Parlamentskorrespondenz Nr. 495 vom 24.06.2004

REGIERUNGSVORLAGEN UND PETITION 34

PRODUKTSICHERHEITSGESETZ SETZT EU-RICHTLINIE UM

Mit dem Produktsicherheitsgesetz wird eine verpflichtende Richtlinie des Europäischen Parlaments und des Rates vom 3. Dezember 2001 umgesetzt. Das neue Gesetz ersetzt das Produktsicherheitsgesetz 1994. Da die grundsätzlichen Verpflichtungen für die InverkehrbringerInnen nicht geändert werden, erwartet die Regierung keine Auswirkungen auf die Beschäftigungslage und den Wirtschaftsstandort Österreich. Die wesentlichen Änderungen gegenüber dem geltenden Gesetz sind laut Erläuterungen u.a. die Neufassung der Subsidiarität (die neue Regelung wird auf Produkte angewandt, die bereits von anderen Verwaltungsvorschriften erfasst sind), der Produktbegriff wird auf Produkte ausgeweitet, die im Rahmen einer Dienstleistung zur Verfügung gestellt werden, bezüglich ausländischer Prüfzeugnisse gibt es eine gegenseitige Anerkennung, Informations- und Meldepflichten werden geändert einschließlich einer gegenseitigen Informationspflicht für Behörden, ebenso die Strafbestimmungen. Der Produktsicherheitsbeirat, der bisher Experten der Sozialpartner umfasste, soll um Experten verschiedener Organisationen erweitert werden können. (512 d.B.)

VERKAUF VON BUNDESEIGENEN GRUNDSTÜCKEN AN DEN FLUGHAFEN GRAZ

Im Zusammenhang mit einer Vereinbarung zwischen Bund und Land Steiermark über den Flughafen Steiermark plant die Bundesregierung die Übertragung von insgesamt 280 Hektar bundeseigenem Grund in Feldkirchen an die Flughafen Graz Betriebsgesellschaft. Der Kaufpreis beträgt 6,540 555 Mill. €. Ein spezielles Gesetz soll den Finanzminister zu dieser Transaktion ermächtigen (545 d.B.). 

REGIERUNG NIMMT KAMPF GEGEN INSIDERHANDEL UND MARKTMISSBRAUCH AUF

In Umsetzung zahlreicher EU-Richtlinien gegen Insidergeschäfte und Marktmanipulation (Marktmissbrauch) legte die Bundesregierung kürzlich Änderungsvorschläge zum Börsegesetz und zum Wertpapieraufsichtsgesetz vor. Um das Vertrauen der Öffentlichkeit in die Wertpapiermärkte zu sichern, wird der Tatbestand des "Missbrauchs von Insiderinformationen" auch auf den privaten Handel erweitert, der Begriff der Insider-Information neu und weiter gefasst und der Finanzmarktaufsicht vermehrte Befugnisse in Strafverfahren eingeräumt. Für den Bund entstehen durch die Novelle keine zusätzlichen Kosten über die 3,5 Mill. € hinaus, die der Bund der Finanzmarktaufsicht schon bisher jährlich entrichtet (546 d.B.).

DOPPELBESTEUERUNGSABKOMMEN MIT MEXIKO

Ein Abkommen mit Mexiko soll Doppelbesteuerung auf dem Gebiet der Steuern vom Einkommen und vom Vermögen vermeiden. Das Abkommen entspricht den Anforderungen des modernen Wirtschaftslebens und der internationalen Steuervertragspraxis und orientiert sich an international anerkannten Grundsätzen der OECD (553 d.B.).

VORLAGE ZUR NOVELLIERUNG DES UMWELTMANAGEMENTGESETZES

Das Umweltmanagementgesetz wurde im Jahr 2001 in Kraft gesetzt, um die sogenannte EMAS-Verordnung zur freiwilligen Beteiligung von Organisationen (und Betrieben) an einem Gemeinschaftssystem für das

Umweltmanagement und die Umweltbetriebsprüfung umzusetzen. Nun soll das Gesetz im Lichte der bisher gewonnenen Erfahrungen novelliert werden. Der Regierung geht es um mehr Klarheit und Rechtssicherheit in der Praxis, um die Optimierung des Zulassungsverfahrens und um eine deutlichere Unterscheidung zwischen den allgemeinen Voraussetzungen und den branchenspezifischen Qualifikationen von Umweltgutachtern. Deren Befugnisse sollen erweitert, zugleich aber auch die Aufsicht verstärkt werden, um zu gewährleisten, dass Gutachter ihre Tätigkeit mit höchster Sorgfalt ausüben und ihre Fachkunde ständig verbessern. Konkret sollen Umweltgutachter künftig Projekt Design Dokumente oder Emissionsmeldungen prüfen und validieren können. Leitende Umweltgutachter und Umwelt-Einzelgutachter werden Ziviltechnikern gleichgestellt (555 d.B.).

Die beträchtliche Fluktuation bei den Teilnehmern am Umweltmanagement- und Audit-System soll verringert werden. EMAS soll für Organisationen und Betriebe attraktiver und der Verwaltungsaufwand beim Aussetzen oder bei der Streichung der Teilnahme verringert werden. Zudem wird die Möglichkeit eröffnet, durch Teilnahme an anderen Umweltmanagementsystemen als EMAS eine Eintragung in ein offizielles Verzeichnis zu erreichen.

In die Konzentration des Anzeigeverfahrens und des Konsolidierungsverfahrens sollen auch alle landesrechtlichen anlagenbezogenen Regelungen miteinbezogen werden. Das Anzeigeverfahren kann künftig auch beim Ersatz von Maschinen durch gleichartige Geräte zum Tragen kommen.

Bei Konsenswidrigkeiten im Konsolidierungsverfahren soll der Antrag nicht sofort abgewiesen werden, sondern den Betreibern eine angemessene Frist zur Herstellung des konsensmäßigen Zustands eingeräumt werden. Die Möglichkeit, von Verwaltungsstrafen abzusehen, wird auch auf landesrechtliche Vorschriften erstreckt, sofern eine festgestellte Konsenswidrigkeit behoben wurde.

REGIERUNG WILL MINDESTSUMMEN BEI DER KFZ-HAFTPFLICHT ERHÖHEN

Die Mindestsummen für die Haftpflichtversicherung von Kraftfahrzeugen sind in Österreich relativ niedrig. Da mangelnde Versicherungsdeckung bei folgenschweren Unfällen Opfern und Fahrzeughaltern große Probleme bereiten kann, schlägt die Regierung vor, die Mindestversicherungssumme im Kraftfahrzeug-Haftpflichtversicherungsgesetz und die Haftungshöchstbeträge im Eisenbahn- und Kraftfahrzeughaftpflichtgesetz um den Faktor 2,752 zu erhöhen. Die von dieser Maßnahme zu erwartenden Prämienerhöhungen werden auf maximal 2 bis 3 % geschätzt. Zudem sollen die Versicherer ermächtigt werden, Prämienänderungen anhand der Entwicklung des Verbraucherpreisindex vorzunehmen. Die Versicherung von Gefahrguttransporten soll insofern praxisnäher gestaltet werden, als die höhere Versicherungsdeckung auch für private PKW gelten soll, wenn mit dem Fahrzeug gefährliche Güter transportiert werden (556 d.B.).

NEUERUNGEN IM KRAFTFAHRZEUGGESETZ

Anregungen aus Wirtschaft und Landwirtschaft folgend schlägt die Regierung Änderungen im Kraftfahrgesetz (24. KFG-Novelle) vor. Ausnahmen für Sondertransporte werden erleichtert und die Fahrzeugkategorie "Starrdeichselanhänger" in das Kfz-Gesetz aufgenommen. Dazu kommen die Umsetzung der EU-Richtlinie über Einbau und Benutzung von Geschwindigkeitsbegrenzern, Vorschriften für das Mitführen und Tragen reflektierender Warnkleidung in mehrspurigen Fahrzeugen und Rechtsanpassungen im Zusammenhang mit der Auflösung der Zollwache (557 d.B.).

PETITION FÜR DIE ERHÖHUNG DES AMTLICHEN KILOMETERGELDES

Abgeordneter Anton Heinzl hat dem Nationalrat eine Petition vorgelegt, in der die Erhöhung des amtlichen Kilometergeldes gefordert wird. Die UnterzeichnerInnen weisen darauf hin, dass das amtliche Kilometergeld, mit dem Benzin-, Versicherungs- und andere Kosten abgegolten werden, die durch die berufliche Nutzung privater Pkw entstehen, seit 1997 unverändert bei 36 Cent pro Kilometer liegt. Sie fordern, den Satz den heutigen Erforderungen anzupassen und das Kilometergeld auf mindestens 45 Cent zu erhöhen. Initiiert wurde die Petition vom ARBÖ Niederösterreich, 2.797 Personen haben unterschrieben. (34/PET) (Schluss)