Parlamentskorrespondenz Nr. 477 vom 21.06.2004

ANTRÄGE (411 - 419)

GRÜNE FÜR VERBANDSKLAGERECHT DES VKI AUCH BEI GESETZESVERSTÖSSEN ...

Geht es nach den Grünen, dann soll der Verein für Konsumenteninformation auch ein Verbandsklagerecht bei Gesetzesverstößen erhalten; gemäß dem UWG steht dem VKI bislang nur ein Klagerecht bei irreführender Werbung zu. (411/A [E])

... UND FÜR AUSBAU DES SAFARI-PARKS GÄNSERNDORF IN EINE WILDTIER-AUFFANGSTATION

Grün-Abgeordnete Weinzinger tritt in einem Entschließungsantrag dafür ein, dass der Safaripark Gänserndorf, der sich als Tierschutzprojekt für „alte Exoten“ und als international anerkanntes Primaten-Forschungszentrum bewährt hat, in Zukunft vermehrt finanzielle Zuschüsse vom Bund sowie vom Land Niederösterreich und von der EU erhält und zu einer zentralen Auffangstation für Wildtiere ausgebaut wird. Dies sei auch angesichts des Bundestierschutzgesetzes notwendig, da von der Behörde beschlagnahmte oder abgenommene Tiere an Institutionen abzugeben sind, die eine Tierhaltung im Sinne des BG gewährleisten können. (412/A [E])

„DIPL.-PÄD.“ FÜR ABSOLVENTEN EINER 6-SEMESTRIGEN LEHRAMTSAUSBILDUNG

V-Abgeordneter Amon und F-Abgeordnete Rossmann verlangen die Einfügung einer neuen Bestimmung in das Akademie-Studiengesetz 1999. Demnach ist Personen, die eine insgesamt sechs-semestrige Lehramtsausbildung nach den vor dem In-Kraft-Treten der Studienpläne geltenden Lehr(Studien)planbestimmungen erfolgreich abgeschlossen haben, auf Antrag der Diplomgrad „Diplompädagoge“ bzw. „Diplompädagogin“ (Dipl.-Päd.) mit einem auf das Lehramt/die Lehrämter hinweisenden Zusatz zu verleihen. Der Antrag ist an einer Akademie zu stellen, an der das dem Lehramt entsprechende Diplomstudium geführt wird. Nähere Festlegungen erfolgen per Verordnung; darin ist auch vorzusehen, dass über Anträge innerhalb von drei Monaten zu entscheiden ist. (413/A)

UNIVERSITÄTSGESETZ: AUS SCHLICHTUNGSKOMMISSION WIRD KOLLEGIALORGAN MIT RICHTERLICHEM EINSCHLAG

Durch ein Erkenntnis des Verfassungsgerichtshofs wurden Bestimmungen des Universitätsgesetzes 2002, die die zwischen dem Bund und den Universitäten abzuschließenden Leistungsvereinbarungen betreffen, aufgehoben. Grund für die Aufhebung war das Fehlen eines den bundesverfassungsrechtlichen Vorgaben entsprechenden Rechtsschutzsystems. Die Novelle, die auf einem V-F-Antrag basiert, sieht daher vor, dass im Streitfall über Leistungsvereinbarungen bescheidmäßig abgesprochen und auch Vorsorge für eine bescheidmäßige Erledigung im Falle der Nichteinigung über eine Vereinbarung getroffen wird.

Für den Fall der Nichteinigung über den Abschluss der Leistungsvereinbarung knüpft der Entwurf an die bereits gesetzlich vorgesehene Schlichtungskommission an, die zu einer bescheidförmig entscheidenden Kollegialbehörde ausgebaut wird. Diese Schlichtungs- und Schiedsbehörde wird paritätisch von Seiten des Bundes und aufgrund von Vorschlägen der Universitäten beschickt; es hat ihr auch ein/e Richter/in anzugehören. Ferner wird gegenüber Bescheiden der Schlichtungskommission der Rechtszug zum Verwaltungsgerichtshof eröffnet. (414/A)

ÖVP UND FPÖ FÜR REFORM DES LEHRPLANWESENS IM LAND- UND FORSTWIRTSCHAFTLICHEN SCHULWESEN

Abgeordneter Amon (V) und Abgeordnete Rossmann (F) wollen mit einer Änderung des Land- und forstwirtschaftlichen Bundesschulgesetzes nicht nur eine Umstrukturierung der Fachrichtungen und eine Umbenennung von Pflichtgegenständen (etwa wird aus „Geschichte und Sozialkunde“ „Geschichte“), sondern auch die Unterrichtung einer zweiten lebenden Fremdsprache (außerhalb der Schulautonomie) erreichen. (415/A)

DERIVATIVVERTRÄGE ZUM ZWECKE DER VERMINDERUNG DER ZINS- ODER WÄHRUNGSRISIKEN AUCH FÜR DEN HYPOTHEKENBANK- UND PFANDBRIEFBEREICH

Mit einem V-F-Initiativantrag werden im Hypothekenbankgesetz und im Pfandbriefgesetz Absicherungsgeschäfte (Derivativgeschäfte) zum Zwecke der Verminderung der Zins- oder Währungsrisiken für die im Deckungsstock befindlichen Vermögenswerte ermöglicht. Auch den Bausparkassen werden für das Bausparkassengeschäft und die sonstigen Veranlagungen Absicherungsgeschäfte zum Zwecke der Verminderung der Zinsrisiken möglich gemacht. Mit dieser gesetzlichen Änderung kommen die Regierungsparteien einer Feststellung des Finanzausschusses vom März 2004 nach. (416/A)

ÄNDERUNG DES BUCHHALTUNGSAGENTURGESETZES

Diese gesetzliche Änderung ist notwendig, da im Zuge der Vorbereitung des Gesetzes über die Buchhaltungsagentur ein redaktioneller Zitatfehler unterlaufen ist. (417/A)

SPÖ FÜR VERLÄNGERUNG DES HOCHWASSEROPFERENTSCHÄDIGUNGS- UND –WIEDERAUFBAU-GESETZES

In einem Entschließungsantrag wird die Bundesregierung von S-Abgeordneten Mag. Gaßner aufgefordert, das Hochwasseropferentschädigungs- und –wiederaufbau-Gesetz 2002 zu verlängern und die anstehenden Projekte mit den Ende 2003 noch vorhandenen Mitteln auszufinanzieren, anstatt diese Gelder dem allgemeinen Budget zur Budgetsanierung zuzuführen. (418/A [E])

EIN S-G-ANLIEGEN: 5 MILL. € JÄHRLICH ALS SOFORTMASSNAHME ZUR EXISTENZSICHERUNG DER NICHTKONFESSIONELLEN SCHULEN IN FREIER TRÄGERSCHAFT

Da sich durch den Rückgang der Fördermittel die Situation an den Schulen in freier Trägerschaft immer mehr zuspitzt und es vor allem bei den so genannten Alternativschulen zu beträchtlichen Kürzungen gekommen ist, wird die Bundesregierung von der SPÖ und von den Grünen aufgefordert, als Sofortmaßnahme zur Absicherung der Schulen in freier Trägerschaft jährlich 5 Mill. € zur Verfügung zu stellen. Längerfristig sollte für Schulen in freier Trägerschaft das Modell der Basisfinanzierung eingeführt werden, wonach 80 % der Kosten für Kinder im gleichen Alter in öffentlichen Schulen ersetzt werden. Außerdem soll das Recht auf freie Schulwahl und eine Qualitätssicherung festgeschrieben werden. (419/A [E])

(Schluss)