Parlamentskorrespondenz Nr. 131 vom 26.02.2004

DRINGLICHE ANFRAGE: BESSERER RECHTSSCHUTZ BEI UNGLÜCKSFÄLLEN

Nationalrat debattiert rechtspolitische Konsequenzen nach Kaprun

Wien (PK) - In ihrer Begründung der Dringlichen Anfrage an Justizminister Dr. BÖHMDORFER erinnerte Abgeordnete Dr. PARTIK-PABLE (F) an den tragischen Unfall von Kaprun, bei dem 155 Menschen, die einen fröhlichen Skiausflug machen wollten, ihr Leben lassen mussten. Solche Unglücksfälle werde man auch in Zukunft nicht verhindern können, noch werde man bei jedem Unglück zu einer strafrechtlichen Verurteilung kommen. Man müsse alles tun, um Unfälle und Katastrophen zu vermeiden und müsse auch nach strafrechtlich Schuldigen suchen. Die Enttäuschung der Angehörigen von Kaprun sei verständlich, man müsse aber zur Kenntnis nehmen, dass unabhängige Richter in freier Beweiswürdigung entscheiden - Gefälligkeitsurteile würden den Rechtsstaat ins Wanken bringen - noch seien aber nicht alle Instanzenzüge ausgeschöpft, in denen irrige Urteile korrigiert werden können.

Wo es keine persönliche Schuld gibt, soll auch in Österreich eine Haftung für die Opfer von Katastrophen eingeführt werden. Partik-Pable nannte als Beispiel ein Krankenhaus, in dem jemand infiziert wird, ohne dass einem Spitalsbediensteten eine individuelle Schuld zugewiesen werden könne. Die Abgeordnete will über eine Standardisierung der Gefährdungshaftung diskutieren. Denn es sei nicht einzusehen, dass die Opfer von Eisenbahnunfällen anders behandelt werden als die Opfer von Flugzeugunfällen oder von Gasexplosionen. Die Bitte der Abgeordneten an den Justizminister lautete, in der Sache aktiv zu werden, um die Schäden von Katastrophen besser abwickeln zu können, als dies bisher der Fall war.

Justizminister Dr. BÖHMDORFER sprach von einem wunden Punkt in der österreichischen Rechtsordnung, auf den das Justizministerium bereits reagiert hat. Die geltenden Regelungen über die straf- und zivilrechtliche Verantwortlichkeit für gefährliche Betriebe und Anlagen seien nicht ausreichend. Viele Detailfragen, auch bei Mountainbikern und Snowboardern, seien noch offen. Seit 2000 sei eine Arbeitsgruppe tätig, die das Schadenersatzrecht überarbeite. Angestrebt werde ein Schadenersatz juristischer Personen, wobei es sowohl im Zivil- wie im Strafrecht Regelungsbedarf gebe. Es fehle auch eine Sonderregelungen für Spitäler, wo immer noch die Verschuldungshaftung gelte. Für unbefriedigend hält der Minister auch den fehlenden Schadenersatz für immaterielle Schäden. - Einen Entwurf der Arbeitsgruppe stellte der Minister bis Ende des Jahres in Aussicht.

Die Gefährdungshaftung will der Minister ausdehnen. Da es die Firmen in Kaprun nicht verstanden haben, eine menschliche Brücke zu den Hinterbliebenen der Opfer zu finden, soll im September ein internationales Symposium im Parlament zum Thema "Krisenmanagement und Rechtsberatung bei Katastrophenfällen" stattfinden.

Für den Minister könnte es dazu kommen, dass Unternehmen oder einzelne Mitarbeiter verurteilt werden. Unternehmen, die wissen, dass sie verurteilt werden können, würden sorgfältiger agieren. Doppelbestrafungen schließt der Minister aus. Die Verantwortung juristischer Personen wird eine ausschließlich gerichtliche Verantwortung sein. Er könne sich Geldbußen oder Weisungen zur Schadenswiedergutmachung oder auch für technische, organisatorische oder personelle Maßnahmen vorstellen.

Die Stellung von Patienten und Pflegebedürftigen beurteilte Böhmdorfer skeptisch. Die Patientenanwälte hätten zwar einzelne Verbesserungen erreichen können, diese reichten aber nicht aus. Seiner Meinung nach bedürfe es Normen, die in Prozessen überprüfbar seien. Die Selbstkontrolle des Staates habe nicht zum Erfolg geführt. Der Minister zeigte sich bereit, mit allen Gruppen in Richtung auf eine Verbesserung der Rechtslage zusammenzuarbeiten.

Abgeordnete Dr. FEKTER (V) erinnerte an die intensive Debatte über die Verantwortlichkeit von Unternehmen und machte darauf aufmerksam, dass es eine dichte zivilrechtliche Verantwortlichkeit und ein intensives Verwaltungsstrafrecht für Unternehmen gebe. Es gibt aber kein Strafrecht für Unternehmen. Grundlage für Diskussion darüber sind internationale Rechtsakte, die Österreich verpflichten, Delikte wie Betrug und Bestechung abzudecken sowie Delikten von Führungskräften oder mangelnde Kontrolle, die zu Delikten von Mitarbeitern führen. Sanktionen gegen juristische Personen sind notwendig, wenn das Delikt zugunsten der juristischen Person begangen wurde, wobei die Sanktionen abschreckend und wirksam ausgestaltet sein müssen. Ohne schuldhaftes Verhalten einer Führungskraft oder eines Mitarbeiters könne es aber keine Sanktionen geben. Ein Kriminalstrafrecht für juristische Personen werde von Experten abgelehnt, weil juristische Personen keine Straftaten begehen können. Auch sei eine vom Handeln der Organe unabhängige Haftung abzulehnen. Die Verurteilung eines Unternehmens müsse an schuldhaftes Verhalten von Personen anknüpfen. Die Vorsitzende des Justizausschusses wandte sich gegen Hüftschüsse und dankte dem Minister, der dieses Projekt sehr sorgfältig vorbereite.

Abgeordneter Mag. MAIER (S) kritisierte Fehler bei den Ermittlungen für den Kaprun-Prozess. Es gehe nicht nur um Rechtspolitik, sondern auch um Versäumnisse in der Justizverwaltung rund um den Kaprun-Prozess. Maier erinnert an sein Verlangen, eine "Justiz-Cobra" einzurichten, wenn sich ein Landesgericht als überfordert erweise. Außerdem erinnert Maier an seine Anfrage zur Sicherheit von Seilbahnen, die kurze Zeit vor dem Kaprun-Unglück beantwortet wurde. Nun habe sich herausgestellt, dass es Brandschutzüberprüfungen, von denen in der Antwort die Rede war, nicht gegeben habe.

Der Kaprun-Prozess sei unter Zeitdruck abgewickelt worden, angeklagt waren die falschen Personen, die Arbeitnehmer, nicht die Chefs, kritisierte Maier. Der Brandschutt, der eine zentrale Rolle bei der Ursachenermittlung gehabt hätte, sei verschwunden, klagte der Redner und wies auf zahlreiche weitere Mängel im Verfahren hin. Die Justizverwaltung sei nicht im Stande gewesen, Teams zu bilden, die Staatsanwältin sei 16 Verteidigern gegenübergestanden. Hauptproblem seien fehlerhafte Ermittlungen gewesen - nun werden die Hinterbliebenen in aufwändige Zivilverfahren gedrängt. Die SPÖ ist bereit, über ein neues Schadenersatzrecht zu verhandeln, sie kritisiert aber, dass man nicht bereit sei, die Verjährungsfrist für die Hinterbliebenen der Kaprun-Opfer zu verlängern.

Abgeordneter WITTAUER (F) erinnerte Abgeordneten Maier daran, dass die Brandschutzbestimmungen im Seilbahngesetz von der SPÖ beschlossen worden seien. Es bestünde Nachholbedarf im Schadenersatzrecht und außerdem EU-Verpflichtungen auf diesem Gebiet. Er sei bereit, mit der Opposition über ein neues Schadenersatzrecht zu verhandeln, das einen gerechteren Schadenersatz nach Katastrophen ermögliche. Wittauers Dank galt dem Justizminister für die Vorarbeiten, die er auf diesem Gebiet bereits geleistet habe.

Abgeordnete Mag. STOISITS (G) fühlte sich seltsam berührt, wenn sie höre, der Fortgang eines Prozesses werde durch den Mangel an ProtokollantInnen beeinträchtigt. Das diene nicht der Glaubwürdigkeit des Rechtsstaates, sagte die Abgeordnete. Im Kaprun-Prozess sei das letzte Wort noch nicht gesprochen, sagte die Rednerin und wies darauf hin, dass nach dem Urteil nun die Instanzen am Wort seien. Kritik übte die Rednerin an der Aussage der Industriellenvereinigung, eine strafrechtliche Verantwortung für juristische Personen sei abzulehnen, bevor noch darüber diskutiert worden sei, wie das neue Schadenersatzrecht aussehen soll. Stoisits forderte jene Regierungsmitglieder, die sich bisher nicht zu Wort gemeldet haben, auf, klare Aussage darüber zu treffen, was sie tatsächlich planten.

Abgeordneter Dr. MITTERLEHNER (V) sprach sich vehement gegen eine Unternehmenshaftung im Sinne einer verschuldensunabhängigen Gefährdungshaftung aus und warnte vor "amerikanischen Verhältnissen". Maßgabe für sämtliche Konsequenzen und Strafen müsse das individuelle Verschulden bleiben, forderte er. Nach Meinung Mitterlehners sollten die Sanktionen auf jene Vorteile abgestellt werden, die das Unternehmen durch sein schuldhaftes Verhalten gezogen hat.

Abgeordneter Dr. JAROLIM (S) unterstützte die Bestrebungen des Ministers auf Umsetzung eines Unternehmensstrafrechtes, ortete aber Probleme durch Dissonanzen innerhalb der Koalition.

Abgeordnete ROSENKRANZ (F) befasste sich mit dem Bereich der Schadensfälle im Gesundheitswesen und erwartete sich Verbesserungen durch die Maßnahmen des Ministers. Zufrieden zeigte sie sich mit der Verbandsklage. Mangelhaft erschien der Rednerin allerdings die Gestaltung der Patientenanwaltschaft.

Abgeordnete Dr. MOSER (G) warf der Justizpolitik Säumigkeit vor und meinte, auch ohne Kaprun hätten bereits Schritte in Richtung eines immateriellen Schadenersatzes gesetzt werden müssen.

Justizminister Dr. BÖHMDORFER bekräftigte, der Schutz müsse dort einsetzen, wo die Gefährlichkeit des Betriebes von niemandem beherrscht werden kann. In diesem Sinn trat der Minister für eine strafrechtliche Verantwortlichkeit von juristischen Personen und eine Erfolgshaftung für gefährliche Betriebe ein und stellte fest, Schutzobjekt sei der Mensch und nicht der Profit der Unternehmen.

Abgeordnete Mag. WURM (S) unterstrich die Bedeutung eines Unternehmensstrafrechts und betonte, die SPÖ sei bereit, die ausgestreckte Hand des Justizministers in dieser Frage anzunehmen.

Abgeordneter Dr. PUSWALD (S) knüpfte an die Kritik der SPÖ an der Strafprozessreform an und gab zu bedenken, Defizite in der Justizverwaltung wie jene, die den Kaprun-Prozess dominierten, werde auch diese Novelle nicht beheben können.

Abgeordneter Dr. WITTMANN (S) stellte fest, die Dringlichkeit der Materie liege schon seit vier Jahren auf dem Tisch, geschehen sei aber nichts. Skurril sei es nun jedenfalls, wenn sich die Regierungsparteien ihre eigenen Versäumnisse vorwerfen, bemerkte Wittmann pointiert.

Justizminister Dr. BÖHMDORFER trat der Darstellung Wittmanns entgegen und betonte, in der Zeitfolge seit der Katastrophe wäre eine Reaktion des Gesetzgebers bis heute auf keinen Fall möglich gewesen. Zum Prozess merkte Böhmdorfer an, während vergleichbare internationale Unglücksfälle wie etwa Eschede ohne Urteil eingestellt wurden, habe man die Brandkatastrophe Kaprun korrekt nach bestem Bemühen aufgearbeitet.  

Abgeordneter DI SCHEUCH (F) erwartete sich konstruktive Lösungen als Folge dieser Debatte und meinte im Übrigen zum Vorwurf der mangelnden Dringlichkeit, Dringlichkeit bestehe eben nicht immer nur in "Schmutzkübelkampagnen und Polemik".

KURZDEBATTE ÜBER ANFRAGEBEANTWORTUNG

Im Anschluss an die Debatte über die Dringliche Anfrage widmete sich der Nationalrat auf Verlangen der ÖVP dem Thema Wirtschaftsförderung im Bundesland Salzburg. Ausgangspunkt für diese Diskussion war die Beantwortung einer ÖVP- Anfrage an Wirtschaftsminister Bartenstein.

Abgeordneter HAUBNER (V) stellte der Regierung ein positives Zeugnis in Sachen Wirtschaftspolitik aus und meinte, gerade als Salzburger mache einem der Blick über die Grenzen sicher. Die Salzburger Wirtschaftsdaten würden eindrucksvoll die erfolgreiche Wirtschaftspolitik unter Landeshauptmann Schausberger widerspiegeln und sich deutlich vom SP-regierten Wien abheben, sagte Haubner. Forderungen von rot-grüner Seite im Salzburger Wahlkampf, nur gewerkschaftlich orientierte Unternehmen zu subventionieren und von nicht ausbildenden Betrieben eine Strafsteuer einzuheben, erteilte der Redner eine klare Absage.

Bundesminister Dr. BARTENSTEIN betonte, dass Salzburg für den Bau des kleinen Festspielhauses 10 Mill. € und für den Bau des Museums der Moderne 9 Mill. € aus Bundesmitteln erhält. Neben der Bedeutung der Kultur für Salzburg strich der Minister auch den Tourismus hervor, indem er darauf hinwies, dass die meisten der wichtigen Tourismusgemeinden in Salzburg liegen. Salzburg habe eine gute Sommersaison hinter sich und eine ausgezeichnete Wintersaison vor sich, sagte der Minister.

Salzburg verfüge aber auch über sehr wichtige Industriebetriebe. Durch diese Wirtschaftsdynamik stehe Salzburg an der Spitze der Kaufkraft und verfüge auch über eine gute Unternehmungsgründungskultur. Die Arbeitslosenquote in Salzburg liege um 40 % niedriger als der Bundesdurchschnitt und die Beschäftigungsquote sei besser als der Bundesdurchschnitt. Auch Bartenstein warnte vor dem deutschen Beispiel und stellte fest, dass Österreich im Gegensatz zu Deutschland über 1 % Wachstum verfüge, eine niedrigere Arbeitslosenquote aufweise und kein ausuferndes Budgetdefizit zu verantworten habe. Salzburg sollte sich daher auch in Zukunft mehr an Österreich orientieren, "um nicht vom deutschen Abschwungbazillus infiziert zu werden".

Abgeordneter STEINDL (V) räumte ein, dass die globale Wirtschaftskrise und auch die Situation in Deutschland an Salzburg nicht spurlos vorbeigegangen sei. Dennoch stehe Salzburg wirtschaftlich gut da, was Steindl anhand konkreter Zahlen untermauerte. So sei die Industrieproduktion stärker gewachsen als im Durchschnitt und auch die Sachgüterproduktion habe erhöht werden können. Die Exporte in die Beitrittsländer seien ausgezeichnet und das Pro-Kopf-Einkommen liege über dem österreichischen Durchschnitt. Dass diese Entwicklung möglich war, sei der klugen Politik des derzeitigen Landeshauptmannes zu verdanken, sagte Steindl. Auch die Bundesregierung habe durch ihre Maßnahmen ein positives Wirtschaftsklima geschaffen, das Salzburg zugute gekommen sei. Die positive Entwicklung gelte laut Steindl auch für die Landwirtschaft. Eine rot-grüne Regierung würde der wirtschaftlichen Stimmung schaden, warnte er Redner. Steindl sprach sich auch dezidiert gegen Einkaufszentren auf der grünen Wiese aus, da sie die Ortskerne arg belasten und diese der Verödung preisgeben würden.

Abgeordneter PRÄHAUSER (S) widersprach seinem Vorredner heftig. Er als Unternehmer habe wenig von der Leistung der Landesregierung und der Wirtschaftskammer gespürt. Insbesondere unterzog er die aus seiner Sicht undurchsichtige Förderungspolitik des Landes einer harten Kritik. Zum Beispiel hätte er gerne gewusst, wie hoch die so genannten Schotterbarone bei der Investition in den Bergbau mit einer Million Euro profitiert hätten. Ebenso wenig Verständnis brachte er für die Dreifachbemautungen im Lungau auf. Sein Resümee lautete daher, dass die ÖVP die wahren Probleme der Wirtschaft nicht verstehe. Er machte auch darauf aufmerksam, dass sein Wahlkreis 5c die höchste Jugendarbeitslosigkeit zu verzeichnen habe. In diesem Zusammenhang verwahrte er sich gegen die Aussagen des Salzburger Wirtschaftskammerpräsidenten, die Jugend sei zu faul. Prähauser meinte, man brauche nicht nach Deutschland zu schielen, auch in Österreich sei die Wirtschaftspolitik schlecht. Vielmehr müsse man die Ärmel hochkrempeln und zur Verbesserung der Wirtschaftslage etwas tun.

Abgeordneter Mag. MAINONI (F) wies darauf hin, dass weder der Landeshauptmann noch die Landeshauptmannstellvertreterin geborene Salzburger seien. Sie hätten daher auch keine Identität, anders könne man es sich nicht erklären, dass man ein Fußballstadion an so einem derart unsäglichen Ort errichte. Das sei unverständlich. Die Pläne für das Museum am Mönchsberg nannte er einen "Bunkerbau" am schönsten Platz. Die einmalige Silhouette werde gründlich zerstört. Es sei auch viel zu klein konzipiert. Salzburg leide für neue Betriebsansiedlungen an Attraktivität und sei vom dritten Platz 1998 zurückgefallen. Dazu hätten rationale Gründe geführt, aber auch irrationale Gründe. Dazu gehöre, wie man mit dem Kulturgut, mit dem eigenen Weltkulturerbe umgehe. Mainoni sprach dabei auch die Salzburger Festspiele an. Seiner Meinung nach habe auch die Lebensqualität gelitten, sagte Mainoni und unterstrich, dass die Heimat keine Handelsware werden dürfe. Er forderte darüber hinaus eine sinnvolle Förderung der Klein- und Mittelbetriebe und die Offenlegung der Förderungen. Die FPÖ trete auch gegen Machtmissbrauch und Freunderlwirtschaft auf, was in Salzburg weit verbreitet sei.

Abgeordnete REST-HINTERSEER (G) bezweifelte die positive Darstellung durch die ÖVP und kritisierte vor allem die Kürzung der Mittel für die aktive Arbeitsmarktpolitik. Die Abgeordnete sprach sich vor allem für die Förderung der sozialökonomischen Betriebe aus und prangerte die hohe Jugendarbeitslosigkeit an, während die Zahl der Saisonniers sich erhöhe. Hart kritisierte sie die ÖVP-Absage an das Kyoto-Ziel. Das sei ein "Steinzeitliberalismus", der einen Rückschritt darstelle, auch für die Klein- und Mittelbetriebe. Sie warf der ÖVP auch vor, Gewinne privatisieren zu wollen, Verluste aber zu verstaatlichen.

KURZDEBATTE ÜBER UNTERSUCHUNGSAUSSCHUSS-ANTRAG DER SPÖ

Abgeordneter Dr. CAP (S) wies auf die hohen Ausgaben der Bundesregierung - insbesondere für Beraterhonorare, aber auch für Werbeinserate - hin und fragte sich, warum nicht auf die hoch qualifizierten Beamten in den einzelnen Ressorts zurückgegriffen werde. Allein das Finanzministerium habe über 22 Mill. € ausgegeben, kritisierte er. Cap brachte in diesem Zusammenhang einige Einzelfälle zur Sprache und meinte, das Ergebnis sei zum Teil "null" gewesen. In manchen Fällen seien sogar Berater für die Auswahl von Beraterfirmen engagiert worden. Die SPÖ würde sich das alles gerne im Detail ansehen, begründete Cap die Forderung nach Einsetzung eines Untersuchungsausschusses, seine Fraktion würde interessieren, wer was wann bekommen habe und mit welchem Ergebnis.

Abgeordneter Dr. TRINKL (V) lehnte die Einsetzung eines Untersuchungsausschusses hingegen mit der Begründung ab, die Suppe sei "sehr, sehr dünn". Was Cap vorgebracht hat, sind für ihn nur Allgemeinplätze und Unterstellungen, konkreten Vorwürfe seien nicht dabei gewesen. Diese gebe es auch nicht, erklärte Trinkl, "der Skandal hat nicht stattgefunden". Es gebe nichts zu untersuchen. Kritik übte der Abgeordnete stattdessen daran, dass die Stadtgemeinde Wien die Kosten für die Propagierung des Pensionsvolksbegehrens der SPÖ übernommen habe.

Abgeordneter Dr. KRÄUTER (S) führte aus, nachdem die ÖVP laut Abgeordnetem Trinkl die Einsetzung eines Untersuchungsausschusses ablehne, konzentriere sich seine Hoffnung auf die FPÖ. Kritik übte Kräuter vor allem an den Werbeinseraten der Regierung, die seiner Ansicht nach mit einer Information der Bevölkerung nichts zu tun haben. Er machte in diesem Zusammenhang unter anderem auf Inserate aufmerksam, in denen auf Pensionserhöhungen hingewiesen worden sei. 

Abgeordneter NEUDECK (F) kritisierte hohe PR-Ausgaben der Stadtgemeinde Wien und sprach in Zusammenhang mit den Vorwürfen der SPÖ gegenüber der Regierung von unhaltbaren Verdächtigungen. Es liege alles auf dem Tisch, bekräftigte er. Neudeck verglich die Ausgaben von Finanzminister Grasser mit jenen von Ex-Finanzminister Edlinger und verwies u.a. auf die höheren Repräsentationskosten Edlingers. Ihm zufolge wurden überdies seinerzeit 103 Mill. S an Beraterhonoraren für den Verkauf der Creditanstalt an die Bank Austria ausgegeben.

Abgeordneter Mag. KOGLER (G) warf der Regierung vor, einen gefährlichen "Kontrollnotstand" herbeigeführt zu haben. Die Opposition werde die andauernde Kontrollverweigerung von ÖVP und FPÖ aber nicht durchgehen lassen, sagte er. Kogler beklagte unter anderem, dass in einem Fall 3 % der Auftragssumme als Beraterhonorar gezahlt worden seien und meinte, er verstehe nicht, warum die Abgeordneten der Koalitionsparteien dies auch noch verteidigten.

Der Antrag der SPÖ, einen Untersuchungsausschuss zur Überprüfung der Gebarung der Bundesregierung betreffend Beraterhonorare, Werkverträge und Werbeausgaben einzusetzen, blieb in der Minderheit.

Im Anschluss an die 51. Sitzung des Nationalrats fanden zwei weitere Sitzungen des Nationalrats statt, die in der Geschäftsordnung vorgesehenen Mitteilungen und Zuweisungen dienten. (Schluss)