Parlamentskorrespondenz Nr. 11 vom 13.01.2004

VERFASSUNGSAUSSCHUSS VERTAGT E-GOVERNMENT-GESETZ

Expertenhearing und Beschlussfassung im Ausschuss am 22. Jänner

Wien (PK) - Das E-Government-Gesetz (252 d. B.), das die Einführung einer neuen "Bürgerkarte" vorsieht, wurde heute im Verfassungsausschuss einstimmig auf den 22. Jänner 2004 vertagt. Mit diesem Gesetz soll der Einsatz moderner Kommunikationstechnologien bei Kontakten zwischen BürgerInnen und Behörden forciert und somit mehr Effizienz und Kostenersparnisse im Verwaltungsbereich erreicht werden.

Die Mitglieder des Hauptausschusses verständigten sich auch darauf, die damit im Zusammenhang stehende Novellierung des Bundesgesetzes über das Gebäude- und Wohnungsregister (GWR-Gesetz) und das Vermessungsgesetz (309/A) an diesem Tag weiter zu verhandeln. Abgeordnete Ulrike Baumgartner-Gabitzer (V) brachte zu den beiden Vorlagen je einen V-F-Abänderungsantrag, die Ergänzungen und Adaptierungen zum Inhalt haben, sowie einen Entschließungsantrag ein. Auch diese Anträge werden nächste Woche mitverhandelt.

ExpertInnen sollen dabei insbesondere zu datenschutzrechtlichen Fragen sowie zu den von Ländern und Gemeinden aufgeworfenen Bedenken hinsichtlich steigender Kosten Stellung nehmen. Die vorliegenden Gesetzesmaterien sollen jedoch am 22. Jänner den Ausschuss passieren, damit diese wie geplant am 1. März 2004 in Kraft treten können.

EXPERTEN SOLLEN ZUR DATENSICHERHEIT UND ZU KOSTEN STELLUNG NEHMEN

Abgeordneter Johann Maier (S) unterstrich, dass das E-Government-Gesetz unersetzbar sei, die Regierungsvorlage aber aus der Sicht der SPÖ noch immer Mängel und Probleme vorweise, die umfassend zu diskutieren seien. Nach der Begutachtung seien zwar Änderungen vorgenommen worden, dennoch seien allgemein-rechtliche, technische, organisationsrechtliche und datenschutzrechtliche Fragestellungen offen geblieben.

Maier verwies insbesondere auf die Stellungnahme des Datenschutzrates, die in der Regierungsvorlage keine Berücksichtigung gefunden habe. Unklar sei auch die Funktion der Bürgerkarte geblieben, argumentierte Maier. Für ihn berge weiters das Stammzahlenregister Risken in sich, wenn das Innenressort als Dienstleister tätig werde. Die Datenschutzkommission habe ja bereits Empfehlungen ausgesprochen, nachdem der Datenhandel zu Missbräuchen geführt habe. Darüber hinaus, so Maier, müsse man auch über die Verwendung der Bürgerkarte im privaten Bereich diskutieren, weil dabei datenschutzrechtliche und zivilrechtliche Probleme entstünden. Insbesondere sei die Haftungsfrage nicht gelöst.

Konkret interessierte sich Maier für die Stellungnahme des zuständigen Ausschusses im Konvent sowie für den von den Landeshauptleuten zum E-Government beschlossenen Masterplan und der ausgearbeiteten diesbezüglichen Road-Map. Der S-Abgeordnete wies auch darauf hin, dass das Bundesland Salzburg den Konsultationsmechanismus ausgelöst habe, und erkundigte sich nach den diesbezüglichen Schritten, die das Bundeskanzleramt bisher unternommen hat. Wie den Stellungnahmen der Gebietskörperschaften zu entnehmen sei, müsse auch noch einmal die Kostenfrage eingehend erörtert werden, da vor allem die Gemeinden befürchten, zusätzliche Mittel aufbringen zu müssen. Zur Durchsetzung des E-Government-Gesetzes sei auch eine Breitbandinfrastruktur notwendig, die es jedoch in vielen Regionen noch nicht gebe, kritisierte Maier. Er erwarte sich daher nächste Woche die Aufklärung zu diesen Fragen.

Abgeordnete Eva Glawischnig (G) sieht dem Expertenhearing ebenfalls mit großem Interesse entgegen, da es sich bei diesen Vorlagen um einen äußerst sensiblen Bereich handle. Vor allem müsse nochmals über den Datenschutz und die Datensicherheit gesprochen werden sowie über die Abschätzung der anfallenden Kosten. Ein besonderes Anliegen ist Glawischnig der Zugang für Menschen mit besonderen Bedürfnissen.

Abgeordnete Elke Achleitner (F) begrüßte grundsätzlich die Forcierung der Informations- und Kommunikationstechnologie im Verwaltungsbereich und sah darin nicht nur eine neue Chance für BürgerInnen. Achleitner erhofft sich auch eine Umgestaltung der Verwaltung, die zu einer Optimierung von Geschäftsprozessen und damit zu einer Verkürzung von Verwaltungsabläufen führt. Wesentlich ist für sie die Zusammenarbeit zwischen den Gebietskörperschaften und damit der zentrale Zugang zu den Daten. Für Achleitner stellt sich daher die Frage, wie die Bundesregierung in Hinkunft mit den Geodaten vorgehen wird, um auch diese zentral für BürgerInnen und Wirtschaft nutzbar zu machen.

Wie ihre Vorrednerin betonte Abgeordnete Ulrike Baumgartner-Gabitzer (V), dass sich die Bundesregierung schon seit langem mit den betroffenen Stellen auseinandergesetzt habe. Dennoch hält auch sie eine ausführliche Diskussion mit ExpertInnen für sinnvoll. Jedenfalls möchte sie, dass diese wichtigen Gesetzesvorhaben mit 1. März dieses Jahres in Kraft treten können. Ihre Fragen an die ExpertInnen werden insbesondere die Sicherheit der Daten und den internationalen Vergleich betreffen.

Konkret enthält das E-Government-Gesetz Regelungen über eine neue "Bürgerkarte" als Mittel zum elektronischen Identitätsnachweis, über ein "Standarddokumentenregister" zum elektronischen Nachweis von wichtigen Personenstands- und anderen Daten sowie über ein technisch sicheres Verfahren der elektronischen Zustellung von behördlichen Schriftstücken. Außerdem werden Anpassungen des Verwaltungsverfahrensrechts vorgenommen. Von den Gesetzesänderungen betroffen sind das Allgemeine Verwaltungsverfahrensgesetz, das Zustellgesetz, das Gebührengesetz, das Meldegesetz und das Vereinsgesetz.

Bei der neuen "Bürgerkarte" handelt es sich nicht um eine Karte im herkömmlichen Sinn, vielmehr kann deren Funktionalität mit allen Trägermedien verbunden werden, die für eine sichere elektronische Signatur in Frage kommen. Das betrifft Chip-Karten ebenso wie etwa Mobiltelefone.

Die Einrichtung des Gebäude- und Wohnungsregisters ist eine Voraussetzung dafür, dass die bisher alle zehn Jahre durch Befragung der Bevölkerung durchgeführten Volkszählungen künftig durch Registerzählungen ersetzt werden können. Das authentische Adressregister wird durch eine Änderung des Vermessungsgesetzes im Grenzkataster eingerichtet und sämtliche Grundstücks- und Gebäudeadressen umfassen. Unterschiedliche Adressbestände von Behörden, Ämtern und Unternehmen sollen somit künftig der Vergangenheit angehören. Zudem wird das authentische Adressregister allen Behörden als Basis für ihre E-Government-Anwendungen zur Verfügung stehen. (Fortsetzung)