Parlamentskorrespondenz Nr. 657 vom 28.09.2004

EINBLICK IN DIE LAGE DES DIENSTNEHMERSCHUTZES IM BUNDESDIENST

Bericht über das Jahr 2001 liegt vor

Wien (PK) – Dem Nationalrat wurde kürzlich der Bericht des Wirtschaftsministers über die Tätigkeit der Arbeitsinspektion auf dem Gebiet des Bundesbedienstetenschutzes im Jahr 2001 (III-100 d.B.) übermittelt. Mit dem am 1. Juni 1999 in Kraft getretenen Bundes-Bedienstetenschutzgesetz gelten für alle MitarbeiterInnen im Bundesdienst nun die gleichen Regelungen wie in der Privatwirtschaft, wenn nicht Besonderheiten der Aufgaben (spezifische Tätigkeiten im öffentlichen Dienst z.B. bei den Streitkräften, der Polizei oder Katastrophenschutzdiensten) dem entgegen stehen. Das B-BSG verfolgt die gleichen Ziele, die auch dem ArbeitnehmerInnenschutzgesetz zu Grunde liegen, nämlich durch vorbeugenden Bedienstetenschutz Dienstunfälle, Berufskrankheiten und sonstige arbeitsbedingte Erkrankungen zu vermeiden und allen Bediensteten ein Arbeitsleben und einen Ruhestand ohne arbeitsbedingte gesundheitliche Beeinträchtigungen und Spätfolgen zu ermöglichen.

ARBEITSINSPEKTION ÜBERPRÜFTE 728 DIENSTSTELLEN

Im Jahr 2001 wurden von der Arbeitsinspektion insgesamt 728 Dienststellen des Bundes (u.a. 242 des Bundesministeriums für Inneres, 194 des Bundesministeriums für Bildung, Wissenschaft und Kultur und 100 des Landesverteidigungsministeriums) besucht. Dabei führte die Arbeitsinspektion 423 Überprüfungen (umfassende Inspektionen der Dienststelle) und 535 Erhebungen (Kontrolle eines Teilbereiches des Dienstnehmerschutzes) durch, nahm an 128 behördlichen Verhandlungen (z.B. Bauverhandlungen) teil und führte 518 sonstige Tätigkeiten wie Behördenbesprechungen und Beratungen durch. 798 Mängel wurden festgestellt; zur Behebung von 567 dieser Mängel (u.a. betreffend Sicherheitsfachkräfte, Arbeitsmediziner, Sicherheitsvertrauenspersonen, Erste Hilfe) wurden die LeiterInnen der Dienststellen schriftlich aufgefordert; 231 Mängel wurden entweder direkt vor Ort noch im Rahmen der Amtshandlung behoben bzw. wurde die Mängelbeseitigung durch die Dienststelle noch vor Abfertigung der schriftlichen Aufforderung dem Arbeitsinspektorat zur Kenntnis gebracht.

Im Berichtsjahr ereigneten sich 3.278 Unfälle (exklusive Wegunfälle), davon verliefen 2 tödlich.

BETREUUNG DURCH PRÄVENTIVDIENSTE

Gemäß dem B-BSG hat der Bund Sicherheitsfachkräfte (eigene oder externe) und ein arbeitsmedizinisches Zentrum zur Betreuung der DienstnehmerInnen zu bestellen. Anlässlich der Überprüfung von Bundesdienststellen kontrolliert die Arbeitsinspektion routinemäßig die Bestellung der Präventivdienste. 2001 wurden 226 Beanstandungen festgestellt. (Schluss)