Parlamentskorrespondenz Nr. 698 vom 13.10.2004

KOSMETIKA AUS TIERVERSUCHEN WERDEN SCHRITTWEISE VERBOTEN

Einstimmiger Beschluss des Nationalrats

Wien (PK) - Kosmetika, die in Tierversuchen überprüft werden, werden schrittweise verboten. Eine entsprechende Vorlage beschloss der Nationalrat einstimmig nach Berücksichtigung eines Abänderungsvorschlags aller vier Fraktionen.

Abgeordneter Dr. RASINGER (V) führte das vorliegende Verbot von Kosmetika, die im Tierversuch hergestellt wurden, auf eine EU-Richtlinie zurück. Der Arzt hält Tierversuche für problematisch, nicht nur weil sie für die Tiere qualvoll sind, sondern auch wegen der fehlenden Übertragbarkeit von Ergebnissen im Tierversuch auf den Menschen. Tierversuche seien eine unnötige Grausamkeit, sagte Rasinger. Dies umso mehr, als wesentlich qualifizierte Alternativmethoden zur Verfügung stehen. Dem Bundesgesetz über das Verbot des Inverkehrbringens von kosmetischen Mitteln, die im Tierversuch überprüft worden sind, ist laut Rasinger zuzustimmen.

    

Abgeordneter Ing. KAIPEL (S) begrüßte es, dass die Herstellung von Kosmetika ohne Tierleid möglich geworden sei und neue Labormethoden Tierversuche ersetzen. Die Regierung forderte der Redner auf, sich in der EU dafür einsetzen, dass die neue Chemikalienrichtlinie nicht die Förderung von Tierversuchen nach sich ziehe. Kritik übte Kaipel am Anstieg der Zahl von Versuchstieren und sah auch hier die Regierung aufgerufen, dieser Entwicklung Einhalt zu gebieten. 

    

Abgeordnete ROSENKRANZ (F) erinnerte daran, dass das österreichische Tierversuchsverbot aus dem Jahr 1976 weitgehend wirkungslos war. Nun sei aufgrund einer EU-Richtlinie ein koordiniertes Vorgehen in der EU möglich, sodass dem Tierleid wirksam entgegen getreten werden könne.

    

Abgeordnete Mag. WEINZINGER (G) gab ihrer Freude darüber Ausdruck, dass die unzureichende Regierungsvorlage durch einen Vier-Parteien-Abänderungsantrag verbessert werden kann. Bis 2013 wird auch der Handel mit Kosmetika, die aufgrund von Tierversuchen hergestellt wurden, verboten. Weinzinger stellte die Methode Tierversuch grundsätzlich in Frage und versah die Erkenntnisse, die an gestressten Albinokaninchen gewonnen werden, mit Fragezeichen. Alternativmethoden mit haltbareren Ergebnissen - beispielsweise Tests mit menschlichen Zellkulturen - stehen zur Verfügung und sollten stärker gefördert werden. Weinzinger sprach sich auch für ein Verbot von Versuchen an Menschenaffen aus. Die heutige Debatte ist für sie erst ein Anfang der Diskussion über Tierversuche.

Bundesministerin RAUCH-KALLAT wies darauf hin, dass Tierversuche für Kosmetika in Österreich bereits verboten sind, ein Verbot, das leichter durchzusetzen war, weil Österreich keine große Kosmetikindustrie habe. Nun dürfen Kosmetika auf der Basis von Tierversuchen nicht mehr in Verkehr gebracht werden. Der Abänderungsantrag trägt den letzten Entwicklungen auf europäischer Ebene Rechnung - die Ministerin dankte für die Abänderung und für die Unterstützung dieses Gesetzes zur Vermeidung von Tierleid.

    

Den angekündigten Vier-Parteien-Abänderungsantrag brachte Abgeordnete GRANDER (V) ein und erläuterte die Ziele der EU-Richtlinie zum Verbot von Tierversuchen und zum Verbot des Inverkehrbringens von Kosmetika, bei deren Herstellung Tierversuche durchgeführt wurden. Die im Abänderungsantrag vorgesehene Fristsetzung sei ein starker Impuls zur Entwicklung alternativer Testverfahren.

    

Abgeordnete SCHASCHING (S) zeigte sich froh darüber, dass es trotz kontroversieller Ausschussdebatte zu einem gemeinsamen Abänderungsantrag kommt, dem die SPÖ gerne zustimme. Ihre Klage galt der Weigerung der Regierungsparteien, den Gesundheitsbericht im Plenum zu diskutieren. Ihr besonderes Augenmerk galt der Gesundheitsprävention, der gesunden Ernährung sowie der Bewegung. Vorsorgen gegen Herz-Kreislauferkrankungen sowie Erkrankungen des Stützapparates und die Förderung der Bewegung sollten bereits in der Kindheit einsetzen. In diesem Zusammenhang ersuchte die Abgeordnete die Gesundheitsministerin um Unterstützung im Kampf gegen die Streichung von Turnstunden.

             

Abgeordneter WITTAUER (F) zeigte Freude über den Vier-Parteien-Abänderungsantrag gegen Tierleid und schloss sich der Forderung nach mehr Unterstützung für alternative Testmethoden an. Wittauer wandte sich gegen doppelte Versuche und sprach die Hoffnung auf weitere gemeinsame Anträge zur Vermeidung von Tierleid aus.

    

Abgeordneter DI HÜTL (V) erinnerte an die Vorreiterrolle Österreichs beim Kampf gegen den Tierversuch in der Kosmetikproduktion und begrüßte die nunmehr vorgesehene Information für den Konsumenten, mit welchen Testmethoden Kosmetika hergestellt werden. Mit diesem Gesetz und der EU-Richtlinie werde ein guter Weg beschritten, um Tierleid künftig zu vermeiden. 

    

Abgeordneter Dr. KRÄUTER (S) erinnerte an die Weigerung der Regierungsparteien im Ausschuss, den aktuellen Gesundheitsbericht im Plenum zu diskutieren. Die Regierungsparteien seien dem Hohen Haus eine Erklärung dafür schuldig, warum dieser Bericht nicht in der Öffentlichkeit diskutiert wird.

    

Abgeordneter LICHTENEGGER (F) machte darauf aufmerksam, dass der Gesundheitsbericht, den die SPÖ im Plenum diskutieren möchte, schon mehrere Jahre alt ist und das Thema Chip-Card darin gar nicht behandelt werde. Der Redner setzte sich kritisch mit dem Gesundheitsprogramm der SPÖ auseinander, klagte über Allgemeinplätze und wies auf die ungenügende Entwicklung der Gesundheitsbudgets unter sozialdemokratischer Regierungsverantwortung hin. Die ganzheitlichen Lösung, die die SPÖ heute im Gesundheitswesen fordere, hätte sie selbst schon lange herbeiführen können.

Bei der Debatte wurde der Gesetzentwurf in der Fassung des Abänderungsantrages einstimmig verabschiedet. (Fortsetzung)