Parlamentskorrespondenz Nr. 283 vom 22.04.2004

FINANZMINISTER BERICHTET ÜBER KATASTROPHENFONDS 2002 UND 2003

Hochwasseropferentschädigungsgesetz seit Ende 2003 außer Kraft

Wien (PK) - Dem kürzlich von Finanzminister Karl-Heinz Grasser vorgelegten BERICHT DES BUNDESMINISTERS FÜR FINANZEN ÜBER DIE GEBARUNG DES KATASTROPHENFONDS IN DEN JAHREN 2002 und 2003 (III-75 d.B.) sind folgende Daten zu entnehmen:

GEBARUNG VON KATASTROPHENFONDS UND HOCHWASSERHILFE IM JAHR 2002

Am Beginn des Berichtszeitraumes (1.1.2002) verfügte der Katastrophenfonds über eine Rücklage von insgesamt 34,519.596,22 €, die sich aus einer Rücklage des Fonds selbst in der Höhe von 29,069.133,66 € und einer Dürreschädenrücklage von 5,450.462,56 € zusammensetzte.  

Die Einnahmen des Fonds erreichten im Jahr 2002 die Gesamtsumme von 779,329.353,68 €. Einkommen- und Körperschaftsteueranteile, Transfers der Hagelversicherung und Bankzinsen machten 279,329.353,68 € aus, dazu kamen 500 Mill. € nach dem Hochwasseropferentschädigungs- und Wiederaufbau-Gesetz 2002.

Die Ausgaben des Katastrophenfonds beliefen sich im Jahr 2002 auf 284,779.816,24 €, jene nach dem Hochwasseropferentschädigungs- und Wiederaufbau-Gesetz 2002 auf 154,571.598,16 €. Insgesamt wurden im Jahr 2002 439,351.414,4 € ausgegeben, um u.a. katastrophenbedingte Schäden im Vermögen physischer und juristischer Personen sowie von Bund, Ländern und Gemeinden zu beheben, Feuerwehrgeräte anzuschaffen, Vorbeugungsmaßnahmen gegen Hochwasser- und Lawinenschäden zu treffen, Hagelversicherungsprämien zu fördern und Zuschüsse zur Bewältigung der BSE-Krise zu leisten.  

KATASTROPHENFONDS UND HOCHWASSERHILFE IM JAHR 2003

Ausgangspunkt der Fondsgebarung im Jahr 2003 bildeten Rücklagen von insgesamt 374,497.535,50 € (Rücklage Katastrophenfonds: 29,069.133,66 €; Rücklage Hochwasser- und Wiederaufbaugesetz: 345,428.401,84 €). Dazu kamen Einnahmen von 269,615.449,78 €.

Nach Ausgaben von insgesamt 481,124.705,00 € verblieb mit 31.12.2003 eine Rücklagensumme von 162,988.280,28 €, die zu 54,227.996,44 € auf den Katastrophenfonds und zu 108,760.283,84 € auf Mittel nach dem Hochwasseropferentschädigungs- und Wiederaufbau-Gesetz 2002 zurückgehen.

Gemäß Katastrophenfondsgesetz werden Überschüsse der Fondsmittel zu 29 Mill. € als Rücklage in das kommende Jahr übertragen, der Rest der Mittel fließt in den allgemeinen Haushalt zurück. Das Hochwasseropferentschädigungs- und Wiederaufbau-Gesetz 2002 ist Ende 2003 ausgelaufen; weitere Zahlungen zur Behebung der Schäden der Hochwasserkatastrophe vom August 2002 werden aus Mitteln der Katastrophenfonds und aus allgemeinen Haushaltsmitteln bedeckt werden, heißt es im Bericht des Finanzministers. (Schluss)