Parlamentskorrespondenz Nr. 254 vom 06.04.2004

REGIERUNGSVORLAGEN

EU-PRODUKTPIRATERIE-VERORDNUNG TRITT MIT JULI IN KRAFT

Am 1. Juli 2004 wird die EU-Produktpiraterie-Verordnung in Kraft treten, die zollbehördliche Maßnahmen gegen Waren vorsieht, die im Verdacht stehen, Rechte geistigen Eigentums zu verletzen. Die Umsetzung dieser Verordnung macht es notwendig, ergänzende österreichische Regelungen zu erlassen. Den diesbezüglichen Gesetzentwurf hat die Bundesregierung dem Nationalrat kürzlich unter dem Titel "Produktpirateriegesetz 2004" übermittelt. Das Gesetz regelt Einzelheiten des Verfahrens (Information der Rechtsinhaber, Einholung der Zustimmung der Warenbesitzer zur Vernichtung, Einhebung von Verwaltungsabgaben u.a.) und weist die Zuständigkeit für Maßnahmen gegen nachgeahmte oder unerlaubt hergestellte Waren, die ein Patent, ein Schutzzertifikat oder das Sortenschutzrecht verletzen, dem Zollamt Villach zu. (452 d.B.)

ABKOMMEN MIT POLEN ÜBER EINKOMMEN- UND VERMÖGENSTEUERN

Derzeit besteht zwischen Österreich und Polen ein Abkommen zur Vermeidung der Doppelbesteuerung, das 1974 abgeschlossen wurde und seit 1975 in Kraft ist. Aus Anlass des Beitrittes Polens zur OECD im Jahr 1996 haben die beiden Staaten ein Abkommen über Steuern vom Einkommen und vom Vermögen abgeschlossen, das an die Stelle des alten Doppelbesteuerungsabkommens treten soll. Der neue Staatsvertrag entspricht anerkannten OECD-Grundsätzen, dem aktuellen Stand des internationalen Steuerrechts und den Anforderungen des modernen Wirtschaftslebens (454 d.B.).