Parlamentskorrespondenz Nr. 391 vom 26.05.2004

NATIONALRAT BESCHLIESST WISSENSCHAFTSABKOMMEN MIT DER UKRAINE

Wien (PK) - Ein Abkommen mit der Ukraine, das der Nationalrat in den Abendstunden debattierte und mit der Zustimmung aller Fraktionen beschloss, dient der systematischen Intensivierung der wissenschaftlich-technischen Zusammenarbeit.

Abgeordneter KURZBAUER (V) erläuterte die Vorgeschichte des Abkommens. Ziel des Vertrages sei die Förderung der Internationalisierung des Wissenschaftsbereiches durch die Finanzierung der Mobilitätskosten von bilateralen Forschungskooperationen. Der Kostenaufwand werde auf ca. 90.000 € pro Jahr geschätzt.

Abgeordneter DDr. NIEDERWIESER (S) kündigte zunächst die Zustimmung seiner Fraktion an. Mit so einem Abkommen alleine sei es aber nicht getan, gab er zu bedenken, da noch weitere Fragen gelöst werden müssen. Als Beispiele nannte er die Neugestaltung im Bereich der Sozialversicherung, der Steuern, des Arbeitsrechts, des Fremdenrechts, des Gewerbsrechts etc., um wirklich Wissenschaftskooperationen durchführen zu können.

Auch die Freiheitlichen begrüßen ein derartiges Abkommen, konstatierte Abgeordnete Dr. BLECKMANN (F), weil damit die wissenschaftliche Zusammenarbeit auch mit Ländern, die außerhalb der EU liegen, gestärkt werde. Gerade heute sei ein weiterer wichtiger Schritt gesetzt worden, berichtete sie, denn die Strukturreform für Forschung habe den Ministerrat passiert.

Er werde dem Abkommen mit der Ukraine gerne zustimmen, erklärte Abgeordneter Dr. GRÜNEWALD (G), auch wenn die Behandlung des Themas zu so später Stunde die Bedeutung der Wissenschaft nicht gerade herausstreicht. Dies sei aber der einzige Tagesordnungspunkt des Wissenschaftsausschusses, der das Licht der Welt erblickt habe, weil die Regierungsparteien jeden Vorschlag der Opposition von vornherein ablehnen, bedauerte er.

Bundesministerin GEHRER ging auf eine Wortmeldung des Abgeordneten Niederwieser ein. Toleranz müsse von beiden Seiten geübt werden, gab sie zu bedenken, und dies solle man sich sehr zu Herzen nehmen. Sodann befasste sie sich mit dem Abkommen mit der Ukraine. Es gebe schon zahlreiche bilaterale Kontakte, so wurden u.a. Schulklassen aus Odessa eingeladen, die eine Tourismusausbildung bekommen. Außerdem werde auf Universitätsebene, im Know-how-Transfer und im Bereich der Lehrerausbildung zusammengearbeitet, erläuterte sie. Österreich unterstütze auch die Ukraine, Mitglied des Bologna-Prozesses zu werden. Überdies werde Österreich gemeinsam mit der Ukraine Forschungsprojekte auf EU-Ebene beantragen.

Das Abkommen mit der Ukraine spiegle die ständigen Bemühungen wieder, gute Kontakte mit dem osteuropäischen Raum aufzubauen, meinte Abgeordneter Dr. BRADER (V). Damit werde nicht nur die Annäherung der Ukraine an Europa unterstützt, sondern es werden auch optimale Bedingungen für die Wissenschaft und Forschung geschaffen.

Abgeordnete WALTHER (S) begrüßte das Abkommen mit der Ukraine. Sie erwarte sich dadurch viele positive Konsequenzen für die Forscher, aber auch für die Studenten in beiden Ländern.

Abgeordnete FELZMANN (V) bezeichnete den vorliegenden Vertrag als Meilenstein in der wissenschaftlichen Zusammenarbeit mit der Ukraine, das flächenmäßig das größte europäische Land darstellt. Im konkreten geht es bei den Projekten um Themen wie z.B. neue thermo-elektrische Materialien, Interethik und Migrationsgeschichte sowie Untersuchungen an literarischen Werken.

Abgeordneter Dr. RADA (S) bezweifelte, dass unter der schwarz-blauen Regierung die Forschungsquote so enorm angestiegen ist. Bis dato gebe es aber nur Prognosen, denn in der Realität könne man die Steigerungen absolut nicht nachweisen. Außerdem schloss er sich der Kritik von Grünewald an, nämlich dass im Ausschuss vieles enderledigt wird und dass in der Öffentlichkeit kaum mehr über die Wissenschaftspolitik diskutiert werde.

Die Ukraine unternehme seit ihrer Unabhängigkeit große Anstrengungen zur Verbesserung der Situation im Land, sagte Abgeordneter DI HÜTL (V). Nachdem es nun schon eine jahrelange Zusammenarbeit zwischen Österreich und der Ukraine auf dem Gebiet der Wissenschaft, der Bildung und der Kultur gibt, konnte nun wichtiges Abkommen abgeschlossen werden.

Das Abkommen diene der weiteren Verbesserung der Zusammenarbeit zwischen der Ukraine und Österreich und regle die finanzielle Unterstützung gemeinsam durchgeführter Projekte, erklärte Abgeordnete WOLFMAYR (V). In erster Linie gehe es dabei um den Ersatz der Mobilitätskosten. Besonders hob sie hervor, dass auch der Schutz des geistigen Eigentums geregelt wurde.

Abgeordnete FUHRMANN (V) stellte grundsätzlich fest, dass die Auslandserfahrungen von Studenten nicht in die Kategorie Privatvergnügen fallen, sondern als eine notwendige Qualifikation für den Beruf angesehen werden. Man sollte es den jungen Menschen daher erleichtern, dass Prüfungen und Abschlüsse gegenseitig anerkannt werden.

Der Antrag, dem Staatsvertrag die Genehmigung zu erteilen, wurde einstimmig angenommen.

(Schluss Wissenschaftsabkommen/Forts. NR)