Parlamentskorrespondenz Nr. 54 vom 27.01.2005

REGIERUNGSVORLAGEN

NATIONALRAT MUSS VERTRAG ÜBER VERFASSUNG FÜR EUROPA GENEHMIGEN

Der am 29. Oktober 2004 unterzeichnete Vertrag über eine Verfassung für Europa darf nur mit Genehmigung des Nationalrates abgeschlossen werden; der Genehmigungsbeschluss kann vom Nationalrat nur mit qualifizierter Mehrheit gefasst werden; Bestimmungen des Vertrages, durch die Verfassungsrecht geändert wird, brauchen nicht als „verfassungsändernd“ bezeichnet zu werden. Überdies bedarf der Vertrag der Zustimmung der Länderkammer. Das ist der Inhalt eines entsprechenden Bundesverfassungsgesetzes. (789 d.B.)

FÜHRERSCHEINGESETZ: VORMERKSYSTEM FÜR RISIKOLENKER WIRD EINGEFÜHRT

Mit der Einführung eines Vormerksystems soll ein einheitliches System geschaffen werden, um auf unbelehrbare Wiederholungstäter und Risikolenker bewusstseinsbildend und sanktionierend einwirken zu können, heißt es in den Erläuterungen zu dieser Regierungsvorlage. Das neue System beinhaltet Delikte, die zu den Hauptunfallursachen zählen und sich derzeit unterhalb der existierenden Schwelle für den Entzug der Lenkberechtigung befinden.

Das Vormerksystem umfasst einen Katalog von 13 unfallträchtigen und risikobehafteten Delikten, deren Begehung innerhalb eines Zeitraums von zwei Jahren im zentralen Führerscheinregister vorgemerkt und in Evidenz gehalten wird. So wurden die Tatbestände der Vorrangverletzung unter Missachtung des Vorschriftzeichens „Halt“, unter Missachtung des Rotlichts und das Gefährdungsdelikt von Fußgängern auf Schutzwegen in den Deliktskatalog aufgenommen. In den Katalog wurde auch das Überschreiten der 0,5 Promille-Grenze sowie das Übertreten der 0,1 Promille-Grenze beim Lenken von Schwerfahrzeugen aufgenommen. Auch der mangelnde zeitliche Sicherheitsabstand im Bereich von 0,2 bis 0,4 Sekunden führt zu einer Vormerkung; beträgt der zeitliche Sicherheitsabstand weniger als 0,2 Sekunden, ist die Lenkerberechtigung sofort beim ersten Delikt zu entziehen. Des weiteren fanden verkehrssicherheitsgefährdende technische Defekte und mangelhaft gesicherte Beladung Aufnahme in den Katalog. Ferner sollen folgende Gefährdungsdelikte zu einer Vormerkung führen: das Befahren von Pannenstreifen auf Autobahnen – vor allem in Stausituationen -, die Missachtung des Fahrverbots für Gefahrgutbeförderungseinheiten in Tunnelanlagen, das Umfahren von Schrankenanlagen und unerlaubtes Einfahren in die Gleisbereiche sowie die Missachtung der Lichtsignalanlagen und die Kindersicherung bei einem Verkehrsunfall oder überraschenden Bremsmanöver.

Weiters enthält die Regierungsvorlage eine Bestimmung, wonach Mopedausweise ab Vollendung des 15. Lebensjahres künftig nicht mehr von den Behörden, sondern von den Fahrschulen oder Autofahrerclubs ausgestellt werden sollen; somit entfällt auch die damit im Zusammenhang stehende notwendige Verordnung des Landeshauptmannes. (794 d.B.)

SICHERHEIT VON LEBENSMITTELN „FROM THE STABLE TO THE TABLE“

Neuen gemeinschaftsrechtlichen Anforderungen im Lebensmittelbereich trägt eine Regierungsvorlage Rechnung. Dabei wird die gesamte Lebensmittelkette einschließlich der Primärproduktion berücksichtigt, d.h. auch die Regelungen zur Fleischuntersuchung und die Hygienevorschriften für Lebensmittel und deren Kontrolle. Ziel des Gesetzes ist der Gesundheitsschutz des Verbrauchers sowie dessen Schutz vor Täuschung. U.a. wird in der Vorlage auch der Begriff „Notschlachtung“ dem gemeinschaftsrechtlichen Vorgaben angepasst. Dabei ist ausschließlich die Notschlachtung für verunfallte, ansonsten gesunde Tiere vorgesehen. Eine Notschlachtung kranker Tiere zur Gewinnung von Fleisch ist nicht mehr gestattet.

Auch das bisher vorgesehene Anmeldeverfahren für diätetische Lebensmittel wird EU-konform in eine Meldung umgewandelt. Das Verbot für ohne Zulassung behandelte oder gegen die Zulassungsvoraussetzungen behandelte oder in Verkehr gebrachte oder verbrachte Lebensmittel bleibt weiter bestehen. Gemäß der Vorlage werden die bisher im Rahmen des Fleischuntersuchungsgesetzes tätigen Tierärzte zu Aufsichtsorganen. Die derzeit nur in Wien übliche Durchführung der Schlachttier- und Fleischuntersuchung durch angestellte Tierärzte soll in Zukunft auch in allen Bundesländern möglich sein. Die Durchführung der Schlachttier- und Fleischuntersuchung von Provianttieren, die im Eigentum des Bundesheeres stehen und deren Fleisch zur Versorgung von Heeresangehörigen dient, obliegt Tierärzten, die Angehörige des Bundesheeres sind und vom Ressort hierfür bestellt wurden; damit wird – vor allem bei Auslandeinsätzen des Bundesheeres – die Versorgung der Heeresangehörigen mit einwandfreiem Fleisch gewährleistet.

Durch dieses Bundesgesetz entstehen zwar dem Bund keine Kosten, jedoch haben die Länder und Gemeinden mit Aufwendungen in der Höhe von knapp 814.000 € zu rechnen. (797 d.B.) (Schluss)