Parlamentskorrespondenz Nr. 191 vom 16.03.2004

HEFTIGE DEBATTE IM SOZIALAUSSCHUSS ÜBER BEKÄMPFUNG DER SCHWARZARBEIT

Passives Wahlrecht für Ausländer bei AK-Wahl vertagt

Wien (PK) – Nach der Nationalratssitzung setzte der Sozialausschuss seine Beratungen mit der Behandlung oppositioneller Anträge fort.

SPÖ FORDERT VERBOT VON KONKURRENZKLAUSELN IN ARBEITSVERTRÄGEN

Die SPÖ beantragte eine Änderung des Angestelltengesetzes, des Arbeitsvertragsrechts-Anpassungsgesetzes und des Arbeitsverfassungsgesetzes. Zum einen wenden sich die SPÖ-Mandatare gegen die immer häufiger angewandte Praxis, in Arbeitsverträgen Konkurrenzklauseln zu verankern, zum anderen wollen sie allfällige Rückforderungsansprüche von Arbeitgebern gegenüber ihren Angestellten für Ausbildungskosten beschränken. (72/A) - Der Antrag wurde mit den Stimmen von ÖVP und FPÖ vertagt.

Die Forderung nach einem generellen Verbot von Konkurrenzklauseln begründeten die Abgeordneten Renate Csörgits, Erwin Spindelberger und Heidrun Silhavy (alle S) damit, dass so der Grundsatz der freien Arbeitsplatzwahl unterlaufen wird und Arbeitnehmer gehindert werden, einen besseren Arbeitsplatz zu finden. Die Arbeitgeber wollen zwar immer flexiblere Arbeitnehmer, den Arbeitnehmern werden diese Rechte aber dann nicht zugebilligt, bemängelten sie. Auch Saisonbetriebe im Tourismus- und Gastgewerbe benützen der SPÖ zufolge bereits diese Form der "Knebelung", um Arbeitskräfte trotz mäßiger oder schlechter Entgelt- und Arbeitsbedingungen nicht an besser zahlende Betriebe der Region zu verlieren.

Abgeordnete Theresia Haidlmayr (G) unterstützte die Initiative der Sozialdemokraten und machte darauf aufmerksam, dass sogar einfache Verkäuferinnen durch Konkurrenzklauseln daran gehindert werden, einen besseren Job zu finden.

Abgeordneter Maximilian Walch (F) sprach von guten Ansätzen im Antrag, über die noch genauer diskutiert werden sollte. Deshalb stellte er einen Vertagungsantrag. Auch Abgeordneter Walter Tancsits zeigte sich interessiert an Gesprächen auf Sozialpartnerebene, um einmal den Status quo zu erheben und zu untersuchen, wie es in der Realität ausschaut.

Arbeitsminister Martin Bartenstein hielt es für sinnvoll, bei derartigen Themenbereichen die Sozialpartner im Vorfeld von politischen Entscheidungen einzuschalten. Was die Aussage der Abgeordneten Silhavy angeht, so interpretiere er das derzeit geltende Gesetz dahin gehend, dass eine Konkurrenzklausel für Möbelverkäufer nicht zulässig sei. Hinsichtlich der Rückerstattung von Bildungskosten frage er sich, ob es sinnvoll ist, dafür ein gesetzliches Korsett vorzusehen, zumal es eine Judikatur gebe, die bereits gewisse Einschränkungen vornimmt (z.B. eine maximale Bindung von fünf Jahren).

GRÜNE WIEDERHOLEN IHRE FORDERUNG NACH EINEM "MINDESTLOHNGESETZ"

Die Grünen haben ein eigenes Gesetz, das die Höhe eines existenzsichernden Mindestlohns in der Höhe von 1.100 € im Monat festlegt, als Initiativantrag vorgelegt. Der vorliegende Antrag greife nicht in die Vertragsfreiheit der Kollektivvertragspartner ein, da er keine Aussagen über auszuhandelnde bessere Vertragskonditionen treffe. (85/A) - Bei der Abstimmung wurde der Antrag mit V-F-Mehrheit vertagt.

Der G-Antrag sei sowohl inhaltlich als auch formal als problematisch anzusehen, meinte Abgeordneter Reinhold Mitterlehner (V). Einerseits finde sich keine Begründung, warum man gerade auf 1.100 € komme, und andererseits betreffe diese Frage die Tarifautonomie der Sozialpartner. Es sei eine Illusion, zu glauben, dass der Staat planwirtschaftlich festlegen könne, was der Einzelne verdient. Überdies war er der Meinung, dass die meisten Abschlüsse schon über dieser Grenze liegen.

Die Forderung nach einem Mindestlohn sei gerecht, erklärte Abgeordnete Ridi Steibl (V), allerdings sollte dies in Sozialpartnergesprächen erörtert werden. Sie frage sich zudem, warum die Sozialdemokraten, die lange Jahre Regierungsverantwortung getragen haben, untätig geblieben sind. Auch Abgeordneter Maximilian Walch (F) warf der SPÖ vor, in den wirtschaftlich guten Zeiten die Kollektivverträge nicht erhöht zu haben.

Abgeordneter Karl Öllinger (G) war fest davon überzeugt, dass der Gesetzgeber in diesem Bereich Rahmenbedingungen festlegen müsse. Neueste Untersuchungen belegen, dass gesetzlich fixierte Mindestlöhne weder beschäftigungshemmend sind noch einen Eingriff in die Marktmechanismen darstellen. Ebenso wie seine Fraktionskollegin Theresia Haidlmayr wies Öllinger seinen Vorredner darauf hin, dass viele Arbeitnehmer noch immer nicht 1.100 € verdienen. So komme etwa ein Bäcker nach 10 Dienstjahren auf einen Bruttolohn von 1.042 €, zeigte der Sozialsprecher der Grünen auf.

Auch Abgeordnete Barbara Prammer (S) war der Auffassung, dass die Situation der Arbeitnehmer mit niedrigen Einkommen immer schwieriger werde. Dabei sei die Höhe des Einkommens aber nur ein Punkt. Weiters gehe es um steuerliche Entlastungen oder Kinderbetreuungsmöglichkeiten, gab sie zu bedenken. Aber auch in diesen Bereichen sei die V-F-Regierung säumig, kritisierte sie.

G-ANTRAG: PASSIVES WAHLRECHT FÜR AUSLÄNDER BEI ARBEITERKAMMERWAHLEN

Das passive Wahlrecht zur Arbeiterkammer stelle ein demokratisches Grundrecht dar, das eine unterschiedliche Behandlung von AusländerInnen in keiner Weise rechtfertige, argumentierten die Grünen. Die derzeit bestehende Ungleichbehandlung stehe daher auch im Widerspruch zum Rassendiskriminierungs-BVG sowie zum EU-Recht. Demzufolge sieht der Antrag zur Novellierung des § 21  Abs.1 des Arbeiterkammergesetzes das passive Wahlrecht für all jene vor, die am Stichtag das 19. Lebensjahr vollendet haben und insgesamt mindestens zwei Jahre in Österreich in einem die Kammerzugehörigkeit begründenden Arbeits- oder Beschäftigungsverhältnis standen. (164/A)

In der Praxis führe die Ungleichbehandlung zu völlig absurden Situationen, gab Abgeordneter Karl Öllinger (G) http://parla8.parlinkom.gv.at/pd/pm/XXII/A/his/001/A00165_.html zu bedenken. So seien z.B. US-Staatsbürger von der Wählbarkeit ausgeschlossen, russische Staatsangehörige jedoch nicht. Auch Abgeordneter Walter Schopf (S) unterstützte den G-Antrag, weil es sich bei dieser Forderung um die Umsetzung eines demokratischen Grundrechts handle.

Die Abgeordneten Sigisbert Dolinschek (F) und Walter Tancsits (V) sprachen sich für eine Vertagung aus, da derzeit Arbeiterkammerwahlen laufen. Auch Bundesminister Martin Bartenstein war dieser Auffassung und bekräftigte zudem, dass das passive Wahlrecht auf Basis der EU-Assoziationsabkommen sichergestellt sei. Zweifellos bestehe jedoch ein legistischer Handlungsbedarf, räumte der Ressortchef ein.

Der Antrag wurde mit V-F-Mehrheit vertagt.

GRÜNE WOLLEN PASSIVES WAHLRECHT FÜR AUSLÄNDER ZUM BETRIEBSRAT

Vom Sozialausschuss vertagt wurde auch ein Antrag der Grünen, Ausländern das passive Wahlrecht zum Betriebsrat und zum Jugendvertrauensrat zu ermöglichen. Ihrer Ansicht nach stellt dieses Wahlrecht ein demokratisches Grundrecht dar, eine unterschiedliche Behandlung von AusländerInnen sehen sie in keiner Weise gerechtfertigt. Zudem steht die derzeit bestehende Regelung für sie in Widerspruch zum EU-Recht.

Während die SPÖ den Antrag der Grünen unterstützte, sprachen sich Abgeordneter Walter Tancsits (V) und Abgeordneter Sigisbert Dolinschek (F) für eine Vertagung der Beratungen aus und wiesen darauf hin, dass in der Causa ein Verfahren auf EU-Ebene anhängig sei, das abgewartet werden sollte.

Abgeordneter Karl Öllinger (G) äußerte die Vermutung, der Koalition sei es unangenehm, sich mit diesem Thema auseinanderzusetzen. Dies werde aber nichts helfen, meinte er und zeigte sich von einer Entscheidung der EU im Sinne des Antrags der Grünen überzeugt. Abgeordnete Renate Csörgits (S) gab zu bedenken, dass in Betrieben mit hohem Ausländeranteil zum Teil gar kein Betriebsrat mehr gewählt werden könne.

SPÖ-VORSCHLAG FÜR SCHWARZUNTERNEHMERBEKÄMPFUNGSGESETZ VERTAGT

Eine heftige Debatte im Sozialausschuss löste ein umfassender Gesetzentwurf für ein Schwarzunternehmerbekämpfungsgesetz aus, den die SPÖ ausgearbeitet hat, um besser gegen illegale Erwerbstätigkeit vorgehen zu können. SPÖ und Grüne warfen den Koalitionsparteien vor, bei der Bekämpfung der Schwarzarbeit säumig zu sein und in Wahrheit gar kein Interesse an einem schärferen Vorgehen gegen illegale Beschäftigung zu haben, was von ÖVP und FPÖ vehement zurückgewiesen wurde.

Die Abgeordneten der Koalitionsparteien machten unter anderem auf verstärkte Kontrollen in den letzten Jahren aufmerksam, gaben aber zu bedenken, dass der Rechtsstaat nicht durch den Einsatz unverhältnismäßiger Mittel aufgehoben werden dürfe. Man könne wegen des Verdachts auf Schwarzarbeit nicht die gleichen Mittel einsetzen wie bei der Bekämpfung der organisierten Kriminalität, meinte etwa ÖVP-Sozialsprecher Walter Tancsits. Wirtschaftsminister Martin Bartenstein teilte auf eine Frage von Ausschussvorsitzender Silhavy mit, sein Ressort plane in naher Zukunft keine Vorlage eines Gesetzentwurfs mit zusätzlichen Maßnahmen zur Bekämpfung von Schwarzarbeit.

Der Antrag der SPÖ umfasst unter anderem folgende Vorschläge: Beauftragung der Zollbehörden mit der Kontrolle der illegalen Erwerbstätigkeit, Koordinations- und Kooperationsverpflichtungen aller involvierten Behörden, Werbe- und Anzeigenverbot für illegale Dienst- oder Werkleistungen, Schaffung eines gerichtlich strafbaren Tatbestandes der organisierten Schwarzarbeit und schärfere Formulierung bestehender Straftatbestände im Zusammenhang mit illegaler Erwerbsarbeit, Verbesserung der rechtlichen Möglichkeiten der Kontrollorgane, Neuregelung der Verwaltungsstrafbestimmungen für den Generalunternehmer im Ausländerbeschäftigungsgesetz.

Weiters sollen Arbeitnehmer künftig, geht es nach der SPÖ, bereits vor Beschäftigungsbeginn verpflichtend bei der Sozialversicherung anzumelden sein. Generalunternehmer sollen bei der Insolvenz eines Subunternehmers für Beitragsschulden zur Sozialversicherung als Ausfallsbürgen haften. Außerdem soll es öffentlichen Auftraggebern erlaubt sein, geschuldete Zahlungen zurückzubehalten, wenn der begründete Verdacht besteht, dass bei der Erfüllung des Auftrags Schwarzarbeiter eingesetzt wurden. Ein neuer Tatbestand "Qualifizierter Sozialbetrug" im Strafgesetzbuch soll laut SPÖ mit dazu beitragen, die Gründung von Gesellschaften hintanzuhalten, die von Vornherein darauf ausgerichtet sind, Löhne, Steuern und Sozialversicherungsbeiträge nicht zu zahlen.

Ein von SPÖ-Abgeordnetem Franz Riepl heute zum Antrag eingebrachter Abänderungsantrag beinhaltet geänderte Inkrafttretensbestimmungen.

Im Rahmen der Diskussion erklärte Abgeordneter Karl Öllinger (G), die Grünen unterstützten im Prinzip den Antrag der SPÖ, auch wenn er der Meinung sei, dass die Befugnisse der Kontrollorgane zum Teil zu weit gingen und zu starke Eingriffe in die Privatsphäre möglich machten. Es sei aber notwendig, entscheidende Schritte gegen die Schwarzarbeit zu setzen, betonte er.

Abgeordneter Franz Riepl sagte, er vermisse Vorschläge der Regierungsparteien zu diesem Thema. Die Untätigkeit der Regierung sei evident. Obwohl es in der Vergangenheit schon einmal eine Einigung in dieser Frage gegeben habe, hätten sich mittlerweile, so Riepl, offenbar "die schwarzen Schafe" durchgesetzt. Dieser Kritik schlossen sich auch seine FraktionskollegInnen Heidrun Silhavy und Walter Schopf an, welcher auch auf massive Wettbewerbsnachteile für Unternehmer, die keine Schwarzarbeiter beschäftigen, hinwies. Riepl zufolge wenden sich viele kleine Unternehmer bereits an die Gewerkschaft, weil die Wirtschaftskammer nichts aktiv gegen Schwarzarbeit unternehmen wolle. SPÖ-Abgeordneter Erwin Spindelberger erklärte, vor allem im Frächtereigewerbe, im Taxigewerbe und im Gastgewerbe gebe es massive Probleme mit Schwarzarbeit.

Seitens der FPÖ wies Abgeordneter Sigisbert Dolinschek den Vorwurf zurück, die Regierung sei bei der Bekämpfung von Schwarzarbeit untätig. Er machte unter anderem auf die zentrale Koordinationsstelle im Finanzministerium zur Bekämpfung illegaler Beschäftigung aufmerksam, die seiner Meinung nach bereits Wesentliches bewirkt habe. Alle seien an der Bekämpfung von Schwarzarbeit interessiert, unterstrich Dolinschek, einseitige Schuldzuweisungen machten keinen Sinn. Sein Fraktionskollege Maximilian Walch verwies auf einen in Vorbereitung befindlichen Gesetzentwurf von Justizminister Böhmdorfer zur Bekämpfung von Sozialbetrug.

Ähnlich wie Dolinschek argumentierte auch Abgeordneter Walter Tancsits (V). Die SPÖ übersehe, was in den letzten Jahren zur Bekämpfung von Schwarzarbeit unternommen wurde, meinte er und verwies unter anderem auf die stark gestiegene Kontrolltätigkeit. Seiner Meinung nach ist in diesem Bereich noch nie so viel getan worden wie in den Jahren 2001 und 2002.

Tancsits sprach sich jedoch dagegen aus, gegen Schwarzarbeit mit unverhältnismäßigen Mitteln vorzugehen. Man könne nicht den Rechtsstaat aufheben, warnte er. Dem schloss sich auch sein Fraktionskollege Werner Fasslabend an. Fasslabend erklärte, Schwarzarbeit zu bekämpfen, sei allen Abgeordneten ein Anliegen, es dürfe aber nicht zu massiven Eingriffen in private Rechte kommen.

Abgeordneter Reinhold Mitterlehner (V) machte geltend, dass es nicht nur auf Arbeitgeberseite, sondern auch auf Arbeitnehmerseite Schwarzarbeit gebe und man bei der Bekämpfung von Schwarzarbeit auch Pfusch berücksichtigen müsse. Ihm zufolge gibt es innerhalb der Wirtschaftskammer - trotz drohender Bürokratie - bereits weitgehend Konsens in Bezug auf die sofortige Anmeldung von Beschäftigten im Baugewerbe.

Die Opposition zeigte sich von der Argumentation der Koalitionsvertreter nicht überzeugt. Hätten ÖVP und FPÖ wirklich Interesse an der Bekämpfung von Schwarzarbeit, würden sie Vorschläge der SPÖ nicht immer wieder vertagen und auf die lange Bank schieben, sondern versuchen, zu einem gemeinsamen Ergebnis zu kommen, konstatierte etwa Abgeordneter Öllinger. Bestehende Bedenken gegen den SPÖ-Antrag könnten sicher ausgeräumt werden. Öllinger zufolge will die ÖVP allerdings "unter keinen Umständen" in dieser Frage weiterkommen, eine Meinung, die auch Ausschussvorsitzende Silhavy teilte.

Wirtschaftsminister Martin Bartenstein betonte, alles, was zur Bekämpfung von Schwarzarbeit getan werde, müsse in Verhältnismäßigkeit zu dem stehen, was generell zur Aufrechterhaltung von Ordnung und Sicherheit unternommen werde. Die Kontrollen dürften nicht überschießend sein. Seiner Darstellung nach gibt es im Übrigen keine größere Baustelle, die nicht innerhalb von wenigen Tagen von der zuständigen Kontrollstelle kontrolliert wird. Der Personalstand dieser Stelle ist ihm zufolge in den letzten Jahren von 50 auf 183 Mitarbeiter aufgestockt worden.

Bartenstein zufolge gibt es darüber hinaus eine Reihe anderer Instrumente, die ein Vorgehen gegen Schwarzarbeit ermöglichen. Unter anderem verwies er darauf, dass jeder Unternehmer gegen einen anderen wegen unlauteren Wettbewerbs vorgehen könne, wenn dieser Schwarzarbeiter beschäftige. Überdies machte er auf die erweiterte Kompetenz der Zollorgane aufmerksam.

Der Antrag der SPÖ wurde mit den Stimmen der Koalitionsparteien vertagt.

SPÖ FORDERT MEHR GELD FÜR ARBEITSMARKTPOLITIK - ANTRAG WURDE VERTAGT

Mit den Stimmen von ÖVP und FPÖ wurde schließlich auch noch ein S-Entschließungsantrag vertagt, in dem mehr Mittel für die Arbeitsmarktpolitik gefordert wurden. Der Forderungskatalog zielt vor allem auf eine "Modernisierung" und eine "adäquate Budgetierung" der Arbeitsmarktpolitik ab.

Unter anderem verlangen die Abgeordneten den Aufbau eines umfassenden Ausbildungs- und Unterstützungsangebots für alle Arbeitsuchenden spätestens nach dreimonatiger Arbeitslosigkeit, eine Valorisierung des Arbeitslosengeldes und der Notstandshilfe durch Aufwertung der Bemessungsgrundlagen und eine Erhöhung des Personalstandes im AMS. Darüber hinaus sollen die Arbeitsmarktförderungsmittel laut Entschließungsantrag um vorerst zumindest 60 Mill. € aufgestockt, mittelfristig sogar um 250 Mill. € erhöht werden. Begründet werden die Forderungen seitens der SPÖ damit, dass in Österreich im Jahr 2003 die höchste Arbeitslosigkeit seit 1945 registriert wurde, nach wie vor rund 2.500 Ausbildungsplätze für Jugendliche fehlten, die Beschäftigungsquote bei den über 55-Jährigen immer noch "besorgniserregend niedrig" und die Situation für Frauen am Arbeitsmarkt weiter problematisch sei. (316/A[E])

Abgeordnete Ridi Steibl (V) wies darauf hin, dass die Regierung gerade für die Jugendlichen eine Reihe von Initiativen gesetzt habe und teilweise schon eine positive Tendenz zu verzeichnen sei, wie etwa im Bundesland Steiermark. Vor allem in Wien gebe es jedoch noch große Probleme, gab die Rednerin zu bedenken. Abgeordneter Sigisbert Dolinschek (F) machte noch darauf aufmerksam, dass Österreich im europäischen Vergleich sehr gut abschneide. Es wurden zudem noch nie so viel Gelder für die aktive Arbeitsmarktpolitik ausgegeben als unter dieser Regierung, betonte er.

Die Abgeordneten der Grünen, Karl Öllinger und Theresia Haidlmayr, kamen auf die Problematik zu sprechen, dass viele Jugendliche jahrelang in teils ineffiziente Kurse geschickt werden, ohne jemals gearbeitet zu haben. Dass die Gelder offenbar nicht optimal verwendet werden, beweise ja auch die Tatsache, dass trotz der erhöhten Mittel für die Arbeitsmarktpolitik die Beschäftigung stagniere und es einen Höchststand bei den Arbeitslosen gebe, gab Öllinger zu bedenken.

Fehler können natürlich überall gemacht werden, aber grosso modo werde vom AMS eine gute Arbeit geleistet, war Bundesminister Martin Bartenstein überzeugt. Dies beweise auch das Benchmarking mit anderen derartigen Einrichtungen in Europa, wie z.B. Deutschland. Was die Kritik an den Schulungen betrifft, so wies der Arbeitsminister darauf hin, dass per Ende Februar des heurigen Jahres um 7,3 % weniger Personen in Schulungen waren als im Vorjahr. Nicht abstreiten könne man auch, dass Wien ein Problem darstellt, wo ein Anstieg von 8.300 Arbeitslosen festzustellen war; im restlichen Österreich waren es 7.500 Personen. Erfreut zeigte sich Bartenstein über die positiven Entwicklungen bei der Jugendbeschäftigung, wo es eine deutliche rückläufige Tendenz bei den 15- bis 19-Jährigen gebe. Insgesamt sei die Jugendarbeitslosigkeit derzeit unterproportional ansteigend, informierte er. Auch was die Mittel für die aktive Arbeitsmarktpolitik angeht, könne man zufrieden sein, zumal insgesamt im Budget um etwa 19 Mill. € mehr zur Verfügung stehen als 2003. (Schluss)