Parlamentskorrespondenz Nr. 392 vom 26.05.2004

SCHULDEBATTE IM NATIONALRAT

Keine Änderung bei Verhaltensvereinbarungen

Wien (PK) - Vorlagen aus dem Unterrichtsausschuss - die Änderung des Landeslehrer-Dienstrechtsgesetzes und des Schulunterrichtsgesetzes sowie ein Antrag der Grünen betreffend Sofortmaßnahmen gegen LehrerInnenwechsel während des Schuljahrs - standen am Schluss der Tagesordnung der 62. Sitzung des Nationalrats.

Die SPÖ werde dem Landeslehrer-Dienstrechtsgesetz zustimmen, kündigte Abgeordneter DDr. NIEDERWIESER (S) an. Was das Schulunterrichtsgesetz angeht, so beklagte der S-Mandatar, dass in dieser Frage nicht mit den Betroffenen geredet wurde. Das ist nicht die Partnerschaft, die wir uns vorstellen, unterstrich Niederwieser.

Es sei sehr bedauerlich, dass die Sozialdemokraten in der Bildungspolitik oft eine Fundamentalposition beziehen, weshalb nur sehr wenige Schulgesetze beschlossen werden können, erklärte Abgeordneter AMON (V). Dadurch werden sinnvolle Verbesserungen im Sinne der Jugendlichen verhindert.

Abgeordneter FAUL (S) machte sich Sorgen um den Fortbestand der kleinen Landschulen, denen Mindestschülerzahlen aufgezwungen und der "Geldhahn abgedreht" wurde. Generell beklagte er, dass sich Ministerin Gehrer gänzlich von den Problemen der Landeslehrer freisprechen wolle.

Beim Landeslehrer-Dienstrechtsgesetz handle es sich u.a. um eine Umsetzung von EU-Vorgaben, erläuterte Abgeordnete ROSSMANN (F). Sie begrüße es, dass - in der Privatwirtschaft selbstverständliche - Schutzvorschriften nun auch im Schulbereich Eingang finden. Man dürfe aber auch nicht verschweigen, dass dadurch die Länder mit Kosten belastet werden.

Sie sei immer wieder erstaunt darüber, dass von den Abgeordneten der SPÖ Autonomie und Selbständigkeit nicht besonders geschätzt werden, urteilte Bundesministerin GEHRER. Es werde sicher "niemanden etwas aufs Auge gedrückt", da die Länder mit dem Finanzminister verhandeln und die Schülerzahlen festlegen. Was die kleinen Landschulen betrifft, so sei sie Garant dafür, dass die Standorte selbständig erhalten bleiben.

Abgeordneter DDr. NIEDERWIESER (S) stellte in einer tatsächlichen Berichtigung fest, dass der Vorsitzende der SPÖ niemals die Zusammenlegung von Schulen vorgeschlagen hat.

Abgeordnete WALTHER (S) machte darauf aufmerksam, dass das Landeslehrer-Dienstrechtsgesetz an die Erfordernisse des Gemeinschaftsrechts angeglichen wird. Dies sei sehr zu begrüßen, da es nunmehr auch  Dienstnehmerschutzbestimmungen beinhaltet.

Abgeordneter BROSZ (G) schloss sich den Ausführungen seiner Vorrednerin an; auch die Grünen werden den neuen Schutzbestimmungen die Zustimmung erteilen. Was die Verhaltensvereinbarungen angeht, so gebe es seiner Einschätzung nach hauptsächlich Probleme in den Hauptschulen. Es sei eine berechtigte Forderung, dass es die Schülermitbestimmung auch in den Hauptschulen geben muss. Sodann brachte er einen V-F-G-Entschließungsantrag ein, in dem die Bundesministerin für Bildung, Wissenschaft und Kultur ersucht wird, die Schulaufsicht zu beauftragen, bereits bestehende Verhaltensvereinbarungen verstärkt auf deren Praktikabilität zu prüfen.

Abgeordneter Dr. RADA (S) erklärte, seine Fraktion werde nicht für die von der Regierung geplanten Regelung zu Verhaltensvereinbarungen stimmen, weil hinsichtlich ihrer vorgebrachten Kritik nichts Wesentliches korrigiert worden sei. Sodann übte Rada Kritik an der mangelnden Umsetzung der EU-Richtlinie zum Dienstnehmerschutz für Landeslehrer und brachte einen entsprechenden Entschließungsantrag ein.

Abgeordnete FUHRMANN (V) brachte einen V-F-Abänderungsantrag betreffend redaktioneller Änderungen beim Landesvertragslehrergesetz ein und votierte sodann für mehr Demokratie in der Schule, dabei für die Annahme der von der Regierung geplanten diesbezüglichen Maßnahmen plädierend.

Abgeordnete Mag. MUTTONEN (S) begründete die Ablehnung der geplanten Regelung zu den Verhaltensvereinbarungen mit dem Willen, der Jugend hier entsprechenden Stellenwert innerhalb der Schulpartnerschaft einräumen zu wollen, weshalb man dafür eintrete, neue, wirklich partizipative Modelle zu erarbeiten.

Abgeordnete SBURNY (G) sprach sich ebenfalls für mehr Mitbestimmung der Schülerschaft bei den Verhaltensvereinbarungen aus. Weiters trat sie für die Beibehaltung der Landschulen ein und meinte, dieser Weg sollte generell im Bereich der ländlichen Infrastruktur gegangen werden.

Abgeordneter RIEPL (S) ging auf die Dienstnehmerschutzbestimmungen im entsprechenden Gesetz im Lichte der Situation an Berufschulen ein, dabei bemängelnd, dass sich dieser nicht auch auf die Klassenräume, die Labors und die Werkstätten erstrecke. Dies sollte entsprechend adaptiert werden, forderte Riepl.

Abgeordneter PRINZ (V) meinte, es gehe um die Übernahme entsprechender EU-Richtlinien. Man werde eigene Sicherheitsbeauftragte installieren, und diese würden vor Ort die nötigen Maßnahmen initiieren. Sodann plädierte auch Prinz für den Erhalt der kleinen Landschulen.

Abgeordneter Dr. BRADER (V) setzte sich gleichfalls mit den Sicherheitsfachkräften im Zusammenhang mit der geplanten Änderung des Landeslehrerdienstrechts auseinander und begrüßte die geplanten Regelungen zu den Verhaltensvereinbarungen im Sinne von mehr Schulpartnerschaft.

Abgeordnete FELZMANN (V) schloss an ihren Vorredner an und ging ebenfalls auf die Sicherheitsfachkräfte ein.

Abgeordnete FRANZ (V) befasste sich mit den Verhaltensvereinbarungen und kritisierte die Haltung der Sozialdemokraten in dieser Frage. Sie votierte für mehr Schulpartnerschaft, und dem dienten die geplanten Regelungen.

Abgeordnete Dr. WOLFMAYR (V) erläuterte den Inhalt der vorliegenden Novelle und trat für ihre Annahme ein, habe man es doch mit einer sinnvollen Verbesserung der gegenwärtigen Situation zu tun.

Abgeordneter GROSSRUCK (V) übte Kritik an der Position der Sozialdemokraten und setzte sich gleichfalls für die Annahme der in Rede stehenden Novellen ein.

Abgeordnete SCHASCHING (S) begründete nochmals die Haltung ihrer Fraktion und beklagte die Politik der Bundesregierung. Man sollte sich an den Bildungsweltmeistern orientieren und Schuldemokratie ernst nehmen, so Schasching.

Die Vorlage wurde in der Form des vorliegenden V-F-Abänderungsantrages einstimmig angenommen. Der S-Entschließungsantrag verfiel der Ablehnung. Keine Zweidrittelmehrheit fand die Änderung des SCHUG betreffend Verhaltensvereinbarungen; der G-Antrag zum Erhalt der Kleinschulen verfiel der Ablehnung.

(Schluss)


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