Parlamentskorrespondenz Nr. 323 vom 05.05.2004

MILITÄRAUSZEICHNUNGEN AUCH FÜR VERTRAGSBEDIENSTETE

Einstimmigkeit bei einem Randthema

Wien (PK) - Differenzen in wichtigen Fragen der Verteidigungspolitik - Stichwort Eurofighter - wurden auch in der Debatte zu einem Thema deutlich, bei dem alle vier Fraktionen einig sind: In Zukunft sollen auch Vertragsbedienstete bei Einheiten des Bundesheeres militärische Auszeichnungen erhalten können, die für Auslandseinsätze vorgesehen sind.

Abgeordneter FREUND (V) erläuterte die Eckpunkte der Novelle zum Militärauszeichnungsgesetz. Grundsätzlich merkte er an, dass Österreich als Mitglied der Europäischen Union auch die Pflicht habe, sich an den sicherheitspolitischen Maßnahmen der EU zu beteiligen. Österreich werde daher künftig 1.500 so genannte KIOP-Soldaten bereit stellen, erklärte Freund.

Abgeordneter Ing. KAIPEL (S) zeigte sich erfreut darüber, dass in dieser Frage Einstimmigkeit erzielt wurde. Es handle sich zwar nur um eine "kleine" Novelle, die aber dazu beitrage, die Motivation der Soldaten zu erhöhen. Kaipel zeigte sich aber grundsätzlich besorgt hinsichtlich der Zukunft des österreichischen Bundesheeres, da Millionen von Euro für Prestigeprojekte verschleudert werden.

Abgeordneter Dr. BÖSCH (F) wies seinen Vorredner darauf hin, dass es heute nicht um die Abfangjäger gehe. Die Novelle stelle lediglich eine technische Ergänzung des Militärauszeichnungsgesetzes dar, der er gerne zustimmen werde.

Da den KIOP-Soldaten in Zukunft eine besondere Bedeutung im österreichischen Bundesheer zukommen werde, müsse es auch möglich sein, dass auch sie militärische Auszeichnungen erhalten, stellte Bundesminister PLATTER (V) fest. Neben den Aufgaben in Österreich kommen auf die Soldaten vermehrt Einsätze im Ausland zu, da "Friedenseinsätze im Ausland zugleich Sicherheitseinsätze in Österreich sind". Bisher haben sich 1.600 Personen für KIOP gemeldet, berichtete Platter, wobei 245 bereits "als KIOP-Soldaten installiert" wurden.

Die vorliegende gesetzliche Anpassung stehe natürlich außer Streit, da  militärische Auszeichnungen die öffentliche Anerkennung für besondere Leistungen von Soldaten ausdrücken, meinte Abgeordneter Ing. KAPELLER (V). Gerade in der heutigen schnelllebigen Zeit, in der Leistungen so leicht in Vergessenheit geraten, seien Ehrenzeichen nicht anachronistisch oder überholt, war der Redner überzeugt.

Abgeordnete STADLBAUER (S) kündigte an, der Novelle zuzustimmen. Es sei nichts dagegen einzuwenden, dass nun auch Vertragsbedienstete Wehrdienstzeichen erhalten sollen. Sie verwahrte sich allerdings dagegen, sexistische Abzeichen zu verwenden, wie dies vor einigen Monaten auf der offiziellen Homepage des Verteidigungsministeriums der Fall war. Dies sei bedauerlicherweise nicht der einzige Fall, der belege, dass Sexismus und Frauendiskriminierung beim Bundesheer noch immer ein Problem darstellen.

Abgeordneter Ing. SCHEUCH (F) sprach von einem sehr positiven Signal, das von der Änderung des Militärauszeichnungsgesetzes ausgehe. Dadurch werde es nun ermöglicht, dass künftig alle Soldaten, die an Auslandseinsätzen teilnehmen, ausgezeichnet werden können.

Auch Abgeordneter MURAUER (V) unterstützte das Gesetzesvorhaben. Bei den Einsätzen im Ausland handle es sich nicht um einen einfachen Dienst, da von den Soldaten eine hohe Interoperabilität und ein hoher Ausbildungsgrad gefordert werde. Derzeit gebe es 12 Einsätze, an der insgesamt etwa 1.000 Soldaten teilnehmen, informierte er.

Seine Fraktion werde dem vorliegenden Gesetz zustimmen, erklärte Abgeordneter LACKNER (S). Allerdings sei es an der Zeit, sich auch einmal mit den "wirklichen Dingen in der Verteidigungspolitik" zu befassen. Er war überzeugt davon, dass es angesichts der vielen Herausforderungen notwendig sei, die Verteidigungspolitik völlig neu zu überdenken.

Es sei natürlich richtig, dass alle Soldaten gleichgestellt werden, meinte Abgeordneter PARNIGONI (S) unter Bezugnahme auf die Novelle zum Militärauszeichnungsgesetz. Sodann ging er auf den Ankauf der  "sündteuren und unnötigen Eurofighter" ein, was von der SPÖ abgelehnt werde. Vielmehr wäre es notwendig gewesen, die Mittel in die Ausrüstung oder die Infrastruktur fließen zu lassen, wo es eklatante Mängel gibt.

Bei der Abstimmung wurde das Gesetz einstimmig angenommen.

(Schluss Militärauszeichnungen/Forts. NR)