Parlamentskorrespondenz Nr. 319 vom 05.05.2004

EINIG GEGEN DIE GRENZÜBERSCHREITENDE ORGANISIERTE KRIMINALITÄT

UN-Übereinkommen einstimmig gebilligt

Wien (PK) - Im Anschluss an die Debatte über die Erweiterung der Europäischen Union wandten sich die Abgeordneten dem Übereinkommen der Vereinten Nationen gegen die grenzüberschreitende organisierte Kriminalität zu. Abgeordneter MIEDL (V) bekannte sich nachdrücklich zur Ratifikation des gegenständlichen UN-Übereinkommens und zum entschlossenen Kampf  gegen die organisierte Kriminalität. Der Abgeordnete wies auf die Dimensionen hin, die der Drogenhandel, der Menschenhandel, die Geldwäsche und die Korruption angenommen haben und warnte davor, dass Europa von einer bisher nicht gekannten Menge Heroin überschwemmt werden könnte, da 2003 in Afghanistan mehr Mohn angebaut worden sei denn je. Die Gewinne aus dem Heroinhandel dienen zur Finanzierung des Terrors, erklärte Miedl und untermauerte seine Warnung mit dem Hinweis darauf, dass die Drogengewinne allein in den USA 40 Mrd. $ pro Jahr ausmachten. Miedl schloss mit einem Lob für die Reformen des Justizministers und des Innenministers in den Bereichen Strafprozessordnung und Exekutive.

Abgeordneter Dr. JAROLIM (S) informierte darüber, dass das UN-Übereinkommen materiell in Österreich bereits umgesetzt sei. Auch sein Dank galt dem Justizminister, dem es gelungen sei, die vom Finanzminister im Rahmen der Steuerreform vorgeschlagene Steueramnestie zu verhindern, damit habe er einen Beitrag zur Glaubwürdigkeit Österreichs beim Kampf gegen die organisierte Kriminalität geleistet. Jarolim sprach die Hoffnung aus, dass es auch gelingen werde, die geplante Verkürzung der Verjährungsfristen im Finanzstrafrecht zu verhindern. Kritik übte der Justizsprecher der SPÖ an der Weigerung der Koalitionsparteien, die Strafbarkeit juristischer Personen einzuführen, weil das Verwaltungsstrafrecht ein untaugliches Mittel zum Kampf gegen die organisierte Kriminalität darstelle. Weiters kritisierte Jarolim die Vorstellungen des Innenministers zur Reform der Kriminalpolizei, die nicht nur bei der Opposition, sondern auch im Ausland auf Kritik stoße.

Abgeordneter Mag. MAINONI (F) warnte vor der allgegenwärtigen organisierten Kriminalität mit ihren Hauptbetätigungsfeldern Drogenhandel, Schlepperei und Menschenhandel. Zuletzt seien ausländische Banden in Wien auch durch zahlreiche Banküberfälle - 33 allein seit Jahresbeginn - in Erscheinung getreten; manche Wiener Bankbeamte seien bereits zweimal überfallen worden. Internationale Zusammenarbeit sei beim Kampf gegen die organisierte Kriminalität gefragt, unterstrich Mainoni und forderte diesbezüglich auch ein Nachziehen der neuen EU-Mitgliedsländer.

Abgeordnete Mag. STOISITS (G) kündigte die Zustimmung ihrer Fraktion zum EU-Übereinkommen an und sah den Kampf gegen die Geldwäsche als eine zentrale Frage im Kampf gegen die organisierte Kriminalität an. Es sei notwendig, die finanziellen Quellen der organisierten Kriminalität ins Visier zu bekommen und das Weißwaschen der Erträge zu verhindern, die im Drogenhandel und im Menschenhandel erzielt werden.

Abgeordnete DR. BRINEK (V) sprach sich dafür aus, nicht nur weit verzweigte Verbrecherorganisationen, sondern auch Gruppenbildungen von drei oder mehr Kriminellen und deren Verabredungen als organisierte Kriminalität zu ahnden. Wichtig sei auch, das "Weißwaschen" krimineller Erträge als Straftaten zu verfolgen und die Korruption entschieden zu kriminalisieren. Die beim Innenminister gebündelten Maßnahmen der Kriminalitätsbekämpfung lobte die Abgeordnete und wies die Kritik der SPÖ mit dem Hinweis auf steigende Aufklärungsraten zurück.

Abgeordnete Mag. PECHER (S) konzentrierte sich in ihrem Debattenbeitrag auf das Delikt des Menschenhandels, das mit einem Umsatz von 12 Mrd. US-$ pro Jahr weltweit zum dritteinträglichsten Zweig der organisierten Kriminalität geworden sei. 120.000 Kinder und Frauen würden pro Jahr in die EU-Staaten verkauft und mit brutalen Methoden zur Prostitution gezwungen. Die Frauen werden dabei als Frauen, als Migrantinnen und als Prostituierte benachteiligt. Um ihnen zu helfen, sei ein besserer Zeugenschutz und eine gesetzliche Regelung für den Aufenthalt aus humanitären Gründen notwendig.

Auch Abgeordnete Dr. PARTIK-PABLÉ (F) machte auf die sich stark entwickelnden Kriminalitätszweige Drogen- und Menschenhandel aufmerksam. Ihrer Meinung nach komme man im Kampf gegen diese Delikte mit den bisherigen Methoden nicht weiter. Rechtshilfeverfahren dauerten zu lange, daher sei die internationale Zusammenarbeit der Behörden und Gerichte zu intensivieren. Dabei trat die Abgeordnete dafür ein, die Souveränität der einzelnen Staaten zu erhalten und unterstrich zudem die Notwendigkeit, die Korruption in den Verwaltungen der neuen EU-Länder entschieden zurückzudrängen. Der Kritik der SPÖ an der Sicherheitspolitik der Bundesregierung entgegnete Abgeordnete Partik-Pable, indem sie darauf aufmerksam machte, dass ein Großteil der Kriminalität in Österreich nicht hausgemacht, sondern importiert sei.

Abgeordneter ÖLLINGER (G) widersprach seiner Vorrednerin in Bezug auf die Genese von Kriminalität. Österreich sei im Unterschied zu manchen Sonntagsreden in dieser Frage säumig gewesen, woran auch eine mangelnde Sensibilität des Gesetzgebers selbst Mitschuld trage. Österreich müsse hier endlich internationalen Standard erreichen, monierte Öllinger.

Abgeordneter KAPELLER (V) forderte umfassende Aufmerksamkeit für die grenzüberschreitende Kriminalität. Dem diene auch das vorliegende Abkommen. Die internationale Zusammenarbeit sei auf diesem Gebiet von essentieller Bedeutung, weshalb diese Vorlage auch angenommen werden müsse. Zudem würdigte der Redner die hervorragende Arbeit der heimischen Exekutive und die Reformen des Innenministers.

Abgeordneter PENDL (S) nannte das Abkommen wichtig und notwendig, weshalb seine Fraktion ihm auch zustimmen werde. Pendl lobte die ausgezeichnete Arbeit der heimischen Exekutivbeamten, weshalb es keine Reform zu Lasten der Exekutive geben dürfe. Die öffentlich Bediensteten dürften nicht zum Spielball der Politik werden, im Interesse der Bevölkerung dürfe es nicht zu einem Kaputtsparen kommen, vielmehr müssten die entsprechenden Investitionen in die Sicherheit gemacht werden.

Justizminister Dr. BÖHMDORFER bedankte sich für das allgemeine Bekenntnis zur Bekämpfung des Terrorismus in der von der Regierung vorgeschlagenen Form. Diese Zustimmung sei motivierend für das Ressort und die zuständigen Beamten. Man sei auf dem richtigen Weg, was auch am Steigen der Aufklärungsquote abzulesen sei. Für den Justizbereich sei aber ebenfalls, wie schon für das Innenressort, eine Aufstockung der Planstellen erforderlich, um die Aufgaben auch in Hinkunft vorbildlich erfüllen zu können. Im übrigen betreibe man auf dem gegenständlichen Gebiet innerhalb der EU Bewusstseinsbildung, führte Böhmdorfer weiterhin aus.

Abgeordneter Dr. PUSWALD (S) untermauerte die Unterstützung der Vorlage durch seine Fraktion und erläuterte Details dieses internationalen Übereinkommens. Gleichzeitig aber kritisierte der Redner Verhältnisse im US-amerikanischen Einflussbereich, wo die Grundsätze der Rechtsstaatlichkeit gleichfalls eingehalten werden müssten. Man müsse Vorsorge tragen, dass sich Vorkommnisse, wie sie jüngst bekannt geworden seien, nicht wiederholen könnten. Weiters warnte der Redner vor einem Überwachungsstaat, auch solchen Tendenzen müsse man rechtzeitig eine Absage zu erteilen.

Abgeordnete STADLBAUER (S) setzte sich mit dem Frauenhandel auseinander, der vor allem in den letzten Jahren "erschreckend zugenommen" habe. Der Gewinn aus diesem Verbrechen sei mittlerweile höher als beim Drogenhandel. Der Schutz der betroffenen Frauen und Kinder müsse ein zentrales Anliegen sein, der Opferschutz brauche viel mehr Augenmerk, so Stadlbauer. Daher bräuchten die damit befassten Einrichtungen mehr Unterstützung und auch entsprechende Fördermittel, betonte die Rednerin.

Abgeordneter Dr. WITTMANN (S) unterstrich die Unterstützung seiner Fraktion zu diesem Abkommen, welches einen Schritt in die richtige Richtung darstelle.

Der Staatsvertrag wurde einstimmig genehmigt, ebenso der diesbezügliche Antrag des Justizausschusses.

(Schluss UN-Übereinkommen/Forts. NR)