Parlamentskorrespondenz Nr. 758 vom 27.10.2004

INNENAUSSCHUSS: SICHERHEITSPOLIZEIGESETZ WURDE MIT EXPERTEN BERATEN

Univ.Prof. Funk äußert verfassungsrechtliche Bedenken

Wien (PK) – Mit vier Experten wurden heute im Innenausschuss die Sicherheitspolizeigesetz-Novellen 2004 und 2005 beraten. Als Experten waren Polizeipräsident Peter Stiedl, Bernd-Christian Funk von der Universität Wien, Roland Horngacher von Kriminalamt Wien und Herwig Haidinger vom Bundeskriminalamt geladen. Im Mittelpunkt des Gedankenaustausches standen die Regelung zur Videoüberwachung an bestimmten öffentlichen Orten („Kriminalitätsbrennpunkten“) zur Erfüllung präventiver Aufgaben der Sicherheitsbehörden und die Ermächtigung der Sicherheitsbehörde, auf Anregung einen Bereich um ein bestimmtes Objekt (Schutzobjekt), an dem überwiegend minderjährige Menschen von strafbaren Handlungen bedroht sind, zur Schutzzone zu erklären. Die strafbaren Handlungen müssen nicht gegen den Minderjährigen selbst gerichtet sein, sondern die Gefahr für den zu schützenden Personenkreis kann mittelbar (etwa durch weggeworfene Spritzen) entstehen. Der geschützte Bereich umfasst eine Zone von maximal 150 m um das Schutzobjekt herum; hat das Schutzobjekt öffentlich zugängliche Teile (Vorgärten, Eingangsbereiche, Hörsäle), sind auch diese Teil der Schutzzone. Organe des öffentlichen Sicherheitsdienstes sind ermächtigt, Menschen, bei denen anzunehmen ist, dass sie eine strafbare Handlung nach dem Strafgesetzbuch, dem Suchtmittelgesetz oder Verbotsgesetz setzen könnten, aus der Schutzzone wegzuweisen.

Bundesminister Ernst Strasser wies darauf hin, dass das Ressort einer Forderung von Frauenhäusern und der Interventionsstellen gegen Gewalt nachkommen werde und eine zentrale Gewaltschutzdatei einführen wolle. Dies deshalb, weil Gewalttätige, meistens männliche Personen, in ein anderes Bundesland oder eine andere Stadt ziehen und dort hinsichtlich ihrer „Tätigkeiten“ am vorigen Aufenthaltsort der örtlichen Polizei nicht bekannt sind. Man hoffe, rascher und zielgerichteter einschreiten zu können.

Peter Stiedl meinte zur Schutzzonen-Regelung, die Schutzzone stelle ein Pendant zum Platzverbot dar; man wolle verhindern, dass Unbefugte in einen bestimmten Bereich eintreten. Die Bestimmungen für die Schutzzone würden der Polizei helfen, weil die Personen, von denen gefährliche Angriffe ausgehen, bekannt seien. Die Einrichtung einer Schutzzone erfolge über Anregung. Man rechne mit vielen Anregungen, so Stiedl, aufgrund der internen Informationen könne jede Anregung genau überprüft werden. Man habe die Absicht, „sehr restriktiv“ vorzugehen.

Die Videoüberwachung werde sowohl als präventives als auch als repressives Mittel angesehen. Die Überwachung sollte mit einem Streifenkonzept kombiniert werden, hätten doch ausländische Erfahrungen gezeigt, dass ein Verdrängungseffekt entsteht, dem durch begleitende Maßnahmen begegnet werden muss. Mit der Videoüberwachung wolle man strafbare Handlungen im überwachten Bereich verhindern und das subjektive Sicherheitsgefühl der Bevölkerung heben, betonte der Experte. Wichtig sei es, in weiterer Folge eine Evaluation vorzunehmen. Aufgrund dieser Bewertung werde es nach Meinung von Stiedl erforderlich sein, den überwachten Bereich zu überlegen oder die Überwachung einzustellen oder zu verlängern, um den Verdrängungseffekt zu begegnen.

Bernd-Christian Funk (Universität Wien) hielt aus verfassungsrechtlicher Sicht die Konstruktion der Schutzzone für grundrechtlich bedenklich und nicht hinreichend bestimmt. Zweifel hatte er auch hinsichtlich der Prognoseentscheidung, da seiner Ansicht nach auch dieser Tatbestand nicht hinreichend bestimmt sei. Kritik äußerte der Verfassungsrechtler zudem an der Wegweisung und dem Betretungsverbot und wies darauf hin, dass Maßnahmen des Eingriffes in ihrer Wirkung als Eingriffe in das Grundrecht der persönlichen Freiheit zu sehen sind und auch der Menschenrechtskonvention nicht entsprechen.

Im Zusammenhang mit der Videoüberwachung sprach der Universitätsprofessor die Frage an, was mit den ermittelten Daten geschehe: sie seien innerhalb von 48 Stunden zu löschen, könnten aber für die Abwehr gefährlicher Angriffe weiterverwendet werden. Die Löschungsregelung stelle eine Generalermächtigung dar und stehe in Konflikt mit dem verfassungsrechtlichen Bestimmtheitsgebot.

Roland Horngacher vom Kriminalamt Wien gab bekannt, dass die getroffenen Regelungen auf die kriminalpolizeiliche Situation in Wien abstellten. Im Bereich des Karlsplatzes müssen sich 6- bis 14-jährige Kinder den Weg zu ihrer (Haupt)Schule durch die Suchtgiftszene bahnen; es bedürfe eines hohen Aufwandes, die Belästigung der Kinder durch die dort etablierte Szene zu verhindern. Aus der Sicht des Kriminalamtes Wien gehe es darum, eine Trennung von Abhängigen und Dealern von den Kindern zu erreichen. Mit der Errichtung einer Schutzzone werde die Möglichkeit geboten, die Drogenszene wegzuweisen, und erreicht, dass das subjektive Sicherheitsgefühl der Bevölkerung steige.

Die Videoüberwachung sei eine Ergänzung zu den bereits vorhandenen Maßnahmen. Horngacher wies auch darauf hin, dass bereits jetzt bestimmte private Örtlichkeiten videoüberwacht werden.

Herwig Haidinger (Bundeskriminalamt) sah in der Videoüberwachung und der Schutzzone eine sinnvolle Ergänzung bisher bestehender Regelungen im SPG. Hierbei gehe es aber keinesfalls um eine flächendeckende Kontrolle aller Menschen. Prognoseentscheidungen zu treffen, sei kein neues Instrument, meinte Haidinger zu Prof. Funk.

Die Abgeordnetenrunde leitete S-Abgeordneter Walter Posch mit seinen Fragen ein. Sie bezogen sich auf die Zahl der Anregungen und Schutzzonen, auf deren Kosten und auf das dafür notwendige Personal. Sollte es eine Schutzzonen-Verordnung für die Szene Karlsplatz geben, wird sich die Drogenkriminalität verlagern?, lautete seine Frage an Horngacher.

Abgeordneter Günter Kössl (V) hielt es für wichtig, dass keine Beweismittel nach 48 Stunden vernichtet werden. Konkret wollte er wissen, wie sich Prof. Funk eine verfassungskonforme Regelung der Schutzzone vorstelle.

Sein Fraktionskollege Werner Miedl regte im Zusammenhang mit dem am Freitag erfolgten Messerattentat in der Steiermark an, die Schutzzone auch zu einer waffenfreien Zone zu erklären. Die zentrale Gewaltschutzdatei bewertete Miedl als gut.

Abgeordnetem Peter Pilz (G) fehlten Auskünfte, ob durch die angesprochenen Maßnahmen die Kriminalität zurückgehen oder verschoben werde. Wissen wollte er, wie sich die zuständige Behörde verhalten werde, wenn von den Schuldirektoren Schutzzonen eingefordert werden. Werden auch Kettenschutzzonen eingerichtet? Wieviel Personal braucht man für die Wegweisung mit Zwangsgewalt? Wer stellt fest, in welchem Fall die Videobänder länger als 48 Stunden aufbewahrt werden? Was kostet die Überwachung einer Wiener Einkaufsstraße? – So lauteten einige seiner Fragen.

Abgeordnete Helene Partik-Pable (F) glaubt nicht, dass man mit den Schutzzonen die Kriminalität ausmerzen werde, aber man werde es den Dealern schwer machen, an Kunden heranzukommen. Weiters wollte sie wissen, wie lange es dauert, bis eine Verordnung erlassen wird, und ob der Anfang und das Ende einer Schutzzone gekennzeichnet sein müssen.

Innenminister Ernst Strasser teilte im Zusammenhang mit der zentralen Gewaltschutzdatei mit, 2003 habe es 4.180 Betretungsverbote gegeben, 2004 sei eine steigende Tendenz zu verzeichnen. Durch eine zentrale Datei würden die Mitarbeiter über einen Gewalttäter und seinen Aufenthalt Informationen erhalten.

Herwig Haidinger machte darauf aufmerksam, dass das Bundeskriminalamt keine Sachverhaltsdarstellung behalte, sondern diese zur rechtlichen Beurteilung an die Staatsanwaltschaft weiterleite. Sollte eine Anregung erfolgen, dann suche die Sicherheitsbehörde das Gespräch mit dem Vertreter des Anregenden. Dabei werde festgestellt, ob sich das Phänomen mit klassischen Instrumenten bekämpfen lasse oder eine Erlassung einer Schutzzone notwendig sei; bei professionellen Tätergruppen werde nicht mit Schutzzonen gearbeitet, sondern vielmehr klassische Instrumente angewendet, da Schutzzonen einen anderen Zweck haben. Eine Schutzzone wird videoüberwacht, wenn dies eine sinnvolle Ergänzung darstelle. Die Entscheidung, ob Daten nach 48 Stunden gelöscht werden oder nicht, werde von einem geschulten Beamten der Exekutive, kontrolliert von der Dienstaufsicht, getroffen und protokolliert.

Roland Horngacher unterstrich im Hinblick auf die Drogenszene die enge Zusammenarbeit mit dem Fonds „Soziales Wien“. Fest steht für ihn, dass das Kriminalamt jene Personen, die der Drogenszene zugerechnet werden können, ausmachen kann. Aufgrund einer Videoüberwachung komme es nicht zu einer Verlagerung der Kriminalität, da es sich bei den meisten Fällen um einen „Spontanfall“ handle.

Bernd-Christian Funk wies abermals darauf hin, dass die Prognoseentscheidung zu unbestimmt sei und hierfür eine ausreichende rechtsstaatlich bestimmte Basis fehle. „In kritischen Fällen stellt das Vertrauen in das Gespür der Beamten keine ausreichende Grundlage dar.“ Die Schutzzonen-Regelung könne man mit einer geringeren Eingriffsdichte entlasten. Statt der Wegweisung und dem Betretungsverbot könnte man eine allgemeine Ermächtigung zur Identitätsfeststellung machen, meinte er.

Peter Stiedl teilte mit, sobald die Informationen seitens des Kriminalamtes vorliegen – diese liegen schnell vor, so Stiedl – werde die Verordnung innerhalb von zwei, drei Tagen, maximal einer Woche, erfolgen.

Die Abgeordneten Gisela Wurm, Elisabeth Hlavac, Ulrike Königsberger-Ludwig, Johann Maier (alle S) und Terezija Stoisits sowie Peter Pilz (beide G) wandten sich in einer zweiten Runde des Expertenhearings mit zahlreichen Detailfragen zur geplanten Einrichtung einer zentralen Gewaltschutzdatei, zur Verhältnismäßigkeit von Grundrechtseingriffen in den geplanten Schutzzonen, zur praktischen Vorgangsweise bei der Einrichtung der Schutzzonen und zum dabei erwarteten Personalaufwand der Exekutive an die Experten. Johann Maier fügte die Befürchtung hinzu, dass politischer Druck für die Einrichtung von Schutzzonen entstehen könnte und Schuldirektoren Probleme bekommen könnten, wenn sie keine Schutzzonen beantragen.

Abgeordneter Matthias Ellmauer (V) hielt die vorgeschlagenen gesetzlichen Regelungen für die Einrichtung von Schutzzonen für sinnvoll und regte eine Abwägung der Schutzgüter "persönliche Freiheit", "Sicherheit" und "Jugendschutz" an.

Peter Stiedl erinnerte an den Zweck der Einrichtung von Schutzzonen, Kinder vor Drogen zu schützen. Zur Frage des Personalbedarfs sagte Stiedl, man werde bei der Einrichtung von Schutzzonen restriktiv vorgehen, andererseits erwartete er sich einen optimalen Einsatz der Polizeikräfte. Die Überwachung einer Schutzzone gehört Stiedl zufolge zum Rayonsdienst eines Wachzimmers, zusätzlich könnten auch Spezialkräfte gegen Raub und Drogendelikte zum Einsatz kommen.

Bernd-Christian Funk hielt die Einrichtung einer zentralen Gewaltschutzdatei für verfassungsrechtlich unbedenklich. Bei den Regelungen für die Einrichtung von Schutzzonen versuche man alles zu vermeiden, was als Grundrechtseingriff gedeutet werden könnte. Da es sich aber um Ermächtigungen zu Eingriffen in die persönliche Freiheit handle, seien die Regelungen an verfassungsrechtlichen Kriterien zu messen, denen sie, Funks Meinung nach, nicht entsprechen können. Eine allgemeine Durchsuchungsermächtigung würde eine Druckentlastung bedeuten, fügte der Experte hinzu.

Roland Horngacher berichtete vom konzentrierten Personaleinsatz der Exekutive in der offenen Drogenszene, der sich nicht gegen Abhängige, sondern gegen Dealer richte. Der Experte bezeichnete es als sinnvoll, 10- bis 14-jährige Kinder vor Kaufangeboten für Medikamente und Einstiegsdrogen zu schützen. Der Personaleinsatz wird durch entsprechendes gesetzliches Rüstzeug für die Beamten effizienter.

Herwig Haidinger erläuterte das Konzept sozial integrierter Schutzzonen, die nicht den ganzen Tag, wohl aber vor Beginn und nach dem Ende der Schulzeit überwacht werden müssen.

Zur Frage des G-Abgeordneten Pilz bezüglich der Sachverhaltsdarstellung gegen zwei Asylanwälte stellte Haidinger fest, dass es sich nicht um eine Anzeige gehandelt habe. Innenminister Strasser fügte hinzu, dass dies keine Angelegenheit seines Büros gewesen sei, sondern Sache des Bundeskriminalamtes.

Ausschussvorsitzender Rudolf Parnigoni teilte nach der einstimmigen Vertagung der Beratungen mit, dass das Expertenhearing am 1. Dezember 2004 um 10.30 Uhr fortgesetzt wird. (Schluss)