Parlamentskorrespondenz Nr. 339 vom 11.05.2004

DISKUSSION ÜBER VERKAUF VON BUNDESWOHNUNGEN IM BAUTENAUSSCHUSS

Opposition beklagt Benachteiligung der Mieter

Wien (PK) - Die heutige Sitzung des Bautenausschusses, in der zwei Oppositionsanträge betreffend klare Regelungen über Zu- und Abschläge bei Richtwertmieten sowie betreffend vorrangigen Verkauf der BIG-Wohnungen und Bundeswohnungen an Mieter im Mittelpunkt der Verhandlungen standen, begann mit einer Aussprache über aktuelle Fragen aus dem Arbeitsbereich des Ausschusses. Bundesminister Martin Bartenstein stand den Mitgliedern des Bautenausschusses dabei Rede und Antwort. Während die Opposition Kritik daran übte, dass die Interessen der Mieter beim Verkauf der Bundeswohnungen nicht ausreichend berücksichtigt wurden, sprachen die Vertreter der Regierungsfraktionen von einer gesetzeskonformen Vorgangsweise.

Abgeordnete Gabriela Moser (G) sprach zunächst den Verkauf der bundeseigenen Wohnbaugenossenschaften an und erkundigte sich nach dem aktuellen Stand der Dinge. Sie wies darauf hin, dass beim ehemaligen Handelsgericht in der Riemergasse Leerstands- und Transferkosten in der Höhe von 2,1 Mill. € entstanden sind, nur weil das Justizministerium die Räumlichkeiten wechseln wollte. Zudem thematisierte sie das geplante Gebäudebewirtschaftungsgesetz und die ihrer Ansicht nach erforderliche Ökologisierung der Miet- und Wohnrechtsgesetze. Abgeordnete Ruth Becher (S) wollte vom Bundesminister wissen, weshalb er im Zusammenhang mit dem Gebäudebewirtschaftungsgesetz externe Berater beauftragt habe und wie hoch die diesbezüglichen Kosten gewesen seien. Abgeordneter Johann Maier (S) fragte, ob eine Änderung des WGG geplant sei und ob es stimme, dass durch einen Initiativantrag im Hohen Haus das MRG novelliert werden solle. Zudem erkundigte er sich, ob bei der beabsichtigten Veräußerung einiger Liegenschaften in zentraler Lage ein Makler beauftragt worden sei. Abgeordneter Wolfgang Großruck (V) meinte, beim MRG gebe es Änderungsbedarf, und ob dieser im Wege einer Regierungsvorlage oder durch einen Initiativantrag der Regierungsfraktionen in die Wege geleitet werde, sei vor diesem Hintergrund zweitrangig. Vom Bundesminister wollte Großruck Informationen bezüglich des von der EU intendierten Energieausweises für Gebäude. Abgeordneter Walter Tancsits (V) war der Auffassung, dass das Auslaufen des alten Hausbesorgergesetzes sehr positive und preisdämpfende Effekte gehabt habe. "Bedrohlichen Bestrebungen", diese Regelung wieder einzuführen, sollte daher entgegengetreten werden. Abgeordnete Doris Bures (S) erkundigte sich danach, welche Position der Minister Bartenstein bezüglich der Wohnbauförderung einnehme, über deren Reduktion in letzter Zeit diskutiert wurde.

Abgeordneter Matthias Ellmauer (V) ersuchte um Informationen bezüglich des Bundeshochbaus, Abgeordneter Robert Rada (S) stufte die Kosten für die Beratungstätigkeit als zu hoch ein und verwies auf die jüngst verlautbarte Rechnungshofkritik in Sachen Beraterhonorare. Moser und Becher griffen das Thema Energieausweis auf und drängten bei dieser Gelegenheit auf eine möglichst einheitliche Regelung, was auch, so Moser, bei der Bauordnung angestrebt werden sollte. Abgeordnete Christine Muttonen (S) kam auf die Zukunft des ehemaligen Gerichtsgebäudes in der Riemergasse zu sprechen, während Abgeordnete Doris Bures (S) darauf hinwies, dass der Entwurf zu einem Gebäudebewirtschaftungsgesetz auf massive Kritik seitens der Experten gestoßen sei, weil dieser keine Vereinfachung und keine Harmonisierung mit sich bringe. Zu diesem Thema äußerte sich weiters der Abgeordnete Karl Dobnigg (S).

Bundesminister Bartenstein erklärte eingangs, es sei seitens seines Ressorts keine WGG-Änderung geplant. Die Gebäudebewirtschaftung ressortiere beim Justizministerium, er teile aber den Wunsch nach einer Harmonisierung der Gesetzesmaterie. Bis Ende Mai solle es dazu eine eigene Studie geben, deren Resultate in die Arbeit einer eigenen Arbeitsgruppe im Justizministerium einfließen sollen. Man habe sich diesbezüglich an die entsprechenden Experten gewandt, die Kosten hiefür beliefen sich auf 38.000 Euro.

Der Minister meinte weiters, eine Ökologisierung sei prinzipiell begrüßenswert, man werde derartiges in der kommenden Arbeit auch anstreben. Der von der EU geplante Energieausweis sei wichtig und gut, er soll im Januar 2006 starten und für neue Gebäude sowie für alte, die zum Verkauf stehen, gelten. In der Tat wäre es sinnvoll, die diesbezüglichen Regelungen so weit wie möglich einheitlich zu gestalten. Dieser Mosaikstein sei fraglos ein Schritt in die richtige Richtung und auch im Sinne einer ökologischen Althaussanierung.

Hinsichtlich einer MRG-Änderung sagte Bartenstein, wenn das Parlament eine solche Novelle anstrebe, dann werde er selbstverständlich die Hoheit des Parlaments anerkennen. Zu der Anfrage des Abgeordneten Maier erklärte Bartenstein, der Finanzminister möchte durch die Veräußerung einiger Gebäude in bester Lage einen Erlös erzielen, mit dem er das Winterpalais des Prinzen Eugen sanieren kann, damit die Mitarbeiter dort perfekte Arbeitsbedingungen vorfinden könnten. Es sei kein Makler mit dieser Veräußerung betraut worden, weshalb auch keine Provision zu erwarten stehe.

Sein Ressort habe eine Basisbauordnung erstellt, doch obliege es den einzelnen Ländern, diese auch entsprechend zu übernehmen. Hier müsse man darauf Bedacht nehmen, dass die Länder gemäß dem Föderalismus in der Landeslegistik ihre eigenen Regeln machen können. Bezüglich des Hochbaus meinte der Minister, hier gebe es eine leichte Steigerung, zudem habe man nennenswerte Investitionen bei wichtigen Kulturbauten vorgenommen. Konkret nannten der Minister Arbeiten an der Albertina, am Haus-, Hof- und Staatsarchiv, in Schönbrunn, am Palais Palffy und am Schönbrunner Zoo. Hinsichtlich der Riemergasse würden drei Verwertungsoptionen geprüft, konkret stünden ein Hotel, Wohnungen sowie Büros zur Diskussion, so das Regierungsmitglied. Bartenstein ging sodann noch auf eine Frage hinsichtlich des Safariparks in Gänserndorf ein; - er sehe in diesem Fall keine direkte oder indirekte Bundeszuständigkeit. Abgeordneter Heribert Donnerbauer (V) teilte in diesem Zusammenhang noch mit, dass die niederösterreichische Landesregierung heute beschlossen habe, den Safaripark Gänserndorf mit 400.000 € zu unterstützen. Zur Wortmeldung der Abgeordneten Bures merkte Bartenstein an, dass für Verhandlungen über die Wohnbauförderung im Rahmen des Finanzausgleiches nicht er, sondern der Finanzminister zuständig sei.

Auch der Vertreter der BIG, Christoph Stadlhuber, informierte dann Abgeordnete Moser darüber, wie es mit dem ehemaligen Handelsgericht in der Riemergasse weitergeht. Da es zunächst keinen Bundesnutzer gab, der an dem Gebäude interessiert war, habe man eine Studie bei der TU Wien in Auftrag gegeben, in der eine mögliche privatwirtschaftliche Nutzung und verschiedene Nutzungsarten geprüft werden sollten. Grundsätzlich gebe es drei Nutzungsmöglichkeiten (Umbau in ein Hotel, Wohnungen oder Büros), wobei man derzeit mit 16 Interessenten verhandle. Er erwarte sich einen Abschluss der Verkaufsgespräche noch vor dem Sommer, erklärte der BIG-Geschäftsführer.

DISKUSSION ÜBER VERÄUSSERUNG VON BUNDESLIEGENSCHAFTEN AN MIETER

Den Rechnungshofbericht zum Verkauf von Wohnungen der Bundeswohnbaugesellschaft sowie die Vorgangsweise beim Verkauf der bundeseigenen Wohnungen nahmen die Abgeordneten der SPÖ zum Anlass, einen Entschließungsantrag einzubringen, der schließlich einstimmig vertagt wurde.

Darin wird der Bundesminister für Wirtschaft und Arbeit aufgefordert, eine Novelle zum Bundesimmobiliengesetz vorzulegen, die eine Anbotspflicht an die einzelnen WohnungsmieterInnen vor Veräußerung einer Liegenschaft vorsieht. Der angebotene Kaufpreis soll auf Grund des einheitlichen Verkehrswerts nach dem Liegenschaftsbewertungs-Gesetz ermittelt werden, sodass die MieterInnen dritten ErwerberInnen gleichgestellt sind. Eine Novelle zum Bundesgesetz betreffend Verwertung der Bundeswohnbaugesellschaften soll den Anspruch der einzelnen WohnungsmieterInnen auf vorrangigen Verkauf sicherstellen. Als Kaufpreis sei der einheitliche Verkaufspreis nach dem Liegenschaftsbewertungsgesetz anzubieten. (230/A[E])

Die Abgeordneten der Sozialdemokraten wiesen darauf hin, dass der ursprünglichen Intention, die Mieter zu Eigentümern zu machen, nicht entsprochen wurde. Dies sei eine Ignoranz gegenüber dem Gesetzgeber, bemängelte Abgeordneter Johann Maier. Er wies darauf hin, dass von 1994 bis 2000 über 500 Wohnungen verkauft wurden, von 2000 bis 2003 aber nur knapp 20, obwohl es eine gesetzliche Regelung gab, vorrangig an die Mieter zu verkaufen. Auch G-Abgeordnete Gabriela Moser (G) machte ebenso wie Abgeordnete Doris Bures (S) darauf aufmerksam, dass der Rechnungshofpräsident in dieser Frage eine andere Meinung als das Ministerium vertrete. Fiedler habe im Rechnungshofausschuss nämlich festgestellt, dass es zu keinem vorrangigen Verkauf an die Mieter gekommen sei und dass die Wohnungen zu einem höheren Preis als an Dritte angeboten wurden.

Vorrangig heiße für ihn, meinte Abgeordneter Walter Tancsits (V), dass man zuerst die Mieter frage und dann andere Interessenten suche, wenn man den Verkauf nicht völlig verhindern wolle. Er glaube, dass dieses Projekt gut auf Schiene sei und man solle einmal das Endergebnis abwarten, schlug er vor.

BIG-Geschäftsführer Hartwig Chromy entgegnete Abgeordnetem Maier, dass die Tochtergesellschaft auch nach dem Jahr 2000 148 Wohnungen verkauft habe. Die "BIG-Mutter" konnte deshalb noch nicht so viele Wohnungen veräußern, da zunächst der Bestand der Liegenschaften geordnet werden musste. Er gab noch zu bedenken, dass es sich bei den Wohnungen um unbelastete Objekte handle, für die zum Teil sehr niedrige Mieten bezahlt werden. Man habe unzählige Gespräche geführt und Versammlungen abgehalten, um die Mieter zu informieren, führte er weiter aus. Allerdings ging es auch darum, wirtschaftliche Gesichtspunkte nicht aus den Augen zu verlieren. Es wurde daher festgelegt, dass mindestens 40 % der Mieter eines Objektes ihre Wohnung kaufen müssen; in vielen Fällen sei man aber auch unter diesem Wert geblieben.

Bundesminister Martin Bartenstein betonte nochmals, dass er der Auffassung sei, dass bei der Veräußerung der Bundeswohnungen gesetzeskonform vorgegangen wurde. Als Basis könne nur der Ertragswert herangezogen werden, argumentierte er, da sonst der Spekulation Tür und Tor geöffnet werde. Es sei allerdings richtig, dass der Rechnungshofpräsident eine unterschiedliche Meinung vertrete als das Ministerium, räumte er ein.

GRÜNE FORDERN KLARE REGELUNGEN BEZÜGLICH ZU- UND ABSCHLÄGE BEI MIETEN

"Aktuelle Studien über die Höhe von Altbau-Mietzinsen bestätigen, dass es de facto keinen Unterschied mehr zwischen - an sich begrenzten - Richtwertmieten und frei vereinbarten Mieten gibt". So argumentieren die Grünen in ihrem Entschließungsantrag betreffend Novellierung der Wohnungsgesetzgebung. Sie fordern darin die Verpflichtung, die Art und Höhe der Zu- und Abschläge zum Richtwert im Mietvertrag genau anzugeben. Die Art der Zu- und Abschläge und deren Höhe sollte gesetzlich klar festgelegt und begrenzt werden, meinen die G-Mandatare. - Auch dieser Antrag wurde einstimmig vertagt, da für diese Materie das Justizressort zuständig ist (63/A[E]).

(Schluss)