Parlamentskorrespondenz Nr. 324 vom 05.05.2004

DREI ANTRÄGE DER OPPOSITION IN ERSTER LESUNG

Wien (PK) - Die drei letzten Punkte der Tagesordnung der Sitzung des Nationalrats bilden drei Anträge - zwei von den Sozialdemokraten, einer von den Grünen -, die in Erster Lesung verhandelt wurden.

S-ANTRAG 364/A AUF ÄNDERUNG DES EINKOMMENSTEUERGESETZES

Abgeordnete Mag. MUTTONEN (S) ist überzeugt davon, dass gute Architektur als wichtiger Teil unserer Gesellschaft und unserer Kultur anerkennt werden müsse. Deshalb sollen positive Rahmenbedingungen für die Förderung einer zeitgenössischen Baukultur geschaffen werden, forderte sie. Dazu gehöre auch, dass junge Architekten und Architektinnen unterstützt werden, um in ihrem Beruf leichter Fuß fassen zu können. Der zur Debatte stehende Antrag sei ein Beitrag dazu, weil damit eine Gleichstellung von Architekten mit Künstlern und Schriftstellern im Einkommenssteuerrecht herbeigeführt werde. Dies sei aber nur ein erster Schritt, weitere Schritten müssten bald folgen, wünschte sich Muttonen.

Abgeordneter STEINDL (V) konnte sich der Argumentation von Muttonen nicht anschließen. Den Schriftstellern und Künstlern werde deshalb ein so genannter Gewinnrücktrag ermöglicht, weil oft längerfristig an einem bestimmten Kunstwerk gearbeitet werde und die Einkünfte erst bei der Verwertung oder bei der Fertigstellung anfallen. Für die freien Berufe im engeren Sinne gebe es diese Verteilungsmöglichkeit nicht, da sich diese Berufsgruppen in ihrer gesamten betrieblichen und beruflichen Tätigkeit von Künstlern unterscheiden. Außerdem dürfe sich Lobbyismus für eine bestimmte Berufsgruppe in der Steuergesetzgebung nicht durchsetzen, betonte er.

Auch Abgeordneter BUCHER (F) sprach sich gegen eine steuerliche Angleichung der Architekten an die Schriftsteller und freischaffenden Künstler aus. Man dürfe auch nicht übersehen, dass es innerhalb der Architekten zwei verschiedene Strömungen gibt; die eine sei technisch orientiert und die andere künstlerisch orientiert. Er tendiere zudem eher in Richtung einer einheitlichen Unternehmensbesteuerung, die ca. bei 25 % angesiedelt ist.

Man sollte durchaus darüber diskutieren, ob verschiedene Berufsgruppen nicht auch unterschiedlich besteuert werden sollten, gab Abgeordnete SBURNY (G) zu bedenken. Architekten befinden sich ihrer Meinung nach - ähnlich wie die Künstler -, vor allem am Anfang der Berufslaufbahn, in einer spezifischen Situation, insbesondere was die Unregelmäßigkeit ihrer Einkünfte betrifft. Allerdings sei es richtig, dass davon nicht nur Architekten betroffen sind.

Abgeordneter Ing. SCHEUCH (F) schloss sich der Meinung seines Kollegen Bucher an. Zum letzten Tagesordnungspunkt merkte er noch an, dass der Abgeordnete Lackner, der mehr Diskussionen über die Verteidigungspolitik gefordert hat, in den letzten acht Jahren nicht ein einziges Mal über dieses Thema im Plenum gesprochen hat.

Der Antrag wurde dem Finanzausschuss zugewiesen.

S-ANTRAG 369/A AUF ÄNDERUNG DES EINKOMMENSTEUERGESETZES

Abgeordneter Mag. HOSCHER (S) skizzierte kurz die Anliegen des Antrages, der vor allem der Förderung des Tourismus als wesentlichen Wirtschaftszweig dient. Der Tourismus sei ein Wachstums- und Hoffnungsbereich, auch in der EU. Deshalb müsse man auf der Steuerseite etwas unternehmen, denn der Tourismus sei derzeit noch ein Hochsteuerbereich. Ein wesentlicher Punkt sei die Erhöhung der Absetzung für Abnutzung von Anschaffungs- und Herstellungskosten im Gast- und Beherbergungsgewerbe auf 4 %. Man wolle mit dem vorliegenden Antrag generell eine breite Diskussion über die steuerliche Belastung dieser Branche anregen. Ein erheblicher Teil der Steuersenkung müsse in die Stärkung des Eigenkapitals fließen, sagte Hoscher, und man müsse auch über die Senkung des Umsatzsteuersatzes reden. Auch die lohnabhängigen Abgaben sind seiner Meinung nach zu hoch, und nötig seien auch Erleichterungen bei der Betriebsnachfolge. Die SPÖ trete für einen sinnvollen Mix ein mit dem Ziel einer substantiellen Entlastung der Branche.

Auch Abgeordneter SCHWEISGUT (V) trat für eine steuerliche Entlastung der Tourismusbranche ein. Man müsse seiner Ansicht nach aber auch in Betracht ziehen, dass sich der Tourismus in den letzten Jahren gut entwickelt habe, dass man neue Trends rechtzeitig erkannt habe, und dass sich die Qualitätsoffensive bezahlt gemacht habe. Die im Antrag erhobene Forderung sei durchaus überlegenswert. Es gebe jedoch auch noch andere dynamische Branchen wie die Telekom. Grundsätzlich hege er Skepsis gegenüber branchenspezifischen Maßnahmen. Eine weitaus breitere Diskussion sei daher erforderlich, sagte Schweisgut. Die ÖVP sei auf alle Fälle zu Diskussionen bereit.

Abgeordneter BUCHER (F) begrüßte zwar die Wünsche von Abgeordnetem Hoscher, gleichzeitig gab er zu bedenken, dass man bei der Realität bleiben müsse. Die Nutzungsdauer sei für die allgemeine Abschreibungsdauer viel zu lang, sagte Bucher. Der Vorschlag sei durchaus vernünftig und man müsse darüber diskutieren. Alles in allem werde aber die Steuerreform eine Entlastung bringen. Die Reduzierung des Mehrwertsteuersatzes in der Schweiz hat laut Bucher nichts gebracht, weshalb er die Senkung der Mehrwertsteuer für kein geeignetes Mittel hält.

Abgeordneter Mag. KOGLER (G) stellte fest, dass man viele Probleme nicht hätte, hätte man statt der Eurofighter eine bessere Typenentscheidung getroffen. Kogler trat dafür ein, über die günstigsten Steuerungsinstrumente zu diskutieren, auch unter dem Blickwinkel auf andere Branchen. Er könne sich aber durchaus eine sachliche Begründung für die Verkürzung der Abschreibung vorstellen. Allgemein schlug Kogler vor, die steuerlichen Investitionsförderungen international zu untersuchen und sprach sich für die Einführung einer vorzeitigen degressiven Abschreibung aus. Dies würde er persönlich der Senkung der KÖST vorziehen. Jedenfalls sei der Antrag geeignet, weiter nachzudenken.

Der Antrag wurde dem Finanzausschuss zugewiesen.

G-ANTRAG 375/A AUF ÄNDERUNG DES PFLANZENSCHUTZMITTELGESETZES

Abgeordneter DI Dr. PIRKLHUBER (G) wies auf die Aktualität und Sensibilität des Themas hin. Ziel des Antrages sei es, Paragraph 12 Abs. 10 des Pflanzenschutzmittelgesetzes ersatzlos zu streichen, da dies zu einer völligen Liberalisierung führen würde. Durch die Gleichstellungsverordnung belasteten derzeit Holländische Pestizide die österreichische Landwirtschaft, zumal auf einmal ca. 800 Pestizide zugelassen worden seien. Pestizide ohne Risikoanalyse zuzulassen, wie dies jetzt in Österreich der Fall sei, sei einmalig in Europa, kritisierte Pirklhuber. Das sei eine unverantwortliche Nivellierung nach unten und füge dem "Feinkostladen Österreich" großen Schaden zu. Kontrolle im Pestizidbereich werde durch diese Strategie unmöglich gemacht. Der Minister habe das "Pestizid-Chaos" in einigen Anfragen zugeben müssen. Kurzfristig sei es sogar zur Zulassung verbotener Pestizide gekommen. Es gebe keine deutschsprachigen Dokumente, so der Redner weiter, und die Bauern und Bäuerinnen sowie die KonsumentInnen könnten sich nicht ausreichend informieren.

Abgeordneter PRASSL (V) argumentierte, dass sich die Landwirte im Rahmen der ÖPUL sehr wohl einer strengen Kontrolle unterziehen müssten. Er verteidigte die Gleichstellungsverordnung und meinte, dass man mit der Liberalisierung einen richtigen Schritt zur europäischen Harmonisierung gemacht habe.

Als unglaublich bezeichnete Abgeordneter Mag. MAIER (S), die Liberalisierung von Pflanzenschutzmitteln als richtigen Weg zu beschreiben. Er kritisierte auch, dass es keine Risikoanalysen durch die ARGES gegeben habe, was insbesondere bei der Babynahrung unverantwortbar sei. Die SPÖ sehe die Probleme genauso wie die Grünen und werde daher den vorliegenden Antrag unterstützen. Österreich habe große Defizite bei den Direktimporten von Pflanzenschutzmitteln, sagte Maier. Man sollte daher grundsätzlich darüber diskutieren, wie man die Lebensmittelsicherheit in Österreich erhöhen könne, und dabei gehe es nicht nur um Pflanzenschutzmittel. Vielmehr gebe es eine zu große Kompetenzzersplitterung. Pflanzenschutzmittel müssten nicht nur bei der Zulassung geprüft werden, sondern auch beim Inverkehrbringen. Noch nie sei die Anwendung von Pflanzenschutzmitteln auf Feldern kontrolliert worden, kritisierte Maier und forderte mehr Transparenz und mehr Lebensmittelsicherheit.

Abgeordneter WITTAUER (F) entgegnete, dass gerade Österreich im Lebensmittelbereich höchste Standards vorschreibe. In Österreich gehe der Trend beim Pestizideinsatz deutlich nach unten. Kein Bauer setze aus Jux und Tollerei teure Pestizide ein. Auch Wittauer bezeichnete die Harmonisierung als einen wichtigen Schritt und stellte aus seiner Sicht fest, dass die Risikoüberprüfung auf europäischer Ebene zu erfolgen habe und nicht nur auf österreichischer. Wittauer würdigte in diesem Zusammenhang die Arbeit des Europaabgeordneten Kronberger.

Abgeordneter Ing. SCHULTES (V) stellte in einer tatsächlichen Berichtigung gegenüber Abgeordnetem Maier fest, dass der Einsatz von Pflanzenschutzmittel sehr wohl geprüft werde.

Abgeordnete REST-HINTERSEER (G) kritisierte, dass das Ministerium nicht wisse, welche Pestizide zugelassen seien, da es in einer Anfrage lediglich auf eine niederländische Homepage hingewiesen habe. Bei den 800 Pestiziden, die ohne Kontrolle zugelassen worden sind, handle es sich um einen umweltpolitischen und landwirtschaftspolitischen Skandal. Mit der derzeitigen Regelung gehe man wieder in die landwirtschaftspolitische Steinzeit zurück, so Rest-Hinterseer.

Der Antrag wurde dem Landwirtschaftsausschuss zugewiesen.

Abschließend wurde Mag. Mainoni (F) zum Ersatzmitglied der Parlamentarischen Versammlung des Europarates gewählt. (Schluss)