Parlamentskorrespondenz Nr. 116 vom 28.02.2005

REGIERUNGSVORLAGEN UND BERICHT AN DEN BUDGETAUSSCHUSS

QUELLENBESTEUERUNGSABKOMMEN FÜR DIE KANALINSELN UND DIE INSEL MAN 

Da die Nichtbesteuerung von Zinsen mit einem ordnungsgemäßen Funktionieren des Binnenmarktes nicht vereinbar ist, sieht eine EU-Richtlinie aus dem Jahr 2003 zwischen Mitgliedsländern einen automatischen Informationsaustausch über Sparzinsen vor, die an Bürger anderer Mitgliedstaaten gezahlt werden, wobei Österreich, Belgien und Luxemburg für eine Übergangsperiode ein bloßer Quellensteuerabzug zugestanden wurde. Die Anwendung der Richtlinie setzt aber voraus, dass auch die Schweiz, Liechtenstein, Andorra, San Marino und Monaco sowie die Kanalinseln, die Isle of Man und assoziierte sowie abhängige Gebiete in der Karibik gleiche Regeln anwenden oder entsprechende Abkommen mit ihnen bestehen.

Um gleiche Wettbewerbsvoraussetzungen zwischen Banken in Österreich und auf den Kanalinseln sowie auf der Insel Man herzustellen, sehen Abkommen mit diesen Inseln jeweils für eine Übergangsperiode einen Quellensteuerabzug für Zinszahlungen an im anderen Vertragsstaat ansässige Personen vor. Danach soll ein Informationsaustausch gelten. Während des Übergangszeitraums werden jeweils 75 % der in Österreich einbehaltenen Quellensteuer an Guernsey, Jersey oder an die Insel Man überwiesen (811 d.B., 812 d.B. und 813 d.B.).

KLARSTELLUNG IM FINANZMARKTAUFSICHTSGESETZ

Ein Urteil des Obersten Gerichts hat die Frage aufgeworfen, ob und wann Bankprüfer als Organe der Finanzmarktaufsicht handeln und allfällige Schäden daher vom Bund im Wege der Amtshaftung abgegolten werden müssen. Ein Regierungsentwurf zur Änderung des Finanzmarktaufsichtsgesetzes stellt nun klar: Für Schäden, die ein Bankprüfer bei der Vollziehung des Finanzmarktaufsichtsgesetzes verursacht, haftet der Bund. Der Bund haftet aber nicht für Schäden, die ein Bankprüfer bei der Abschlussprüfung in einem Kreditinstitut verursacht, denn zu dieser Tätigkeit wird er vom Kreditinstitut selbst bestellt und nicht von der Finanzmarktaufsicht, heißt es in den Erläuterungen (819 d.B.)    

BERICHT AN DEN BUDGETAUSSCHUSS

Finanzminister Grasser berichtete dem Budgetausschuss über die Genehmigung von 8,903.245 Mrd. € an überplanmäßigen Ausgaben im 4. Quartal 2004. Der Betrag wurde zu 6,162.832 Mrd. € durch Mehreinnahmen und zu 2,740.413 Mrd. € durch Ausgabeneinsparungen bei anderen Voranschlagsansätzen bedeckt. Der größte Teil der Überschreitungen steht im Zusammenhang mit Transaktionen der Finanzschuldenmanager, die mit insgesamt 5,246.587 Mrd. € im Allgemeinen Haushalt zu Buche schlagen. Darüber hinaus resultierten bedeutende Einzelbeträge aus Mehraufwendungen für Arbeitsmarktpolitik (555,8 Mill. €), aus erhöhtem Liquiditätsbedarf der ÖBB bei der Erbringung gemeinwirtschaftlicher Leistungen (200 Mill. €), Mehrausgaben für die Altersteilzeitregelung (193,45 Mill. €), aus höheren Ausgaben für Familienbeihilfen, Kinderbetreuungsgeld, Schülerfreifahrten, Wochengeld und Unterhaltsvorschüssen (169,2 Mill. €) sowie für die um 2.298 höhere Zahl an Bundespensionisten (115 Mill. €) (33 BA). (Schluss)