Parlamentskorrespondenz Nr. 190 vom 16.03.2004

JUSTIZAUSSCHUSS: V-F-MEHRHEIT FÜR INTERNATIONALEN HAFTBEFEHL

SPÖ stellt Zustimmung für die Plenarsitzung in Aussicht

Wien (PK)- Vorerst nur mit den Stimmen der Koalitionsparteien verabschiedete der Justizausschuss heute das Bundesgesetz über die justizielle Zusammenarbeit in Strafsachen mit den Mitgliedstaaten der EU, durch das der vom Europäischen Rat verabschiedete Rahmenbeschluss über den Europäischen Haftbefehl und die Übergabeverfahren zwischen den EU-Staaten nun umgesetzt wird.

Das vorliegende Gesetz regelt die materiell rechtlichen Voraussetzungen für Übergabe und Rechtshilfe zwischen den Justizbehörden der Mitgliedstaaten unter Beibehaltung der bisherigen Verfahrensvorschriften. Überdies soll ein Rahmen für die kommenden Rechtsakte der EU zur Vollstreckung strafrechtlicher Entscheidungen auf der Grundlage gegenseitiger Anerkennung geschaffen werden. Die zwingenden und die fakultativen Ablehnungsgründe des Europäischen Haftbefehles werden dabei ins Gesetz übernommen. Auf Grund der von Österreich erwirkten Ausnahmebestimmung können österreichische Staatsbürger frühestens ab 1. Jänner 2009 und dann nur wegen solcher Taten an andere EU-Staaten ausgeliefert werden, die nach dem 7. August 2002 außerhalb des Bundesgebietes begangen worden sind.

Strittig war nach wie vor die Frage der Auslieferung österreichischer Staatsbürger, hier soll, wie Abgeordnete Maria Theresia Fekter (V) mitteilte, ein Abänderungsantrag bis zum Plenum noch Präzisionen vornehmen.

Von den angekündigten Klarstellungen machte Abgeordneter Johannes Jarolim (S) das Abstimmungsverhalten seiner Fraktion im Plenum abhängig, wobei er eine Zustimmung der SPÖ als möglich bezeichnete. Wichtig war es für den SP-Justizsprecher, dass österreichische Staatsbürger nicht wegen Taten ans Ausland ausgeliefert werden, die nach österreichischem Recht nicht strafbar sind. Grundsätzliche Kritik übte Jarolim dabei am Beschluss des Europäischen Rates, der seiner Meinung nach in diesem Bereich zu weit geht.

Ein klares Nein kam von den Grünen. Abgeordnete Gabriela Moser argumentierte, der mangelhafte Beschluss der EU sollte nicht auch noch in die nationale Rechtsordnung übertragen werden. Es gehe nicht an, dass Österreicher ausgeliefert werden, ohne dass sie gegen die österreichische Rechtsordnung verstoßen haben, kritisierte sie. Auch sei die Liste der Auslieferungsdelikte zu "schwammig". (Schluss)