Parlamentskorrespondenz Nr. 803 vom 09.11.2004

KEINE MEHRHEIT FÜR WEISUNGSFREIHEIT DER RECHTSSCHUTZBEAUFTRAGTEN

Militärbefugnisgesetz mit Koalitionsmehrheit beschlossen

Wien (PK) - Die Vorlage zur Änderung des Militärbefugnisgesetzes trägt  den Einwänden des Verfassungsgerichtshofs Rechnung, der in seinem Erkenntnis vom 23. Jänner 2004 einige zentrale Passagen als verfassungswidrig aufgehoben hat. Betroffen von den Neuerungen sind vor allem die Bestimmungen über die Festnahmebefugnis militärischer Organe im Wachdienst bei Vorliegen eines Angriffs gegen militärische Rechtsgüter und die weitere Behandlung der festgenommenen Personen, die Befugnis zur Observation und verdeckten Ermittlung für Zwecke der nachrichtendienstlichen Aufklärung sowie die Regelungen über die Unabhängigkeit und Weisungsfreiheit des Rechtsschutzbeauftragten.

Abgeordneter GAAL (S) hielt die Zweifel seiner Fraktion aufrecht und meinte, die Novelle könne die Bedenken der SPÖ nicht ausräumen. Der Rechtsschutzbeauftragte sei nach dem vorliegenden Text bloß ein Hilfsorgan des Ministers und kein wirksames Kontrollorgan. Gaal bedauerte, dass der Forderung der SPÖ nach einer Konstruktion des Rechtsschutzbeauftragten als Organ des Parlaments nicht entsprochen wurde und resümierte, der Rechtsschutz komme zu kurz.

Abgeordneter MURAUER (V) zeigte sich irritiert über die Ablehnung der SPÖ, den Rechtsschutzbeauftragten im Verfassungsrang zu verankern. Die Sozialdemokraten berufen sich immer wieder auf den Verfassungsgerichtshof, im Fall des Rechtsschutzbeauftragten sprechen sie sich aber gegen den erklärten Willen der Höchstrichter aus, konstatierte der VP-Wehrsprecher.

Abgeordneter Dr. PILZ (G) forderte die Bestellung des Rechtsschutzbeauftragten durch den Nationalrat und warnte, nach der vorliegenden Konstruktion sei die Unabhängig nicht gesichert. Der Prüfer werde vom Minister ausgewählt und habe seinen Bericht an diesen zu erstatten. Dem Minister obliege es dann, den Bericht ans Parlament weiterzuleiten. Für Pilz war dies zu wenig, um einem wirksamen Rechtsschutz zum Durchbruch zu verhelfen.

Abgeordneter Dr. BÖSCH (F) hatte kein Verständnis für die Weigerung der Opposition, der Regelung über den Rechtsschutzbeauftragten zuzustimmen. Die Kontrolle finde im Ständigen Unterausschuss statt, der Minister unterstehe überdies der Kontrolle des Parlaments. Die Argumente der Opposition würden daher ins Leere gehen, folgerte Bösch.

Abgeordnete PFEFFER (S) präzisierte, die SPÖ bestehe auf der Einsetzung von drei Rechtsschutzbeauftragten, und zwar je einem nach dem Sicherheitspolizeigesetz, der Strafprozessordnung und dem Militärbefugnisgesetz. Diese Prüfer seien nach den Vorstellungen der Sozialdemokraten gemeinsam als Organ des Nationalrats zu installieren und dem Parlament gegenüber berichtspflichtig.

Verteidigungsminister PLATTER betonte mit Nachdruck, Ziel des Gesetzes sei es, den Intentionen des Verfassungsgerichtshofs zu hundert Prozent Rechnung zu tragen. In drei Fällen sei dies gelungen. Beim Rechtsschutzbeauftragten bedürfe es der Zustimmung der SPÖ. Platter appellierte an die Sozialdemokraten, ihr Abstimmungsverhalten noch einmal zu überdenken.

Abgeordnete STADLER (V) rief die SPÖ auf, ihre Verfassungsmehrheit für die Unabhängigkeit des Rechtsschutzbeauftragten zur Verfügung zu stellen. Sie erinnerte, dass die Form der Bestellung vom Verfassungsgerichtshof nicht kritisiert wurde. Die Kontrolle des Parlaments sei durch die Berichtspflicht an den Ständigen Unterausschuss sicher gestellt, meinte sie.

Abgeordneter DI KUMMERER (S) räumte ein, den Intentionen des Verfassungsgerichtshofs sei Rechnung getragen worden. Der Redner beharrte aber wie seine Fraktionskollegen auf der Einrichtung des Rechtsschutzbeauftragten als Organ des Parlaments.

Abgeordneter FAULAND (F) warf der SPÖ vor, der Empfehlung des Verfassungsgerichtshofs nicht nachzukommen und dadurch den Rechtsschutzbeauftragten zu schwächen. Die SPÖ leiste mit ihrer Ablehnung der Weisungsfreiheit einem allfälligen Missbrauch Vorschub, kritisierte er.

Abgeordnete STADLBAUER (S) bemängelte, das Personal des Rechtsschutzbeauftragten sei nicht weisungsfrei. Sie zog daraus den Schluss, die Regierung wolle sich durch diese Bestimmung "eine Hintertür offenlassen".

Abgeordneter PACK (V) appellierte an die SPÖ, sich ihr Stimmverhalten nochmals zu überlegen und "Verantwortung für Österreich zu zeigen".

Abgeordneter Ing. KAIPEL (S) qualifizierte die Novelle als Minimallösung, die die Bedenken der SPÖ nicht ausräume und die demokratiepolitischen Schwachstellen nicht beseitige. Die Grundrechte würden militärischen Interessen untergeordnet, dem Datenschutz sei nicht entsprochen worden, die Konstruktion des Rechtsschutzbeauftragten sei eine bloße Scheinlösung, lauteten die Kritikpunkte Kaipels.

Abgeordneter FREUND (V) erwiderte, mit dieser Novelle werde dem Rechtsschutz voll Rechnung getragen. Die Forderungen der SPÖ bezeichnete er als überzogen und realitätsfern.

Abgeordnete HAGENHOFER (S) replizierte, die derzeitige Regelung der Novelle entspreche nicht den Intentionen des Verfassungsgerichtshofs, zumal ein wirksamer Rechtsschutz nur dann garantiert sei, wenn der Rechtsschutzbeauftragte mit seinem Personal weisungsfrei gestellt sei.

Abgeordneter Mag. LANGREITER (V) ortete grundsätzlichen Konsens in der Frage der Weisungsfreiheit und sah Erklärungsbedarf bei der SPÖ. Die Sozialdemokraten wollen offenbar einen Rechtsschutzbeauftragten, der parteipolitisch instrumentalisiert wird, vermutete Langreiter.

Abgeordneter Mag. DARABOS (S) untermauerte nochmals die Argumente seiner Fraktion und forderte eine klare Legitimation des Rechtsschutzbeauftragten durch das Parlament.

Abgeordneter SCHÖLS (V) bedauerte, dass die SPÖ die Gelegenheit vorbeigehen lasse, Verantwortung für die Landesverteidigung zu übernehmen. Der eine oder andere Sozialdemokrat wollte durchaus zustimmen, agiere aber wider besseres Wissen oppositionell, vermutete Abgeordneter Schöls.

Abgeordnete SCHASCHING (S) erinnerte daran, dass die Bundesregierung ein Militärbefugnisgesetz vorgelegt habe, das von ÖVP und FPÖ beschlossen, vom Verfassungsgerichtshof aber aufgehoben worden ist. Die SPÖ nehme Urteile des VfGH ernst, sagte die Rednerin und betonte die Sensibilität ihrer Fraktion in Grundrechtsfragen. Für eine seriöse Diskussion über den Rechtsschutzbeauftragten sei es heute ein wenig spät, daher könne es zu dieser Vorlage keine Zustimmung der SPÖ geben.

Abgeordneter KÖSSL (V) sprach von einer ordentlichen Korrektur des Militärbefugnisgesetzes und von einer Regelung für den Rechtsschutzbeauftragten, der auch SP-Abgeordneter Gaal gerne zustimmen würde, dieser müsse sich aber der Parteipolitik beugen -  die SPÖ sollte die Sachpolitik in den Vordergrund rücken, riet der Redner.

Abgeordneter GRADWOHL (S) fragte, was daran parteipolitisch sein solle, wenn das Parlament die Berichte der Rechtsschutzbeauftragten nach dem Vorbild der Berichte des Rechnungshofes entgegennimmt. Der Redner kritisierte die mangelnde Nachhaltigkeit der Gesetzgebung  der Bundesregierung grundsätzlich und hielt fest, dass es in diesem Haus Abgeordnete gebe, die sich zutrauen, den Bericht des Rechtsschutzbeauftragten ohne Filter des Bundesministers zu beurteilen. Die Grund- und Freiheitsrechte sind für die SPÖ keine Kleinigkeit. "Stimmt den Vorschlägen der Opposition für einen Rechtsschutzbeauftragten, der diesen Namen verdient, zu", lautete Gradwohls Appell an ÖVP und FPÖ.

    

Abgeordneter AMON (V) erinnerte daran, dass es dem Bundesminister ein großes Anliegen sei, den Rechtsschutzbeauftragten in der Verfassung zu verankern - dies sollte auch jenen ein Anliegen sein, die die Grundrechte und Grundfreiheiten immer auf den Lippen führen. Die SPÖ ist zur Zustimmung herzlich eingeladen. Sie sollte den Behörden und Exekutivorgane ein bisschen mehr Vertrauen entgegenbringen.

    

Abgeordneter PRÄHAUSER (S) warf den Regierungsparteien vor, jede Gelegenheit zu nutzen, um Einigungen mit der Opposition in Verteidigungsfragen zu verhindern, das sei bei der Verteidigungsdoktrin so gewesen und auch heute bei der Weisungsfreiheit des Rechtsschutzbeauftragten. Die SPÖ werde immer zur Landesverteidigung stehen, unterstrich Prähauser, sie wolle einen wirklich weisungsfreien Rechtsschutzbeauftragten.

    

Abgeordneter Dr. LIECHTENSTEIN (V)    betonte die Notwendigkeit eines starken österreichischen Bundesheer im Rahmen einer europäischen Verteidigung - daher sollten alle Abgeordneten der vorliegenden Novelle des Militärbefugnisgesetzes, die die Bedenken des Verfassungsgerichtshofes berücksichtigt, zustimmen.

Bei der Abstimmung wurde die Änderung des Militärbefugnisgesetzes mehrheitlich angenommen. Das Bundesverfassungsgesetz über die Weisungsfreiheit der Rechtsschutzbeauftragten erhielt nicht die erforderliche Zweidrittelmehrheit.

Letzter Punkt der Tagesordnung war eine Reihe von Anpassungen im Pensionsbereich. Abgeordneter Dr. WITTMANN (S) erläuterte die vorgesehene Anpassung der Pensionsregelungen für Hinterbliebenen von Beamten an die Bestimmungen des ASVG und begründete die Ablehnung seiner Fraktion mit dem Mangel an sozialer Gerechtigkeit, wobei er an den Vorschlag der SPÖ erinnerte, die zwölf besten Monate zur Berechnung der Hinterbliebenenversorgung heranzuziehen. Verschlechterungen für sozial Schwache lehne die SPÖ ab.

Abgeordneter NEUGEBAUER (V) hielt fest, dass die Art der Berechnung der Witwenpensionen im ASVG und im Pensionsgesetz immer gleichlautend geregelt waren; damit es dabei bleibe, sei diese Novelle notwendig. Die vorliegende Heranziehung der letzten beiden Kalenderjahre vor dem Tod des Bediensteten zur Nachbildung der Versorgungslage werde in der weitaus überwiegenden Zahl der Fälle gegenüber der bisherigen 60-Prozent-Regelung nichts ändern.

    

Abgeordneter ÖLLINGER (G) erinnerte an die Bedenken der Grünen gegen die vorliegende Novelle und hielt fest, dass das Parlament gut beraten wäre, eigenständige Altersversorgungen für Frauen ins Auge zu fassen. Das Witwenpensionsrecht sei dafür kein taugliches Modell. Die vorliegenden Änderungen änderten nichts an grundlegenden Ungerechtigkeiten und werden daher von den Grünen abgelehnt.

    

Abgeordneter SCHEIBNER trat den Ausführungen Öllingers und Wittmanns entgegen und bezeichnete es demgegenüber als notwendig, den Einwendungen des Verfassungsgerichtshofes zu folgen, was mit der vorliegenden Novelle geschehe.

Abgeordneter PENDL (S) warnte davor, ein Gesetz an ein anderes schlechtes Gesetz anzupassen und prophezeite den Personalvertretern der Regierungsparteien eine entsprechende Antwort der öffentlich Bediensteten bei den Personalvertretungswahlen.   

             

Abgeordneter Dr. BRADER (V) führte ins Treffen, dass die Berücksichtigung der letzten beiden Jahre vor dem Ableben des Bediensteten die Versorgung der Hinterbliebenen verbessern werde.

                                 

Abgeordnete GRANDER (V) erläuterte die verfassungskonforme Anpassung der Witwenpensionen im öffentlichen Dienst und im ASVG. Neu sei die Berücksichtigung aller selbständiger und unselbständiger Einkommen, wobei in der Mehrzahl der Fälle keine Auswirkungen auf den Witwenversorgungsgenuss zu erwarten seien.

Bei der Abstimmung wurde der Gesetzentwurf mit Mehrheit angenommen.

(Schluss)