Parlamentskorrespondenz Nr. 4 vom 11.01.2005

PROKOP: FÜR WIEDERAUFBAU WERDEN 50 MILLIONEN EURO BEREITGESTELLT

Innenausschuss gedenkt der Tsunami-Opfer

WIEN (PK) – In einer Aktuellen Aussprache mit Innenministerin Liese Prokop befassten sich die Mitglieder des Innenausschuss es mit der Flutkatastrophe vom 26. Dezember in Südostasien, mit den Fragen des staatlichen Krisenmanagements und der Katastrophenhilfe.

Ministerin Liese Prokop gab vorerst einen kurzen Abriss über den Ablauf der Katastrophe, wies u.a. darauf hin, dass bereits am 27.12. ein Team nach Thailand geschickt wurde, um Informationen für einen Einsatz zu gewinnen und um Hinweise zu erhalten, in welchem Gebiet vor allem der Einsatz erfolgen solle; am 28.12. habe man ein 13-köpfiges Team zur Katastrophenopferidentifizierung nach Phuket und Bangkok entsandt. Nach heutigem Stand gebe es bei 200.000 Tote, hunderttausende verletzte und Millionen obdachlose Menschen. Zu den DNA-Analysen teilte die Ministerin mit, dass für die Identifizierung das Innenressort zuständig sei, die Entnahme der Proben vor Ort unter schwierigsten Bedingungen stattgefunden habe und die Auswertung einige Zeit dauern werde. Weiter gab Prokop den Ausschussmitgliedern bekannt, dass heute der Ministerrat beschlossen habe, für den Wiederaufbau 50 Millionen Euro in den nächsten drei Jahren zur Verfügung zu stellen; Strasser fungiere als Koordinator. Den letzten Stand an Vermissten bezifferte die Ministerin mit 266, wobei 107 Personen noch nicht zuorderbar sind; 12 Personen sind tot.

Im Rahmen der Debatte wollte Ausschussobmann Rudolf Parnigoni wissen, ob die Abteilung II/4 des Innenressorts ihre Aufgabe erfüllt habe, ob es richtig sei, dass der Koordinationsausschuss nicht einberufen wurde und dass es keinen Krisenplan gebe.

S-Abgeordneter Anton Gaal fragte, warum es in einem Land, in dem Tausende Österreicher Urlaub machen, nur einen Honorarkonsul gebe. Seine weiteren Anfragen betrafen das von Präsident Khol angekündigte Tsunami-Gesetz, ein bundesweite Krisenmanagement und die Falschmeldungen bei den Vermisstenlisten.

Seine Fraktionskollegin Erika Scharer erinnerte an die im Zusammenhang mit den in Österreich stattgefundenen Katastrophen gemachten Vorschläge für eine effektive Hotline und fragte, ob das Innenministerium wirklich über kein leistungsfähiges Telefon-Call-Center und über kein geschultes Personal verfüge. Stimmt es, dass das Ministerium private Firmen mit der Betreuung der Hotline betraut hat?, fragte sie weiters.

Abgeordneter Alfred Schöls (V) interessierte sich dafür, wann die konkrete Zahl an Toten endgültig feststehen werde.

Abgeordneter Dr. Pilz (G) strich heraus, dass es im Außenministerium keine Strukturen für ein Krisenreaktionszentrum gebe, die professionellen Hilfe von Außenstehenden abgelehnt wurde und man statt dessen Grundwehrdiener von der Garde, die keine Gesprächsschulung erhalten haben, in dieses Zentrum gesetzt habe. Der Idee, dass eine öffentliche Aufgabe der Koordinierung der staatlichen Wiederaufbauhilfe durch private Personen, durch Ex-Minister Strasser, vorgenommen werden, konnte Pilz nichts abgewinnen und schloss dieser Feststellung die Frage, wer innerhalb der Regierung für den Wiederaufbau verantwortlich sei, an.

Abgeordneter Günter Kößl (V) hob die großartigen Leistungen der in die Krisengebiete entsendeten Teams und die gute Arbeit des Krisenmanagements hervor und betonte, so wie man aus den Terroranschlägen in New York und Madrid gelernt habe, werde man auch aus einer solchen Naturkatastrophe lernen.

Abgeordnete Katharina Pfeffer (S) fragte: Wann hat das Innenministerium erfahren, dass sich ein Mitglied der Bundesregierung im Krisengebiet befindet?

Abgeordnete Helene Partik-Pable (F) stellte fest, dass die Kriminalbeamten relativ spät im Call-Center aufgenommen wurden, und meinte, man hätte viel Betroffenheit und Leid den Angehörigen nehmen können, wäre professionelle Hilfe angeboten worden. Konkret wollte sie wissen, ob nicht in Anbetracht der großen Zahl von noch nicht identifizierten Personen in den Krisengebieten und der Tatsache, dass man 8 bis 10 Tote pro Tag identifizieren kann, zu wenig Fachleute nach Asien geschickt wurden.

Abgeordnete Gisela Wurm (S) wünschte Auskunft über die Koordinierung zwischen den Ministerien und über den Aufbau einer europäischen DNA-Datenbank. Abgeordneter Matthias Ellmauer (V) gab zu bedenken, dass man in keinem Staat der Welt das Ausmaß der Katastrophe abschätzen habe können. S-Abgeordneter Johann Maier wollte wissen, ob tatsächlich von Menschen, die alles verloren hatten, für die Ausstellung eines Passes 72 € verlangt wurden. Wer kommt für die Kosten für den Rücktransport der Verletzten auf? Gibt es bei Katastrophen im Ausland einen Katastrophenablaufplan? Welche Bestimmungen des Datenschutzgesetzes haben das Krisenmanagement behindert? – So lauteten seine weiteren Anfragen. Abgeordnete Terezija Stoisits (G) richtete an die Ministerin die Frage, welchen Beitrag sie zur Bewältigung der Krise leiste. Abgeordneter Murauer (V) erkundigte sich danach, wann Beamte des Innenressorts in die Krisengebiete entsendet werden konnten, und sein Fraktionskollege Werner Miedl betonte, den Beamten, die hervorragende Arbeit geleistet hätten, sollte man öffentliches Lob zukommen lassen.

Innenministerin Liese Prokop teilte in Beantwortung der Anfragen u.a. mit, der Krisenstab sei von der Regierung eingesetzt worden, das Krisenmanagement sei beim Außenressort eingerichtet. Für Katastrophen im Ausland gebe es keinen Krisenplan.

Zur Kritik an der Namensliste der vermissten Österreicher merkte Prokop an, die Qualität der Daten habe sich mittlerweile deutlich verbessert. Sie führt dies auf die professionelle Arbeit der für solche Zwecke ausgebildeten Mitarbeiter des Innenministeriums zurück. Nicht sagen lässt sich Prokop zufolge, wann die Zahl der bei der Flutkatastrophe getöteten Österreicher endgültig feststehen wird.

Die Kosten für den Rücktransport jener Österreicher aus dem Katastrophengebiet, die kein Flugticket hatten, wird nach Auskunft Prokops die Regierung tragen. Gleiches gilt für Überstellungen im Todesfall, sollte keine Versicherung vorhanden sein. Dass am Anfang für Passersätze Gebühren eingehoben worden seien, stimme, sagte die Innenministerin, es sei aber sehr rasch die Weisung erteilt worden, Ersatzdokumente gebührenfrei auszustellen.

Sie selbst sei von Anfang an über die Flutkatastrophe informiert gewesen und auch laufend in die Hilfsmaßnahmen eingebunden gewesen, unterstrich die Innenministerin und wandte sich dagegen, ihre Aktivitäten an ihren Medienauftritten zu messen. Ausdrücklich begrüßt wurde von ihr die Betrauung von Ex-Innenminister Ernst Strasser mit der Koordination der Hilfsmaßnahmen. Strasser arbeite, so Prokop, in engster Kooperation mit dem Außenministerium.

Der Direktor des Bundeskriminalamtes Herwig Haidinger verteidigte das Vorgehen, die Liste der vermissten bzw. vermeintlich vermissten Österreicher nicht zu veröffentlichen. Auf der Liste seien Personen gestanden und stünden möglicherweise immer noch, die von der Flutkatastrophe gar nicht betroffen seien, betonte er. Dass man bei der Identifizierung der Opfer sowohl auf DNA-Analysen als auch auf Zahnschemata zurückgreife, begründete er damit, dass die Zuordnung über Zahnschemata oft viel schneller möglich sei.

Erik Buxbaum, Generaldirektor für die öffentliche Sicherheit, erklärte, der Einsatz des Innenministeriums im Zusammenhang mit der Flutkatastrophe beziehe sich auf zwei verschiedene Bereiche. Zum einen werde Amtshilfe für das Außenministerium geleistet, um beispielsweise betroffene Österreicher ausfindig zu machen oder zu identifizieren, zum anderen sei man in die internationale Katastrophenhilfe eingebunden.

VERSTÄRKTE POLIZEILICHE ZUSAMMENARBEIT MIT SLOWENIEN UND DER SLOWAKEI

Einstimmig genehmigte der Innenausschuss in seiner heutigen Sitzung einen Vertrag zwischen Österreich und Slowenien sowie einen Vertrag zwischen Österreich und der Slowakei über die polizeiliche Zusammenarbeit. Die beiden Verträge sehen eine teilweise Übernahme von Kooperationsmechanismen aus dem Schengener Regelungswerk vor, etwa die grenzüberschreitende Observation und Nacheile (unabhängig von der Grenzkontrolle) sowie die vertiefte Verpflichtung zur polizeilichen Amtshilfe. Ferner beinhalten die Verträge eine verstärkte regionale Zusammenarbeit der Behörden in den Grenzgebieten, verfahrensmäßige Erleichterungen im grenzüberschreitenden Amtshilfeverkehr sowie Ermächtigungen für grenzüberschreitendes polizeiliches Einschreiten wie gemischte Streifen und verdeckte Ermittlungen.

Abgeordneter Günter Kößl (V) betonte, beide Verträge hätten für die Bekämpfung der internationalen Kriminalität besondere Bedeutung. Der Direktor des Bundeskriminalamtes Herwig Haidinger teilte auf Anfrage von Abgeordnetem Johann Maier (S) mit, die Erfahrungen mit Polen, mit dem bereits ein ähnlicher Vertrag besteht, seien sehr gut, die Zusammenarbeit funktioniere ausgezeichnet.

EUROPOL SOLL KÜNFTIG FÜR ALLE ARTEN VON GELDWÄSCHE ZUSTÄNDIG SEIN

Vom Innenausschuss auf Antrag der SPÖ einhellig vertagt wurde ein Protokoll zur Änderung des Europol-Übereinkommens (691 d.B.), mit dem die Kompetenzen von Europol erweitert werden sollen. Die Abgeordneten wollen eine Stellungnahme des Datenschutzrates zu dieser Vorlage abwarten, bevor sie ihre Beratungen fortsetzen. Schließlich gehe es dabei, wie Abgeordneter Johann Maier (S) meinte, um unmittelbare Eingriffe in Persönlichkeitsrechte.

Einstimmig gebilligt wurde von den Abgeordneten hingegen eine weiteres Protokoll zur Änderung des Europol-Übereinkommens (690 d.B.). Mit diesem Übereinkommen wird die Zuständigkeit von Europol im Zusammenhang mit der Verhütung und Bekämpfung von Geldwäsche ausgedehnt. Das Europäische Polizeiamt soll künftig unabhängig davon, aus welcher Art von Straftat die gewaschenen Erträge stammen, für diese Delikte zuständig sein. (Schluss)