Parlamentskorrespondenz Nr. 434 vom 09.06.2004

FORSCHUNGSFÖRDERUNG WIRD NEU STRUKTURIERT

Einigung zwischen Regierung und Opposition bis zum Plenum möglich

Wien (PK) - Ganz im Zeichen der Neuorganisation der Forschungspolitik stand heute der Ausschuss für Wissenschaft und Forschung des Nationalrates. Durch das Forschungsförderungs-Strukturreformgesetz (510 d.B.), soll die wirtschaftsnahe angewandte Forschung eine völlig neue Struktur erhalten und auf neue Beine gestellt werden.

Die Abgeordneten diskutierten darüber hinaus eine damit im Zusammenhang stehende Novelle zum Forschungsorganisationsgesetz (506 d.B.). Weitere Punkte der Tagesordnung betrafen einen Antrag der Grünen betreffend Entwicklung und Umsetzung einer österreichischen Forschungsstrategie (300 A/[E]), einen weiteren Antrag der Grünen betreffend VerbraucherInnenbildung und -forschung (158/A[E]) sowie einen gemeinsamen Antrag der Grünen und der SozialdemokratInnen betreffend 100 Millionen Euro als Sofortmaßnahme für die Universitäten und den Fonds zur Förderung der wissenschaftlichen Forschung (398/A[E]).

Das Forschungsförderungs-Strukturreformgesetz wurde im Ausschuss unter Berücksichtigung eines Abänderungsantrages mit den Stimmen der beiden Regierungsfraktionen mehrheitlich angenommen. Wie die Abgeordneten von SPÖ und den Grünen betonten, halte man eine Neuorganisation der Forschungsförderung für notwendig und man sei bereit, im Interesse einer Vierparteieneinigung bis zum Plenum intensive Gespräche zu führen. In einigen Punkten konnten zwar Annäherungen erzielt werden, strittig blieben im Ausschuss jedoch unter anderem die Zusammensetzung sowie der Bestellungsmodus des Aufsichtsrates. Die Opposition kritisierte die aus ihrer Sicht zu starke Wirtschaftsorientierung und vermisste eine nationale Forschungsstrategie, die vom Parlament mitbestimmt werden sollte.

Das Forschungsförderungs-Strukturreformgesetz setzt sich zum Ziel, eine Österreichische Forschungsförderungsgesellschaft mit beschränkter Haftung einzurichten. Damit einher gehen Änderungen des Forschungs- und Technologieförderungsgesetzes, des Forschungsorganisationsgesetzes, des Bankwesengesetzes, des Gentechnikgesetzes, des Bundesministeriengesetzes und des Bundesfinanzgesetzes 2004. Um eine weitere Steigerung der österreichischen F & E-Quote zu erreichen, sollen nicht nur die entsprechenden Mittel erhöht werden, sondern mit der Einrichtung einer Nationalstiftung für Forschung, Technologie und Entwicklung will man eine dauerhafte Finanzierungsstruktur zur außerbudgetären Förderung von langfristigen Maßnahmen und Programmen auf diesem Gebiet schaffen.

Zu diesem Zweck ist geplant, vier Einrichtungen des Bundes zur Förderung von Forschung, Technologieentwicklung und Innovation in einer einheitlichen gesellschaftsrechtlichen Struktur zusammenzuführen und an die internationalen Entwicklungen und Herausforderungen anzupassen. Gleichzeitig sollen der Wissenschaftsfonds und der Rat für Forschung und Technologieentwicklung reformiert sowie die Zusammenarbeit der einzelnen Einrichtungen gestärkt werden. Die Bundesregierung bezweckt damit eine neue Transparenz im Fördersystem, einfachere Strukturen sowie die Nutzung von Synergieeffekten im Verwaltungsbereich. Durch eine umfassende Zusammenführung der wirtschaftsorientierten Forschungs- und Technologieentwicklungseinrichtungen und -programme soll eine österreichische Forschungsförderungseinrichtung europäischen Formats errichtet werden, die als kunden- und serviceorientierte Gesellschaft mit signifikanter Größe als "European Player" im internationalen FTE-Förderungswettbewerb besteht.

Der Abänderungsantrag betraf in erster Linie Fragen der Vertraulichkeit, außerdem wurde das Anforderungsprofil für den Vorsitzenden oder die Vorsitzende des Aufsichtsrates mit "wissenschaftlicher Kompetenz und unternehmerischer Erfahrung genauer definiert.

In einer von ÖVP und FPÖ eingebrachten Ausschussfeststellung wird unter anderem festgehalten, dass darauf Bedacht zu nehmen sei, Frauen in entscheidende und beratende Funktionen einzubeziehen und entsprechende Maßnahmen zur verbesserten Repräsentanz von Frauen zu setzen. Darüber hinaus bekräftigen die Abgeordneten, dass in Hinkunft das Parlament verstärkt in die Entwicklung und Diskussion der Ziele und Prinzipien der gesamtösterreichischen Forschungs- und Technologiepolitik eingebunden wird. Bei Entwicklung der Forschungsstrategien hält es der Ausschuss für erstrebenswert, auch den Diskurs mit dem Parlament zu suchen. Die FFG und der Wissenschaftsfonds sollen in Hinkunft Mehrjahresplanungen vorlegen, um entsprechende Schwerpunkte der Forschungsförderung festsetzen zu können. Dabei sei anzustreben, die Genehmigung dieser Mehrjahresplanungen auch mit Finanzierungsgarantien im Sinne der mit den Universitäten abgeschlossenen Leistungsvereinbarungen zu versehen. Darüber hinaus sollten nach Auffassung der Ausschussmitglieder geeignete Formen der Zusammenarbeit mit den Bundesländern bei der Abwicklung der Forschungs- und Technologieprogramme identifiziert und genützt werden. Diese Ausschussfeststellung wurde ebenfalls mit den Stimmen der Koalitionsparteien angenommen.

Die Grünen legten dazu zwei Entschließungsanträge vor, die jedoch von ÖVP und FPÖ mehrheitlich abgelehnt wurden. In einem Entschließungsantrag werden die Bundesministerin für Bildung, Wissenschaft und Kultur, der Bundesminister für Verkehr, Innovation und Technologie und der Bundesminister für Wirtschaft und Arbeit aufgefordert, einen gemeinsamen Vorschlag für eine Forschungsstrategie dem Nationalrat vorzulegen. Der zweite Antrag betrifft die Forderung, bei der Bestellung der neuen Geschäftsführung darauf zu achten, dass ein Frauenanteil von zumindest 50 % eingehalten wird.

Die Novelle zum Forschungsorganisationsgesetz dient einer Adaptierung, da unter anderem durch das Universitätsgesetz 2002 eine Anpassung des bisherigen Gesetzestextes nötig geworden ist. Weitere Anpassungen betreffen neue Ressortbezeichnungen, die Umstellung auf den Euro und geschlechtsneutrale Formulierungen. Zudem sollen mit der Vorlage die Organisationsflexibilität am Österreichischen Archäologischen Institut und am Institut für Österreichische Geschichtsforschung gestärkt, die Rechtssicherheit bei der Vergabe von Forschungsauftragen erwirkt und die Patentverwertung an der Geologischen Bundesanstalt ermöglicht werden.

Diese Vorlage wurde mit den Stimmen aller Parteien, ebenfalls unter Berücksichtigung eines Abänderungsantrages, der der Anpassung an das Forschungsförderungs-Strukturgesetz im Paragraph 11 dient, angenommen.

Die auf der Tagesordnung stehenden drei Entschließungsanträge der Opposition wurden seitens der beiden Regierungsfraktionen abgelehnt.

(Fortsetzung)