Parlamentskorrespondenz Nr. 331 vom 06.05.2004

DIE RESTLICHEN TAGESORDNUNGSPUNKTE

Produktpirateriegesetz passiert den Nationalrat

Wien (PK) - Im Rahmen der Debatte über das Produktpirateriegesetz erklärte S-Abgeordneter Mag. MAIER, die sozialdemokratischen Abgeordneten hätten gerne diesem Gesetzentwurf zugestimmt. Die Voraussetzung dafür wäre aber gewesen, dass die Vertreter der Regierungsfraktionen einen diesbezüglichen Entschließungsantrag der SPÖ angenommen hätten, dies war jedoch bedauerlicherweise nicht der Fall. Nach Ansicht von Maier bestehe nämlich die Gefahr, dass die Patente und Markenrechte von ihren Inhabern missbräuchlich verwendet werden. Heute werde nur über ein Vollzugsgesetz für die Zollbehörden abgestimmt, die Hauptprobleme liegen aber im Patentrecht, im Markenschutzrecht und im Sortenrecht, gab der SP-Mandatar zu bedenken. Schließlich brachte er noch einen Entschließungsantrag betreffend Vorlage eines jährlichen Berichts über die Vollziehung des Produktpirateriegesetzes ein.

Abgeordneter Dr. MAIER (V) wies nochmals darauf hin, dass es sich beim vorliegenden Entwurf um ein Vollzugsgesetz für das Zollrecht handelt, wobei eine EU-Verordnung umgesetzt werde. Die von Maier angesprochenen Probleme seien besser im Patentrecht, im Urheberrecht, im Markenschutzrecht oder im Konsumentenschutzrecht aufgehoben.

Abgeordnete REST-HINTERSEER (G) kam auf das Abkommen über handelsbezogene Aspekte der Rechte des geistigen Eigentums (TRIPS), das Teil der WTO-Verträge ist, zu sprechen. Dabei handle es sich um einen der umstrittensten internationalen Verträge der letzten Jahre, gab die Rednerin zu bedenken. Im TRIPS ist z.B. festgelegt, dass nicht nur die Verfahrenstechniken, sondern auch das Erzeugnis selbst mittels eines so genannten Sachpatents geschützt wird, was vor allem von großen nordamerikanischen Konzernen ausgenutzt werde. Rest-Hinterseer befürchtete, dass aufgrund derartiger gesetzlicher Anpassungen das TRIPS-Abkommen der WTO durch die Hintertür in die österreichische Rechtsordnung implementiert wird.

Mit dem Gesetz werde eine EU-Verordnung umgesetzt, die das Vorgehen der Zollbehörde in Zusammenhang mit Waren regelt, die in Verdacht stehen, bestimmte Rechte des geistigen Eigentums zu verletzen, erläuterte Abgeordneter BUCHER (F). Das Produktpirateriegesetz sei eine geeignete legistische Regelung um die zunehmenden Verstöße im Bereich der organisierten Kriminalität zu entschärfen, war er überzeugt. Wichtig sei auch, dass Reisende in Zukunft bis zu einem Betrag von 175 € ausgenommen sind.

Das Produktpirateriegesetz wurde mehrheitlich angenommen. Der S-Entschließungsantrag fand keine Mehrheit.

Die beiden nächsten Tagesordnungspunkte betrafen Berichte des Immunitätsausschusses:

Auf Antrag des Immunitätsausschusses wurde einer behördlichen Verfolgung des Abgeordneten Dr. Christoph Matznetter (S) nicht zugestimmt.

Auf Antrag des Immunitätsausschusses wurde auch einer behördlichen Verfolgung des Abgeordneten Dietmar Keck (S) nicht zugestimmt.

Der letzte Punkt der Agenda betraf die Wahl eines Schriftführers/einer Schriftführerin.

Der Vorschlag, V-Abgeordnete Dr. Fekter zur Schriftführerin zu wählen, wurde einstimmig angenommen.

KURZE DEBATTE ÜBER EINSETZUNG EINES UNTERSUCHUNGSAUSSCHUSSES BETREFFEND KAMPFFLUGZEUGE

Abgeordneter Dr. KRÄUTER (S) setzte sich sehr kritisch mit dem Kauf der Eurofighter auseinander. So wurde u.a. vom Bundeskanzler vor den Wahlen angekündigt, dass kein Cent dafür aus dem Budget komme, sondern dass eine Wirtschaftsplattform die Abfangjäger bezahlen wird. Eine derartige Plattform sei aber weit und breit nicht in Sicht, zeigte Kräuter auf. Sogar Wirtschaftsminister Bartenstein habe schon eingestanden, dass eine derartige Konstruktion nicht vorgesehen ist.

Abgeordneter SCHÖLS (V) sagte, die Bevölkerung sei an einer seriösen Politik interessiert, und dem entspreche das Agieren der Opposition nicht. Es gebe zwei Berichte des Rechnungshofes, die besagten, dass es hier keine Ansatzpunkte für einen Untersuchungsausschuss gebe, auch die Justiz habe eine entsprechende Anzeige zurückgelegt, es sei also nicht verwunderlich, dass seine Fraktion diesen Antrag ablehnen werde.

Abgeordneter Mag. GASSNER (S) meinte hingegen, der Rechnungshof sei zu einem differenzierten Schluss gekommen. Hier sei sehr wohl einiges untersuchungswürdig, zumal der Rechnungshof sich nur mit einer Variante befasst habe, die noch von 24 Flugzeugen ausgegangen sei. Die nun in Aussicht genommenen 18 Flugzeuge und die damit verbundenen Modalitäten seien jedoch noch nicht entsprechend untersucht worden, weshalb ein Untersuchungsausschuss nötig sei.

Abgeordneter Dr. BÖSCH (F) erklärte, die Oppositionsredner hätten keine neuen Argumente für einen solchen Ausschuss vorgebracht, der Rechnungshof habe in dieser Sache bereits zwei Berichte vorgelegt, ein dritter sei in Vorbereitung, und das sei für seine Fraktion ausreichend.

Abgeordneter Mag. KOGLER (G) beklagte die "beharrliche Verweigerung" der Regierungsfraktionen, zeigte sich aber zuversichtlich, dass diese Strategie nicht verfangen werde. Es seien hier etliche Fragen untersuchenswert, weshalb dieser Ausschuss unumgänglich sei.

Der Antrag wurde mehrheitlich abgelehnt.

Im Anschluss daran fand eine weitere (60.) Sitzung des Nationalrates statt, die geschäftsordnungsmäßigen Mitteilungen und Zuweisungen diente. (Schluss)