Parlamentskorrespondenz Nr. 265 vom 14.04.2004

VERTAGUNGEN IM MENSCHENRECHTSAUSSCHUSS

Antidiskriminierungsgesetz und Existenzsicherung der IKG

Wien (PK) - Einstimmig auf den 4. Mai - an welchem eine weitere Sitzung des Ausschusses stattfinden soll - vertagte der Menschenrechtsausschuss in seiner heutigen Sitzung zwei von den Grünen eingebrachte Anträge (27/A[E] und 146/A) betreffend ein Antidiskriminierungsgesetz. Alle vier Fraktionen kamen dahingehend überein, die Verhandlungen im Gleichbehandlungssausschuss bezüglich des Gleichbehandlungsgesetzes abzuwarten, da zu erwarten stehe, dass bei dieser Gelegenheit auch maßgebliche Punkte der in Rede stehenden Anträge in die Überlegungen miteinbezogen werden. Mithin wolle man die vorliegenden beiden Tagesordnungspunkte im Lichte der diesbezüglichen Ergebnisse neuerlich beraten, so der Tenor der Ausschussmitglieder.

Ebenfalls vertagt wurde Antrag 233/A(E) der Sozialdemokraten betreffend die Existenzsicherung der IKG. Wie bei den anderen beiden Punkten soll auch hier eine Vierparteien-Übereinkunft erzielt werden. Zuvor hatte Bundesministerin Elisabeth Gehrer über die jüngsten Aktivitäten der Bundesregierung zur Förderung der IKG berichtet. Diese habe ein auflagenloses Darlehen in der Höhe von 772.000 Euro überwiesen bekommen, welches zuvor im Ministerrat beschlossen worden war. Zudem erhalte die IKG Förderungen und Subventionen in den verschiedensten Bereichen, so Förderungen für die Privatschulen und das Lehrpersonal, für die Veranstaltungen und Museen und für den Objektschutz. Zudem seien zuletzt 210.000 Euro für diverse Projekte von ihrem Ressort zur Verfügung gestellt worden. Insgesamt handelt es sich bei den Zuwendungen für die IKG um die Summe von 8,5 Mio Euro, wie Abgeordneter Max Walch (F) in einer Wortmeldung festhielt.

Gehrer resümierte, seitens des Staates seien sehr große Anstrengungen unternommen worden, zum Gedeihen der IKG beizutragen, wichtig wäre es nun allerdings, die Verfahren rund um den General Settlement Fund zu beenden, um entsprechende Rechtssicherheit erzielen und die diesbezüglichen 210 Mio. Dollar zur Auszahlung gelangen lassen zu können. Hiezu wäre es sinnvoll, wenn die IKG ihren "amicus curiae" in einem der beiden noch laufenden Verfahren zurückzöge, um die Sache entsprechend beschleunigen zu können, merkte Gehrer an. (Schluss)