Parlamentskorrespondenz Nr. 879 vom 01.12.2004

DER WEG FÜR DEN NEUEN WACHKÖRPER POLIZEI IST FREI

Innenausschuss beschließt Sicherheitspolizeigesetz-Novelle

Wien (PK) – Im Innenausschuss wurde heute über die Sicherheitspolizeigesetz-Novellen 2004 und 2005 weiterverhandelt. Im Mittelpunkt der Debatte stand die Exekutivdienstreform. Eingeladene Experten beantworteten die Fragen der Abgeordneten. Bevor die Mandatare in medias res gingen, brachten die beiden Regierungsparteien einen Abänderungsantrag zur SPG-Novelle 2005 ein, der teilweise auf den Besprechungsergebnissen mit den Landesamtsdirektoren basiert.

So wird in diesem Antrag ausdrücklich klargestellt, dass die Bezirks- oder Stadtpolizeikommanden des Wachkörpers Bundespolizei den Sicherheitsbehörden (außer Wien) I. Instanz unterstellt sind.

Klargestellt wird auch, dass die Wegweisung von einem bestimmten Ort keinen Eingriff in das durch das Bundesverfassungsgesetz zum Schutz der persönlichen Freiheit gewährleistete Recht darstellt, sie hindere den Betroffenen nur am Verbleiben an Ort und Stelle, schränke ihn aber in seiner Bewegungsfreiheit nicht ein.

Die Sicherheitsbehörden werden ermächtigt, Kennzeichenerkennungsgeräte (Bildaufzeichnungsgeräte, die in Verbindung mit einer Zeichenerkennungssoftware in der Lage sind, automatisch Kennzeichen vorbeifahrender Kfz auszulesen) verdeckt zum Einsatz zu bringen, um personenbezogene Daten für Zwecke der Fahndung zu verarbeiten. Der Einsatz der neuen technischen Mittel wird räumlich und zeitlich beschränkt, indem er örtlich nur dort stattfindet, wo Fahndungsaktivitäten polizeilich indiziert sind, und auf einen Zeitraum von maximal einem Monat beschränkt wird. Die Verarbeitung jener Kennzeichen-Daten, die keinen hit-Fall darstellen, erfolgt nur in jener kurzen Zeitspanne, die zum Vergleich mit der Fahndungsdatei notwendig ist.

Ferner wird die Funktionsdauer des Rechtsschutzbeauftragten von zwei auf fünf Jahre verlängert. Neu ist auch, dass die Bestellung des Rechtsschutzbeauftragten erst mit Wirksamkeit der Neu- oder Wiederbestellung und nicht mit dem Ende der Bestellungsdauer erlischt.

Neu in diesem Antrag sind auch die Bestimmungen über die Zentrale Gewaltschutzdatei. Demnach können die Sicherheitsbehörden von Personen, gegen die sich eine Wegweisung und ein Betretungsverbot bei Gewalt in Wohnungen richtet, Identifikationsdaten einschließlich der Erreichbarkeitsdaten und Vormerkungen wegen Gewaltdelikte, Angaben zu Grund und Umfang der verhängten Maßnahme einschließlich früherer Maßnahmen im Zusammenhang mit einer Wegweisung oder eines Betretungsverbotes und Verfahrensdaten gemeinsam zu benützen. Die Daten sind zu löschen, wenn ein Betretungsverbot aufgehoben wurde; sonst sind die Daten ein Jahr nach Aufnahme in die Zentrale Gewaltschutzdatei - im Falle mehrerer Speicherungen ein Jahr nach der letzten - zu löschen.

In einem Selbständigen Antrag der beiden Regierungsparteien geht es um ein Bundesverfassungsgesetz, mit dem die Weisungsfreiheit von Rechtsschutzbeauftragten festgeschrieben wird. Wie es in der Begründung zu diesem Antrag heißt, habe die Diskussion im Österreich-Konvent die Notwendigkeit gezeigt, die Weisungsfreiheit und Unabhängigkeit von Rechtsschutzbeauftragten verfassungsmäßig zu verankern.

Ausschussfeststellungen wurden vor allem zur Schutzzone und der Videoüberwachung an öffentlichen Orten vorgelegt.

Bei der Abstimmung über die SPG-Novelle 2005 wurden die Bestimmungen über die Schutzzone, die Videoüberwachung sowie die Kfz-Kennzeichenerkennung und die Videoüberwachung bei der Grenzkontrolle mit den Stimmen der ÖVP, SPÖ und FPÖ angenommen, die Regelung zur Zentralen Gewaltschutzdatei fand einhellige Billigung. Die restlichen Teile der Vorlage wurden – gleichfalls in der Fassung des Abänderungsantrages – mit der Mehrheit der beiden Regierungsparteien beschlossen.

Die Ausschussentschließungen fanden die Mehrheit von ÖVP und FPÖ.

Die Beschlussfassung über die Weisungsfreiheit von Rechtsschutzbeauftragten (Selbständiger Antrag) erfolgte mit den Stimmen der ÖVP und der FPÖ.

Die Verhandlungen über die SPG-Novelle 2004 wurden vertagt. (Forts./Diskussion)