Parlamentskorrespondenz Nr. 130 vom 26.02.2004

NATIONALRAT BESCHLIESST STRAFPROZESSREFORM

F-V-Dringliche über Konsequenzen aus Kaprun-Prozess

Wien (PK) - Die Reform der Strafprozessordnung, aber auch die Frage der Unabhängigkeit und Weisungsfreiheit von Rechtsschutzbeauftragten waren heute im Nationalrat Gegenstand eines verbalen Schlagabtausches zwischen Regierung und Opposition. Die Reform des strafprozessualen Vorverfahrens wurde schließlich in den Abendstunden mit den Stimmen der Koalitionsfraktionen beschlossen.

Weiters beschäftigte sich das Parlament mit einer Dringlichen Anfrage der Regierungsparteien an Justizminister Dieter Böhmdorfer betreffend Verbesserung des Rechtsschutzes bei Unglücksfällen. Im Anschluss daran debattierten die Abgeordneten auf Antrag der FPÖ über eine Anfragebeantwortung des Wirtschaftsministers zum Thema Förderungen, Aufwendungen, Projekte und sonstige Leistungen des Ressorts für Salzburg. (Siehe PK Nr. 131!)

Abgeordneter Dr. JAROLIM (S) kritisierte, die Reform, die erst 2008 in Kraft treten soll, werde heute wegen der bevorstehenden Landtagswahlen ohne ausreichende Debatte "Husch-Pfusch durchgedrückt". Das ursprüngliche Konzept sei im Ausschuss abgeändert worden, Verbesserungsvorschläge der Experten habe man ignoriert.

So baue das heutige Gesetz auf der geplanten Polizeireform des Innenministers auf, die es noch gar nicht gibt, entrüstete sich Jarolim. Dies führe dazu, dass einer de facto geschwächten Staatsanwaltschaft und Verteidigung die von Strasser reformierte Polizei gegenüber steht. Überdies seien Verbesserungen, die sich als Folge des Kaprun-Verfahrens notwendig erwiesen, wie etwa ein Unternehmensstrafrecht, nicht in die Reform eingearbeitet worden. Jarolim trat deshalb dafür ein, die Vorlage noch einmal an den Ausschuss zurückzuverweisen.

Abgeordnete Dr. FEKTER (V) erinnerte an die lange Vorlaufzeit der Reform und wies die Vorwürfe Jarolims scharf zurück. Sie begrüßte vor allem die nun zentrale Rolle des Staatsanwaltes im Vorverfahren und meinte zudem, sie habe kein Problem mit dem Weisungsrecht des Justizministers, sofern dieses gesetzeskonform sei und der parlamentarischen Kontrolle sowie der medialen Beobachtung unterliege. Eine Auslagerung des Weisungsrechtes an andere Institutionen würde den Rechtsschutz nicht verstärken, glaubte Fekter.

Bei den Beschuldigtenrechten wiederum ist nach den Worten Fekters ein flexibler Kompromiss gelungen, der einerseits die Verteidigerrechte verankert, andererseits aber auch alle Möglichkeiten schafft, Straftaten aufzuklären. Als besonders positiv hob die Rednerin auch die Opferrechte hervor. Diese sollten ihrer Meinung nach aber schon vor 2008 in die alte StPO eingebaut werden.

Was die Frage des Rechtsschutzbeauftragten betrifft erinnerte Fekter, dass dieses Instrument auf Wunsch der SPÖ eingerichtet wurde. Es sei für sie nun absolut unverständlich, dass die Sozialdemokraten einer verfassungsrechtlichen Absicherung der Weisungsfreiheit nun nicht zustimmen wollen. Fekter brachte einen Abänderungsantrag ein, der, wie sie sagte, die Bedenken der SPÖ berücksichtigt. Demnach soll nunmehr der Rechtsschutzbeauftragte in seiner Tätigkeit unterstützt werden und ungehinderten Zugang zu den für seine Aufgaben notwendigen Informationen erhalten.

Präsident KHOL erteilte einen Ordnungsruf an den Abgeordneten Jarolim, der in seinen einleitenden Bemerkungen Kritik an der Vorsitzführung geübt und gemeint hatte, er wundere sich nicht, dass in den Klubräumen der ÖVP noch immer ein Dollfuß-Bild hängt.

Abgeordnete Mag. STOISITS (G) bemerkte mit Bedauern, das Ende der Diskussion über die Reform sei der langen, seriösen Vorbereitung nicht angemessen. Der Opposition wäre der Konsens ein Anliegen gewesen, die Regierungsparteien seien letztlich nur um Haaresbreite daran vorbeigegangen. Zentraler Kritikpunkt der Rednerin war das Weisungsrecht des Justizministers an die Staatsanwälte, das sie als anachronistisches Privileg ablehnte. Eine Diskussion darüber sei im Ausschuss verweigert worden, warf Stoisits ÖVP und FPÖ vor.  

Stoisits betonte, dass sie keineswegs Genugtuung darüber empfinde, die Reform abzulehnen, denn ihr sei es immer um den Konsens gegangen. Der Starrsinn des Ministers in der Frage des Weisungsrechts und die nicht vorhandene Bereitschaft der Regierungsfraktionen, überhaupt darüber zu diskutieren, hätten für sie aber eine Zustimmung unmöglich gemacht. Auch werfe die Weisungsgebundenheit der Staatsanwaltschaft, deren unzureichende materielle und personelle Ausstattung und deren Schwächung durch das Innenministerium ein bezeichnendes Licht auf die Reform.

Dennoch hoffe sie, dass sich die Intentionen des Gesetzes erfüllen werden, wenn sie auch Zweifel daran hegt. So konstatierte Stoisits, die Formulierung der Verteidigerrechte lasse ein Misstrauen gegenüber RechtsanwältInnen durchblicken. Außerdem sei es unverständlich, dass die Umstände, unter denen VerteidigerInnen bei der Vernehmung durch die Polizei nicht zugelassen werden, erst im Erlassweg geregelt werden sollen. Stoisits kritisierte auch, dass die Staatsanwaltschaft erst drei Monate nach Beginn der Ermittlungen von der Polizei informiert werden muss. Die Beschuldigten bekämen zwar durch die Reform mehr Rechte, die Rechte der Polizei seien aber wesentlich mehr gestärkt worden, so das Resümee der grünen Justizsprecherin. Selbst bei den Opferrechten sei die Reform auf halbem Weg stecken geblieben, sagte die Rednerin, sie begrüße aber den Entschließungsantrag, dem die Grünen zustimmen werden.

Abgeordneter Mag. MAINONI (F) warf der Opposition vor, der "Jahrhundertreform" mutwillig nicht zuzustimmen und qualifizierte deren Argumentation als "abenteuerlich". Mainoni ging dann auf die Inhalte der Reform ein und unterstrich, dass diese eine Verbesserung des Opferschutzes und der Beschuldigtenrechte bringe. Die geltende Gesetzeslage mache zwar den Untersuchungsrichter zum Leiter des Vorverfahrens, dieser werde jedoch vom polizeilichen Handeln überholt, weshalb auch hier Handlungsbedarf bestanden habe. Die Polizei erhalte nun erstmals moderne Befugnisse zur Verbrechensbekämpfung auf gesetzlicher Basis, zum Beispiel die Möglichkeit der verdeckten Ermittlungen sowie des Abschlusses von Scheingeschäften, den Einsatz der DNA-Analyse und der Observation. Darüber hinaus würden Art und Umfang der Identitätsfeststellung und der körperlichen Untersuchung von Personen sowie Persons- und Hausdurchsuchung und Datenverarbeitung in einen rechtlichen Rahmen gestellt.

Dem Vorwurf der Opposition einer Husch-Pfusch-Gesetzgebung begegnete Mainoni mit dem Hinweis auf die jahrzehntelangen Vorarbeiten und die eingehende Diskussion mit ExpertInnen im Justizausschuss.

Einen zentralen Punkt stellt für Mainoni die Stärkung der Rechte der Opfer von Straftaten dar, wie das Informations-, Beteiligungs- und Antragsrecht, das Recht auf Information über das Verfahren, das Recht auf Akteneinsicht und auf Übersetzungshilfe. Opfer würden in Zukunft auch Anspruch auf Verfahrenshilfe haben und sich an parteiöffentlichen Beweisaufnahmen im Ermittlungsverfahren beteiligen sowie Fragen stellen können. Opfer von Sexual- und Gewaltdelikten würden in Zukunft auch Anspruch auf psychosoziale und juristische Prozessbegleitung erhalten, so Mainoni. Darüber hinaus soll Opfern das Beweisantragsrecht zugestanden werden und sie hätten dabei, sofern sie bedürftig sind, Anspruch auf einen Verfahrenshilfeanwalt.

Hinsichtlich der Verbesserung der Stellung der Beschuldigten im Vorverfahren nannte Mainoni das Recht auf Akteneinsicht und auf Information über deren Rechte, das Beweisantragsrecht, das Recht auf Übersetzungshilfe, die freie Verteidigerwahl und den Anspruch auf Verfahrenshilfe, das Recht zu schweigen, das Recht vor der Vernehmung mit einem Verteidiger Kontakt aufzunehmen und bei der Vernehmung einen Verteidiger beizuziehen.

Zur Frage des Weisungsrechts stellte Mainoni fest, dass dieses nicht Gegenstand der Reform sei und es auch derzeit nicht missbraucht werde. Es gebe klare Regeln, so Mainoni, der darauf hinwies, dass Opfer prüfen lassen könnten, ob die Einstellung eines Verfahrens auch gerechtfertigt ist. In Fällen von besonderem öffentlichen Interesse gebe es das Weisungsrecht nicht. Der Redner sieht auch keinen Grund dafür, mit der StPO-Reform auf die Polizeireform zu warten. Er verteidigte auch die Bestimmung, bei Gefahr der Behinderung von Ermittlungen die Anwälte auszuschließen beziehungsweise deren Information zu beschränken. Der Exekutive müsse das notwendige Werkzeug in die Hand gegeben werden, um aufdecken zu können. Als unseriös bezeichnete Mainoni schließlich die Ablehnung des Rechtsschutzbeauftragten durch die Opposition, obwohl es gerade die SPÖ gewesen sei, die die Funktion des Rechtsschutzbeauftragten bei Lauschangriff und Rasterfahndung eingeführt habe. Das Thema der Strafbarkeit von juristischen Personen werde von der Regierung aufgegriffen, eine Lösung innerhalb von drei Monaten, wie von der Opposition gefordert, sei aber nicht möglich.

Bundesminister Dr. BÖHMDORFER nannte die StPO-Reform einen "Baustein der österreichischen Rechtsstaatlichkeit". In seiner Stellungnahme ging er zunächst auf die lange Geschichte der vorliegenden Reform ein und dankte seinen Vorgängern sowie den ExpertInnen für deren Mitarbeit und insbesondere Bundesminister Strasser für die gute Kooperation. Insbesondere lobte er die BeamtInnen seines Hauses und konstatierte, dass auch die Medien in ihrer Berichterstattung über die Reform in letzter Zeit sehr sachlich gewesen seien. Ausdrücklich bedauerte der Minister, dass sich die RichterInnen nun von dem distanzierten, was sie einst selbst vorgeschlagen hätten. Er zeigte sich auch erstaunt über die Haltung der SPÖ, die 1997 mit einfacher Mehrheit den Rechtsschutzbeauftragten eingeführt habe und nun diese bewährte Regelung nicht mehr weiterführen wolle.

Laut Böhmdorfer stehen neben Staatsanwaltschaft, Polizei und gerichtlicher Ermittlung vor allem die Opferrechte im Zentrum der Reform, wozu alle Parteien einen Beitrag geleistet hätten. Motor dafür seien aber die Regierungsparteien gewesen, sagte der Justizminister. In diesem Zusammenhang wies er einige Behauptungen der Abgeordneten Stoisits in ihrem Minderheitenbericht als falsch zurück und stellte fest, dass die psychologische und rechtliche Betreuung von Opfern aus dem Budget des Justizministeriums bezahlt würde.

Auf das Justizministerium kämen nun bei der Umsetzung große Aufgaben zu, zumal man 55 zusätzliche Posten in der Staatsanwaltschaft benötige und auch mehr Budget für Schulungen und einen vermehrten Opferschutz brauche. Bereits morgen werde sein Ressort mit der nächsten Reform beginnen, nämlich mit der Reform des Hauptverfahrens in Teilabschnitten, sagte Böhmdorfer abschließend.

Abgeordneter Mag. MAIER (S) wies auf Verfassungsprobleme der vorliegenden Reform hin und gab daher bekannt, dass die SPÖ das Gesetz nach Beschlussfassung beim Verfassungsgerichtshof anfechten werde. Er zeigte sich zuversichtlich, dass sie dabei den gleichen Erfolg wie beim Militärbefugnisgesetz erzielen werde.

Maier machte klar, dass die SPÖ für den Rechtsschutzbeauftragten sei, dessen Funktion müsse aber klar geregelt sein, vor allem verlange die SPÖ ihn als Organ des Parlaments einzurichten und ihm auch entsprechende Ressourcen zur Verfügung zu stellen. Maier vermisst auch die Verbesserung der Rolle der Dolmetscher und kritisierte, dass die Verjährungsbestimmungen hinsichtlich der Opfer nicht novelliert werden. Er frage sich auch, wie man in Zukunft Fälle wie Beweismittelunterdrückung vermeiden werde. Über Ermittlungsprobleme im exekutiven Bereich, die zu falschen Urteilen geführt haben, sei überhaupt nicht diskutiert worden. Hier werde aber der enge Zusammenhang mit der Polizeireform deutlich, betonte Maier. Als ein absolutes Versäumnis bezeichnete er, dass die Regelungen, welche die Privatbeteiligten betreffen, erst 2008 in Kraft treten sollen.     

Schließlich brachte Maier seitens der SPÖ einen Antrag bezüglich der Strafbarkeit juristischer Personen ein, in dem der Justizminister aufgefordert wird, bis 1. Juli 2004 einen Gesetzentwurf vorzulegen.

Nach dieser Wortmeldung ergriff Bundesminister Dr. BÖHMDORFER abermals das Wort und unterstrich, dass Opfer und Geschädigte durch die Reform eine wesentliche Besserstellung erfahren werden. Man werde sich bemühen, die Umsetzung der betreffenden Bestimmungen vorzuziehen. Das Ministerium arbeite derzeit an einem Projekt, einen Fonds für Geschädigte und Opfer einzurichten, der Vorauszahlungen leistet und diese dann von den Tätern zurückfordert. Dadurch würden Opfer und Geschädigte auch dann etwas bekommen, wenn Täter flüchtig oder mittellos seien. Zur Verwirklichung dieses Vorhabens seien aber Gespräche mit den Bundesländern notwendig.

Abgeordneter Mag.  DONNERBAUER (V) zeigte sich entsetzt und enttäuscht über den aggressiven Stil des Abgeordneten Jarolim. Donnerbauer betonte, dass die vorliegende Materie äußerst sensible staatliche Aufgaben betreffe, da es hier um Grundrechtseingriffe gehe. Das Vorverfahren sei bislang ein rechtlich weißer Fleck für Beschuldigte und VerteidigerInnen gewesen. Wesentlicher Grundsatz der Reform sei die Wahrung der Unschuldsvermutung. Daher sei die Wahrung des Verteidigungsrechts und das Recht auf sachkundigen Beistand besonders wichtig. Donnerbauer ortete in diesem Zusammenhang einen Quantensprung im Hinblick auf die Rechte der Beschuldigten, da man nun zu einer klaren gesetzlichen Regelung gekommen sei. Auf der anderen Seite müsse aber auch, so Donnerbauer, Vorsorge für eine effektive Ermittlungstätigkeit getroffen werden, weshalb er die Möglichkeit, Verteidiger auszuschließen oder die Information zu begrenzen, als einen wichtigen und sachgerechten Kompromiss bezeichnete.

Abgeordnete Dr. MOSER (G) begründete die Ablehnung des Strafprozessreformgesetzes durch die Grünen damit, dass es bei den Verteidigerrechten auch künftig "eine Grauzone" gebe. Es sei nicht präzise geregelt, wann ein Verteidiger bei Erhebungen ausgeschlossen werden könne, klagte sie. Die Entscheidung liege allein in den Händen der Polizei.

Moser räumte ein, dass auch der derzeitige Zustand unbefriedigend sei, da die Vorerhebungen auch jetzt trotz der theoretischen Zuständigkeit des Untersuchungsrichters hauptsächlich von der Polizei durchgeführt würden. Sie fürchtet allerdings, dass durch die Reform Fehler im Vorverfahren nicht minimiert werden könnten.

Moser sprach sich überdies für eine weisungsunabhängige Staatsanwaltschaft aus, da ihrer Ansicht durch das Weisungsrecht des Justizministers gegenüber den Staatsanwälten das Prinzip der Gewaltentrennung nicht gewährleistet ist. Außerdem trat sie dafür ein, Opferschutzeinrichtungen eine Prozessbegleitung zu ermöglichen.

Justizminister Dr. BÖHMDORFER nahm zu einigen von Abgeordneter Moser angeschnittenen Punkten Stellung und unterstrich, es sei ausgeschlossen, dass PolizeijuristInnen in Zukunft richterähnliche Tätigkeiten durchführen werden. "Das kommt nicht in Frage", sagte er, die Ausbildungen seien zu verschieden.

Die Anwesenheit von Verteidigern kann Böhmdorfer zufolge nicht kasuistisch geregelt werden. Seiner Auffassung nach muss die Polizei die Möglichkeit haben, sich davor zu schützen, dass über Verteidiger Verdunkelung betrieben wird. Die Vertrauenspersonen wurden seiner Auskunft nach im Wege des Konsenses abgeschafft, sie würden, da sie keine Experten seien, Ermittlungen stören.

Zum Weisungsrecht des Justizministers gegenüber der Staatsanwaltschaft merkte Böhmdorfer an, dieses mache Sinn, um eine einheitliche Strafrechtspflege zu erreichen. Er habe es im Übrigen nicht nötig, jemandem etwas anzuschaffen, im Justizministerium werde "alles ausdiskutiert".

Abgeordneter WITTAUER (F) erklärte, die vorliegende Reform werde zu Recht als Meilenstein, Meisterwerk oder Jahrhundertwerk bezeichnet. Dass es bei einer so umfangreichen Gesetzesänderung an einigen Punkte Kritik gebe, hält er für natürlich, schließlich habe auch unter den ExpertInnen nicht immer eine einheitliche Meinung geherrscht.

Den Freiheitlichen sei es, so Wittauer, nicht zuletzt um die Stärkung der Opferrechte gegangen. Dieses Ziel habe neben anderen wichtigen Punkten erreicht werden können. Kritisch äußerte sich der Abgeordnete zum Entschließungsantrag der SPÖ und erinnerte daran, dass Justizminister Böhmdorfer bereits die Einführung eines Unternehmensstrafrechts angekündigt habe.

Abgeordnete Mag. WURM (S) meinte hingegen, die StPO-Reform hätte ein Meilenstein werden können, sie sei letztendlich aber nicht so ausgefallen, wie sich die SPÖ das vorgestellt habe. Dabei wäre ihrer Ansicht nach ein Konsens möglich gewesen. Für Wurm ist das Gesetz in sich widersprüchlich und zum Teil menschenrechtswidrig, die SPÖ werde es "auf Herz und Nieren" vor dem Verfassungsgerichtshof prüfen lassen.

Unbefriedigend geregelt ist laut Wurm unter anderem der Bereich der Verfahrensrechte für Beschuldigte und der Bereich Opferrechte. Darüber hinaus trat sie für eine Übertragung des Weisungsrechtes gegenüber den Staatsanwälten auf den Generalprokurator oder einen Bundesstaatsanwalt ein, welche auch dem Parlament gegenüber verantwortlich sein sollten. Abgelehnt wird von der Abgeordneten auch die Bestimmung, wonach der Staatsanwalt selbst entscheide, in welchen Fällen ein Untersuchungsrichter in die Ermittlungen miteinbezogen wird.

Der Vorsitzführende Zweite Nationalratspräsident Dr. FISCHER gab bekannt, dass die SPÖ die Einsetzung eines Untersuchungsausschusses betreffend die Gebarung der Bundesregierung in Zusammenhang mit Werkverträgen, Beraterverträgen und Werbemaßnahmen beantragt habe. Eine Debatte darüber wird am Schluss der Sitzung stattfinden.

Abgeordneter Dr. TRINKL (V) konstatierte, die StPO-Reform sei tatsächlich "ein großer Wurf und ein großes Werk". Das könne die Opposition nicht "krank reden". SPÖ und Grüne sollten sich überlegen, ob sie eine höhere Aufklärungsrate wollten, erklärte er.

Ziel der Reform ist es laut Trinkl, das ganze strafrechtliche Vorverfahren rechtlich zu determinieren. Die Ermittlungen sollten im Einvernehmen von Staatsanwaltschaft und Kriminalpolizei durchgeführt werden. Nicht zuletzt gehe es darum, Waffengleichheit mit den Tätern herzustellen. Deshalb beinhalte der Gesetzentwurf auch Bestimmungen über Observation, verdeckte Ermittlung und Scheingeschäfte, skizzierte Trinkl. Für genauso wichtig erachtet er aber auch die Gewährung eines entsprechenden Rechtsschutzes für die Beschuldigten.

An die SPÖ richtete Trinkl die Aufforderung, der verfassungsrechtlichen Verankerung eines unabhängigen und weisungsfreien Rechtsschutzbeauftragten zuzustimmen. Die Weisungsfreiheit und Unabhängigkeit des Rechtsschutzbeauftragten müsse im Interesse aller sein, bekräftigte er.

Abgeordneter ÖLLINGER (G) gab zu bedenken, dass es zwischen einer formellen Weisung und "einem Augenrunzeln" des Justizministers eine breite Palette von möglichen Variationen gebe, um sich in ein Verfahren einzumischen beziehungsweise die Haltung des Justizministers sichtbar zu machen.

Justizminister Böhmdorfer habe ein "diskursives Engagement", das er dem Minister nicht nehmen wolle und das ihm grundsätzlich gut gefalle, sagte Öllinger, dieser vermittle dadurch aber oftmals den Eindruck, dass er an einer bestimmten Causa sehr interessiert sei. In diesem Zusammenhang erinnerte Öllinger an das seiner Meinung nach einseitige Verhalten des Justizministers rund um die Feststellung des ehemaligen niederösterreichischen Landesparteiobmannes der FPÖ Ernest Windholz "Unsere Ehre heißt Treue" und der Übernahme dieses Satzes durch den Aktionskünstler Schlingensief. Kritik übte der Abgeordnete darüber hinaus an der Abschaffung der Vertrauensperson und an Verteilung einer Broschüre des Justizministers zur StPO-Reform an die Abgeordneten.

Justizminister Dr. BÖHMDORFER wies seinen Vorredner darauf hin, dass es in der Causa Windholz weder eine Weisung noch sonst einen Akt auf seinem Tisch gegeben habe. Dasselbe gelte auch für die Causa Schlingensief, betonte er. Herr Schlingensief habe aber hinter der Oper ein Plakat mit dem Satz "Meine Ehre heißt Treue" angebracht. Viele Touristen haben dies nicht verstanden, weil es als "Aktion eines Aktionskünstlers wirklich nicht erkennbar war". Deshalb haben die Medien bei ihm angerufen und er habe dann den Bürgermeister gebeten, "das Seine zu tun". Er habe dann noch die Medien darüber informiert, dass er über die Information verfüge, dass der Staatsanwalt sich das anschaut; und mehr war es nicht. Seiner Meinung nach sei er damit der Informationspflicht nachgekommen. Außerdem habe er es selbst getan, da er zu diesem Zeitpunkt noch keine Kabinettsmitarbeiter hatte.

Abgeordnete DI ACHLEITNER (F) bedauerte, dass die Opposition angesichts einer so großen und dringend notwendigen Reform nur Kritik anbringe und außerdem einen Minister in Misskredit bringen wolle. Sie verstehe nicht, wie es die Sozialdemokraten z.B. verantworten konnten, dass die Opfer von Gewalt bisher kein Recht auf Information und Beteiligung hatten. Für die FPÖ sei es immer ein großes Anliegen gewesen, die Rechte von Verbrechensopfern zu stärken, unterstrich sie. Besonders Frauen im ländlichen Raum hätten oft große Schwierigkeiten, wenn sie aus Gewaltbeziehungen ausbrechen wollten, meinte Achleitner. Auch wenn kein Gesetz der Welt das entstandene Leid wieder reparieren könne, so müsse die Politik die notwendigen Rahmenbedingungen setzen, um die Opfer besser zu schützen. Deshalb sei das Anrecht auf die juristische und psychologische Prozessbegleitung ein Meilenstein in der Weiterentwicklung des Opferschutzes.

Dieses Gesetz sei wahrscheinlich verfassungswidrig, leitete Abgeordnete STADLBAUER (S) ihre Wortmeldung ein. Das sage nicht nur die Opposition, sondern auch namhafte Experten, unterstrich sie. Stadlbauer zeigte sich betroffen darüber, dass es den Abgeordneten der Regierungsparteien anscheinend völlig egal sei, ein verfassungswidriges Gesetz zu beschließen. Interessant sei auch, dass sich alle heute hinstellten und so tun, als hätten sie die Opferrechte erfunden. Immerhin gebe es einen EU-Rahmenbeschluss in diesem Bereich, der umgesetzt werden müsse, und außerdem habe eine Diskussion darüber im Unterausschuss erst auf Intervention der Opposition hin stattgefunden. Darüber hinaus sei es nicht erklärbar, warum die Opferrechte nicht vollständig umgesetzt wurden. Es fehlten z.B. die schonende Einvernahme von allen Gewaltopfern, das sind u.a. Kinder bis 14 Jahre, sowie die Nichtigkeitsbeschwerde.

Seit Jahrzehnten werde über die Einführung einer neuen Strafprozessordnung diskutiert, um dieses Regelwerk auf moderne Beine zu stellen, konstatierte Abgeordneter MIEDL (V). Obwohl in über 70 Stunden ausführlich über die neuen Regelungen diskutiert wurde, spreche die Abgeordnete Wurm von einem "Polizeistaat", zeigte sich der Redner verwundert. Er sei davon überzeugt, dass mit der StPO ein großer Wurf gelungen ist, in dem u.a. die Rechte und Pflichten aller am strafprozessualen Vorverfahren Beteiligten erstmals regelt. Weiters sei es gelungen, die Observation, die verdeckte Ermittlung, die Scheingeschäfte, die Beschuldigtenrechte, die rechtlichen Grundlagen für die DNA-Analyse sowie vieles mehr zu regeln.

Abgeordnete Mag. WEINZINGER (G) zeigte sich erfreut darüber, dass nun endlich die Opferrechte in der StPO verankert wurden. Sie frage sich jedoch schon, warum der Minister auf halben Weg stehen geblieben sei, obwohl ihm dieses Thema doch so ein großes Anliegen sei. Unbefriedigend geregelt sei z.B. die schonende Einvernahme, weil es nur für Opfer von Sexualdelikten oder Opfer von Gewaltdelikten unter 14 Jahren gelten soll. Ein weiteres Manko sah Weinzinger in der Tatsache, dass Opfer nicht zwingend darüber informiert werden müssen, ein Recht auf juristische und psychosoziale Prozessbegleitung zu haben. Außerdem bedauerte sie, dass die bereits im Entwurf enthaltene Nichtigkeitsbeschwerde wieder herausgestrichen wurde. Handlungsbedarf ortete die Rednerin auch im Bereich der Schulung und Weiterbildung von Exekutivbeamten sowie beim Zeugenschutz im Zusammenhang mit Frauenhandel.

Abgeordneter LICHTENEGGER (F) sprach von einer Jahrhundertreform, die schon seit langem hätte durchgeführt werden müssen. In dem Gesetz werden die Rechte von Opfern und Beschuldigten genau geregelt, wobei es u.a. zu einer einheitlichen Verfahrensstruktur und damit zu effizienteren Verfolgungen von Straftaten komme. Es werde in Zukunft auch verstärkt die Möglichkeit geben, verdeckte Ermittlungen durchzuführen oder Scheingeschäfte besser zu überwachen. Überdies würden die Fahndungsmöglichkeiten und der Datenverbund verbessert, führte Lichtenegger weiter aus.

Die Sozialdemokraten unterstützten die Grundintention dieses Entwurfs, nämlich die Strafprozessordnung den modernen Erfordernissen anzupassen, erklärte Abgeordneter PARNIGONI (S). Was die parlamentarischen Beratungen angeht, so sei er der Meinung, dass einige Aspekte, wie die Erörterung wesentlicher verfassungsrechtlicher Fragen, zu kurz gekommen seien. Seine Fraktion bedaure vor allem sehr, dass das Weisungsrecht nicht einer unabhängigen Bundesstaatsanwaltschaft zukomme. Er befürchte auch, dass es aufgrund des eklatanten Mangels an Staatsanwälten im Bereich des Ermittlungsverfahren zu chaotischen Zuständen kommen werde. Dies sei gerade auch angesichts der Entwicklungen im Innenressort, wo funktionierende Strukturen zerstört werden und zu wenig Exekutivbeamte zur Bekämpfung der steigenden Kriminalität zur Verfügung stehen, sehr beunruhigend.

Bundesminister Dr. BÖHMDORFER wies darauf hin, dass der Entwurf im Jahr 2003 von zwei prominenten Verfassungsrechtlern (Prof. Funk und Prof. Öhlinger) geprüft wurde und keine verfassungsrechtlichen Bedenken geäußert wurden.

Mit dieser Novelle der Strafprozessordnung werden für ihn als polizeilichen Praktiker nun nach Jahren der Diskussion sehr wichtige Punkte gesetzlich geregelt, urteilte Abgeordneter Ing. KAPELLER (V). Endlich erhalten Opfer von Gewalttaten und Verbrechen gesetzliche Rechte, die Täter schon lange zugestanden wurden. Außerdem werden gewisse polizeiliche Maßnahmen gesetzlich niedergeschrieben und damit auf eine rechtliche Basis gestellt. Wichtig sei auch, dass das Verhältnis zwischen Staatsanwaltschaft und Kriminalpolizei neu, genauer und moderner geregelt werde, betonte Kapeller.

Abgeordneter MARIZZI (S) räumte ein, dass das Gesetz auführlich diskutiert wurde. Allerdings habe man die sachlichen Argumente der Opposition überhaupt nicht behandelt und sie fänden im Gesetz auch keinen Niederschlag. Als Kritipunkte führte Marizzi vor allem die Weisungsabhängigkeit, die Schwächung der Staatsanwaltschaft durch die geplante Polizeireform, die mangelnde personelle Ausstattung bei den Staatsanwälten an.

Abgeordneter SCHEIBNER (F) vertrat die Auffassung, die vorliegende Materie sollte eigentlich ein Konsensthema sein, stehe sie doch in der Tradition Christian Brodas. Die Opposition solle dies anerkennen. Es sei besser, eine Reform abzuschließen, als eine Thematik ewig in die Länge zu ziehen. Die Regierungsparteien hätten dabei um Kompromisse gerungen, die Vorlage könne sich mithin sehen lassen, meinte der Redner, der zugleich seiner Überzeugung Ausdruck verlieh, der Gesetzesentwurf sei auch verfassungskonform, zumal namhafte Experten diese Ansicht bestätigt hätten.

Abgeordnete Mag. BECHER (S) wiederholte die Vorbehalte ihrer Fraktion gegenüber der gegenständlichen Vorlage und erinnerte in diesem Zusammenhang an den von ihrer Fraktion eingebrachten Rückverweisungsantrag. Es sei zwar prinzipiell zu begrüßen, dass die Opfer nun mit mehr Rechten ausgestattet werden sollen, doch sei gleichzeitig zu bedauern, dass diese Rechte nicht ausreichend genug in der StPO verankert seien.

Abgeordnete Mag. HAKL (V) sagte, der grundlegend positive Aspekt dieser Vorlage sei, dass zahlreiche wichtige Grund- und Menschenrechte, die in Österreich bereits in Geltung seien, nun auch detailliert niedergeschrieben und konkret verankert seien. Dies sei ein wichtiges Element der Transparenz und der Rechtsstaatlichkeit, und dies sei zu begrüßen, so Hakl, die sodann auf einzelne Bereiche der Vorlage entsprechend einging und dabei darauf hinwies, dass den Interessen der Opfer besonderes Augenmerk geschenkt worden sei.

Abgeordneter Dr. PUSWALD (S) sprach hingegen von einer "Lobhudelei", die sachlich nicht gerechtfertigt sei. Man könne nicht von einer Reform sprechen, vielmehr handle es sich um eine schlechte Novelle, die wesentlich besser hätte werden können, wenn man auf die Bedenken der Opposition gehört hätte. Viele Einzelaspekte hätten durchaus die Zustimmung seiner Fraktion finden können, wenn man die Dinge richtig ausgearbeitet hätte, anstatt auf "Stückwerk" zu setzen. So aber sei das Ergebnis wohl verfassungswidrig und könne die Zustimmung seiner Fraktion nicht finden.

Abgeordneter Mag. TANCSITS (V) verteidigte die Vorlage als zweckdienlich und richtungweisend. Der Rechtsstaat ruhe auf zwei Säulen, und dem trage dieser Entwurf adäquat Rechnung. Die Bedenken der Opposition könne er nicht teilen, habe der Gesetzgeber doch entsprechende Sicherungen in die Materie eingebaut. Gerade im Sinne der Gewaltenteilung regle man die Frage der Rechtsschutzbeauftragten, die Opposition möge dies anerkennen und ihr Stimmverhalten nochmals überdenken.

Abgeordneter Mag. IKRATH (V) bezeichnete die Novelle als einen "ganz großen Wurf in der Geschichte des österreichischen Strafrechts" und untermauerte seine Ansicht mit der Durchleuchtung einzelner Aspekte der gegenständlichen Vorlage.

Abgeordneter Dr. WITTMANN (S) erklärte, es hätte eine gute Reform werden können, wenn man sich mehr Zeit genommen und auf die Bedenken der Opposition gehört hätte. So aber sei es ein mangelhaftes Gesetz geworden, bei dem verfassungsrechtliche Bedenken bestünden. Hätte man seitens der Regierung den Kontakt zur Opposition gesucht, hätte man sich diese mangelhafte Qualität erspart. So aber stünde die Rechtssicherheit auf dem Spiel. Dieser Zugang sei leider symptomatisch, beklagte Wittmann, der seine Kritik an einzelnen Beispielen deutlich machte.

Abgeordnete MIKESCH (V) vertrat die Ansicht, hier werde keinesfalls ein "Huschpfusch-Gesetz", sondern vielmehr ein "Meilenstein" im heimischen Strafrecht beschlossen. Besonders die Rolle der Opfer werde gestärkt, was fraglos zu begrüßen sei.

Abgeordnete MAREK (V) thematisierte die Verbesserungen bezüglich der Diversionsmaßnahmen. Diese Neuregelung sei auch im Sinne der Familienpolitik sehr wichtig, sagte Marek. Mit der Neuregelung der Diversion liege nun ein Instrument vor, das zu einer echten win-win-Situation zwischen Täter und Opfer führe.

Abgeordnete REST-HINTERSEER (G) bedauerte, dass in den vergangenen Jahren in erster Linie Geldbußen verhängt worden seien und keine anderen Diversionsmaßnahmen, wie deR außergerichtliche Tatausgleich, der wesentlich besser wirke. Der Grund dafür sei, dass dies teurer sei, da diese Form mehr Personal bei Gerichten und bei der Betreuung erforderlich mache. Das werde sich auch nach der Reform nicht ändern, befürchtet sie.

Abgeordneter PRASSL (V) meinte, dass das täterzentrierte Strafverfahren zu einer Vernachlässigung der Opfer geführt habe. Er zeigte sich daher zufrieden mit der nun durch die Reform verbesserten Stellung der Opfer. Als wichtig erachtet er es, dass das Opfer die Fortführung eines Verfahrens wird verlangen dürfen. Das Opfer werde im Strafverfahren gegenüber dem Täter eine Stellung erfahren, die seine eigene Rechtspersönlichkeit anerkennt.

Für Abgeordneten Dr. SONNBERGER (V) ist heute ein guter Tag, da eine moderne und praxisorientierte Reform der Strafprozessordnung beschlossen werden kann. Die Kritik seitens der SPÖ wies er mit dem Argument zurück, dass diese Zeit genug gehabt hätte, die Reform zu realisieren. Sonnberger konzentrierte sich im weiteren Verlauf seiner Rede auf die Funktion des Gerichts im Grundrechtsschutz und unterstrich die Bedeutung dieser Funktion.

Abgeordnete SCHIEFERMAIR (V) wandte sich der verbesserten Stellung der Opfer zu, denen nun auch die Aufmerksamkeit des Gesetzgebers zuteil werde. Besonderes Augenmerk werde man auf die schonende Behandlung der Opfer legen, sagte Schiefermair und wies auf das Recht der Opfer von Sexual- und Gewaltdelikten auf eine psychosoziale und juristische Prozessbegleitung hin. Zufrieden zeigte sie sich auch mit der Modernisierung der Befugnisse für die kriminalpolizeiliche Tätigkeit, etwa die Möglichkeit von verdeckten Ermittlungen.

Bundesminister Dr. BÖHMDORFER dankte den Mitgliedern des Justizausschusses für die konstruktive Mitarbeit an diesem Reformvorhaben.

Abgeordneter Dr. JAROLIM (S) brachte den Abgeordneten ein Schreiben der Richter und Staatsanwälte zur Kenntnis, in dem diese ihrer Sorge über den Inhalt der Reform Ausdruck verliehen, und ersuchte, dieses als einen Appell zu betrachten.

Bei der Abstimmung wurde der Rückverweisungsantrag der SPÖ mehrheitlich abgelehnt.

Der Gesetzentwurf zur Reform der Strafprozessordnung in der Fassung des Ausschussberichts wurde mit Stimmenmehrheit angenommen.

Die dem Ausschussbericht beigefügte Entschließung wurde einstimmig angenommen.

Der Entschließungsantrag der SPÖ betreffend Strafbarkeit juristischer Personen wurde mehrheitlich abgelehnt.

Das vom Justizausschuss vorgeschlagene Bundesverfassungsgesetz, mit dem die Unabhängigkeit und Weisungsfreiheit von Rechtsschutzbeauftragten verankert wird, wurde in zweiter Lesung zwar mehrheitlich angenommen, erhielt aber nicht die erforderliche Zwei-Drittel-Mehrheit. Damit entfiel auch die dritte Lesung des Gesetzes. Zuvor hatte bereits auch ein von der Koalition eingebrachter Abänderungsantrag zum Gesetz in namentlicher Abstimmung zwar mit 95 Prostimmen und 76 Gegenstimmen eine Mehrheit, aber ebenfalls nicht die erforderliche Zwei-Drittel-Mehrheit erhalten. (Schluss StPO-Reform/Forts. NR)