Parlamentskorrespondenz Nr. 742 vom 21.10.2004

ASYLDEBATTE IM NATIONALRAT

G-Antrag auf Eurofighter-Untersuchungsausschuss abgelehnt

Wien (PK) - Im zweiten Teil der Sitzung debattierten die Abgeordneten zunächst einen Dringlichen Antrag der freiheitlichen Fraktion auf Novellierung des Asylgesetzes. Der Antrag wurde mit der Mehrheit der Regierungsfraktionen angenommen. Im Anschluss daran gab es eine Kurze Debatte über einen Antrag der Grünen auf Einsetzung eines Untersuchungsausschusses zur Causa Eurofighter. Dieser Antrag blieb in der Minderheit der Oppositionsfraktionen.

Abgeordnete Dr. PARTIK-PABLE (F) erläuterte den Dringlichen Antrag der Freiheitlichen an den Innenminister betreffend Novellierung des Asylgesetzes. Sie rief zunächst in Erinnerung, dass vor 1998 die Anzahl der Asylwerber bei etwa 4.000 bis 5.000 lag, 1999 waren es schon 20.129 und im Jahr 2003 waren es schließlich 32.359 Personen. Österreich gehöre damit zu jenen Ländern in Europa, die am häufigsten von Asylwerbern "angesteuert" werden. Wenn man die Leute nach den Gründen frage, werde in den meisten Fällen angegeben, dass bessere Lebensbedingungen gesucht werden. Es handle sich daher bei den wenigsten um Asylsuchende gemäß der Genfer Konvention, sondern um so genannte Wirtschaftsflüchtlinge, konstatierte die Rednerin. Um die strengeren Einwanderungsbestimmungen in Europa zu umgehen, bezeichneten sich aber viele als Asylwerber und tauchten oft unter, nachdem sie eingereist sind.

Österreich habe in der Vergangenheit immer wieder bewiesen, dass es bereit sei, wirklich verfolgten Menschen in Not zu helfen, betonte Partik-Pablé. So habe man während des Krieges in Jugoslawien 100.000 Bosnier aufgenommen, wobei nur 20.000 davon in ihre Heimat zurückgekehrt sind. Es übersteige aber die Möglichkeiten Österreichs, all jene Menschen, denen es in ihrer Heimat schlecht geht und die sich vom Elend befreien wollen, aufzunehmen. Im Budget 2005 sind 106 Mill. € für die Asylbetreuung vorgesehen, das heißt, die Bevölkerung werde sehr stark belastet.

Mit dem neuen Asylgesetz, das im Mai beschlossen wurde, habe man versucht, diverse Missstände, z.B. den Asyltourismus, zu unterbinden. Man wollte auch erreichen, dass bereits in erster Instanz alle Verfolgungsgründe namhaft gemacht werden können, erläuterte Partik-Pablé. Durch die Aufhebung von Teilen des Asylgesetzes bestehe aber nun die Gefahr, dass wieder viel mehr Anträge eingebracht werden. Österreich werde dadurch für Asylwerber aufgrund der geänderten Gesetzeslage im Vergleich zu den anderen EU-Ländern interessanter. Außerdem forderte die Rednerin, dass straffällig gewordene Asylwerber ausgewiesen werden. Eine rasche Novellierung des Asylgesetzes 2003 sei notwendig, um die durch den Verfassungsgerichtshof-Entscheid entstandene Lücke schnellstmöglich zu schließen.

Bundesminister Dr. STRASSER bedankte sich zunächst für die Möglichkeit, heute im Parlament über das Asylrecht und die Betreuung von Fremden in Österreich zu diskutieren. Er begrüße auch die Intention des Antrags, der darauf abzielt, dass eine rasche Lösung in dieser Frage gefunden wird. Bevor die Asylgesetznovelle 2003 im Mai beschlossen wurde, war die Situation so, dass Österreich das attraktivste Zielland in Europa für Asylbewerber war. Deshalb musste eine Lösung gefunden werden, die gewährleistet, dass jene "Menschen, die wirklich Asyl brauchen vor jenen geschützt werden, die unser Asylrecht missbrauchen". Der Spruch des Verfassungsgerichtshofs sei daher im großen und ganzen zu begrüßen, weil er 95 % des Gesetzes bestätige und damit mehr Klarheit bringe. Die Zwischenbilanz falle positiv aus, urteilte Strasser, da es nun gelungen sei, auch jene Menschen, die zum Teil schon jahrzehntelang in Österreich gelebt haben, in ein Betreuungssystem aufzunehmen. Auch die Asylantragszahlen weisen in die richtige Richtung; in den ersten fünf Monaten war ein Rückgang von 25 % zu verzeichnen. Gleichzeitig stieg die Anerkennungsquote von 18 % auf über 40 %, was beweise, dass nun wesentlich mehr Menschen nach Österreich kommen, die wirklich Asyl brauchen.

Strasser pflichtete der Antragstellerin bei, dass das Asylgesetz in einigen wichtigen Punkten weiterentwickelt werden müsse. Zunächst wolle man eine genaue Analyse des Entscheids des Verfassungsgerichtshofs sowie eine Evaluierung des Asylsystems vornehmen. Dann müsse das Asylgesetz neu kodifiziert werden, ein entsprechender Vorschlag soll bereits im November vorgelegt werden. Ein weiterer wichtiger Punkt sei, dass Traiskirchen entlastet werden müsse. In Hinkunft sollen dort nicht mehr als 1.000 Menschen betreut werden, betonte er.

Abgeordneter SCHEIBNER (F): Bei der Diskussion um ein effizientes und wirkungsvolles Asylgesetz sei es immer darum gegangen, die kriminellen Schlepperorganisation davon abzuhalten, Menschen nach Österreich einzuschleusen, die nicht asylwürdig sind. Seine Fraktion bekenne sich absolut dazu, dass alle Menschen, die aus politischen, religiösen oder rassischen Gründen in ihrer Heimat verfolgt werden, in Österreich Schutz finden. Gleichzeitig müsse aber auch der Asylmissbrauch verhindert werden, forderte Scheibner, und dies soll das Ziel auch des neuen Asylgesetzes sein. Er erinnerte daran, dass der Rechnungshof darauf hingewiesen hat, dass 42 % der Verfahren nicht abgeschlossen werden konnten, weil die Asylwerber nicht mehr aufzufinden waren. Durch die Aufhebung von einigen Bestimmungen gebe es nun die Gelegenheit, gemeinsam alle Vollziehungsprobleme zu diskutieren und alle Lücken zu schließen.

Österreich habe ein modernes, zukunftsorientiertes und äußerst menschliches Asylgesetz, zeigte sich Abgeordneter KÖSSL (V) überzeugt. Ein Ziel des Gesetzes war es, die Verfahren zu beschleunigen, denn jeder Asylwerber habe ein Recht auf eine rasche Entscheidung darüber, ob er Asyl bekommt oder nicht. Es enthalte noch eine Reihe von weiteren Verbesserungen, die zu 95 % vom Verfassungsgerichtshof bestätigt wurden. Was die kritisierten Bestimmungen betrifft, so wolle er darauf hinweisen, dass das Erneuerungsverbot nur in einem Punkt aufgehoben wurde, und zwar hinsichtlich des medizinischen Nachweises der Traumatisierung. Es müsse nun im Interesse aller liegen, dass das Gesetz so rasch wie möglich korrigiert werde.

Abgeordneter Mag. POSCH (S) zitierte aus einem Artikel in der "Kleinen Zeitung", wo ein Journalist schrieb, dass der Verfassungsgerichtshof ein vernichtendes Urteil über die Asylpolitik der Regierung gefällt habe. Es handle sich seiner Meinung nach um den vorläufigen Schlusspunkt eines langjährigen nicht sehr ruhmreichen Kapitels österreichischer Flüchtlingspolitik. Strasser habe sich über alle rechtstaatlichen Bedenken hinweggesetzt und unter dem Druck der FPÖ versucht, ein restriktives Asylgesetz zu verabschieden, bemängelte Posch. Kritisch beurteilte Posch vor allem, dass für die Flüchtlingspolitik kein Geld da ist, während bei anderen Dingen, z.B. beim Repräsentationsaufwand für die Bundesregierung oder beim Ankauf der Eurofighter, nicht gespart werde.

Abgeordnete Mag. STOISITS (G) "freute sich", über die Asylpolitik diskutieren zu dürfen, insbesondere über die diesbezüglichen "Schwächen und Blamagen des Innenministers", so Stoisits. Den Schluss von Klubobmann Scheibner, 80% der AsylwerberInnen missbrauchten das Asylrecht, weil sie nicht anerkannt würden, sei viel zu einfach, sagte sie. Das hieße nämlich auch, dass all jene, die sich im Verwaltungsverfahren nicht durchsetzen, Missbrauch trieben. Die EU und auch der österreichische Gesetzgeber hätten normiert, dass Hilfesuchende ein Dach über den Kopf bekämen und Essen erhielten. Das habe man einfach zu befolgen. Von den Zehntausenden Hilfsbedürftigen würden aber nur 2.300 Menschen versorgt. Asylwerber würden auf die Straße gestellt und einfach karitativen Vereinigungen übergeben. Dabei von Missbrauch zu reden, sei "schändlich". Stoisits kritisierte auch den Ton, den ihrer Ansicht nach Bundesminister Strasser und Klubobmann Scheibner in die Debatte einbringen. Das Wort "Asylant" sei ein Kampfbegriff, der verwendet würde, um Hilfesuchende zu diskreditieren. Schließlich forderte sie die Regierung auf, sich mit den NGOs zusammenzuschließen, um Kompetenzen zu bündeln und die Chance auf Korrektur der Asylpolitik wahrzunehmen.

Wenn man mit den Leuten rede, wisse man, dass das Thema Asylpolitik "brenne", stellte Abgeordnete ROSENKRANZ (F) fest. Nun sei eine klare Analyse erforderlich und dazu brauche man einen kühlen Kopf. Traiskirchen werde von internationalen Schlepperorganisationen als "Labstelle" missbraucht. 40 % der Anträge könnten nicht abgeschlossen werden, weil die AsylwerberInnen "abtauchen". Rosenkranz unterstrich, dass Flüchtlingen auf alle Fälle Asyl zu gewähren sei, Asylmissbrauch müsse aber abgestellt werden. In diesem Zusammenhang sprach die Abgeordnete die steigende Kriminalität unter AsylwerberInnen an. Beinahe hinter jedem und jeder AsylwerberIn stehe ein Schlepper und damit das internationale Verbrechen. Die Leute seien nicht in der Lage zu zahlen und müssten sich daher verpflichten, durch kriminelle Handlungen den Schleppereidienst abzugelten. So rekrutiere das internationale Verbrechen ihre Leute. Rosenkranz ortete im geltenden Asylgesetz noch einige Schlupflöcher, die zu beheben seien, und nannte dabei die Paragraphen 19 und 24b. Wichtig ist ihr auch die Ersteinvernahme an der Grenze. Die Glaubwürdigkeit der Demokratie hänge mit der Glaubwürdigkeit des Rechtsstaates zusammen, so Rosenkranz. Sie forderte den Minister daher auf, im Interesse der echten Flüchtlinge und im Interesse der Sicherheit der ÖsterreicherInnen, Schritte zu setzen.

Abgeordneter ELLMAUER (V) wies auf die lange Tradition Österreichs als Asylland hin, worauf man auch stolz sein könne. Die Opposition forderte er auf, Österreich nicht dauernd schlecht zu reden. Jene, die ein Recht auf Asyl hätten, sollten dieses auch bekommen. Missbrauch sei aber klar abzustellen, denn Österreich dürfe nicht zum bevorzugten Zielort internationaler Schlepperorganisationen werden. Ellmauer rechnete vor, dass Österreich, gemessen an seinem Bevölkerungsanteil, ungleich mehr Flüchtlinge aufnehme als etwa Deutschland, Großbritannien oder Frankreich. An der Zahl sinkender Asylanträge sehe man, dass das Asylgesetz greife und man auf dem richtigen Weg sei. Der Verfassungsgerichtshof habe lediglich drei Punkte als reparaturbedürftig aufgehoben und er respektiere die Entscheidung. Man werde eine Lösung finden, die der Sicherheit der Bevölkerung, dem Erkenntnis des Verfassungsgerichtshofs und den Bedürfnissen der Flüchtlinge gerecht werde, zeigte er sich überzeugt.

Abgeordneter PARNIGONI (S) kritisierte scharf die hohe Anzahl an Gesetzesaufhebungen durch den Verfassungsgerichtshof, die das Innenministerium betreffen. Mit dem geplanten Sicherheitspolizeigesetz werde man "den nächsten Bauchfleck landen", prophezeite er. Es sei blamabel, dass die legistische Qualität so sehr zu wünschen übrig lasse. Abschließend hinterfragte er das Verhältnis der FPÖ zum Rechtsstaat, indem er Vizekanzler Gorbach zitierte, der gemeint hatte, die Gerichte fällten Entscheidungen in der Theorie, die Politiker müssten der Realität ins Auge sehen. "Heißt das, dass sich die Politiker über das Recht hinwegsetzen können?", fragte Parnigoni.

Abgeordneter ÖLLINGER (G) unterstrich, dass Österreich Asyltradition hatte. Er hob jene Bürgermeister als positives Beispiel hervor, die sich um die Aufnahme von Flüchtlingen verdient gemacht haben. Umso "zynischer und unverständlicher" empfand er daher die Aussage von Abgeordneter Rosenkranz, die in Bezug auf Traiskirchen von einer "Labstation" gesprochen hatte. Dort müssten sich oft 80 Personen einen Raum und 100 eine Toilette teilen. Er konnte auch nicht die Verteidigung durch die Regierungsparteien nachvollziehen, ein Großteil des Asylgesetzes sei nicht aufgehoben worden, denn das könne man nicht als ein Verdienst ansehen. Der Innenminister mache längst keine rot-weiß-rote Politik mehr, sondern nur mehr eine tief schwarz-blaue. Öllinger sieht auch nicht die Dringlichkeit des vorliegenden Antrags, da man doch einen Minister nicht auffordern müsse, reformbedürftige Gesetze verfassungskonform zu gestalten. Er könne auch die im Antrag vertretene Kritik an der Übererfüllung der Quote durch Wien und Niederösterreich nicht teilen. Sinnvoll wäre seiner Meinung nach, Asylsuchenden das Recht auf Arbeit zu geben. Als störend empfindet es Öllinger, dass der Bundesminister von Asylmissbrauch rede und selbst Menschenrechte und Verfassung missbrauche.

Abgeordneter DI HOFMANN (F) verteidigte seine Klubkollegin Rosenkranz und stellte fest, sie habe in ihrer Rede gemeint, Geschleppte würden mitunter Traiskirchen als Labstelle missbrauchen, um wieder unterzutauchen. Er erinnerte auch an die Gepflogenheit früherer Regierungen, Verfassungsbestimmungen in Einfachgesetze einzubauen, um eine eventuellen Aufhebung durch den Verfassungsgerichtshof zu umgehen. Auch er betonte, dass nur drei Punkte aufgehoben worden seien und stellte klar, dass Österreich auch in Zukunft für politisch, rassisch und religiös Verfolgte offen bleiben würde. Österreich sei aber kein Einwanderungsland. Österreich müsse Zielland für Asylsuchende bleiben, nicht aber für Wirtschaftsflüchtlinge. Hofmann thematisierte in weiterer Folge die große Zahl der Untergetauchten und meinte, die Tatsache, dass sich die Zahl der Asylwerber seit 1998 versechsfacht habe, lasse keinen Zweifel am Missbrauch aufkommen. Er forderte eine Entlastung für Traiskirchen, Thalham und St. Georgen und regte ein Ausgehverbot in den Erstaufnahmezentren an, wenn sich Asylsuchende insbesondere bei medizinischen Untersuchungen nicht als kooperativ erweisen sollten.

Abgeordneter KAINZ (V) kennt als Bürgermeister von Pfaffstätten die Probleme von seiner Nachbargemeinde Traiskirchen sehr genau und forderte die Solidarität mit der ansässigen Bevölkerung ein. Die Änderung des Asylgesetzes ist seiner Meinung nach zukunftsorientiert und gibt auf neue Rahmenbedingungen Antwort. Asylwerber, die die Gastfreundschaft ausnützten und straffällig würden, müssten ausgewiesen werden, meinte er. Viele reisten auch unter dem Deckmantel des Asyls ein, um kriminellen Handlungen nachzugehen. Den eingeschlagenen Weg der Bundesregierung hält er für richtig, weshalb er auch fortgesetzt werden sollte. Notwendig wäre aber die Solidarität der anderen Bundesländer, bemerkte er. Dem Vorschlag des niederösterreichischen Landesrats Plank kann er viel abgewinnen, wenn dieser so auch nicht realisierbar sei, da man überschaubare Einheiten brauche, um AsylwerberInnen besser integrieren zu können. Abschließend dankte Kainz für die verstärkte Gendarmeriepräsenz und forderte mehr Erstaufnahmezentren.

Abgeordnete Dr. HLAVAC (S) verlieh ihrem Missfallen über die Debatte Ausdruck, da in dieser unterschwellig unwahre Behauptungen aufgestellt würden. So seien beispielsweise AsylwerberInnen und Kriminelle gleichgesetzt worden. Den Debattenbeitrag von Abgeordneter Rosenkranz habe sie als "unbeschreiblich" empfunden. Es handle sich doch hier um ein heikles Thema, zumal es nicht um Fälle, sondern um Menschen gehe, und jeder habe das Recht auf ein faires Verfahren. Den Vorwurf an Wien könne sich nicht nachvollziehen, denn Wien bekenne sich zu seiner sozialen Verantwortung und versuche Menschen aus der Illegalität zu holen. Wien zu unterstellen, Personen ins System zu schmuggeln, sei falsch. Hlavac widersprach auch den von einigen Abgeordneten vorgebrachtem Argument, es seien ohnehin nur drei Passagen des Asylgesetzes aufgehoben worden. Es gehe nämlich nicht um die Quantität, sondern um die Qualität, und die Aufhebungen beträfen Kernbereiche des Gesetzes, sagte sie. Grundsätzlich wiege schwer, dass die Legistik schlecht sei, und damit die Arbeit der Behörden erschwert werde.

Abgeordneter BROSZ (G) trat der Aussage entgegen, die Asylanten seien für die hohe Kriminalitätsrate im Süden von Wien verantwortlich. In Wahrheit handle es sich um eine reiche Region, die Kriminelle auch wegen der günstigen Verkehrsanbindung anlocke. Dass Rückschlüsse auf die Asylwerber von Traiskirchen unzulässig seien, wisse jeder, der mit Gendarmen über das Problem spreche. Der FPÖ warf der Redner vor, zwar die Aufteilung der Flüchtlinge zu verlangen, aber überall dagegen zu sein, wo dafür konkrete Vorschläge gemacht werden.

Abgeordneter DI SCHEUCH (F) wandte sich gegen den Vorwurf, seine Partei würde Flüchtlinge vernadern. Die FPÖ sei eine Kontrollpartei, die auf konkrete Probleme aufmerksam mache, und Probleme treten auf, wo Asylwerber konzentriert untergebracht werden. "Aber wir werden auch dieses Problem auf die Reihe bekommen", zeigte sich Scheuch zuversichtlich.

Abgeordneter MIEDL (V) vermisste Vorschläge der Opposition zum Thema Asylpolitik und registrierte statt dessen deren Versuch, "einen der erfolgreichsten Innenminister anzupatzen". Minister Strasser gehe Themen an, die seine Vorgänger Blecha und Einem nicht gelöst haben, lobte Miedl und listete auf: Asylgesetz, Zivildienst, Punkteführerschein und Zusammenlegung der Exekutivkörper. Die ÖVP bekenne sich zum Asylrecht, Missbräuche seien aber abzustellen, denn eine erfolgreiche Asylpolitik setze die Akzeptanz der Bevölkerung voraus. Die Opposition sollte zur Kenntnis nehmen, dass sich die Zahl der vom Bund betreuten Asylwerber seit dem Jahr 2000 auf 26.000 mehr als verzehnfacht habe und in Österreich pro Kopf der Bevölkerung zehnmal mehr Asylanten leben als in Deutschland.

Abgeordneter PENDL (S) hielt fest, dass es in Traiskirchen kein Lager geben müsste, wenn sich die Bundesländer an die Vereinbarungen halten würden, die in Form von 15a-Verträgen getroffen wurden. Zudem klagte der Abgeordnete über Personalmangel bei der Betreuung der Flüchtlinge und sah Bund wie Länder gefordert, dafür zu sorgen, dass die Lagersituation in Traiskirchen im Namen der Humanität beendet werden könne.

Bei der Abstimmung wurde der Dringliche Antrag betreffend Novellierung des Asylgesetzes mit der Mehrheit der Regierungsparteien angenommen.

KURZDEBATTE: OPPOSTION WILL EUROFIGHTER-UNTERSUCHUNGSAUSSCHUSS

Abgeordneter Mag. KOGLER (G) zitierte aus dem Rechnungshofbericht über die Eurofighter-Typenentscheidung, wo zu lesen stehe, dass EADS "unter den festgesetzten Maßstäben" Bestbieter gewesen sei. Diese Maßstäbe gelte es zu überprüfen und man müsse die Frage beantworten, wie diese Maßstäbe festgesetzt wurden. - Darauf habe Minister Platter keine Antworten gegeben, sagte Kogler. Er äußerte auch den Verdacht, dass die Auswahl der Zahlungsvariante die Typenentscheidung festgelegt habe, weil dies der einzige Punkt gewesen sei, in dem der Eurofighter gegenüber dem Gripen überlegen gewesen sei.

Laut Kogler habe ein Ministerialrat interveniert, die Bewertungsunterlagen hätten dem Finanzministerium noch vor der militärischen Entscheidung vorgelegen, wodurch der Finanzminister auf die größte militärische Anschaffung der Zweiten Republik Einfluss genommen habe. Kogler erinnerte daran, dass die militärischen Experten von einer annähernden Gleichwertigkeit der beiden Produkte ausgegangen seien, der Gripen aber wesentlich billiger gewesen wäre. Dass diese Militärs bisher nicht als Auskunftspersonen in den Rechnungshof-Ausschuss geladen werden konnten, weil das die Mehrheit der Regierungsfraktionen nicht wollte, wertete der Obmann des Rechnungshof-Ausschusses als Zeichen eines parlamentarischen Kontrollnotstandes. "Wir laufen Gefahr, ein Abwürgeparlament zu werden", sagte Kogler und schloss mit dem Satz: "Das ist das österreichische Parlament, das ist nicht die Sakristei der ÖVP-Parteizentrale".

Abgeordneter MURAUER (V) wies die Vorwürfe des Abgeordneten Kogler zurück und erinnerte an die intensiven Diskussionen im Rechnungshof-Ausschuss. Murauer argumentierte einmal mehr für eine ausreichende Luftraumüberwachung und erinnerte daran, dass es in der 33-köpfigen Expertenkommission eine 4:1-Mehrheit für den Eurofighter gab. Die Opposition versuche lediglich, eine wichtige Beschaffung im Interesse der Sicherheit Österreichs schlecht zu machen. Für diesen Untersuchungsausschuss bestehe kein Anlass.

Abgeordneter Dr. KRÄUTER (S) sah Nationalratspräsident Khol dringend gefordert, die Wahrung parlamentarischer Kontrollrechte zu gewährleisten. Der Rechnungshof bekomme keine Unterlagen vom Wirtschaftminister und im Rechnungshof-Ausschuss lehne Minister Bartenstein die Vorlage dringend benötigter Dokumente ab.

Abgeordneter SCHEIBNER(F) widersprach der Behauptung der Opposition, er habe sich als Verteidigungsminister für den Gripen entschieden. Er habe seine Entscheidung für das EADS-Angebot und für den Eurofighter vielmehr durch seine Unterschrift dokumentiert. Abgeordneter Kogler habe selbstverständlich das Recht, Entscheidungen der Bundesregierung zu kritisieren, als Ausschussobmann habe er aber nichts anderes zu tun, als sich an die Geschäftsordnung zu halten.

Auch Scheibner betonte die Bedeutung der Luftraumüberwachung für Österreich, indem er darauf hinwies, dass Österreich ohne eine funktionierende Luftraumüberwachung Großveranstaltungen wie die Fußballeuropameisterschaft 2008 nicht abhalten könnte und ein Staatsgast wie jüngst der israelische Staatspräsident Katsav in Österreich kein Flugzeug besteigen würde, wenn man ihm die Sicherheit des Luftraumes nicht garantieren könne.

Abgeordneter Dr. PILZ (G) forderte die Abgeordneten auf, sich vorzustellen, was man während der 18 Stunden alles von den Auskunftspersonen hätte erfahren können, über deren Ladung man im letzten Rechnungshofausschuss mehr als eine Nacht lang debattiert habe. "Warum zwingen sie die Opposition, die Geschäftsordnung bis an ihre Grenzen auszunützen, um zu zeigen, dass es ein parlamentarische Kontrollrecht gibt?" Die Opposition werde die Regierungsparteien in der nächsten Sitzung des Rechnungshof-Ausschusses wieder fragen, ob sie bereit seien, die Arbeit des Ausschusses endlich zuzulassen, kündigte Abgeordneter Pilz an.

Der Antrag auf Einsetzung eines Untersuchungsausschusses blieb in der Minderheit der Oppositionsparteien und wurde abgelehnt.

(Schluss)