso wie die Abgeordneten Wilhelm Molterer (V) und Maximilian Hofmann (F). Bundeskanzler Schüssel meinte dazu, dass dieses Thema für den Frühjahrsgipfel vorbereitet werde und ein Großteil dabei im Sinne Österreichs laufe. Er sprach unter anderem die Transeuropäischen Netze an, wobei die Finanzierungsmöglichkeiten seitens der EU bis zu 20 % aufgestockt werden.

Näher ging der Kanzler auf den Wachstums- und Stabilitätspakt ein und betrachtete kritisch den rechtsfreien Raum, der durch die Nichtentscheidung des ECOFIN entstanden sei. Diese Entwicklung erachte er als gefährlich, weshalb die Kommission einen Vorschlag zu einem verbesserten Stabilitätspakt machen sollte.

In der Frage der Kommission unterstützte Schüssel den Vorschlag Einems, die Kommissare sollten des öfteren in die einzelnen Länder, und insbesondere in die nationalen Parlamente kommen. Dies mache aber nur dann Sinn, wenn jeder Kommissar auch stimmberechtigtes Mitglied im Kollegium sei. Während ÖVP, SPÖ und FPÖ dafür eintraten, jedem Land auch einen stimmberechtigten Kommissar zuzugestehen, äußerten die Grünen (Abgeordneter Pilz) Zweifel daran, ob es auch ausreichend Aufgaben für so viele Kommissionsmitglieder geben werde. Dazu meinte der Regierungschef, dass man nicht unbedingt 25 fixe Ressorts haben werde, sondern es durchaus wichtige temporäre Aufgaben gebe. Er nannte in diesem Zusammenhang das Monitoring der neuen Mitgliedsstaaten, künftige Verhandlungen mit Rumänien und Bulgarien und die Umsetzung des Acquis Communitaire. Hinsichtlich der Präsidentschaft betonte der Kanzler, dass Österreich dann einem gewählten Präsidenten trotz reservierter Haltung zustimmen könne, wenn ein Gesamtpaket mit der Kommission stehe. Dennoch seien nicht alle Fragen der Teampräsidentschaft geklärt, da diese große Koordinationsschwierigkeiten mit sich bringen werde. Hinsichtlich der Stimmgewichtung sei keine Bewegung feststellbar, sagte Schüssel.

Unisono wurde von den Abgeordneten die Möglichkeit der Überprüfung der Entscheidungen des Rates durch den EuGH begrüßt. Der Bundeskanzler bekräftigte auch, dass Österreich die Rechte des Europäischen Parlaments, insbesondere das Haushaltsrecht, verteidigen werde. Gleichzeitig wies er aber darauf hin, dass der überwiegende Teil der Gelder aus nationalen Quellen stamme, und hier müsse man eine Balance finden. Abermals stellte er aus seiner Sicht fest, dass die EU zu einer eigenen Finanzquelle kommen müsse.

Uneinigkeit bestand hinsichtlich des Legislativrates, den die Grünen im Hinblick auf mehr Transparenz als erforderlich ansehen. Schüssel meinte dazu, dass ein solcher mit der Ministerverantwortung nicht vereinbar sei, er werde aber dafür eintreten, dass die Ministerräte, sofern sie legislativ tätig sind, öffentlich tagen sollten. Zur Daseinsvorsorge hielt Schüssel fest, der österreichische Vorschlag sei von der italienischen Präsidentschaft übernommen worden und könne auf relativ breite Unterstützung zählen. Zum Verlangen Österreichs bei der justiziellen Zusammenarbeit das Einstimmigkeitsprinzip aufrecht zu erhalten, gebe es noch geteilte Auffassung. Österreich nehme auch eine reservierte Haltung gegenüber der europäischen Staatsanwaltschaft ein, vieles deute darauf hin, dass man ihr Wirken auf Betrugsdelikte beschränken wird. (Schluss)