Parlamentskorrespondenz Nr. 37 vom 20.01.2004

UMWELTAUSSCHUSS: OPPOSITION VERLANGT RECHT AUF LÄRMSCHUTZ

ÖVP und FPÖ für verstärkte Lärmbekämpfung

Wien (PK) - Nach der Debatte über das Volksbegehren "Atomfreies Europa" und der Verabschiedung einer diesbezüglichen Entschließung befasste sich der Umweltausschuss auf der Grundlage eines sozialdemokratischen und eines Antrages der Grünen mit dem Thema Lärmschutz. Die Antragsteller drangen mit ihren diesbezüglichen Entschließungsanträgen bei der Koalitionsmehrheit aber nicht durch. ÖVP und FPÖ anerkannten die Bedeutung des Themas und drängten ihrerseits mit einem gemeinsamen Entschließungsantrag auf verstärkte Lärmschutzanstrengungen der Regierung.

Die SPÖ hatte in ihrem Entschließungsantrag die Vorlage eines Lärmschutzgesetzes mit einklagbaren Grenzwerten sowie die Forcierung des Lärmschutzes durch einen gesetzlich festgeschriebenen Aktionsplan verlangt (139/A[E]). Die Grünen, allen voran Abgeordnete Gabriela Moser beklagte, dass Lärmschutz an den Straßen ein behördlicher Gnadenakt sei. Lärmbelästigung werde bei der Planung von Straßen ausgeblendet, es bestehe kein Rechtsanspruch der NachbarInnen auf Lärmschutzmaßnahmen und Verkehrsbeschränkungen. Ähnlich unbefriedigend wie bei der Straße sei auch die Rechtsposition der Anrainer von Eisenbahntrassen und Flughäfen. Gefordert sei ein Lärmschutzgesetz mit folgenden Zielen: Festlegung eines gesetzlichen Immissionsgrenzwertes; Erhebung der Lärmbelästigung in neuralgischen Zonen durch Messungen und Berechnungen; Ausweisung der Zonen mit Grenzwertüberschreitungen sowie anlagenbezogene Instrumente zur Reduktion bestehender und Verhinderung zusätzlicher Lärmbelastungen, auf deren Realisierung die betroffenen NachbarInnen einen Rechtsanspruch haben sollen (226/A[E]). Abgeordneter Klaus Wittauer (F) sprach von einem wichtigen Thema und brachte daher einen - schließlich mit V-F-Mehrheit angenommenen - Entschließungsantrag der Koalitionsparteien ein, der die Bundesregierung auffordert, die Anstrengungen zur Lärmbekämpfung in Österreich weiter zu verstärken, die Umsetzung der diesbezüglichen EU-Richtlinie zu forcieren und mit den Ländern zu koordinieren. Darüber hinaus wollen ÖVP und FPÖ im Österreich-Konvent die Möglichkeit prüfen, die Lärmschutzkompetenz zu bündeln und möglichst integrativ zu regeln.

Abgeordnete Gabriela Moser (G) maß dem Antrag Wittauers nur wenig Bedeutung bei, da er keine konkreten Maßnahmen, und keinen Zeithorizont für die Umsetzung enthalte. "Die Menschen brauchen ein Recht auf Lärmschutz", sagte Moser und warb mit dem Argument für ihren Antrag, dass er die Umsetzung der EU-Lärmschutzrichtlinie ergänzen könne. Außerdem erinnerte Moser an die hohen externen Kosten der Lärmbelastung, da viele Österreicher unter lärmbedingten Erkrankungen des Kreislauf- und Nervensystems leiden.

Abgeordneter Matthias Ellmauer (V) machte auf die intensiven Bemühungen um den Lärmschutz in den letzten Jahren aufmerksam, wobei er insbesondere die Lärmschutzverordnungen der Gemeinden und die Änderung der Bauordnungen erwähnte.

Abgeordnete Ulrike Sima (S) sprach von einem "No-Na-Antrag" der Regierung, dem es an Ziel- und Terminvorgaben fehle.

Bundesminister Josef Pröll hielt fest, dass die Bundesregierung das Thema "Lärm" sehr ernst nehme. Pröll bedauerte die aufgesplitterte Kompetenz sowohl auf der Ebene des Bundes als auch zwischen Bund und Ländern und kündigte eine Initiative im Österreich-Konvent zur Bündelung der Kompetenzen an. Die Anstrengungen der Bundesregierung, die Lärmbelastung der Menschen zu vermindern, unterstrich der Minister mit dem Hinweis auf die für diesen Zweck eingesetzten Bundesmittel, die zwischen 2003 und 2005 von 31,5 Mill. € über 48,5 Mill. € auf 52,1 Mill. € steigen. Auch bei den ÖBB und im Flugverkehr seien beträchtliche Erfolge bei der Lärmbekämpfung erzielt worden.

Die Entschließungsanträge der SPÖ und der Grünen blieben bei der Abstimmung jeweils in der Minderheit der Opposition (Schluss).