Parlamentskorrespondenz Nr. 117 vom 20.02.2004

NEUES STUDIENRECHT AUCH FÜR DONAU-UNIVERSITÄT KREMS

Kooperation auf Hochschulebene mit zentraleuropäischen Ländern

Wien (PK) - Ganz im Zeichen der Zusammenarbeit auf Hochschulebene im Mittel und Osteuropäischen Raum standen heute die Beratungen des Wissenschaftsausschusses. Die Donau-Universität Krems (DUK), für die in Zukunft auch das neue Studienrecht gemäß der Universitätsreform 2002 gelten soll, soll sich laut Bundesministerin Gehrer als mitteleuropäisches Zentrum für Weiterbildung etablieren. Darüber hinaus soll der Austausch von Studierenden und Lehrenden zwischen Österreich und den mittel- und osteuropäischen Ländern intensiviert werden. Die entsprechenden Vorlagen passierten den Ausschuss einstimmig.

DIE DONAU-UNIVERSITÄT KREMS ALS MITTELEUROPÄISCHES ZENTRUM FÜR WEITERBILDUNG ETABLIEREN

Für die Donau-Universität Krems, die in Zukunft "Universität für Weiterbildung Krems" heißen soll, wird nun auch das neue Studienrecht so wie für die anderen Universitäten gelten. Das sieht die Regierungsvorlage für das Bundesgesetz über die Universität für Weiterbildung vor (385 d.B.), die einstimmig angenommen wurde. Die Opposition betonte in diesem Zusammenhang, dass ihre Zustimmung zu dieser Vorlage keineswegs die Universitätsreform 2002 im nachhinein sanktioniere, die Donau-Universität bedürfe aber einer adäquaten Struktur (Abgeordneter Erwin Niederwieser, S).

Bundesministerin Gehrer bezeichnete das vorliegende Gesetz als einen wichtigen Schritt im Interesse des lebenslangen Lernens. Ihr sei es ein besonderes Anliegen, noch mehr Menschen zu motivieren, sich weiterzubilden. Deshalb arbeite das Ministerium daran, die entsprechenden Rahmenbedingungen zu schaffen und man denke auch an eine steuerliche Begünstigung der Kosten für die Weiterbildung. Sie betrachtet die Förderung des lebenslangen Lernens als eine der großen Herausforderungen für die nächste Zeit.

Als Zielsetzungen für die Donau-Universität Krems nannte Gehrer die Umsetzung neuer Entwicklungen und den Aufbau eines Qualitätsmanagements. Die Universität solle sich auch zu einem Forschungszentrum für die Entwicklung neuer Methoden etablieren. Die vielen Gastprofessuren sollten zu vollwertigen Professuren umgestaltet werden. Die Bemühungen müssten dahin gehen, die Universität als ein mitteleuropäisches Zentrum für Weiterbildung innerhalb der EU zu positionieren. Es bestehe daher auch der Auftrag an die Universität, weit in den mitteleuropäischen Raum hineinzuwirken. Die Kosten dafür seien in der 15a-Vereinbarung mit dem Land Niederösterreich festgelegt und betrügen 4,1 Mill € jährlich.

Gehrer reagierte damit auf zahlreiche Fragen und Stellungnahmen der Abgeordneten Erwin Niederwieser, Hans Moser (beide S) sowie der Abgeordneten Heribert Donnerbauer, Alfred Brader und Andrea Wolfmayr (alle V) sowie des Abgeordneten Kurt Grünewald (G). Grünewald attestierte der Universität eine positive Entwicklung, räumte aber ein, dass man nie darüber diskutiert habe, welche Rolle Krems im allgemeinen Bildungsangebot einnehme. Für ihn scheint die Verwertbarkeit der Kurse nicht ausreichend evaluiert, weshalb er ein bundeseinheitlich abgestimmtes Konzept der Universitäten für erforderlich hält.

Der positiven Beurteilung schloss sich Abgeordnete Gertrude Brinek (V) an und zeigte sich mit der bisherigen Philosophie der Universität zufrieden. Dennoch hält sie es für notwendig, über die Qualitätssicherung nachzudenken und sich auf Schwerpunkte zu konzentrieren. Abgeordnete Elke Achleitner wies auf die Wichtigkeit der Weiterbildung zur Stärkung des Wirtschaftsstandortes hin und unterstrich die Notwendigkeit, auch in Krems Forschung zu betreiben. Auch Abgeordneter Niederwieser meinte, der Stand der Weiterentwicklung der Universität sei gut.

Mit dem Auslaufen des Universitätsstudiengesetzes würde es an den Universitäten und an der Donau-Universität Krems (DUK) kein einheitliches Studienrecht mehr geben. Durch das vorliegende Bundesgesetz über die Universität für Weiterbildung Krems sollen nun die gleichen Voraussetzungen und Bedingungen geschaffen werden wie an den anderen Universitäten. Insbesondere wird der DUK die volle Rechtsfähigkeit eingeräumt und auch die Organisation soll dem neuen Universitätsgesetz 2002 weitgehend entsprechen. Sonderregelungen ergeben sich in erster Linie durch das eingeschränkte Studienangebot, durch die Bipolarität der Erhaltung und der bisher unterschiedlichen Personalstruktur.

In diesem Zusammenhang wird auch die bestehende Vereinbarung zwischen Bund und Land Niederösterreich gemäß Artikel 15a B-VG angepasst. Damit soll sichergestellt werden, dass es zur erforderlichen Neuregelung der Erhaltungsverpflichtungen zur Ausweitung des Leistungsangebots der DUK und die Errichtung eines Neubaus durch das Land Niederösterreich kommen kann (386 d.B). Auch diese Vereinbarung passierte den Ausschuss einstimmig.

AUSTAUSCH ZWISCHEN HOCHSCHULEN IN MITTEL- UN OSTEUROPA WIRD INTENSIVIERT

Schließlich genehmigten die Mitglieder des Wissenschaftsausschusses das Übereinkommen der Republik Österreich, der Republik Bulgarien, der Republik Kroatien, der Tschechischen Republik, der Republik Ungarn, der Republik Polen, Rumänien, der Slowakischen Republik und der Republik Slowenien zur Förderung der Zusammenarbeit auf dem Gebiet der Hochschulbildung im Rahmen des Central European Exchange Programme for University Studies ("CEEPUS II") (345.d.B).

Das Programm dient der Umsetzung des Ziels der EU, einen europäischen Hochschulraum zu schaffen, wie dies in der "Bologna-Erklärung" zum Ausdruck kommt. Angestrebt wird eine weitere Intensivierung des Austauschs zwischen den Hochschuleinrichtungen der einzelnen Staaten, der über gemeinsame Studienangebote vermehrt zu gemeinsamen Abschlüssen bzw. Doppelabschlüssen führen soll.

Das Programm wurde allgemein als gut und wichtig begrüßt. Auf Anfragen der Abgeordneten Kai Jan Krainer, Petra Bayr und Erwin Niederwieser (alle S) sowie der Abgeordneten Gertrude Brinek (V) berichtete Bundesministerin Gehrer, dass das Programm bisher erfolgreich verlaufen sei. Seit 1995 seien 1495 Studierende und 623 Lehrende nach Österreich gekommen, von Österreich aus seien 776 Studierende und 390 Lehrende in die betreffenden Länder gegangen. Gehrer unterstrich, dass es keinerlei Diskussionen um Studienplatzbeschränkungen gebe. Voraussetzung für die Aufnahme von Studierenden und Lehrenden aus den betreffenden Ländern sind entsprechende Vereinbarungen zwischen den betreffenden Instituten. Die Gäste bekämen Stipendien, mit denen sie in Österreich leben könnten. Gehrer berichtete, dass man innerhalb der EU europäische Abschlüsse anstrebe.

Am Beginn des Ausschusses gab es auf Antrag der Abgeordneten Petra Bayr (S) eine Diskussion über die Ergänzung der Tagesordnung mit Antrag 251 "Offensive für Fachhochschulen". Sowohl Bayr als auch ihr Klubkollege Erwin Niederwieser (S) machten auf die Dringlichkeit des Themas aufmerksam, da durch einen Beschluss des Hochschulrates die Durchlässigkeit zwischen den Studien gefährdet scheint, nachdem beabsichtigt sei, Magisterstudien nicht nahtlos an das Bakkalaureatsstudium anschließen zu lassen. Abgeordneter Kurt Grünewald (G) schloss sich dieser Argumentation an, indem er die Halbierung von Vollstudien als gravierend bezeichnete. Der Bund stelle den Fachhochschulen finanzielle Mittel zur Verfügung und Bildungspolitik sei eine bundespolitische Angelegenheit, so Grünewald.

Demgegenüber sahen die Abgeordneten  Gertrude Brinek (V) und Magda Bleckmann (F) keine Notwendigkeit, dieses Thema heute zu diskutieren, da der Fachhochschulrat demnächst einen Entwicklungsplan vorlegen werde, der dann breit diskutiert werden könne. Bundesministerin Gehrer sagte den Abgeordneten zu, sie zu einer Besprechung über diesen Entwicklungsplan, der Mitte März vorliegen werde, einzuladen.

Der Antrag auf Ergänzung der Tagesordnung wurde mit den Stimmen von ÖVP und FPÖ mehrheitlich abgelehnt. (Schluss)