Parlamentskorrespondenz Nr. 778 vom 29.10.2004

BUDGET 2005: AUSSCHUSS GIBT PLENUM GRÜNES LICHT FÜR ZWEITE LESUNG

Abänderungen lassen Defizit um 100 Mill. ��� steigen

Wien (PK) - Der Budgetausschuss hat heute Nachmittag unter der Vorsitzführung seines Obmannes Jakob Auer (V) den Entwurf für das Bundesfinanzgesetz 2005 abgestimmt und an das Plenum verabschiedet. Somit kann der Nationalrat die zweite Lesung zum Budget 2005 programmgemäß am 10. November starten.

Gegenüber dem Regierungsentwurf wurde lediglich in einem einzigen Punkt eine wesentliche Änderungen vorgenommen. Künftig muss nicht mehr die Krankenversicherung den Krankengeldaufwand für Arbeitslose tragen, dieser wird aus Mitteln der Arbeitsmarktpolitik gezahlt. Gleichzeitig wird der Krankenversicherungsbeitrag für Arbeitslose an jenen der Arbeiter und Angestellten angeglichen (von bisher 7,25 % auf 7,4 %). Durch diese beiden Maßnahmen ergibt sich im Bundeshaushalt ein Mehrbedarf von 103 Millionen Euro.

Wegen der vorgenommenen Abänderungen ändern sich auch die Eckdaten des Budgets 2005. Vorgesehen sind nunmehr Ausgaben in der Höhe von 64,21 Mrd. € (statt ursprünglich 64 Mrd. €) und Einnahmen in der Höhe von 58,97 Mrd. € (statt 58,87 Mill. €). Das Budgetdefizit des Bundes dürfte im kommenden Jahr bei rund 2,3 % des BIP liegen. 

Seit Dienstag der letzten Woche haben die Abgeordneten den Haushaltsentwurf an insgesamt sieben Sitzungstagen zunächst mit Experten analysiert, dann die einzelnen Ressortbudgets verhandelt und heute samt Anhängen plenumsreif gemacht. Die von den Abgeordneten vorgelegten Abänderungsanträge wurden in einer Sitzungsunterbrechung vor der Schlussabstimmung vom dafür zuständigen Unterausschuss beraten. Die Regierungsvorlage zum diesjährigen Budgetbegleitgesetz hatte den Ausschuss bereits am Dienstag letzter Woche mit VP-FP-Mehrheit passiert.

Der Entwurf für das Bundesfinanzgesetz und die Abänderungsanträge der Regierungsparteien erhielten die Zustimmung der Koalitionsmehrheit im Budgetausschuss. Die Abänderungen betreffen neben dem Mehraufwand für die Arbeitsmarktpolitik auch geringfügige Planstellenänderungen, diverse saldenneutrale Umschichtungen, eine Anhebung des Budgets für den Rechnungshof und eine Erhöhung des Parlamentsbudgets für die Vorbereitung der österreichischen EU-Präsidentschaft. Schließlich wird im Bundesfinanzgesetz auch dafür Vorsorge getroffen, dass sich Programme im Rahmen der Forschungsoffensive der Regierung über mehrere Jahre erstrecken können. Dem Budget der Obersten Organe (Parlament, Rechnungshof, Volksanwaltschaft, VfGH und VwGH) sowie den das Parlament und den Rechnungshof betreffenden Abänderungsanträgen stimmten auch SPÖ und Grüne zu.

Von der Ausschussmehrheit abgelehnt wurde hingegen ein Antrag der SPÖ, im Bundesfinanzgesetz 2005 auch Vorsorge für die im Rahmen der Finanzausgleichsverhandlungen vereinbarten zusätzlichen je 100 Millionen Euro für Länder und Gemeinden und die höheren Abgeltungen für Landeslehrer zu treffen. Finanzminister Karl-Heinz Grasser hatte zuvor klargestellt, dass es die zusätzlichen Mittel für Länder und Gemeinden nur geben wird, wenn das bei den Finanzausgleichsverhandlungen geschnürte Gesamtpaket halten wird.

(Schluss)