Parlamentskorrespondenz Nr. 125 vom 25.02.2004

NATIONALRAT EINHELLIG FÜR EINHEITLICHES STUDIENRECHT FÜR DIE DUK

Auch einstimmig für Vertrag mit NÖ zur Donauuniversität Krems

Wien (PK) - Einhellig beschloss der Nationalrat ein Gesetz, mit dem einheitliche Studienbedingungen und ein einheitliches Studienrecht an den anerkannten Universitäten gewährleistet wird. Eine Vereinbarung mit dem Land Niederösterreich bezüglich der Erhaltungsverpflichtungen fand ebenfalls die Zustimmung aller Fraktionen.

Im Mittelpunkt der beiden Vorlagen aus dem Wissenschaftsbereich stehe die Weiterbildung, die für die Bundesregierung einen sehr hohen Stellenwert hat, erklärte Abgeordnete Dr. BRINEK (V). Im besonderen gehe es um das Universitätszentrum in Krems, das zu einer echten Universität ausgebaut werden soll. 1994 habe man in Krems mit 100 Studenten begonnen und heute gebe es bereits mehr als 2.600 Studierende, führte die VP-Rednerin weiter aus, also eine echte Erfolgsgeschichte. Dieses Gesetz sei nun Grundlage dafür, dass die Donau-Universität zu einem mitteleuropäischen Kompetenzzentrum für lebensbegleitendes Lernen ausgebaut werden kann.

Die Sozialdemokraten werden der Vorlage gerne zustimmen, weil "dieses junge Universitätskind in Krems" durchaus Unterstützung brauchen kann, meinte Abgeordneter BROUKAL (S). Dies bedeute aber nicht, dass seine Fraktion das Universitätsgesetz gutheiße. Sodann nahm der Redner diesen Tagesordnungspunkt zum Anlass, um über die Lage der Hochschulen im allgemeinen zu sprechen. Im Gegensatz zu den kleineren Unis sei man an der Universität Wien offensichtlich der Ansicht, das Universitätsgesetz in seiner vollen Härte und Strenge sowie in seiner Mitbestimmungs- und Mitsprachefeindlichkeit implementieren zu müssen. Außerdem leiden die Universitäten an fehlenden Mitteln, wie dies auch die amtlichen Zahlen des Bildungsministeriums belegen. Die Universitäten haben nämlich im Jahr 2004 nicht mehr Geld als im Jahr 1999, gab Broukal zu bedenken.

Abgeordnete Dr. BLECKMANN (F) ging auf die Wortmeldung ihres Vorredners ein, der ihrer Meinung nach nicht die korrekten Zahlen genannt hat. Für das Jahr 2004 stünden den Universitäten nämlich 6 % mehr an finanziellen Mitteln zur Verfügung als 2003, betonte sie. Es wurden zusätzlich 18 Mill. € für die Infrastruktur, 10,9 Mill. € für die Vorziehprofessuren, 73.000 € für Sonderlehrveranstaltungen und 527.000 € für Forschungsstipendien zur Verfügung gestellt. Es werde auch nicht mehr nach dem SPÖ-Modell "Gießkannenprinzip" vorgegangen, sondern es werden sinnvolle, projektbezogene Maßnahmen unterstützt. Was die konkrete Gesetzesvorlage betrifft, so sei sie froh darüber, dass die Donau-Universität die Möglichkeit bekommt, sich zu vergrößern und noch mehr Angebot für die Studierenden bieten zu können.

Abgeordneter Dr. GRÜNEWALD (G) kündigte zunächst die Zustimmung seiner Fraktion zum DUK-Gesetz 2004 an. Die Universität Krems habe sich als einzige Hochschule in Europa auf Weiterbildung und Fortbildung konzentriert, stellte er fest. Dennoch solle man nicht glauben, dass die anderen Universitäten diese Aufgaben nicht erfüllen müssen. Allerdings gebe es finanzielle Probleme, da etwa der Anteil der Universitäten am BIP allein im letzten Jahr von 1,07 % auf 1,05 % zurückgegangen ist. Der Redner stellte dann grundsätzliche Überlegungen zur Situation der Universitäten in Österreich an. So müsste etwa die Frage geklärt werden, in welcher Form die bundeseinheitliche Bildung und Forschung zu planen ist, da eine nationale Koordination bislang gefehlt habe.

Bundesministerin GEHRER wies darauf hin, dass im Rahmen des Universitätsgesetzes klar festgestellt wurde, dass es eine neue Art der Finanzierung gibt. Es werde nicht mehr nach dem Gießkannenprinzip vorgegangen, sondern nach einem Modell, das auf folgenden Pfeilern stehe: das staatliche zugewiesene Budget, die Mittel der - deutlich angehobenen - Forschungsförderung sowie die eigenen Einnahmen aufgrund der Weiterbildungsangebote, Auftragsforschung, Sponsoring etc. Wenn man sich am Ende des Jahres die Gesamtbudgets anschauen wird, dann werde man sehen, dass Österreich bei den Ausgaben pro Studierenden im europäischen Spitzenfeld liegt. Was die Donau-Universität Krems betrifft, so habe man sehr intensiv darüber nachgedacht, welche Rolle dieser Hochschule zukommen soll, betonte die Ressortchefin. Zusammen mit dem Land Niederösterreich wurden in ausführlichen Beratungen die Eckpunkte festgelegt: die Entwicklung und Durchführung von Universitätslehrgängen, die wissenschaftliche Forschung zur Unterstützung der Lehre, die Entwicklung hin zu einem mitteleuropäischen Kompetenzzentrum, die Berücksichtigung neuer Lehr- und Lernformen (insbesondere der Fernlehre) und der Aufbau eines Qualitätsmanagementsystems. Die Universitäten gehen in ein neues Jahrhundert mit einem neuen Gesetz; und dieses Gesetz werde auch für die Donau-Universität in Krems angewandt, betonte Gehrer.

Abgeordneter Dr. STUMMVOLL (V) zeigte sich darüber erfreut, dass sich alle vier Fraktionen zur neuen gesetzlichen Basis für die Donau-Universität Krems und zur 15a-Vereinbarung zwischen dem Bund und dem Land Niederösterreich bekennen würden. Den Erfolg der Universität in Krems führt er nicht zuletzt darauf zurück, dass die Politik rechtzeitig erkannt habe, dass lebenslanges Lernen die große Herausforderung im Bildungssektor sei. Positiv beurteilte Stummvoll auch die Praxisnähe der Universität Krems und dass sie fast 80 % ihrer Einnahmen selbst erwirtschafte.

Abgeordnete Mag. KUNTZL (S) schloss sich den Ausführungen Stummvolls an und verwies ebenfalls auf die Wichtigkeit lebensbegleitenden Lernens. Ihrer Ansicht nach ist es aber auch notwendig, die Leute, die sich fort- und weiterbilden wollen, zu unterstützen und für sie entsprechende Rahmenbedingungen zu schaffen. Beispielsweise könnte man ihr zufolge das Instrument der Bildungskarenz verbessern und flexiblere Modelle zulassen.

Ausdrücklich festgehalten wissen wollte Kuntzl, dass die Zustimmung der SPÖ zum DUK-Gesetz, keine nachträgliche Zustimmung zum neuen UOG bedeute. In einem von ihr eingebrachten Entschließungsantrag fordert die SPÖ Bildungsministerin Gehrer auf, noch heuer zusätzlich 100 Mill. € als Sofortmaßnahme für die Universitäten zur Verfügung zu stellen.

Abgeordneter Dr. BRADER (V) wertete die Donau-Universität Krems als eines der modernsten Bildungszentren der Welt. Er sei überzeugt, sagte Brader, dass die Universität ein Kompetenzzentrum für ganz Mitteleuropa werde.

Abgeordneter Mag. MOSER (S) machte darauf aufmerksam, dass das Innovationspotential eines Landes ein wichtiger Standortfaktor sei. Zudem würden gut ausgebildete Menschen neue Herausforderungen auf wirtschaftlichem oder sozialem Gebiet leichter und angstfreier bewältigen und auf Systemveränderungen besser reagieren, skizzierte er. Als ein Manko sieht Moser, dass in Österreich hochwertige Arbeitsplätze für ausgebildete Forscher und Entwickler fehlten und es dafür auch kein Gesamtkonzept gebe.

Für Abgeordneten Mag. DONNERBAUER (V) hat die "Erfolgsgeschichte besonderen Ausmaßes" der Universität Krems mehrere Wurzeln. Eine davon sei, dass die verantwortlichen Politiker in Niederösterreich von Anfang an an die Donau-Universität geglaubt hätten. Dazu komme das zukunftsorientierte Angebot.

Kritisch äußerte sich Donnerbauer hingegen zum Entschließungsantrag der SPÖ, der seiner Meinung nach in die falsche Richtung geht, da generell mehr Geld für die Universitäten ohne Differenzierung verlangt werde.

Abgeordnete WALTHER (S) betonte, lebensbegleitendes Lernen müsse gefördert werden. In diesem Sinn begrüße sie die Zustimmung aller vier Parteien zum vorliegenden Gesetz. Generell wies Walther auf die prekäre Situation an den Universitäten hin und verwies auf einen Hilferuf des Dekans der Karl-Franzens-Universität in Graz. Sie forderte mehr Geld für die Universitäten, um Finanzierungslücken zu schließen.

Abgeordneter DI HÜTL (V) befasste sich in seiner Wortmeldung vor allem mit der Weiterbildungsforschung. Dabei handle es sich um eine sehr junge Sparte, führte er weiter aus, eine interdisziplinäre Plattform dazu wurde an der Donau-Universität Krems erst im Jahre 2002 eingerichtet. Im Mittelpunkt stehe die Teilnehmerforschung, aber es werden auch weitere wichtige Projekte wie lebenslanges Lernen, Qualität, Kooperation und Vernetzung verfolgt. Sodann ging Hütl auf die Frage ein, aus welchen Gründen die Studenten die Donau-Universität ausgewählt haben. An primärer Stelle stehen werden das Fachwissen, Interesse am Fachgebiet, persönliche Weiterbildung, neues Erfahren sowie Karrierechancen genannt. Er sei davon überzeugt, dass die Auseinandersetzung mit den Weiterbildungsprozessen zur Sicherung der Qualität der Bildungsarbeit sowie zur Qualität der Donau-Universität beitragen wird.

Er stehe der Donau-Universität grundsätzlich positiv gegenüber, meinte Abgeordneter Dr. RADA (S), aber er bedaure, dass sie nicht zu einer Volluniversität ausgebaut wird. Was die Finanzierung betrifft, so könne es nicht angehen, dass in Zukunft die Bundesländer immer mehr finanzieren müssen, da der Bund seine Mittel reduziert. Positiv stand Rada aber der Einrichtung eines Forschungszentrums gegenüber.

Abgeordneter SCHÖLS (V) dankte zunächst den Bediensteten der DUK für ihre Geduld und ihr Engagement in den letzten zehn Jahren. Aber es hätten viele Menschen dazu beigetragen, dass aus der Vision des Landeshauptmanns Ludwig eine fixe Institution in Niederösterreich geworden sei, die gerade zum Zeitpunkt der EU-Erweiterung eine besondere Bedeutung hat. Es sei nicht richtig, dass der Bund die Leistungen zurückgenommen hat, erwiderte Schöls seinem Vorredner. Das Land Niederösterreich habe aber ergänzend 47,3 Mill. € als zweiten Schritt zur Verfügung gestellt, erläuterte Schöls.

Abgeordneter BROSZ (G) kam auf die Stellungnahme des Bundesministeriums für Finanzen zu sprechen, die in der Debatte ein wenig untergegangen sei. Das Finanzressort zweifle nämlich die Berechnung des Bildungsministeriums an. Es wird daher festgestellt, dass die notwendigen Mittel entweder durch die drastische Erhöhung der Studiengebühren oder durch die Erhöhung der Bundesmittel aufgebracht werden müssen.

Bei der Abstimmung wurde das DUK-Gesetz 2004 einstimmig angenommen; der S-G-Entschließungsantrag betreffend "100 Mill. € als Sofortmaßnahme für die Universitäten" blieb in der Minderheit. Sodann wurde die Vereinbarung gemäß Art. 15a B-VG zwischen dem Bund und dem Land Niederösterreich über den Ausbau des Universitätszentrums für Weiterbildung einstimmig genehmigt.

(Schluss Donauuniversität/Forts. NR)